Feuerwehr-Schlüsseldepot: Unterschied zwischen den Versionen
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Bei Verwendung der demontierbaren Hohlsäule gilt folgendes: | Bei Verwendung der demontierbaren Hohlsäule gilt folgendes: |
Version vom 10. März 2010, 14:14 Uhr
(Veraltete Bezeichnung: Feuerwehr-Schlüsselkasten)
Inhaltsverzeichnis
- 1 Grundlagen
- 2 Feuerwehr-Schlüsseldepot der Klasse 1
- 3 Feuerwehr-Schlüsseldepot der Klasse 2
- 4 Feuerwehr-Schlüsseldepot der Klasse 3
- 5 Siehe auch
Grundlagen
Der Betreiber hat der Feuerwehr rund um die Uhr den gewaltfreien Zugang zu allen mit Brandmeldern bzw. mit selbständigen Löschanlagen geschützten Räumen sicherzustellen.
Wenn durch geeignetes Personal, mit Schlüsselgewalt, dies nicht sichergestellt ist, kann auf schriftlichen Antrag des Betreibers ein Feuerwehr-Schlüsseldepot zur Aufbewahrung des/der Objektschlüssels zugestanden werden. Vor der Antragstellung zum Einbau eines Feuerwehr-Schlüsseldepots, muss zwischen dem Betreiber der Brandmeldeanlage und dem zuständigen Schadensversicherer, privatrechtlich der Einsatz des zu verwendenden Schlüsseldepots vereinbart werden.
Definition:
Ein Feuerwehr-Schlüsseldepot ist ein zweitüriges Tresorbehältnis (Ausnahme Klasse 1) für die Aufbewahrung von Gebäudeschlüssel, gegen unbefugten Zugriff gesichert, das bei einer Brandmeldung entriegelbar ist (Ausnahme Klasse 1), um der Feuerwehr in Abwesenheit des Betreibers gewaltfreien Zugang zum Objekt zu ermöglichen.
Klassifizierung
Feuerwehr-Schlüsseldepots, zur Verwahrung von Objektschlüssel, werden abhängig vom Anwendungsfall in drei Klassen eingeteilt.
Klasse 1: geringes Risiko
nicht für Generalschlüssel
nur für Einzelschlüssel mit Einzelschließung
nur mechanisch aufgebaut
keine Anbindung an die BMA
Klasse 2: mittleres Risiko
nicht für Generalschlüssel
nur für Einzelschlüssel mit Einzelschließung
Anbindung (elektrisch) an BMA
ohne Sabotageüberwachung
Klasse 3: hohes Risiko
auch für Generalschlüssel
auch für Schlüssel für Scharfschalteinrichtungen
Anbindung (elektrisch) an die BMA
mit Sabotageüberwachung
VdS-anerkennung erforderlich
Mindestforderungen in den unterschiedlichen Klassen
Klasse 1
mechanisch stabiles Gehäuse
max. 2 Schlüssel hinterlegbar
nur eine Tür mit Feuerwehrschließung entriegelbar
Deponierung des/der Schlüssel hinter der Tür mit geeigneter Aufnahme
kann auch als Schlüsselrohr aufgebaut sein
Klasse 2
mechanisch stabiles Gehäuse
max. 3 Schlüssel hinterlegbar
zwei Türen
integrierte 5W-Heizung
Außentür elektrisch entriegelbar durch Brandmeldeanlage
Innentür nur mit Schlüssel der Feuerwehr entriegelbar
Deponierung des/der Objektschlüssel hinter der Innentür
elektronische Überwachung der Außentür auf Verschluss
keine Sabotageüberwachung
entspricht nicht den Geräteanforderungen nach VdS-Richtlinie 2105
Klasse 3
mechanisch stabiles Gehäuse
max. 3 Schlüssel hinterlegbar
zwei Türen
integrierte 5W-Heizung
Außentür elektrisch entriegelbar durch Brandmeldeanlage
Innentür nur mit Schlüssel der Feuerwehr entriegelbar
Deponierung des/der Objektschlüssel hinter der Innentür
elektronische Überwachung der Außentür auf Verschluss
Geräteanforderungen nach VdS-Richtlinie 2105
Sabotageüberwachung
-Überwachung der Außentür auf Durchbruch
-Überwachung der Objektschlüssel auf Vorhandensein
-Überwachung der Außentür auf die geschlossene Stellung
Die Meldung der Überwachung muss an eine ständig besetzte Stelle weitergeleitet werden
Wird ein Schlüsseldepot installiert, ist die Aufbewahrung von Schlüsseln in diesem
Schlüsseldepot für den Versicherungsort eine Gefahrenerhöhung, die dem
Einbruchdiebstahlversicherer angezeigt werden muss.
