Bearbeiten von „Vernetzung von Brandmeldeanlagen nach DIN 14675“
Aus Brandschutz Wiki
Du bearbeitest diese Seite unangemeldet. Wenn du sie abspeicherst, wird deine aktuelle IP-Adresse in der Versionsgeschichte aufgezeichnet und ist damit unwiderruflich öffentlich einsehbar.
Die Bearbeitung kann rückgängig gemacht werden.
Bitte prüfe den Vergleich unten, um sicherzustellen, dass du dies tun möchtest, und speichere dann unten deine Änderungen, um die Bearbeitung rückgängig zu machen.
Aktuelle Version | Dein Text | ||
Zeile 1: | Zeile 1: | ||
− | =Vernetzung von Brandmeldeanlagen nach DIN 14675= | + | ==Vernetzung von Brandmeldeanlagen nach DIN 14675== |
− | [[Datei:UGIS36.jpg|left|thumb| | + | [[Datei:UGIS36.jpg|left|thumb|600px|Vernetzung: FAT und FBF für zwei Brandmelderzentralen]] |
<br style="clear:both;"/> | <br style="clear:both;"/> | ||
− | Wenn bei einer Erweiterung eines Objektes die vorhandene Brandmelderzentrale nicht erweitert werden kann, ist eine größere Brandmelderzentrale oder eine weitere BMZ als Ergänzung zu installieren. | + | |
− | Die Erweiterung einer bestehenden BMA ist mit der zuständigen Genehmigungsbehörde (z.B. Feuerwehr) und dem Betreiber abzustimmen. | + | Wenn bei einer Erweiterung eines Objektes die vorhandene Brandmelderzentrale nicht |
− | Eine weitere BMZ muss mit der bestehenden Brandmelderzentrale gemäß der VdS-Richtlinie VdS2878 vernetzt werden. Die Vernetzung im Sinne der VDE 0833-2 setzt nicht unbedingt eine Datenschnittstelle voraus, sondern kann auch nach einer definierten Kontaktschnittstelle erfolgen. Die Hauptzentrale steuert zumindest die Übertragungseinrichtung und das Feuerwehr-Schlüsseldepot an. Die Nebenzentrale steuert in jedem Fall die Hauptzentrale an und ggf. die interne Alarmierung. Die Hauptzentrale und die Nebenzentrale(n) werden durch ein erweitertes Feuerwehr-Bedienfeld durch die | + | erweitert werden kann, ist eine größere Brandmelderzentrale oder eine weitere BMZ als |
+ | Ergänzung zu installieren. | ||
+ | Die Erweiterung einer bestehenden BMA ist mit der zuständigen Genehmigungsbehörde | ||
+ | (z.B. Feuerwehr) und dem Betreiber abzustimmen. | ||
+ | Eine weitere BMZ muss mit der bestehenden Brandmelderzentrale gemäß der | ||
+ | VdS-Richtlinie VdS2878 vernetzt werden. Die Vernetzung im Sinne der VDE 0833-2 setzt | ||
+ | nicht unbedingt eine Datenschnittstelle voraus, sondern kann auch nach einer definierten | ||
+ | Kontaktschnittstelle erfolgen. Die Hauptzentrale steuert zumindest die | ||
+ | Übertragungseinrichtung und das Feuerwehr-Schlüsseldepot an. Die Nebenzentrale steuert | ||
+ | in jedem Fall die Hauptzentrale an und ggf. die interne Alarmierung. Die Hauptzentrale | ||
+ | und die Nebenzentrale(n) werden durch ein erweitertes Feuerwehr-Bedienfeld durch die | ||
Feuerwehr bedient. | Feuerwehr bedient. | ||
− | Eine Anlage, die nicht mehr den geltenden Normen entspricht, hat Bestandsschutz und darf nur innerhalb des bestehenden Brandabschnittes erweitert werden. Es dürfen keine neuen Brandabschnitte entstehen. Das bestehende Schutzziel darf nicht erweitert werden. | + | Eine Anlage, die nicht mehr den geltenden Normen entspricht, hat Bestandsschutz und |
+ | darf nur innerhalb des bestehenden Brandabschnittes erweitert werden. Es dürfen keine | ||
