Feuerwehr-Schlüsseldepot: Unterschied zwischen den Versionen

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Bei Verwendung der demontierbaren Hohlsäule gilt folgendes:  
 
Bei Verwendung der demontierbaren Hohlsäule gilt folgendes:  

Version vom 10. März 2010, 14:14 Uhr

(Veraltete Bezeichnung: Feuerwehr-Schlüsselkasten)



Grundlagen

Feuerwehr-Schlüsseldepot der Klasse 3 für drei überwachte Objektschlüssel


Der Betreiber hat der Feuerwehr rund um die Uhr den gewaltfreien Zugang zu allen mit Brandmeldern bzw. mit selbständigen Löschanlagen geschützten Räumen sicherzustellen.

Wenn durch geeignetes Personal, mit Schlüsselgewalt, dies nicht sichergestellt ist, kann auf schriftlichen Antrag des Betreibers ein Feuerwehr-Schlüsseldepot zur Aufbewahrung des/der Objektschlüssels zugestanden werden. Vor der Antragstellung zum Einbau eines Feuerwehr-Schlüsseldepots, muss zwischen dem Betreiber der Brandmeldeanlage und dem zuständigen Schadensversicherer, privatrechtlich der Einsatz des zu verwendenden Schlüsseldepots vereinbart werden.

Definition:

Ein Feuerwehr-Schlüsseldepot ist ein zweitüriges Tresorbehältnis (Ausnahme Klasse 1) für die Aufbewahrung von Gebäudeschlüssel, gegen unbefugten Zugriff gesichert, das bei einer Brandmeldung entriegelbar ist (Ausnahme Klasse 1), um der Feuerwehr in Abwesenheit des Betreibers gewaltfreien Zugang zum Objekt zu ermöglichen.

Klassifizierung

Feuerwehr-Schlüsseldepots, zur Verwahrung von Objektschlüssel, werden abhängig vom Anwendungsfall in drei Klassen eingeteilt.

Klasse 1: geringes Risiko

nicht für Generalschlüssel

nur für Einzelschlüssel mit Einzelschließung

nur mechanisch aufgebaut

keine Anbindung an die BMA


Klasse 2: mittleres Risiko

nicht für Generalschlüssel

nur für Einzelschlüssel mit Einzelschließung

Anbindung (elektrisch) an BMA

ohne Sabotageüberwachung



Klasse 3: hohes Risiko

auch für Generalschlüssel

auch für Schlüssel für Scharfschalteinrichtungen

Anbindung (elektrisch) an die BMA

mit Sabotageüberwachung

VdS-anerkennung erforderlich


Mindestforderungen in den unterschiedlichen Klassen

Klasse 1

mechanisch stabiles Gehäuse

max. 2 Schlüssel hinterlegbar

nur eine Tür mit Feuerwehrschließung entriegelbar

Deponierung des/der Schlüssel hinter der Tür mit geeigneter Aufnahme

kann auch als Schlüsselrohr aufgebaut sein


Klasse 2

mechanisch stabiles Gehäuse

max. 3 Schlüssel hinterlegbar

zwei Türen

integrierte 5W-Heizung

Außentür elektrisch entriegelbar durch Brandmeldeanlage

Innentür nur mit Schlüssel der Feuerwehr entriegelbar

Deponierung des/der Objektschlüssel hinter der Innentür

elektronische Überwachung der Außentür auf Verschluss

keine Sabotageüberwachung

entspricht nicht den Geräteanforderungen nach VdS-Richtlinie 2105


Klasse 3

mechanisch stabiles Gehäuse

max. 3 Schlüssel hinterlegbar

zwei Türen

integrierte 5W-Heizung

Außentür elektrisch entriegelbar durch Brandmeldeanlage

Innentür nur mit Schlüssel der Feuerwehr entriegelbar

Deponierung des/der Objektschlüssel hinter der Innentür

elektronische Überwachung der Außentür auf Verschluss

Geräteanforderungen nach VdS-Richtlinie 2105

Sabotageüberwachung

-Überwachung der Außentür auf Durchbruch

-Überwachung der Objektschlüssel auf Vorhandensein

-Überwachung der Außentür auf die geschlossene Stellung

Die Meldung der Überwachung muss an eine ständig besetzte Stelle weitergeleitet werden