Hat das Feuerwehr-Schlüsseldepot keine Geräteanerkennung vom Verband der
Schadensversicherer und/oder ist es nicht gemäß der VdS-Richtlinien für
Schlüsseldepots installiert, betrieben oder instandgehalten, besteht kein
Versicherungsschutz für Schäden durch Einbruchdiebstahl, wenn das Gebäude mit
dem aus dem Schlüsseldepot entwendeten Schlüssel geöffnet wurde.
Feuerwehr-Schlüsseldepot der Klasse 1
Dieses Feuerwehr-Schlüsseldepot wird in aller Regel von Schadensversicherer nicht anerkannt. Der Einsatz ist nur bei ganz geringen Risiken, z.B. Einzelschlüssel einer Hofeinfahrt, zugelassen. Es sind keinerlei Schutz- und Überwachungs- maßnahmen vorgesehen. Die Schließung wird zwischen Feuerwehr und Betreiber abgestimmt.
Feuerwehr-Schlüsseldepot der Klasse 2
Das Feuerwehr-Schlüsseldepot der Klasse 2 entspricht dem FSD der Klasse 3, es fehlt allerdings die Überwachung auf Sabotage.
Feuerwehr-Schlüsseldepot der Klasse 3
Die Entnahme des/der Objektschlüssel hat wie folgt abzulaufen:
-Durch eine Brandmeldung und/oder durch die Rückmeldung der ausgelösten Übertragungseinrichtung (Brandalarm) wird die äußere Tür automatisch entriegelt und gibt somit den Zugang zur Innentür frei.
-Die hauptverantwortliche Person der Feuerwehr öffnet mit einem nur für FSDs regional festgelegten Schlüssel die Innentür und kann den Objektschlüssel durch Drehen entsichern.
-Der entsicherte Schlüssel kann zu Erkundungsaufgaben der Feuerwehr entnommen werden.
-Bei Erkundungsende muss der Objektschlüssel im Überwachungszylinder gesichert werden.
-Nach der Deponierung des Objektschlüssels ist die Innentür unverzüglich durch die hauptverantwortliche Person der Feuerwehr zu verschließen.
-Die Außentür muss verschlossen werden und wird nach dem Rücksetzen der BMA verriegelt.
Montage
Einbauort
Das Feuerwehr-Schlüsseldepot muss in unmittelbarer Nähe (Umkreis von etwa 5m) vom Feuerwehrzugang oder -zufahrt angebracht werden. Das Feuerwehr-Schlüsseldepot ist vorzugsweise an wettergeschützten Stellen zu installieren, z.B. in Nischen, Durchgängen oder unter Vordächern. Gegebenenfalls ist ein Regenabweiser oder ein Schutzdach anzubringen. Der Regenabweiser oder das Schutzdach sind so anzubringen, dass sie keinesfalls ein Aushebeln des Feuerwehr- Schlüsseldepots unterstützen.