+ | neuen Brandabschnitte entstehen. Das bestehende Schutzziel darf nicht erweitert werden. | ||
+ | |||
− | =Definition= | + | ===Definition=== |
Eine Vernetzung (Zusammenschaltung) liegt immer dann vor, wenn bei einer Anlage mit | Eine Vernetzung (Zusammenschaltung) liegt immer dann vor, wenn bei einer Anlage mit | ||
Zeile 16: | Zeile 29: | ||
Brandmelderzentrale übergeordnete Funktionen innerhalb der Anlage ausführen. | Brandmelderzentrale übergeordnete Funktionen innerhalb der Anlage ausführen. | ||
− | =Vernetzung verschiedener Brandmelderzentralen= | + | ===Vernetzung verschiedener Brandmelderzentralen=== |
Verfügen die zu vernetzenden Brandmelderzentralen über eine interoperable | Verfügen die zu vernetzenden Brandmelderzentralen über eine interoperable | ||
Zeile 26: | Zeile 39: | ||
Bedienung und Anzeige gemäß nachfolgenden Festlegungen zu beachten. | Bedienung und Anzeige gemäß nachfolgenden Festlegungen zu beachten. | ||
− | =Übertragung des Alarmzustandes= | + | ===Übertragung des Alarmzustandes=== |
Die Weiterleitung des Alarmzustandes der Nebenzentrale an die Hauptzentrale muss so | Die Weiterleitung des Alarmzustandes der Nebenzentrale an die Hauptzentrale muss so | ||
erfolgen, dass bei einer einfachen Störung (z.B. Drahtbruch oder Kurzschluss in einem | erfolgen, dass bei einer einfachen Störung (z.B. Drahtbruch oder Kurzschluss in einem | ||
Zeile 42: | Zeile 55: | ||
Sie muss potenzialfrei und rückwirkungsfrei sein. | Sie muss potenzialfrei und rückwirkungsfrei sein. | ||
− | =Übertragung des Störungs- und Abschaltungszustands= | + | ===Übertragung des Störungs- und Abschaltungszustands=== |
Im Fall von Abschaltung und Störung einer Meldergruppe/Melder oder sonstiger | Im Fall von Abschaltung und Störung einer Meldergruppe/Melder oder sonstiger | ||
Zeile 53: | Zeile 66: | ||
an der Hauptzentrale als Leitungsstörung angezeigt werden. | an der Hauptzentrale als Leitungsstörung angezeigt werden. | ||
− | =Leitungsverlegung= | + | ===Anzeige für die Feuerwehr (Feuerwehr-Anzeigetableau)=== |
+ | |||
+ | [[Datei:UGIS38.jpg|left|thumb|600px|FAT für zwei Brandmelderzentralen]] | ||
+ | <br style="clear:both;"/> | ||
+ | |||
+ | |||
+ | Wenn die Brandschutzdienststelle die Forderung nach Anzeige der ausgelösten | ||
+ | Meldergruppe/Melder am Feuerwehrhauptzugang stellt, dürfen als Erstinformation ein | ||
+ | oder mehrere FATs nach DIN 14662 oder abgesetzte Anzeigeeinrichtungen nach FAT für zwei Brandmelderzentralen | ||
+ | DIN EN 54-2 verwendet werden. | ||
+ | Die Anforderungen nach DIN EN 54-2 : 1997-12, 12.5.3 sind auf alle Fälle zu beachten. | ||
+ | Das heißt, die Signalleitung und die Zuleitung zur Energieversorgung müssen redundant | ||
+ | ausgelegt sein. | ||
+ | Die Anzeigen für Störung/Abschaltung der Nebenzentrale werden am FAT | ||
+ | nach DIN 14662 angezeigt. | ||
+ | Die Weiterleitung der Störungsmeldungen an eine ständig besetzte Stelle hat mit | ||
+ | geeigneten Maßnahmen zu erfolgen. | ||
+ | Die Nummerierung der Meldergruppen hat über die Gesamtanlage fortlaufend zu | ||
+ | erfolgen. | ||
+ | |||
+ | ===Bedienung für die Feuerwehr (Feuerwehr-Bedienfeld)=== | ||
+ | |||
