Bearbeiten von „Rauch- und Wärmeabzugsanlagen“
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'''RWA´s dienen:''' | '''RWA´s dienen:''' | ||
− | ◾1. | + | ◾1. der Rettung von Menschenleben |
− | ◾2. dem Erhalt | + | ◾2. dem Erhalt von Gebäuden und |
◾3. dem Schutz von Sachwerte | ◾3. dem Schutz von Sachwerte | ||
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Zum Schutz von Menschenleben und zur Erhaltung von Sach- und Gebäudewerten sind Rauch- und Wärmeabzugsanlagen unverzichtbare Bestandteile einer verantwortungsvollen Brandschutz-Strategie. Schadensverhütung und Schadensbegrenzung sind volks- und betriebswirtschaftliche Gebote. Sie finden ihren Niederschlag in gesetzlichen Grundlagen und technischen Regeln, die bei Planung, Bemessung und Ausführung zu berücksichtigen sind. | Zum Schutz von Menschenleben und zur Erhaltung von Sach- und Gebäudewerten sind Rauch- und Wärmeabzugsanlagen unverzichtbare Bestandteile einer verantwortungsvollen Brandschutz-Strategie. Schadensverhütung und Schadensbegrenzung sind volks- und betriebswirtschaftliche Gebote. Sie finden ihren Niederschlag in gesetzlichen Grundlagen und technischen Regeln, die bei Planung, Bemessung und Ausführung zu berücksichtigen sind. | ||
− | ◾Die Landesbauordnung ([[LBO]]) verlangt Rauchabzüge für Treppenräume in allen Gebäuden ab einer bestimmten Höhe. Im Regelfall sind Rauchabzüge bei solchen Gebäuden verlangt, in denen sich in einer oder mehreren Etagen in mehr als 7 m Höhe über dem Gelände, Personen aufhalten können und für Versammlungsstätten | + | ◾Die Landesbauordnung ([[LBO]]) verlangt Rauchabzüge für Treppenräume in allen Gebäuden ab einer bestimmten Höhe. Im Regelfall sind Rauchabzüge bei solchen Gebäuden verlangt, in denen sich in einer oder mehreren Etagen in mehr als 7 m Höhe über dem Gelände, Personen aufhalten können und für Versammlungsstätten. Außerdem schreibt sie für Anlagen besonderer Art und / oder Nutzung für den Einzelfall gesonderte Maßnahmen vor, zu denen auch der Einbau von Rauch- und Wärmeabzugsanlagen gehören kann. |
◾[[DIN 18 232]] behandelt den baulichen Brandschutz für die Anwendung und Bemessung von Rauch- und Wärmeabzugsanlagen im Industriebau, gibt Hinweise für den sachgerechten Einbau und legt Prüfverfahren für Abzugsgeräte fest. Sie stellt den anerkannten Stand der Technik dar. | ◾[[DIN 18 232]] behandelt den baulichen Brandschutz für die Anwendung und Bemessung von Rauch- und Wärmeabzugsanlagen im Industriebau, gibt Hinweise für den sachgerechten Einbau und legt Prüfverfahren für Abzugsgeräte fest. Sie stellt den anerkannten Stand der Technik dar. | ||
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◾VdS – Richtlinie Form 2098 beinhaltet weitergehende Empfehlungen für Planung und Einbau von Rauch- und Wärmeabzugsanlagen und enthält zusätzliche Anforderungen aus versicherungstechnischer Sicht. Sie fordert Rauch- und Wärmeabzugsanlagen für alle eingeschossigen gewerblichen Gebäude und für mehrgeschossige Gebäude, bei denen die Decke gleichzeitig die Dachkonstruktion darstellt. Die Einhaltung dieser Richtlinie ist Voraussetzung für die Berücksichtigung von Rauch- und Wärmeabzugsanlagen bei der Rabattierung der Feuerversicherungsprämie. | ◾VdS – Richtlinie Form 2098 beinhaltet weitergehende Empfehlungen für Planung und Einbau von Rauch- und Wärmeabzugsanlagen und enthält zusätzliche Anforderungen aus versicherungstechnischer Sicht. Sie fordert Rauch- und Wärmeabzugsanlagen für alle eingeschossigen gewerblichen Gebäude und für mehrgeschossige Gebäude, bei denen die Decke gleichzeitig die Dachkonstruktion darstellt. Die Einhaltung dieser Richtlinie ist Voraussetzung für die Berücksichtigung von Rauch- und Wärmeabzugsanlagen bei der Rabattierung der Feuerversicherungsprämie. | ||
− | Rauch- und Wärmeabzugsanlagen | + | Rauch- und Wärmeabzugsanlagen |
+ | als sensible und sicherheitsrelevante Bauteile sind ausschließlich von anerkannten und erfahrenen Fachfirmen | ||
◾zu planen | ◾zu planen | ||
◾zu errichten und | ◾zu errichten und | ||
◾zu warten. | ◾zu warten. | ||
− | Diese | + | Diese Fachfirmen stellen sicher, dass Rauch- und Wärmeabzugsanlagen korrekt ausgelegt und sachgerecht eingebaut werden. Regelmäßige Prüfung, Wartung und falls erforderlich – Instandsetzung sichern die Funktionsfähigkeit. Halbjährlich bzw. jährlich und nach jeder Instandsetzung, ist eine Rauch- und Wärmeabzugsanlage durch eine autorisierte Person nach den Angaben der Fachfirma zu überprüfen. Mindestens einmal im Jahr muss ein vom VdS anerkannter Fachbetrieb die Anlage prüfen, warten und gegebenenfalls instand setzen, damit sie im Ernstfall zuverlässig und sicher einsatzbereit ist. |
− | + | ===Auszüge aus der Landesbauordnung LBauO NRW) | |
====§ 2 Begriffe==== | ====§ 2 Begriffe==== | ||
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Die Rauchabzugseinrichtungen sind entsprechend zu bemessen; ihre Größe muss jedoch mindestens § 33 Abs. 10 Satz 1 entsprechen. | Die Rauchabzugseinrichtungen sind entsprechend zu bemessen; ihre Größe muss jedoch mindestens § 33 Abs. 10 Satz 1 entsprechen. | ||
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==Allgemeines== | ==Allgemeines== |