Feuerwehr-Gebäudefunkbedienfeld

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Feuerwehr-Gebäudefunkbedienfeld (FGB) nach DIN 14663[Bearbeiten]

Feuerwehr-Gebäudefunkbedienfeld DIN 14663 mit separatem (eigenständigem) Gehäuse

Bei Objekten mit einer baurechtlich geforderten Feuerwehr-Gebäudefunkanlage muss die Bedienung dieser Anlage durch die Einsatzkräfte der Feuerwehr schnell und gesichert erfolgen. Hierfür ist eine einheitliche Informations- und Bedienoberfläche unerlässlich. Mit DIN 14663 wurde das einfache und einheitliche Feuerwehr-Gebäudefunkbedienfeld (FGB) für jede Feuerwehr-Gebäudefunkanlage genormt.

In der Norm werden im wesentlichen die Funktionen und das einheitliche Erscheinungsbild definiert. Das FGB kann sowohl in einem eigenständigen Gehäuse als auch in anderen Gehäusen mit anderen Bedien- und Anzeigeeinrichtungen der Feuerwehr eingebaut oder integriert sein. Im eigenständigen Gehäuse muss die Gehäuseoberfläche der Farbe RAL 7032 (kieselgrau) entsprechen.

Definition[Bearbeiten]

Das Feuerwehr-Gebäudefunkbedienfeld ist Teil einer Feuerwehr-Gebäudefunkanlage, das bestimmte Betriebszustände in einheitlicher Erscheinungsform anzeigt und den Einsatzkräften der Feuerwehr eine ergonomische und einfache Bedienung im Einsatzfall und bei Funktionsprüfungen ermöglicht.







Aufbau und Funktion[Bearbeiten]

FGB - Bedienfront


Anzeige- und Bedienelemente[Bearbeiten]

FGB33-2.jpg


Besondere Hinweise zur Funktion[Bearbeiten]

Die Feuerwehr-Gebäudefunkanlage wird durch Betätigen des Bedienelementes “EIN“ auf allen Kanälen gleichzeitig eingeschaltet. Mit grünem Dauerlicht im Feld „EIN“ wird angezeigt, dass die Feuerwehr-Gebäudefunkfunkanlage automatisch oder manuell eingeschaltet wurde. Die Feuerwehr-Gebäudefunkanlage wird durch Betätigen des Bedienelementes “AUS“ auf allen Kanälen gleichzeitig ausgeschaltet. Dabei erlischt das grüne Dauerlicht im Feld „EIN“. Wenn die grüne Anzeige „Bedienfeld in Betrieb“ nicht leuchtet, müssen am FGB technische Maßnahmen getroffen werden, welche verhindern das Funktionen angezeigt oder ausgeführt werden. Als Störung muss mindestens der Ausfall der Stromversorgung und / oder der Sende- und Empfangseinrichtung der Feuerwehr-Gebäudefunkanlage durch geeignete Beschaltung angezeigt werden. Diese Störungen können durch einen Sammelausgang an eine ständig besetzte Stelle weitergeleitet werden. Das freie Feld unterhalb der Tasten kann in Abstimmung mit der zuständigen Feuerwehr wahlweise mit anderen Funktionen, z.B. Sprechstelle, belegt werden.


Montage[Bearbeiten]

FGB in Erstinformation der Feuerwehr

Der Montageort muss im Einzelfall zwischen Betreiber und Feuerwehr abgestimmt werden. Das Feuerwehr-Gebäudefunkbedienfeld in unmittelbarer Nähe der Anzeige- und Bedieneinrichtungen der Feuerwehr zu montieren oder darin zu integrieren. Das FGB muss so angeordnet sein, dass es gut zugänglich, sowie ausreichend beleuchtet ist. Die Montagehöhe sollte 1600mm(+100/-200mm), gemessen von der Standfläche des Betätigenden bis Mitte des Bedienfeldes, betragen.

Schließung[Bearbeiten]

In das Türschloss muss ein Profilhalbzylinder nach DIN 18252 einbaubar sein. Auskunft über die einzubauende Schließung erteilt die zuständige Feuerwehr.

Aufbau[Bearbeiten]

Das Feuerwehr-Gebäudefunkbedienfeld muss in einem stabilen Gehäuse mit verschließbarer Tür untergebracht sein. Im Gehäuse müssen für die Anschlussleitungen ein entsprechender Anschlussraum mit Kabeldurchführungen vorhanden sein. Die Anschlussleiste darf nur bei geöffneter Tür zugänglich sein.

Elektrischer Anschluss[Bearbeiten]

Das Feuerwehr-Gebäudefunkbedienfeld darf ohne Überwachung des Übertragungsweges an die Feuerwehr-Gebäudefunkanlage angeschaltet werden. Kabelverbindungen zum FGB sind in Funktionserhalt E90 zu verlegen. Die Energieversorgung muss durch die Feuerwehr- Gebäudefunkanlage sichergestellt werden.

Konformität und Kompatibilität[Bearbeiten]

Die Übereinstimmung des FGB mit der Norm (DIN 14663) ist durch einen Übereinstimmungsnachweis vom Hersteller des FGB schriftlich abzugeben. Der Errichter der Feuerwehr-Gebäudefunkanlage hat die Kompatibilität der verwendeten Bauteile und Anlagenkomponenten sicherzustellen.

Inbetriebnahme[Bearbeiten]

Vor Inbetriebnahme ist durch eine Elektrofachkraft eine Prüfung des Zusammenwirken mit der betriebsbereiten Feuerwehr-Gebäudefunkanlage durchzuführen. Die Funktionsprüfung erstreckt sich auf die bestimmungsgemäßen Funktionen aller Anzeige- und Bedienelemente, sowie das Zusammenwirken von FGB und Feuerwehr-Gebäudefunkanlage. Über die Abnahmeprüfung ist ein Protokoll mit den Unterschriften, der für die Abnahmeprüfung verantwortlichen, zu erstellen.

Instandhaltung[Bearbeiten]

Die Inspektion und Wartung muss sinngemäß nach VDE 0833 durch eine Fachfirma erfolgen.

Inspektion[Bearbeiten]

Eine Inspektion ist mindestens vierteljährlich durchzuführen. Hierbei sind mindestens zu prüfen:

-Äußere Unversehrtheit des FGBs

-Bereitschaftskontrolle der Betriebsanzeige

Wartung[Bearbeiten]

Eine Wartung ist mindestens einmal jährlich durchzuführen. Hierbei sind mindestens zu prüfen:

-Alle Funktionen und Stromaufnahme des FGBs

-Beweglichkeit der Außentür(en) und des Verschlusses

Die Wartungsarbeiten müssen in Anwesenheit der Feuerwehr oder deren Beauftragten erfolgen, sofern der notwendige Schlüssel nicht anderweitig zur Verfügung steht. Der Betreiber hat der Feuerwehr oder deren Beauftragten die Kontrolle der Funktionen auch außerhalb der jährlichen Wartungsinterwalle zu ermöglichen.