Brandmeldeanlage

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Eine Brandmeldeanlage (BMA) ist eine Gefahrenmeldeanlage aus dem Bereich des vorbeugenden Brandschutzes, die Ereignisse von verschiedenen Brandmeldern empfängt, auswertet und dann reagiert. Bei entsprechenden Ereignissen erfolgt u. a. die Alarmierung der Feuerwehr und die Auslösung eingebauter Feuerlöschanlagen (z. B. Gaslöschanlage). Meistens werden Brandmeldeanlagen in besonders gefährdeten Gebäuden, wie Flughäfen, Bahnhöfen, Universitäten, Schulen, Firmengebäuden, Fabrikhallen, Altenwohnheimen oder Krankenhäusern installiert. Die Pflicht zu einem Einbau einer auf die Feuerwehr aufgeschalteten Brandmeldeanlage regelt entweder die Bauaufsicht mittels Baugenehmigung oder der Bedarf durch den Versicherungsschutz nach VdS. Der Vorteil der Brandmeldeanlage besteht darin, dass auch in Abwesenheit von Personen ein Brand frühest möglich erkannt wird und die Feuerwehr diesen auch noch in der Entstehungsphase löschen kann. Nachteilig an einer BMA ist die Möglichkeit des Auftretens von Falschalarmen, ausgelöst durch Falschauswertungen der automatischen Brandmelder sowie durch böswillige Betätigung der Druckknopfmelder.

Quelle: Wikipedia