Wird ein Schlüsseldepot installiert, ist die Aufbewahrung von Schlüsseln in diesem Schlüsseldepot für den Versicherungsort eine Gefahrenerhöhung, die dem Einbruchdiebstahlversicherer angezeigt werden muss. Hat das Feuerwehr-Schlüsseldepot keine Geräteanerkennung vom Verband der Schadensversicherer und/oder ist es nicht gemäß der VdS-Richtlinien für Schlüsseldepots installiert, betrieben oder instandgehalten, besteht kein Versicherungsschutz für Schäden durch Einbruchdiebstahl, wenn das Gebäude mit dem aus dem Schlüsseldepot entwendeten Schlüssel geöffnet wurde.



Feuerwehr-Schlüsseldepot der Klasse 1

FSD1k13.jpg


Dieses Feuerwehr-Schlüsseldepot wird in aller Regel von Schadensversicherer nicht anerkannt. Der Einsatz ist nur bei ganz geringen Risiken, z.B. Einzelschlüssel einer Hofeinfahrt, zugelassen. Es sind keinerlei Schutz- und Überwachungs- maßnahmen vorgesehen. Die Schließung wird zwischen Feuerwehr und Betreiber abgestimmt.


Feuerwehr-Schlüsseldepot der Klasse 2

Das Feuerwehr-Schlüsseldepot der Klasse 2 entspricht dem FSD der Klasse 3, es fehlt allerdings die Überwachung auf Sabotage.

Feuerwehr-Schlüsseldepot der Klasse 3

Feuerwehr-Schlüsseldepot der Klasse 3 für drei überwachte Objektschlüssel




Die Entnahme des/der Objektschlüssel hat wie folgt abzulaufen:

-Durch eine Brandmeldung und/oder durch die Rückmeldung der ausgelösten Übertragungseinrichtung (Brandalarm) wird die äußere Tür automatisch entriegelt und gibt somit den Zugang zur Innentür frei.

-Die hauptverantwortliche Person der Feuerwehr öffnet mit einem nur für FSDs regional festgelegten Schlüssel die Innentür und kann den Objektschlüssel durch Drehen entsichern.

-Der entsicherte Schlüssel kann zu Erkundungsaufgaben der Feuerwehr entnommen werden.

-Bei Erkundungsende muss der Objektschlüssel im Überwachungszylinder gesichert werden.

-Nach der Deponierung des Objektschlüssels ist die Innentür unverzüglich durch die hauptverantwortliche Person der Feuerwehr zu verschließen.

-Die Außentür muss verschlossen werden und wird nach dem Rücksetzen der BMA verriegelt.


Montage

Einbauort

Das Feuerwehr-Schlüsseldepot muss in unmittelbarer Nähe (Umkreis von etwa 5m) vom Feuerwehrzugang oder -zufahrt angebracht werden. Das Feuerwehr-Schlüsseldepot ist vorzugsweise an wettergeschützten Stellen zu installieren, z.B. in Nischen, Durchgängen oder unter Vordächern. Gegebenenfalls ist ein Regenabweiser oder ein Schutzdach anzubringen. Der Regenabweiser oder das Schutzdach sind so anzubringen, dass sie keinesfalls ein Aushebeln des Feuerwehr- Schlüsseldepots unterstützen.

Einbau des FSDs in eine Außenwand

Nach VdS-Richtlinie 2105 sind folgenden Wände zum Einbau eines Feuerwehr- Schlüsseldepots vorgesehen:

-Mauerwerk nach DIN 1053

-Ziegeln nach DIN 105

-Kalksandstein nach DIN 106

-Wände aus Stahlbeton (mindestens B 25 nach DIN 1045)

Die Wände müssen mindestens 80mm dicker sein als die Einbautiefe des FSD. Das Feuerwehr-Schlüsseldepot muss mechanisch stabil z.B. mit Mörtel nach DIN 1053 eingemauert oder in die Betonwand eingegossen werden.


