Bearbeiten von „Übertragungseinrichtungen“

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==Haftungsprobleme für die Notruf- und Serviceleitstelle (NSL)==
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==Einleitung Übetragungstechnik==
  
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===Rückschau===
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Es war immer ein Wunsch der Sicherheitstechnik, eine ständige Überwachung des gesamten Übertragungsweges mit relativ zeitnaher Erkennung einer Unterbrechung und zu moderaten Preisen, anbieten zu können.
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Nach Jahren ohne Alternativen zur teuren Standard Festverbindung (fest geschaltete Standleitungen über Kupfer) und bedarfsgesteuerter Übertragung mittels AWAG´s und AWUG´s bekamen wir Ende der 80iger Jahre (1988) mit TEMEX erstmals eine echte Leitungsüberwachung über das analoge Telefonnetz. Leider wurde dieser Dienst im Jahr 1994, mit Einführung digitaler Techniken (z.B. ISDN) schon wieder eingestellt. Einige Jahre später wurde von der TELEKOM und der Sicherheitstechnik das schon relativ alte und langsame Datex-P Netz (X.25) in Verbindung mit dem ISDN-D-Kanal „wiederentdeckt“ und überwiegend durch die TELEKOM-Tochter I.T.E.N.O.S. im Markt eingeführt. Dieser Übertragungsweg ermöglicht eine überwachte Verbindung zwischen Endgerät (ÜG) und Alarmempfangseinrichtung (AE). Dabei erfolgt die Verbindungsüberwachung durch die Netztechnologie, diese sendet Informationen an beide Teilnehmer (ÜG und AE) immer dann, wenn eine Datenübertragung nicht mehr gewährleistet, bzw. wieder gewährleistet werden kann. Verbindungsunterbrechung und Verbindung wieder in Ordnung sind Meldungen, die bestimmt einigen bekannt sind. Ein sichere, aber auch teure Lösung mit ca. 35,00 € / Monat auf der Nutzerseite und mindestens 125,00 € / Monat auf der NSL Seite. Dieser Dienst wurde bereits abgekündigt, inzwischen in Teilbereichen schon zurückgebaut, und wird ab ca. 2014 nicht mehr zur Verfügung stehen.
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===Ausblick===
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Anfang Oktober 2008 haben Vertreter der TELEKOM die Institutionen und Verbände (VdS, BHE, ZVEI) informiert, dass ab 2014 die analogen und digitalen Netze (ISDN) nicht mehr angeboten werden.
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(Zitat der Telekom: „nicht mehr flächendeckend zur Verfügung stehen“)
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Bisher getrennte Dienste wie Telefonie und Datendienste werden Zug um Zug in ein neues IP (Internet Protokoll) gestütztes Netz (NGN = Next Generation Network) überführt. Sprachanrufe sind zwar weiterhin über analoge und ISDN Telefone möglich, eine Datenübertragung über diese „Netzauskopplungen“ aber ausgeschlossen. In diesem Zusammenhang ist ein in der Fachzeitschrift „Funkschau“ vom 22. Mai 2009 erschienener Artikel interessant. Hierin wurde berichtet, dass die Bundesnetzagentur auf Anfrage ausführte: Es sei nicht beabsichtigt das ISDN Protokoll mittelfristig abzukündigen. Dazu gäbe es noch zu viele Nutzer.
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Nach aktuellen Zahlen waren das Ende 2008 immerhin noch 13 Millionen ISDN und 22,4 Millionen analoge Anschlüsse. Gleichwohl ist zu beobachten, dass nahezu alle alternativen Netzanbieter bereits ihre analogen und ISDN Anschlüsse abgekündigt haben bzw. nicht mehr anbieten. Bei Bedarf werden diese von der TELEKOM zugemietet. Leidvoll müssen viele Nutzer, die oft aus Kostengründen den Anbieter wechseln, feststellen, dass Übertragungsgeräte nach der Umstellung nicht mehr funktionieren. Hektische Aktionen, doch wieder eine sichere Übertragung ans Laufen zu bekommen, sind sicher vielen bekannt.
