Brandschutzklassen

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Einteilung der Baustoffe

Die Baustoffe werden nach ihrer Brennbarkeit, dem Brandverhalten in zwei Baustoffklassen gemäß DIN

4102 Teil 1 (zum Teil auch Brennbarkeitsklassen oder fälschlich als Brandklassen bezeichnet) unterteilt:

A - nicht brennbare Baustoffe

A1 - ohne organische Bestandteile, Nachweis nicht erforderlich

(Beton, Ziegel, Eisen, Glas, Granit, Steinwolle, Gipsfaser) 

A2 - mit organischen Bestandteilen, Nachweis erforderlich (Spezialschaumstoffe, Glaswolle, Spezialträgerplatten, bituminöse Kalksteine).

B - brennbare Baustoffe

B1 - schwerentflammbar (Hartschäume, Hartholz, Spezialspanplatten, Agglomerat = polymergebundene Kunststeine)

B2 - normalentflammbar (Weichholz, Silikon, Textilien, Strohballen)

B3 - leichtentflammbar (Tapeten, Polystyrol)

Hinweise: Verwechslungsgefahr mit der früheren Einteilung brennbarer Flüssigkeiten korrekt bezeichnet Brandklasse gemäß DIN EN 2 eine Klasse von Bränden,

die mit bestimmten Feuerlöschern (z. B. ABC-Pulverlöscher) gelöscht werden können. 

bis hin zur Baustoffklasse B1 gelten die Baustoffe als selbstverlöschend. Ab Baustoffklasse B2 unterhält der Brand sich selbst, auch wenn die Brandursache entfällt.

Einteilung der Bauteile

Übliche Feuerwiderstandsklassen (zum Teil auch als Brandschutzklassen bezeichnet) nach DIN 4102 sind:

F0: Das Bauteil erfüllt im Brandfall weniger als 30 Minuten seine Funktion

Feuerwiderstandsklasse F30 : Das Bauteil erfüllt im Brandfall mindestens 30 Minuten seine Funktion. Bauaufsichtliche Benennung: feuerhemmend, Kurzbezeichnung F30

Feuerwiderstandsklasse F60: Das Bauteil erfüllt im Brandfall mindestens 60 Minuten seine Funktion Bauaufsichtliche Benennung: hochfeuerhemmend, Kurzbezeichnung F60

Feuerwiderstandsklasse F90: Das Bauteil erfüllt im Brandfall mindestens 90 Minuten seine Funktion Bauaufsichtliche Benennung: feuerbeständig, Kurzbezeichnung F90

Feuerwiderstandsklasse F120: Das Bauteil erfüllt im Brandfall mindestens 120 Minuten seine Funktion Benennung: hochfeuerbeständig, Kurzbezeichnung F120

Feuerwiderstandsklasse F180: Das Bauteil erfüllt im Brandfall mindestens 180 Minuten seine Funktion Benennung: höchstfeuerbeständig, Kurzbezeichnung F180

Weitere Kennbuchstaben:

F: Wände, Decken, Gebäude-stützen und -unterzüge, Treppen

F: Brandschutzverglasung. Schutz vor Hitzestrahlung auf der brandabgewandten Seite.

T: Türen und Klappen

G: Brandschutzverglasung oder Fensterelement. Jedoch kein Strahlungsschutz auf der brandabgewandten Seite. Ein Wattebausch (siehe DIN 4102) wird entzündet.

L: Lüftungskanal und -leitungen

E:wasserinstallationskanal oder Installationsleitungen mit zugelassenem Normtragsystem z. B. wasserleitung auf schlauchpritsche (Brandbeanspruchung von Außen nach Innen, mit zwingendem Funktionserhalt)

I: Elektroinstallationskanal für Installationsleitungen (Brandbeanspruchung von Innen nach Außen, kein zwingender Funktionserhalt)

K: Absperrvorrichtungen in Lüftungsleitungen

R: Rohrabschottung, Rohrdurchführungen S: Schott, Kabelbrandschott

W: Nichttragende Außenwände

Durch Anhängen der Brennbarkeitsklasse kann ein Baustoff weiter spezifiziert werden. So bezeichnet zum Beispiel die Klasse F30-B einen Baustoff der Feuerwiderstandsklasse F30, der aus brennbaren Stoffen hergestellt ist.

Die DIN 4102 wird voraussichtlich im Jahr 2010 ihre Gültigkeit verlieren und durch die europäischen Normen DIN EN 13501-1, 13501-2, E DIN EN 1634-1 abgelöst werden.

Wohnungstrennwände müssen zum Beispiel in der Regel F90 erfüllen, Türen in diesen Wänden T50