Feuerwehr-Bedienfeld: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 2. Juni 2011, 19:59 Uhr
Inhaltsverzeichnis
Feuerwehr-Bedienfeld (FBF) nach DIN 14661
Bei Brandmeldeanlagen mit Alarmweiterschaltung an die Feuerwehr muss nach DIN 14675 ein Feuerwehr-Bedienfeld vorgesehen werden. Mit DIN 14661 wurde diese einfache und einheitliche Bedieneinrichtung für Feuerwehren als Feuerwehr-Bedienfeld für jede Brandmelderzentrale genormt. In der Norm werden im wesentlichen die Funktionen und das einheitliche Erscheinungsbild definiert. Das FBF ist sowohl eigenständig montierbar als auch in anderen Gehäusen von Komponenten der Brandmeldeanlage integrierbar. Im eigenständigen Gehäuse muss die Gehäuseoberfläche der Farbe RAL 7032 (kieselgrau) entsprechen.
Definition
Gerät zum Anschluss an eine Brandmelderzentrale (BMZ), das bestimmte Betriebszustände der Brandmeldeanlage (BMA) in einfacher und einheitlicher Erscheinungsform anzeigt und den Einsatzkräften der Feuerwehr auch ohne Mitwirkung des Betreibers der BMA eine ergonomische und einheitliche Bedienung der BMA im Alarmfall und bei Funktionsprüfungen ermöglicht.
Aufbau und Funktion
Anzeige- und Bedienelemente
Besondere Hinweise zu „Brandfallsteuerungen“
Brandfallsteuerungen sind alle Steuerungen, die infolge eines Alarmes von der BMZ automatisch vorgenommen werden. Beispiele von Brandfallsteuerungen:
-Auslösen von Brandschutzeinrichtungen
--automatische Löschanlagen
--Brandschutzklappen
--Rauchabzugsanlagen
-zwangsgesteuerte Aufzugsanlagen
-Abschalten von Lüftungsanlagen, EDV oder anderer Betriebsmittel
Keine Brandfallsteuerungen sind:
-akustische und optische Alarmierungseinrichtungen, z.B. Blitzleuchte
-Feuerwehr-Peripherie, z.B. Feuerwehr-Anzeigetableau (FAT), Feuerwehr-Schlüsseldepot (FSD)
Die Funktion „Brandfallsteuerungen ab“ ist bei Brandmelderzentralen nach DIN EN 54-2 :1997 nicht gegeben, da der notwendige Eingang an der BMZ nicht gefordert ist. Dieser Eingang wird jedoch in der nächsten Fassung der DIN EN 54-2 berücksichtigt. Die Funktion ist zu verwenden, wenn die BMZ sie vorsieht.
Wird durch die Funktion „Brandfallsteuerungen ab“ die Ansteuerung von automatischen Löschanlagen abgeschaltet, sollte folgendes beachtet und im Einzelfall mit den Beteiligten abgestimmt werden:
-Sind zusätzliche mechanische Sicherungsmaßnahmen des Löschanlagenherstellers gefordert, um unbeabsichtigte Auslösungen zu verhindern?
-Hat die Auslösung der Löschanlage Auswirkung auf eine Betriebs- und Nutzungsgenehmigung für Betriebseinrichtungen oder Gebäude?
-Werden durch die Abschaltung Funktionen in der Löschanlage aktiviert (z.B. vorgesteuerte Trockenanlagen)?
Besondere Hinweise zu „BMZ rückstellen“
Die Anzeige bleibt auch noch nach der Rückstellung der BMZ durch den Betreiber für eine Zeit von 15 min. erhalten, um den angerückten Einsatzkräften zu signalisieren, das die Auslösung der ÜE durch die BMZ erfolgte. In Abwesenheit des Betreibers wird eine im Alarmzustand befindliche BMZ von den Einsatzkräften mit dem Bedienelement „BMZ rückstellen“ erst nach dem Eintragen der Brandmeldung in das Betriebsbuch zurückgestellt. Mit der Rückstellung der BMZ ist auch die Rückstellung der ÜE verbunden. Für die Rückstellung der ÜE sind zwei verschiedene Verfahren in Anwendung, die sich durch den jeweiligen Typ der ÜE unterscheiden:
-Rückstellung ist durch die alleinige Bedienung an der BMZ möglich und in diesem Fall auch vom FBF aus.
-Rückstellung ist nur mit zusätzlicher Bedienung an der ÜE selbst möglich.