FSD mit integriertem Bohrvollschutz für Problemmauerwerk - kein Einmauern erforderlich


Wärmeschutzfassaden entsprechen in der Regel nicht diesen Anforderungen. In all diesen Fällen kann ein Feuerwehr-Schlüsseldepot mit integriertem 6-seitigem Bohrvollschutz ohne Betonverguss eingebaut werden. Zur mechanischen Stabilität ist zusätzlich eine verwindungssteife Einbau-Konsole aus Edelstahl erforderlich. Die Montage muss so erfolgen, dass das FSD nur durch den gesicherten Innenraum des Schlüsseldepot demontierbar ist. Jeder Einbau des Feuerwehr-Schlüsseldepots muss so durchgeführt werden, dass die Außentür bündig mit der Außenfläche der Wand abschließt. Die Unterkante des Feuerwehr-Schlüsseldepots muss sich zwischen 0,8m und 1,40m über dem Boden befinden.



Einbau des FSD in eine freistehende Säule

Das Feuerwehr-Schlüsseldepot muss nicht in eine Wand eingebaut werden. In vielen Anwendungsfällen wie, z.B. Glasfassaden, steht auch keine geeignete Wand zur Verfügung. Mit einer Schlüsseldepot-Säule wird das Feuerwehr-Schlüsseldepot freistehend oder unmittelbar an eine Gebäudewand montiert. Nach VdS-Richtlinie 2105 sind zwei Säulenkonzepte möglich:

-Demontierbare Hohlsäule ohne Betonverguss - mit VdS-Anerkennung. Die mechanische Festigkeit wird über die Säulenkonstruktion erreicht.

-Säule ohne Demontagemöglichkeit mit Betonverguss - ohne VdS-Anerkennung Die mechanische Festigkeit wird über den eingegossenen Beton erreicht.

Demontierbare Hohlsäule




Hohlsäule (demontierbar) ohne Betonverguss

Bei Verwendung der demontierbaren Hohlsäule gilt folgendes:

Material aus Edelstahl mit einer Wandstärke von mindestens 3mm

Die Säule bedarf einer Geräteanerkennung durch den Verband der Schadensversicherer

Das Fundament der Säule muss mindestens (B/H/T) 100/100/80 cm groß ausgeführt sein.

Die Säule muss fest mit dem Fundament, durch Sicherheits-Ankerdübel verankert sein

Die Demontage des Feuerwehr-Schlüsseldepots darf nur vom Innenraum des FSD aus möglich sein

Die Demontage der Säule darf nur nach Demontage des Feuerwehr-Schlüsseldepots, vom Innenraum der Säule aus möglich sein.

Nach Demontage ohne bleibende Formveränderung wieder einsetzbar

Geschützte Kabelzuführung über ein Stahlpanzerrohr durch das Fundament und die Säule

Das in der Säule eingebaute Feuerwehr-Schlüsseldepot muss allseitig mit Vollbohrschutz, für Bohrungen größer als 8mm (Fronttür 2mm), überwacht sein


Säule mit Betonverguss ohne Demontagemöglichkeit

Bei Verwendung einer vergießbaren Säule gilt folgendes:

Material mit einer ausreichenden mechanischen Festigkeit als Verschalung für den Beton

Das Fundament der Säule muss mindestens (B/H/T) 100/100/80 cm groß ausgeführt sein

Im Fundament müssen systemgebundene Moniereisen integriert sein

Die Säule muss durch den eingegossenen Beton fest mit dem Fundament verbunden sein

Das Gesamtgewicht der Säule muss mindestens 400kg betragen

Geschützte Kabelzuführung über Stahlpanzerrohr durch Fundament und ausgegossener Säule

Das FSD darf nicht demontierbar sein

Heizung

Die Heizung des Feuerwehr-Schlüsseldepots muss ständig mit Spannung versorgt sein. Sie muss nicht aus der Energieversorgung der BMA versorgt werden. Eine Überbrückung des Ausfalls der Energieversorgung ist nicht erforderlich. Sie muss jedoch aus einem Niederspannungsstromkreis gespeist werden, dessen Ausfall unmittelbar gemeldet wird.