+ | [[Datei:UGIS38.jpg|left|thumb|600px|FBF für zwei Brandmelderzentralen]] | ||
+ | <br style="clear:both;"/> | ||
+ | |||
+ | Die Hauptzentrale muss zumindest für die Anschaltung eines Feuerwehr-Bedienfeldes | ||
+ | entsprechend DIN 14661 vorbereitet sein. | ||
+ | Für die Vernetzung mehrerer Brandmelderzentralen ist ein erweitertes Feuerwehr-Bedienfeld | ||
+ | mit mehreren Schnittstellen erforderlich. | ||
+ | Das erweiterte Feuerwehr-Bedienfeld mit gemeinsamer Steuerung/Anzeige für alle | ||
+ | Brandmelderzentralen muss der Hauptzentrale zugeordnet sein. | ||
+ | Das erweiterte FBF besteht aus einem Zusatz, der den Anschluss weiterer | ||
+ | Brandmelderzentralen an das Feuerwehr-Bedienfeld nach DIN 14661 ermöglicht. | ||
+ | Sie muss folgenden Anforderungen genügen: | ||
+ | |||
+ | -Die Anschaltung der Nebenzentrale(n) muss potenzialfrei erfolgen | ||
+ | |||
+ | -Die zusätzlichen Anschlüsse müssen, unter Berücksichtigung der betreffenden Funktionen aus DIN EN 54-2, den Schnittstellenbedingungen der DIN 14661 entsprechen | ||
+ | |||
+ | -Die Überwachung der Übertragungswege zwischen dem erweiterten Feuerwehr-Bedienfeld und den Brandmelderzentralen darf indirekt erfolgen. z.B. dadurch, dass mindestens eine Ader der Energieversorgungszuleitung des Feuerwehr-Bedienfeldes, von der Hauptzentrale aus, durch alle Zuleitungen geschleift wird, so dass bei einem Leitungsfehler einer Feuerwehr-Bedienfeld-Zuleitung die grüne Betriebsanzeige am Feuerwehr-Bedienfeld erlischt | ||
+ | |||
+ | -Der Erweiterungs-Zusatz zum Feuerwehr-Bedienfeld und das Feuerwehr-Bedienfeld sind örtlich zusammenzufassen. | ||
+ | |||
+ | |||
+ | '''Welche Funktionen das Feuerwehr-Bedienfeld anzeigt, bzw. welche Funktionen für welche Brandmelderzentralen wirksam werden müssen, ist nachstehender Tabelle zu entnehmen:''' | ||
+ | |||
+ | [[Datei:UGIS40-1.jpg|left|thumb|600px]] | ||
+ | <br style="clear:both;"/> | ||
+ | |||
+ | |||
+ | |||
+ | ===Leitungsverlegung=== | ||
Die Redundanzwege müssen jeweils in getrennten Kabeln verlegt werden. Bei einem | Die Redundanzwege müssen jeweils in getrennten Kabeln verlegt werden. Bei einem | ||
Zeile 64: | Zeile 128: | ||
Übertragungswege als Leitungsanlage einer Brandmeldeanlage aufzufassen. (BHE-Infopapier) | Übertragungswege als Leitungsanlage einer Brandmeldeanlage aufzufassen. (BHE-Infopapier) | ||
− | =Sonstiges= | + | ===Sonstiges=== |
Die jeweiligen Flächenbegrenzungen und zugehörigen Redundanzmaßnahmen sind den | Die jeweiligen Flächenbegrenzungen und zugehörigen Redundanzmaßnahmen sind den | ||
Zeile 76: | Zeile 140: | ||
der Gesamtanlage am FBF/FAT/bzw. an der abgesetzten Anzeigeeinrichtung zu überzeugen. | der Gesamtanlage am FBF/FAT/bzw. an der abgesetzten Anzeigeeinrichtung zu überzeugen. | ||
− | = | + | ===Kompatibilität=== |
− | + | Das funktionsgerechte Zusammenwirken der einzelnen Komponenten muss gewährleistet | |
− | + | sein. Im Zweifelsfall ist die Funktionalität durch eine unabhängige Prüfstelle festzustellen. | |
− | + | ||
− | + | ||
− | + | ||
− | [ | + | |
+ | |||
+ | ===Praxisbeispiel=== | ||
+ | |||
+ | |||
+ | [[Datei:UGIS41.jpg|left|thumb|600px|Drei Brandmelderzentralen auf ein FBF und 4 FATs mit Protokolldrucker]] | ||
+ | <br style="clear:both;"/> |