Brandlehre- und Ursachen: Unterschied zwischen den Versionen

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Als '''Brand''' gilt ein mit einer Lichterscheinung (Feuer, Flamme, Glut, Glimmen, Funken) verbundener Verbrennungs-, Sengen- oder Schmelzvorgang, der ohne einen bestimmungsgemäßen Herd entstanden ist oder ihn – unkontrolliert – verlassen hat und sich aus eigener Kraft auszubreiten vermag.
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Wenn sich ein Feuer unkontrolliert ausbreitet und Sach-, Personen- bzw. Umweltschäden anrichtet, wird es durch die Feuerwehr bekämpft. Solch ein Brand wird auch als Schadensfeuer bezeichnet
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=Ursachen=
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Die Ursachen, die zur Entstehung eines Brandes führen, können verschiedener Natur sein. Grundsätzlich müssen jedoch für die Entstehung eines Brandes die Voraussetzungen einer Verbrennung erfüllt sein.
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Brandursachen können technische Brandursachen, natürliche Brandursachen und sonstige Einwirkungen von Zündquellen auf brennbare Stoffe sein, wobei bei letzterem der Mensch die hauptsächliche Rolle spielt.
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Beim Vorliegen einer technischen oder natürlichen Brandursache ist es jedoch durchaus möglich, dass eine strafrechtliche Relevanz auf Grund von Pflichtverletzungen gegeben ist. Wird die technische oder natürliche Brandursache durch die Missachtung allgemein anerkannter technischer Regeln gesetzt, kann auch der Straftatbestand einer Brandstiftung (meist fahrlässig) erfüllt sein.
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Ein Brand kann aus Unachtsamkeit beim Hantieren mit brennenden Gegenständen entstehen, wie Zigaretten, Feuerwerkskörpern und Kerzen oder aus technischen Gründen, beispielsweise durch Überhitzung von elektrischen Kabeln oder Lagern. Auch der Kontrollverlust über Nutzfeuer, beispielsweise beim Abbrennen von Laub oder beim Schweißen, kann zu einem Brand führen. Durch das Übergreifen von Flammen benachbarter Brandstellen, zum Beispiel auf benachbarte Gebäude, oder nach einer Explosion (Gas) treten Brände als Folgewirkung auf.
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Mutwillig oder vorsätzlich gelegte Brände werden in der Regel durch die Verwendung einfacher Zündmittel, wie Streichhölzer, Feuerzeug oder Kerzen verursacht, aber oft auch unter Zuhilfenahme von Brandbeschleunigern oder Brandsätzen. Manche Stoffe können sich durch Sauerstoffzutritt von selbst entzünden. Auch in der Natur vorkommende Zündquellen wie Blitzschläge können einen Brand auslösen.
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Mit der Ermittlung von Brandursachen beschäftigt sich die Brandursachenermittlung.
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=Verlauf eines Brandes=
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Ausgangspunkt für einen Brand ist die Entzündung von brennbaren Stoffen durch eine Zündquelle. In dieser ersten Phase (bis zur ca. 4. Minute) entsteht ein so genannter „Initial- oder Schwelbrand“, dessen Dauer von der Sauerstoffkonzentration des Raumes abhängt.
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In der zweiten Phase (ca. 4. bis 9. Brandminute) entwickelt sich ein lokaler Brand, der die Luft im Raum immer mehr aufheizt. Die Gaskonzentration erreicht ab der ca. 3. Minute Werte, die die Handlungsfähigkeit von Menschen beschränken - und ab der 5. Minute Werte, die für Menschen lebensbedrohlich sind.
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Überschreitet die Raumtemperatur die Zündtemperatur der im Raum befindlichen Gegenstände, kommt es zu einer schlagartigen Brandausbreitung, der so genannte „Flash-Over“ (ca. 9. bis 10. Minute).
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Die nun entstehenden Temperaturen können rasch 1000 °C und mehr erreichen. Entsprechend der vorhandenen Brandlast und der Frischluftzufuhr erhält sich das Feuer auf diesem Temperaturniveau (Vollbrandphase), bis es langsam abklingt.
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Weitere mögliche Phasen bzw. Brandereignisse sind:
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der '''Backdraft'''
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der '''Kamineffekt'''
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die '''Rauchdurchzündung'''
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=Gesundheitsgefahren=
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Hauptgefahr bei einem Brand stellt der giftige Rauch dar. Die in ihm enthaltenen Atemgifte (z. B.: Kohlenstoffmonoxid, Cyangase (Dicyan, Blausäure), u. v. m.) führen bereits nach wenigen Atemzügen zur Bewusstlosigkeit und können toxische Lungenödeme verursachen. Der Tod tritt meist durch Ersticken ein.
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Die hohe Temperatur stellt eine weitere Gefahr dar. Sie kann einen Organismus sehr schnell zum Austrocknen oder Verkohlen bringen. Auch Hautverbrennungen sind die Folge, wenn man mit den Flammen in Berührung kommt.
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=Brandschaden=
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Primär besteht der Brandschaden aus dem durch das Feuer vernichtete Hab und Gut. Aber auch die Folgeschäden (Sekundärschaden) sind nicht zu übersehen. Hierunter fallen Rauchschäden, Löschwasserschäden, Umweltschäden und Ausfallschäden.
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Von Rauchschäden wird gesprochen, wenn durch die giftigen Rauchinhaltsstoffe Gegenstände, die nicht unmittelbar von der Hitze oder vom Feuer beeinträchtigt wurden, trotzdem unbrauchbar werden.
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Zu den Umweltschäden zählt zunächst die Entsorgung des Brandschuttes, die mitkalkuliert werden muss. Außerdem können giftige Löschwasserabflüsse in öffentlichen Gewässer große Schäden anrichten, wie beispielsweise das Löschwasser beim Brand der Firma Sandoz in Basel große Schäden im Rhein im Jahr 1986 verursachte. Diese Folgen, wenn auch in kleinerem Rahmen können auch bei kleinen Hausbränden auftreten. Aus diesem Grund existieren Regeln zur Löschwasserrückhaltung.
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Ein Ausfallschaden entsteht, wenn beispielsweise bei einem Wohnungsbrand der Geschädigte bis zur Wiederinstandsetzung sich eine Wohngelegenheit suchen muss. Bei Produktionsbetrieben kann ein Totalausfall große Auftragsverluste nach sich ziehen, die bis zur endgültigen Betriebsschließung führen können. So besagen amerikanische Untersuchungen, dass bis zu 75 % der Firmen, deren Produktionsstätten abgebrannt sind, nie wieder produzieren. Historische Kulturgüter sind nach einem Brand oft unwiederbringlich verloren oder stark beschädigt, wie beim Brand in der Herzogin Anna Amalia Bibliothek.
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Quelle: Wikipedia
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Version vom 2. September 2011, 18:53 Uhr

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