Leitungsverlegung

Das Anschlusskabel muss von der Gehäuserückseite des FSD oder seitlich, in unmittelbarer Nähe der Gehäuserückseite, in den Anschlussraum des FSD eingeführt werden. Leitungen zwischen FSD und den Anschlussklemmen der BMZ-Steuerelektronik sind vorzugsweise unter Putz oder in Metallrohren zu verlegen. Bei einer Verlängerung des Kabels sind hierfür geeignete Kabelverbindungen zu verwenden. Ist das FSD vom Gebäude abgesetzt, so muss dessen Leitung mindestens 80 cm tief im Erdreich und zusätzlich mechanisch geschützt verlegt werden.

Elektrische Anschaltung

FSDs müssen über eine Mehraderleitung an die BMA angeschlossen werden. Die Steuerung und Überwachung des Feuerwehr-Schlüsseldepots muss über eine definierte Schnittstelle erfolgen.

Für das Schlüsseldepot der Klasse 3 ist in der VdS-Richtlinie 2105 folgende Schnittstelle festgelegt:

Klemme 1: Primärleitung für Sabotageüberwachung

Klemme 2: Primärleitung für Sabotageüberwachung

Klemme 3: Anschluss für Abschlusswiderstand

Klemme 4: Anschluss für Abschlusswiderstand

Klemme 5: Ansteuerung für die Entriegelung der Außentür

Klemme 6: Ansteuerung für die Entriegelung der Außentür

Klemme 7: Rückmeldekontakt für Verriegelung der Außentür

Klemme 8: Rückmeldekontakt für Verriegelung der Außentür

Klemme 9: Heizung

KLemme10: Heizung


Diese definierte Schnittstelle ist entweder in der BMZ integriert oder es muss ein VdS- anerkannter Schlüsseldepot-Adapter als Steuerelektronik zwischen BMZ und FSD geschaltet werden. Der Schlüsseldepot-Adapter ist, sofern er nicht als Einschub in der Brandmelderzentrale enthalten ist, in unmittelbarer Nähe der zugehörigen Brandmelderzentrale zu installieren. Die Anzeigen des Schlüsseldepot-Adapters „entriegelt“ und „Alarm“ sollten zusätzlich an der Feuerwehr-Erstinformation erfolgen. Die Anschaltung hat nach Herstellerangaben zu erfolgen.

Potenzialausgleich

Das FSD muss über eine Leitung mit einem Querschnitt von mindestens 4mm² mit dem Potenzialausgleich der BMA verbunden werden. Die VDE-Bestimmungen zum Schutz vor Überspannung sind zu beachten.

Schließung der Innentür

Es dürfen ausschließlich nur Schlösser gemäß VdS-Richtlinien für die Innentür des Schlüsseldepots verwendet werden, und zwar:

Profilhalbzylinder, mit VdS-Anerkennung (min. Klasse B), in Abstimmung mit der regionalen Feuerwehr.

Doppelbart-Umstellschloss, mit mindestens 6 asymmetrischen Zuhaltungen, in Abstimmung mit der regionalen Feuerwehr.


Sogenannte Altschließungen (z.B. Kromer Typ 2731 1112 35, Mauer Typen 5 und 7Z sowie StuV Typ Dreibolzen) dürfen seit 1997 nach Festlegung des VdS nicht mehr verwendet werden. Der Betreiber muss dafür Sorge tragen, dass diese Schließungen vom jeweiligen Schlüsselträger der Feuerwehr ausgetauscht werden. Eine für das FSD (Ausnahme Klasse 1) eingesetzte Schließung darf nicht für andere Zwecke verwendet werden.