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===Fazit===
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Auch wenn die genannten Zeiträume nicht eingehalten werden, die Umstellung der Netze kommt!
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Die TELEKOM will und kann sich die unterschiedlichen Netze und Dienste nicht mehr leisten zumal zwischenzeitlich für „alte Techniken“ sowohl eine materielle wie personelle Verfügbarkeit fehlt.
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Internationale Verpflichtungen für Netzübergänge sind ein weiteres und wesentliches Zeitargument.
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==Einführung der IP Übertragungstechnik in der Sicherheitsbranche==
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Seit etwa 1 ½ Jahren beschäftigt sich die Sicherheitstechnik nun mehr oder weniger erfolgreich mit der für unsere Branche neuen Übertragungstechnik. Unternehmen treiben die Entwicklung neuer Produkte voran. Richtlinien-und Normengremien schaffen erste Rahmenbedingen für eine Nutzung der Netze unter sicherheitstechnischen Aspekten. Verbände informieren in Seminaren über Auswirkungen mit Einführung der NGN Netze. Schon jetzt ist zu sagen: das Internet und Netzwerk bietet der Sicherheitsbranche die Möglichkeit, den Idealvorstellungen an überwachte Übertragungswege wieder sehr nahe zu kommen. Erstmals bestimmen wir die Überwachungsart und die Zeitzyklen selbst, ohne dabei auf Kosten achten zu müssen. Nahezu jeder Haushalt bzw. Betriebsstätte kann über einen IP Zugang mit Flatrate verfügen. Künftige Ersatzwege z.B. über GPRS stehen bereits zur Verfügung und sind letztendlich wiederum nur ein weiterer IP Zugang zur NSL. Anschaffung, Unterhalt und laufende Kosten sind eher gering.
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==Erfahrungen beim Umgang mit IP Aufschaltungen==
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Derzeit ist noch eine große Verunsicherung bei allen Beteiligten zu spüren.
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Der typische „Fach-Errichter“ hatte bis heute kaum etwas mit Netzwerk und Internetübertragungen zu tun. Mehr oder weniger wurde man
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höchstens im privaten Bereich mit dem Thema - Einrichten eines Internetzugangs - konfrontiert.
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In den Notruf- und Serviceleitstellen fehlt meist grundsätzlich technisch ausgebildetes Personal. Bei einem Blick hinter die Kulissen werden immer noch nicht gelöste Probleme mit den derzeitigen Übertragungswegen sichtbar, neue Techniken sollen aber bereits eingeführt werden.
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Es fehlt eine schonungslose Analyse aller kleinen und großen Probleme in Verbindung mit Übertragungswegen, Übertragungsgeräten,
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Alarmempfangseinrichtungen und, nicht zu vergessen, mit der nachgeschalteter Bearbeitungssoftware.
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Stellvertretend sollen hier zwei Punkte hervorgehoben werden:
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* ein oft genug fehlendes Rufnummernmanagement
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* Verbindungsunterbrechungen, die aus Datex.P / X.31 Aufschaltungen hinlänglich bekannt sind und bei vielen Leitstellenbetreibern zu „Schweißausbrüchen“ führen.
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Bei IP Übertragungen wird diese Problematik, durch die zu erwartenden Mengen an Aufschaltungen und nicht beeinflussbare Qualität der Übertragungswege, noch verstärkter auftreten. Wir sehen bereits erste Versuche sich von der „Meldungsflut“ zu befreien. Wenngleich die durchgeführten Maßnahmen der falsche Ansatz sind, zeigt dies doch, dass hier rasch Lösungen und Regeln geschaffen werden müssen.