Einbau des FSDs in eine Außenwand
Nach VdS-Richtlinie 2105 sind folgenden Wände zum Einbau eines Feuerwehr- Schlüsseldepots vorgesehen:
-Mauerwerk nach DIN 1053
-Ziegeln nach DIN 105
-Kalksandstein nach DIN 106
-Wände aus Stahlbeton (mindestens B 25 nach DIN 1045)
Die Wände müssen mindestens 80mm dicker sein als die Einbautiefe des FSD. Das Feuerwehr-Schlüsseldepot muss mechanisch stabil z.B. mit Mörtel nach DIN 1053 eingemauert oder in die Betonwand eingegossen werden.
Wärmeschutzfassaden entsprechen in der Regel nicht diesen Anforderungen. In all diesen Fällen kann ein Feuerwehr-Schlüsseldepot mit integriertem 6-seitigem Bohrvollschutz ohne Betonverguss eingebaut werden. Zur mechanischen Stabilität ist zusätzlich eine verwindungssteife Einbau-Konsole aus Edelstahl erforderlich. Die Montage muss so erfolgen, dass das FSD nur durch den gesicherten Innenraum des Schlüsseldepot demontierbar ist. Jeder Einbau des Feuerwehr-Schlüsseldepots muss so durchgeführt werden, dass die Außentür bündig mit der Außenfläche der Wand abschließt. Die Unterkante des Feuerwehr-Schlüsseldepots muss sich zwischen 0,8m und 1,40m über dem Boden befinden.
Einbau des FSD in eine freistehende Säule
Das Feuerwehr-Schlüsseldepot muss nicht in eine Wand eingebaut werden. In vielen Anwendungsfällen wie, z.B. Glasfassaden, steht auch keine geeignete Wand zur Verfügung. Mit einer Schlüsseldepot-Säule wird das Feuerwehr-Schlüsseldepot freistehend oder unmittelbar an eine Gebäudewand montiert. Nach VdS-Richtlinie 2105 sind zwei Säulenkonzepte möglich:
-Demontierbare Hohlsäule ohne Betonverguss - mit VdS-Anerkennung. Die mechanische Festigkeit wird über die Säulenkonstruktion erreicht.
-Säule ohne Demontagemöglichkeit mit Betonverguss - ohne VdS-Anerkennung Die mechanische Festigkeit wird über den eingegossenen Beton erreicht.
Hohlsäule (demontierbar) ohne Betonverguss
Bei Verwendung der demontierbaren Hohlsäule gilt folgendes:
Material aus Edelstahl mit einer Wandstärke von mindestens 3mm
Die Säule bedarf einer Geräteanerkennung durch den Verband der Schadensversicherer
Das Fundament der Säule muss mindestens (B/H/T) 100/100/80 cm groß ausgeführt sein.
Die Säule muss fest mit dem Fundament, durch Sicherheits-Ankerdübel verankert sein
Die Demontage des Feuerwehr-Schlüsseldepots darf nur vom Innenraum des FSD aus möglich sein
Die Demontage der Säule darf nur nach Demontage des Feuerwehr-Schlüsseldepots, vom Innenraum der Säule aus möglich sein.
Nach Demontage ohne bleibende Formveränderung wieder einsetzbar
Geschützte Kabelzuführung über ein Stahlpanzerrohr durch das Fundament und die Säule
Das in der Säule eingebaute Feuerwehr-Schlüsseldepot muss allseitig mit Vollbohrschutz, für Bohrungen größer als 8mm (Fronttür 2mm), überwacht sein
Säule mit Betonverguss ohne Demontagemöglichkeit
Bei Verwendung einer vergießbaren Säule gilt folgendes:
Material mit einer ausreichenden mechanischen Festigkeit als Verschalung für den Beton
Das Fundament der Säule muss mindestens (B/H/T) 100/100/80 cm groß ausgeführt sein
Im Fundament müssen systemgebundene Moniereisen integriert sein
Die Säule muss durch den eingegossenen Beton fest mit dem Fundament verbunden sein
Das Gesamtgewicht der Säule muss mindestens 400kg betragen
Geschützte Kabelzuführung über Stahlpanzerrohr durch Fundament und ausgegossener Säule
Das FSD darf nicht demontierbar sein
Heizung
Die Heizung des Feuerwehr-Schlüsseldepots muss ständig mit Spannung versorgt sein. Sie muss nicht aus der Energieversorgung der BMA versorgt werden. Eine Überbrückung des Ausfalls der Energieversorgung ist nicht erforderlich. Sie muss jedoch aus einem Niederspannungsstromkreis gespeist werden, dessen Ausfall unmittelbar gemeldet wird.