Auch Schlüsseldepots mit anderen Anwendungen, z. B. Polizei, Wach- und Schließunternehmen sind also mit anderen Schließungen zu versehen.

Objektschlüsselüberwachung

Die hinterlegten Objektschlüssel werden auf Vorhandensein ständig überwacht. Die Überwachung hat direkt mit einem bauseitig einzubauenden Objektschließzylinder zu erfolgen. In besonderen Fällen kann die Überwachung auch indirekt (z.B. mit einem Hilfsschlüssel, der mit dem zu deponierenden Schlüssel untrennbar verbunden ist) erfolgen. Für den Hilfsschlüssel ist ein Schließzylinder entsprechend den Richtlinien nach VdS 2156, mindestens Klasse A, zu verwenden. Werden mehrere Schlüssel an einem Schließzylinder deponiert, so müssen diese untrennbar miteinander verbunden sein. Aus einsatztaktischen Gründen dürfen mit dem überwachten Schlüssel nicht mehr als 2 weitere Objektschlüssel verbunden sein. Alle Schlüssel sind eindeutig zu kennzeichnen. Die bedarfsgerechte Aktualisierung der Objektschlüssel (z.B. durch Änderung der Schließanlage) liegt in der Verantwortung des Objektbetreibers.

Feuerwehr-Schlüsseldepot für drei einzelüberwachte Objektschlüssel


Maßnahmen bei Ausfall der Überwachung

Sofern die Überwachung des FSD aus technischen oder organisatorischen Gründen nicht mehr sichergestellt ist, müssen vom Betreiber alle Objektschlüssel einschließlich der Profilzylinder unverzüglich entnommen werden. Das Schloss der Innentür des FSD muss ausgebaut und bei der Feuerwehr sicher verwahrt werden.

Instandhaltung

Die Inspektion und Wartung muss nach DIN 14675 und VDE 0833 durch eine Fachfirma erfolgen.

Inspektion

Eine Inspektion ist mindestens vierteljährlich durchzuführen. Hierbei sind mindestens zu prüfen:

Äußere Unversehrtheit des FSD

Funktion der elektromagnetischen Entriegelungseinrichtung

Leichte Beweglichkeit der Außentür des FSD

Funktion der Öffnungsüberwachung (elektrisch und mechanisch)

Durchgängigkeit des Potenzialausgleiches

Unversehrtheit des Kabelüberganges zur Flächenüberwachung der Tür

Wartung

Eine Wartung ist mindestens einmal jährlich durchzuführen. Hierbei sind mindestens zu prüfen:

Stromaufnahme der Entriegelungseinrichtung der Außentür

Funktion der Heizung

Alle Funktionen des FSD

Überprüfung der Überwachung

Entnahme der Objektschlüssel

Versuch das FSD ohne die ordnungsgemäß hinterlegten Objektschlüssel zu verschließen

Die Wartungsarbeiten müssen in Anwesenheit der Feuerwehr oder deren Beauftragten erfolgen, so fern die Überprüfung der hinterlegten Schlüssel nicht anderweitig geregelt wurde. Alle Instandhaltungsarbeiten sind im Betriebshandbuch der jeweiligen BMA einzutragen. Der Betreiber hat der Feuerwehr oder deren Beauftragten die Kontrolle der hinterlegten Objektschlüssel auch außerhalb der jährlichen Wartungsinterwalle zu ermöglichen.

Informationsanzeigen für Feuerwehr-Schlüsseldepot

In Absprache mit der jeweils zuständigen Feuerwehr ist eine Informationsanzeige anzubringen, welche den Alarmzustand der BMA am Objekteingangsbereich signalisiert. Die Feuerwehr muss die entsprechende Kennfarbe, das Aussehen und den Standort festlegen.

Siehe auch