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So wurde z.B. in einem Fall die Überwachungszeit für Verbindungsunterbrechungen auf 10 Minuten eingestellt. Um die Problematik und ein eventuelles Haftungsrisiko aufzuzeigen: die aktuell geforderte Zeit bis zur Erkennung einer Verbindungsunterbrechung liegt derzeit bei 20 Sekunden.
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In vielen Fällen werden die Verbindungsstörungen und Aufbaumeldungen über die Anwendungssoftware ausgeblendet. Ersatzwege werden nicht geprüft bzw. in einem ungeeigneten Format übertragen. Sicher erkannte Verbindungsstörungen und Aufbaumeldungen spielen
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jedoch eine wesentliche Rolle für Folgeszenarien, z.B. dem Ersatzwegemanagement oder zur Statusanzeige für fehlende oder stehende
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Verbindungen.
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Um die Grundlagen einer Internet- und Netzwerk-Aufschaltung näher zu bringen, hier zwei vereinfachte grafische Darstellungen.
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Alarmübertragung über das Internet
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[[Datei:Alarmübertragung.png]]
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==Haftungsproblme für die Notruf- und Serviceleitstelle (NSL)==
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===Einleitung===
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Auf die Betreiber von Notruf- und Serviceleitstelle - also Polizei und Feuerwehr, aber auch private Sicherheitsdienstleister und Industriekonzerne - werden in naher Zukunft neue
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Herausforderungen mit akutem Handlungsbedarf zukommen. Das hat zwei Ursachen: Zum einen stellt die Deutsche Telekom den Betrieb der analogen Standardfestverbindungen (aSFV) und von Teilen des Datex-P-Dienstes ein. Zum anderen kommt die Euronorm EN 50518 mit vielen neuen, kostenintensiven Anforderungen an private und öffentliche Leitstellen. Es wird sich dabei zeigen, inwieweit kleine Unternehmen die neuen Vorgaben überhaupt finanziell und organisatorisch bewältigen können. Mittelstand ade?
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Dass bisher kein Aufschrei der Branche zu vernehmen war, lässt sich einfach erklären: Vielfach sind diese Entwicklungen noch gar nicht bekannt, oder ihre Auswirkungen werden radikal unterschätzt. Dabei müssen sich nicht nur die Leitstellenbetreiber selbst Gedanken zu diesem Thema machen, sondern auch und gerade ihre Kunden. Denn letztlich trifft es sie, wenn ihr Sicherheitsdienstleister technisch nicht mehr auf der Höhe der Zeit ist oder gar seine Leitstelle nicht mehr betreiben kann. Außerdem müssen die Nachfrager von Leitstellendiensten gegebenenfalls ihre eigene Technik, sprich: Gefahrenmelde- und Videoüberwachungsanlagen, modernisieren, was naturgemäß mit Kosten verbunden ist. Und die lassen sich bekanntermaßen nur im Rahmen halten, wenn man rechtzeitig und nicht überstürzt handelt. Und auch die Haftungsfrage im Fall der Fälle ist noch nicht geklärt.
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Wie auch immer die individuelle Situation der Nachfragen von Leitstellendiensten sein mag – eins steht schon heute fest: Wer bislang noch nicht von seinem Dienstleister über die aktuelle Lage informiert worden ist, sollte sich fragen, ob er es überhaupt mit einem kompetenten Unternehmen zu tun hat und eine vertrauenswürdige Zusammenarbeit überhaupt noch möglich ist. Aus dieser geänderten Situation ergeben sich neue Haftungsproblematiken, die im Folgenden dargestellt werden. Hierbei sind die verschiedenen Parteien und ihr jeweiliger Handlungsbedarf zu betrachten, dies sind die Leitstellenbetreiber, die Facherrichter und die Endkunden, d.h. Nachfrager von Leitstellendiensten.
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Es wird hier der Versuch unternommen Aspekte des rechtliche Umfeldes und der allgemeinen Haftungssituation anzusprechen. Es muß beachtet werden, dass jeder Fall unterschiedlich ist und eine kleine Abweichung im Sachverhalt schon zu einer veränderten Haftungssituation führen kann.