Leitungsverlegung
Das Anschlusskabel muss von der Gehäuserückseite des FSD oder seitlich, in unmittelbarer Nähe der Gehäuserückseite, in den Anschlussraum des FSD eingeführt werden. Leitungen zwischen FSD und den Anschlussklemmen der BMZ-Steuerelektronik sind vorzugsweise unter Putz oder in Metallrohren zu verlegen. Bei einer Verlängerung des Kabels sind hierfür geeignete Kabelverbindungen zu verwenden. Ist das FSD vom Gebäude abgesetzt, so muss dessen Leitung mindestens 80 cm tief im Erdreich und zusätzlich mechanisch geschützt verlegt werden.
Elektrische Anschaltung
FSDs müssen über eine Mehraderleitung an die BMA angeschlossen werden. Die Steuerung und Überwachung des Feuerwehr-Schlüsseldepots muss über eine definierte Schnittstelle erfolgen.
Für das Schlüsseldepot der Klasse 3 ist in der VdS-Richtlinie 2105 folgende Schnittstelle festgelegt:
Klemme 1: Primärleitung für Sabotageüberwachung
Klemme 2: Primärleitung für Sabotageüberwachung
Klemme 3: Anschluss für Abschlusswiderstand
Klemme 4: Anschluss für Abschlusswiderstand
Klemme 5: Ansteuerung für die Entriegelung der Außentür
Klemme 6: Ansteuerung für die Entriegelung der Außentür
Klemme 7: Rückmeldekontakt für Verriegelung der Außentür
Klemme 8: Rückmeldekontakt für Verriegelung der Außentür
Klemme 9: Heizung
KLemme10: Heizung
Diese definierte Schnittstelle ist entweder in der BMZ integriert oder es muss ein VdS-
anerkannter Schlüsseldepot-Adapter als Steuerelektronik zwischen BMZ und FSD
geschaltet werden. Der Schlüsseldepot-Adapter ist, sofern er nicht als Einschub in der
Brandmelderzentrale enthalten ist, in unmittelbarer Nähe der zugehörigen
Brandmelderzentrale zu installieren. Die Anzeigen des Schlüsseldepot-Adapters
„entriegelt“ und „Alarm“ sollten zusätzlich an der Feuerwehr-Erstinformation erfolgen.
Die Anschaltung hat nach Herstellerangaben zu erfolgen.
Potenzialausgleich
Das FSD muss über eine Leitung mit einem Querschnitt von mindestens 4mm² mit dem Potenzialausgleich der BMA verbunden werden. Die VDE-Bestimmungen zum Schutz vor Überspannung sind zu beachten.
Schließung der Innentür
Es dürfen ausschließlich nur Schlösser gemäß VdS-Richtlinien für die Innentür des Schlüsseldepots verwendet werden, und zwar:
Profilhalbzylinder, mit VdS-Anerkennung (min. Klasse B), in Abstimmung mit der regionalen Feuerwehr.
Doppelbart-Umstellschloss, mit mindestens 6 asymmetrischen Zuhaltungen, in Abstimmung mit der regionalen Feuerwehr.
Sogenannte Altschließungen (z.B. Kromer Typ 2731 1112 35, Mauer Typen 5 und 7Z
sowie StuV Typ Dreibolzen) dürfen seit 1997 nach Festlegung des VdS nicht mehr
verwendet werden. Der Betreiber muss dafür Sorge tragen, dass diese Schließungen
vom jeweiligen Schlüsselträger der Feuerwehr ausgetauscht werden.