Montage
Der Montageort muss im Einzelfall zwischen Betreiber und Feuerwehr abgestimmt werden. Das Feuerwehr-Bedienfeld ist in unmittelbarer Nähe der Feuerwehrzufahrt oder des Feuerwehrzuganges, in räumlicher Nähe mit der Anzeige für die Feuerwehr, z.B. FAT, zu montieren. Das FBF muss so angeordnet sein, dass es gut zugänglich,sowie ausreichend beleuchtet ist. Die Gefahr einer möglichen Beschädigung sollte gering sein. Die Montagehöhe sollte 1600mm(+100/-200mm) betragen, gemessen von der Standfläche des Betätigenden bis Mitte des Gerätes.
Schließung
In das Türschloss muss ein Profilhalbzylinder nach DIN 18252 einbaubar sein. Auskunft über die einzubauende Schließung erteilt die zuständige Feuerwehr.
Aufbau
Das Feuerwehr-Bedienfeld muss in einem stabilen Gehäuse mit verschließbarer Tür untergebracht sein. Im Gehäuse müssen für die Anschlussleitungen ein entsprechender Anschlussraum mit Kabeldurchführungen vorhanden sein. Die Anschlussleiste darf nur bei geöffneter Tür zugänglich sein.
Elektrischer Anschluss
Das Feuerwehr-Bedienfeld darf ohne Überwachung des Übertragungsweges an die BMZ angeschaltet werden. Die Leitungen sind, bei abgesetzter Montage von der BMZ, in Funktionserhalt E30 auszuführen. Die Energieversorgung sollte aus der BMZ erfolgen.
Konformität und Kompatibilität
Die Übereinstimmung des FBF mit der Norm (DIN 14661) ist durch eine Typprüfung von einer akkreditierten Stelle (z.B. VdS) festzustellen. Bei Übereinstimmung muss dem Hersteller eine Konformitätsbescheinigung ausgestellt werden. Wenn das FBF über eine nachfolgend beschriebene Schnittstelle verfügt, kann die Prüfung der Kompatibilität entfallen. Der Hersteller der BMZ, bestätigt in beiden Fällen, dem Hersteller des FBFs die Kompatibilität in Form einer Kompatibilitätsbescheinigung.
Festgelegte Ein- und Ausgänge der FBF-Schnittstelle nach DIN 14661
Eingang Ausgang
Betriebsspannung --------- ÜE ausgelöst ---------
Brandfallsteuerung abgeschaltet (Option) Brandfallsteuerungen abschalten (Option)
akustische Signale abgeschaltet akustische Signale abschalten
BMZ rückstellen BMZ rückstellen
--------- ÜE prüfen
Empfehlung nach DIN 14661 für parallele FBF-Schnittstelle (entspricht der CCITT V31
Eingänge FBF Ausgänge FBF
max. Eingangsspannung: <_42 V DC max. Ausgangsspannung: <_42 V DC
max. Eingangsstrom: <_50 mA min. Strombelastbarkeit: 20 mA
Ansteuerung: aktiv 0V Ansteuerung: aktiv 0V
Signaländerungen >_200ms müssen erkannt werden
Inbetriebnahme
Vor Inbetriebnahme ist durch eine Elektrofachkraft eine Prüfung des Zusammenwirken mit der betriebsbereiten BMA durchzuführen. Die Funktionsprüfung erstreckt sich auf die bestimmungsgemäßen Funktionen aller Anzeige- und Bedienelemente, sowie das Zusammenwirken von FBF, BMZ und ÜE. Über die Abnahmeprüfung ist ein Protokoll mit den Unterschriften, der für die Abnahmeprüfung Verantwortlichen, zu erstellen.
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Inspektion
Eine Inspektion ist mindestens vierteljährlich durchzuführen. Hierbei sind mindestens zu prüfen:
-Äußere Unversehrtheit des FBFs
-Bereitschaftskontrolle der Betriebsanzeige
Wartung
Eine Wartung ist mindestens einmal jährlich durchzuführen. Hierbei sind mindestens zu prüfen:
-Stromaufnahme des FBFs im Ruhezustand und im Alarmzustand
-Alle Funktionen des FBFs
-Beweglichkeit der Außentür(en) und des Verschlusses
Die Wartungsarbeiten müssen in Anwesenheit der Feuerwehr oder deren Beauftragten erfolgen, sofern der notwendige Schlüssel nicht anderweitig zur Verfügung steht. Alle Instandhaltungsarbeiten sind im Betriebshandbuch der jeweiligen BMA einzutragen. Der Betreiber hat der Feuerwehr oder deren Beauftragten die Kontrolle der Funktionen auch außerhalb der jährlichen Wartungsinterwalle zu ermöglichen.