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===Schadensfall mit Abwandlungen===
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Ein Facherrichter informiert seine Kunden, bei denen er GMAs eingebaut hat bzw. Wartungsverträge hält, durch ein Anschreiben über die Veränderungen bei der Telekom und die
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Abschaltung einzelner Datex-P-Produkte zum 31.01.2009. Er bietet den Kunden ein Informationsgespräch über die Alternativen an ebenso wie den Einbau neuer Technik.
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'''Erste Abwandlung'''
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Zu den Kunden des Errichters gehört ein renommierter Juwelier. Dieser hatte sich vor 2 Jahren eine neue Einbruchmeldeanlage durch den Errichter einbauen lassen, welche bei einer VdS-anerkannten Notruf- und Serviceleitstelle (NSL) über Datex-P aufgeschaltet war. Das Anschreiben des Errichters mit der Information, dass die Telekom einzelne Datex-P-Produkte nicht mehr anbietet und somit eine neue Lösung gefunden werden muss, wurde versehentlich für Werbung gehalten und nicht weiter beachtet, ebensowenig ein zweites Erinnerungsschreiben. Am Samstag den 31.02.2009 erfolgt dann die Abschaltung durch die Telekom, damit ging gleichzeitig bei der NSL und der AÜZ des Juweliers eine Störungs-/Sabotagemeldung ein. Dem Alarmplan folgend, ruft der zuständige Mitarbeiter in der NSL den Juwelier auf dem Handy an und teilt ihm die Störungsmeldung mit. Weiterhin informiert er den Juwelier, dass es momentan zu sehr vielen Netzstörungen und daraus resultierenden Alarmen kam, eben wegen dieser Abschaltung durch die Telekom. Dies beruhigt den Juwelier, der sich über das Wochenende auf Mallorca zum Golfen befindet und sich daher am Montag darum kümmern wollte. In der Nacht von Samstag auf Sonntag kam es zu einem Einbruch in das Ladenlokal des Juweliers. Nachdem es keine Verbindung zur NSL mehr gab, wurde kein Alarm an die NSL abgegeben, so dass keine Intervention erfolgte. Es gab einen erheblichen Sachschaden.
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'''Zweite Abwandlung'''
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Der Juwelier hatte sich von dem Errichter beraten lassen und sich entschlossen eine neue EMA/AÜZ einbauen lassen, die nun über TCP/IP arbeitet. Am Freitag Nachmittag den 30.01.09 soll ungerüstet werden. Seine NSL sicherte ihm auf Nachfrage auch TCP/IP-Aufschaltungen zu. Als der Errichter nach dem Einbau den Problealarm an die NSL absetzen möchte, stellt dieser fest, dass entgegen der Zusage der NSL keine Übertragung über TCP/IP möglich ist. Der NSL Betreiber hatte nämlich die technische Realisierung noch nicht zu 100% gewährleistet. Um die technische Modernisierung hatte sich der Leitstellenbetreiber aus Zeit- und Kostengründen noch nicht ausreichend gekümmert. Das führte dazu, dass er seine Alarmempfangszentralen (AEZ) noch nicht vollständig und funktionsfähig für die TCP/IP-Aufschaltungen umgerüstet hatte. Als der Errichter am Freitag Nachmittag bei der NSL anfragt, warum der Alarm nicht durchgehe, sichert dieser ihm zu, dass er die Empfangsmöglichkeit innerhalb der nächsten 2 Stunden hergestellt haben wird. Aufgrund der fortgeschrittenen Stunde will der Errichter nicht mehr länger warten und teilt dem Juwelier mit, dass seine Aufschaltung so nicht funktioniere. Er bietet ihm alternativ an, kostenpflichtig auf eine andere NSL interimsmäßig aufzuschalten. Dies will der Kunde nicht. Der Errichter klärt ihn daraufhin auf, dass seine Anlage so nicht funktionsfähig sei und er ein erhebliches Risiko einginge, falls der Empfang durch die NSL nicht sichergestellt würde. Da der Juwelier trotzdem keine alternativen Maßnahmen ergreifen will, lässt sich der Errichter schriftlich bestätigen, dass er den Juwelier hinreichend auf die Risiken hingewiesen hat.
