Bearbeiten von „Verantwortung für den Brandschutz“
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− | Die Verantwortung für den Brandschutz | + | Die Verantwortung für den Brandschutz obliegt grundsätzlich dem Bauherren. |
− | Hilfsweise obliegt es dem beauftragten Architekten | + | Hilfsweise obliegt es dem beauftragten Architekten bzw. einem Ingenieurbüro für TGA die entsprechenden Vorschriften einzuhalten und das Objekt durch die Bauaufsicht abnehmen zu lassen. Durch Rohbau- und Bauabnahme verbleibt die Verantwortung beim Architekt der wiederum durch die Fachunternehmererklärung der ausführenden Fachfirmen abgesichert wird. |
− | Durch Rohbau- und Bauabnahme verbleibt die Verantwortung | + | |
==Architekten und Ingenieure== | ==Architekten und Ingenieure== | ||
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Jeder Architekt und jeder Ingenieur ist somit Sachverständiger beim Brandschutz und haftet grundsätzlich 30 Jahre für Brandschutzmängel am Bau. | Jeder Architekt und jeder Ingenieur ist somit Sachverständiger beim Brandschutz und haftet grundsätzlich 30 Jahre für Brandschutzmängel am Bau. | ||
− | Bauleitende Architekten und Ingenieure setzen eigenverantwortlich den Brandschutz | + | Bauleitende Architekten und Ingenieure setzen eigenverantwortlich den Brandschutz mit Hilfe von Fachfirmen im Baugeschehen um. |
Freie Prüfsachverständige werden vom Bauherren zusätzlich bestellt, um baurechtliche Abnahmen gegenüber der Bauaufsicht und dem Bauherren zu dokumentieren. Hierzu zählen [[Sachverständige]] für die [[Lüftung]], [[BMA]]/[[BMZ]]/[[SiBe]], Elektro und Brandschutz. | Freie Prüfsachverständige werden vom Bauherren zusätzlich bestellt, um baurechtliche Abnahmen gegenüber der Bauaufsicht und dem Bauherren zu dokumentieren. Hierzu zählen [[Sachverständige]] für die [[Lüftung]], [[BMA]]/[[BMZ]]/[[SiBe]], Elektro und Brandschutz. | ||
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Die Bauabnahme insgesamt obliegt der Bauaufsicht. | Die Bauabnahme insgesamt obliegt der Bauaufsicht. | ||
− | == | + | ==Fachbauleitung Brandschutz== |
− | + | Im öffentlichen Baurecht ist durch den Bauherren oder durch die Bauaufsicht einen Brandschutzsachverständigen zu bestellen / zu fordern. Dieser übernimmt die Erstellung eines [[Brandschutzkonzept]]es und kann auch die Fachbauleitung Brandschutz übernehmen. | |
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− | Im öffentlichen Baurecht ist durch den Bauherren oder durch die Bauaufsicht | + | |
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Hierzu gilt: | Hierzu gilt: | ||
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====Ausbildung==== | ====Ausbildung==== | ||
* [http://www.ta.de/brandschutzbeauftragter.html Lehrgang Brandschutzbeauftragter] | * [http://www.ta.de/brandschutzbeauftragter.html Lehrgang Brandschutzbeauftragter] | ||
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