Eine für das FSD (Ausnahme Klasse 1) eingesetzte Schließung darf nicht für andere
Zwecke verwendet werden.
Auch Schlüsseldepots mit anderen Anwendungen, z. B. Polizei, Wach- und Schließunternehmen sind also mit anderen Schließungen zu versehen.
Objektschlüsselüberwachung
Die hinterlegten Objektschlüssel werden auf Vorhandensein ständig überwacht. Die Überwachung hat direkt mit einem bauseitig einzubauenden Objektschließzylinder zu erfolgen. In besonderen Fällen kann die Überwachung auch indirekt (z.B. mit einem Hilfsschlüssel, der mit dem zu deponierenden Schlüssel untrennbar verbunden ist) erfolgen. Für den Hilfsschlüssel ist ein Schließzylinder entsprechend den Richtlinien nach VdS 2156, mindestens Klasse A, zu verwenden. Werden mehrere Schlüssel an einem Schließzylinder deponiert, so müssen diese untrennbar miteinander verbunden sein. Aus einsatztaktischen Gründen dürfen mit dem überwachten Schlüssel nicht mehr als 2 weitere Objektschlüssel verbunden sein. Alle Schlüssel sind eindeutig zu kennzeichnen. Die bedarfsgerechte Aktualisierung der Objektschlüssel (z.B. durch Änderung der Schließanlage) liegt in der Verantwortung des Objektbetreibers.
Maßnahmen bei Ausfall der Überwachung
Sofern die Überwachung des FSD aus technischen oder organisatorischen Gründen nicht mehr sichergestellt ist, müssen vom Betreiber alle Objektschlüssel einschließlich der Profilzylinder unverzüglich entnommen werden. Das Schloss der Innentür des FSD muss ausgebaut und bei der Feuerwehr sicher verwahrt werden.
Instandhaltung
Die Inspektion und Wartung muss nach DIN 14675 und VDE 0833 durch eine Fachfirma erfolgen.
Inspektion
Eine Inspektion ist mindestens vierteljährlich durchzuführen. Hierbei sind mindestens zu prüfen:
Äußere Unversehrtheit des FSD
Funktion der elektromagnetischen Entriegelungseinrichtung
Leichte Beweglichkeit der Außentür des FSD
Funktion der Öffnungsüberwachung (elektrisch und mechanisch)
Durchgängigkeit des Potenzialausgleiches
Unversehrtheit des Kabelüberganges zur Flächenüberwachung der Tür
Wartung
Eine Wartung ist mindestens einmal jährlich durchzuführen. Hierbei sind mindestens zu prüfen:
Stromaufnahme der Entriegelungseinrichtung der Außentür
Funktion der Heizung
Alle Funktionen des FSD
Überprüfung der Überwachung
Entnahme der Objektschlüssel
Versuch das FSD ohne die ordnungsgemäß hinterlegten Objektschlüssel zu verschließen
Die Wartungsarbeiten müssen in Anwesenheit der Feuerwehr oder deren Beauftragten erfolgen, so fern die Überprüfung der hinterlegten Schlüssel nicht anderweitig geregelt wurde. Alle Instandhaltungsarbeiten sind im Betriebshandbuch der jeweiligen BMA einzutragen. Der Betreiber hat der Feuerwehr oder deren Beauftragten die Kontrolle der hinterlegten Objektschlüssel auch außerhalb der jährlichen Wartungsinterwalle zu ermöglichen.
Informationsanzeigen für Feuerwehr-Schlüsseldepot
In Absprache mit der jeweils zuständigen Feuerwehr ist eine Informationsanzeige anzubringen, welche den Alarmzustand der BMA am Objekteingangsbereich signalisiert. Die Feuerwehr muss die entsprechende Kennfarbe, das Aussehen und den Standort festlegen.