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Nach 2 Stunden ist zwar die NSL noch nicht empfangsfähig, dennoch ruft der NSL Betreiber bei dem Juwelier an und teilt diesem mit, dass nun alles in Ordnung sei, um den langjährigen Kunden nicht zu verlieren. Er vertraut darauf, dass über das Wochenende nichts passiert und schickt vermehrt eine Revierstreife vorbei. Der Kunde kümmert sich nicht weiter darum, weil er ins Wochenende möchte. In der Nacht von Samstag auf Sonntag wird bei dem Juwelier eingebrochen. Die Einbrecher konnten in Ruhe wertvollen Schmuck entwenden, da die NSL ohne entsprechenden Alarm keine Intervention veranlassen konnte. Es entstand ein erheblicher Sachschaden.
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'''Dritte Abwandlung'''
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Der Juwelier hat nun endlich eine TCP/IP-Aufschaltung bei seiner NSL. Die nötige Hardware dazu hatte der Errichter fachgerecht eingebaut, den DSL-Anschluss und den Provider hat der Juwelier selber ausgesucht. Einen redundanten Übertragungsweg über GSM/GPRS wollte der Juwelier nicht, da er ihm zu teuer war. In der folgenden Zeit kommt es zu mehreren Netzausfällen bei dem Provider, dessen Netz nicht unbedingt für Alarmübertragung geeignet war. Die Netzausfälle führen ihrerseits zu einer Vielzahl von Ausfallmeldungen bei der NSL.
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Im Februar manipulieren Einbrecher den Router des Juweliers bzw. unterbrechen die Stromzufuhr, so dass die EMA nicht reagieren kann und brechen ein. Dies wird bei der NSL wieder einmal als Störung-/Sabotagemeldung registriert. Der Mitarbeiter der NSL ruft laut Alarmplan bei dem Juwelier an. Dieser denkt aber es handele sich wieder um einen Netzausfall durch den unzuverlässigen Provider und möchte daher keine kostenpflichtige Intervention.
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Der Juwelier möchte seinen Schaden jeweils wahlweise von dem Errichter oder dem Betreiber der NSL ersetzt haben.
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'''Fragen:'''
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Wer trägt die Schuld an dem Einbruch?
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Wer haftet wie?
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Hätten die Schäden verhindert werden können?
  
 
===Ansprüche des Juweliers auf Schadensersatz===  
 
===Ansprüche des Juweliers auf Schadensersatz===  
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Rechtsfolge: Der Juwelier hat mangels vertraglicher Schlechtleistung keinen Schadensersatzanspruch gegen den Netzprovider.
 
Rechtsfolge: Der Juwelier hat mangels vertraglicher Schlechtleistung keinen Schadensersatzanspruch gegen den Netzprovider.
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===Präventionsmöglichkeiten für Haftungssituationen===
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'''Notruf- und Serviceleitstelle'''
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-Ausstattung mit neuer Technik, Umrüstung der alten bzw. neue AEZ für TCP/IP
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-neues Netz, gute Provider unterstützen - Feedback an Kunden & Errichter geben
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-neue Telekomprodukte auswerten und benutzen
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-Schulung der Mitarbeiter auf neue Produkte
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-NSL schuldet lt. Vertrag grds. nur den „Empfang“ des Alarms, d.h. am Besten explizit einen Haftungsausschluss für Meldewege im Alarm-Service-Vertrag vereinbaren
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Fazit:
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Regelmässige Schulungen der Mitarbeiter und eine ständige Überwachung der Notrufzentrale durch den VdS in Verbindung mit modernster, redundant aufgebauter Technik sind der Garant für die Sicherheit der Kunden Objekte.
