Brandschutzgehäuse: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 9. Dezember 2009, 13:23 Uhr
Brandschutzgehäuse sind Gehäusesysteme aus nicht brennbaren Materialen, welche dem Funktionserhalt (E30/E90) bzw. der Brandlastdämmung (I30) von elektrischen Einrichtungen dienen.
Inhaltsverzeichnis
Allgemein
Etwa alle drei Minuten entsteht in Deutschland ein Brand, welcher Menschleben gefährdet und Sachschäden in beträchtlichem Maße verursacht.
Elektrofachplaner und Errichter sind bei der Planung und der entsprechenden Ausführung für Ihre Anlagen verantwortlich. Es gilt zu verhindern, dass die von Ihnen geplanten und errichteten Anlagen nicht ursächlich für ein Schadenfeuer sind.
In elektrischen Schaltanlagen können diverse Dinge einen Brand auslösen. Hierzu zählen beispielsweise:
- fehlerhafte Isolationen
- Kurzschlüsse
- Blitzeinschläge
- etc.
Aufgrunddessen liegt es auch in der Pflicht eines Anlagenbetreibers, seine elektrischen Installationen in regelmäßigen Abständen zu prüfen und ggf. auf den Stand der Technik auf- bzw. nachzurüsten
Bei elektrischen Einrichtungen in Gebäuden mit einer Vielzahl von Menschen ist es unabdingbar, die Funktionstüchtigkeit elektrischer Einrichtungen auch während eines Brandes sicherzustellen. Hierdurch wird gewährleistet das z.B. Anlagen zur Alarmierung und Erteilung von Anweisungen (ELA oder Sprachalarmanlagen nach 0833-4), Aufzüge mit Brandfallsteuerung oder auch Sicherheitsbeleuchtungsanlagen funktionstüchtig bleiben.
Gesetzliche Grundlagen
Die brandschutztechnsichen Anforderungen finden Ihre gesetzliche Grundlage in der Musterbauordnung (MBO) bzw. der Muster-Leitungsanlagen-Richtlinie (MLAR)
Muster-Leitungsanlagen-Richtline (MLAR)
Im Abschnit 5 regelt die MLAR den "Funktionserhalt von elektrischen Leitungsanlagen im Brandfall" über einen definierten Zeitraum (entspricht E30 bzw. E90).
Im Abschnitt 3 regelt die MLAR die Anforderungen von "Leitungsanlagen in Rettungswegen". Hier wird im einzelnen das Brandverhalten von Verteilern und Messeinrichtungen von innen, und somit die Brandlastdämmung gegenüber Flucht- und Rettungswegen geregelt (entspricht I30 bzw. I90).
Gehäusetypen
Viele Anforderungen werden an ein Brandschutzgehäuse gestellt:
- die DIN 4102 in den Teilen 1 (Baustoffklasse A2), 2 (Feuerwiderstand), 11
(Funktionserhalt) und 12 (Brandlastdämmung) muss erfüllt werden;
- eine Prüfung bei einer Materialprüfanstalt (MPA) muss bestanden werden. Hier wird das Gehäuse gemäß einer Einheitstemperaturkurve über einen definierten Zeitraum beflammt;
- es muss die Anfordeungen der (M)LAR in Ihrer aktuellen Fassung erfüllen Brandschutzgehäuse werden typischerweise zur Wand bzw. zur freien Standmontage angeboten. Welche Applikation gewählt wird, hängt ganz indivieduell von den Anforderungen des Objektes ab.
Wandgehäuse (Unter- und Aufputz)
Wandgehäuse werden in der Regel mit dafür zugelassenem Montagematerial im Mauerwerk verankert, welches mindestens der Güte des Brandschutzgehäuses entspricht.
In der Regel verfügen die am Markt gängigen Lösungen über folgende Merkmale:
- Schutzart in den Bereichen IP 41, IP 44 bis zu IP 54
- Kabelschott mit integriertem Kabeleinführungskühlkörper
- Rauchdichtigkeitssystem
- Möglichkeit zum Einbau eines DIN-Halbzylinders
- optionale Türbelüftungen (siehe Optionen und Zubehör)
Standgehäuse
Standgehäuse können frei im Raum aufgestellt werden und benötigen in der Regel keine zusätzliche Verankerung.
Die Merkmale der Standgehäuse entsprechen denen der Applikationen zur Wandmontage
Optionen und Zubehör
Eine Vielzahl von Optionen ermöglicht es, die Brandschutzgehäuse an die Erfordernisse des jeweiligen Projektes anzupassen.
Mögliche Optionen sind:
- Belüftungsöffnungen mit intmeszierendem Verschluss
- Belüftungsöffnung mit Absperrvorrichtung, welche thermisch auslöst
- Kaltrauchsperre
- Ventilator
- Sicherheitssysteme zur Rauch- und Brandfrüherkennung im inneren des Gehäuses
- individuelle Kabeleinführungen
- Sockel
- Schrankklimatisierung