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'''Endkunden'''
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-Kauf von neuer Technik, aber aktuelle Trends nicht blind mitmachen, nur darauf achten, den Anschluss nicht zu verpassen
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-sicherer Einbau der Hardware für Alarmübertragungen, so dass Sabotage vermieden wird; z. B. Notstromversorgung, nicht in Reichweite von Kindern etc.
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-sorgfältige Auswahl des Providers, denn der Kunden trägt die Verantwortung für den Transmission-Path und die Netzverfügbarkeit
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-Sondervereinbarung mit Provider über Standfestigkeit des Netzes versuchen zu schließen (VdS bereits versucht - bisher noch keinen Provider gefunden, der dazu bereit wäre)
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Nachdem die Gefahrenmeldung den Ort des Geschehens über das Netz verlassen hat, muss die für die Weiterleitung der Nachricht gewählte Infrastruktur eine sichere uns schnelle Übertragung ermöglichen. Das Internet Protokoll, das immer über die jeweils verfügbaren Netzwerkknotenpunkte versandt wird und so schadhafte Stellen im Netzwerk umgeht, ist dafür ein valider Ansatz. Dennoch muss das Netzwerk über eine Mindestzahl von Knotenpunkten verfügen, damit es nicht aufgrund einzelner Schäden zusammenbricht - die beispielsweise bei terroristischen Aktionen hervorgerufen werden. Die Zentralisierung dieses Netzes durch die Nutzung weniger großer Rechenzentren birgt Gefahren, daher den Netzprovider sorgfältig aussuchen (z.B. durch Providerliste beim VdS)
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'''Facherrichter'''
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-Einsatz neuer Technik, insbesondere IP-fähige Komponenten
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-Schulung der Mitarbeiter auf die neuen Produkte - Anschluss nicht verpas-sen!
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-Umrüstung alter Anlagen
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-Information an die Kunden über neue Produkte und Umrüstbedarf
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-erhöhte Aufklärungspflichten gegenüber den Kunden, insbesondere bei Neubau ist darauf zu achten, nicht noch ein System zu verbauen/empfehlen, welches in der nahen Zukunft wieder unbrauchbar wird, da die Telekom sukzessiv ihre Netzte auf NGN umstellt - hier Trends richtig einschätzen, aber trotzdem Betriebs- und Funktionsstabilität gewährleisten
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-Dokumentation der Aufklärung beim Kunden, um Haftung zu vermeiden
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-Installation nach der VdS-Richtlinie 2311-S1, z.B. Verschlüsselung der Meldungen mit VdS-zugelassenen Verschlüsselungsverfahren (unverschlüsselte Meldungen nur im absolut gesicherten und vom Netzbetreiber schriftlich bestätigten Intranet) und Datenpriorisierung
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-Installation im Überwachungsbereich beim Kunden, mechanisches Sichern der Anschlussdose
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-redundanten Ersatzweg zu IP-Aufschaltungen dringend empfehlen, da die Netzverfügbarkeit im NGN  noch nicht so hoch ist wie bei der Telekom, auch hier Ablehnung am Besten schriftlich bestätigen lassen
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'''Resumeé'''
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Positiv bleibt zu vermerken, dass die Abschaltungen der Telekom die Entwicklung zu digitalen Sicherheitssystem beschleunigt und in manchen Teilen auch zu einer Vereinheitlichung führen kann. Dies könnte sich insbesondere auf der Europäischen Ebene positiv auswirken, denn das neue Netzwerk (NGN) über TCP/IP kennt keine Ländergrenzen und nationale Telekommunikationsdienste-Anbieter mit ihren Spezifika und Inkompatibilitäten.

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