Bearbeiten von „Übertragungseinrichtungen“

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==Haftungsprobleme für die Notruf- und Serviceleitstelle (NSL)==
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==Haftungsproblme für die Notruf- und Serviceleitstelle (NSL)==
  
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===Einleitung===
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Auf die Betreiber von Notruf- und Serviceleitstelle - also Polizei und Feuerwehr, aber auch private Sicherheitsdienstleister und Industriekonzerne - werden in naher Zukunft neue
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Herausforderungen mit akutem Handlungsbedarf zukommen. Das hat zwei Ursachen: Zum einen stellt die Deutsche Telekom den Betrieb der analogen Standardfestverbindungen (aSFV) und von Teilen des Datex-P-Dienstes ein. Zum anderen kommt die Euronorm EN 50518 mit vielen neuen, kostenintensiven Anforderungen an private und öffentliche Leitstellen. Es wird sich dabei zeigen, inwieweit kleine Unternehmen die neuen Vorgaben überhaupt finanziell und organisatorisch bewältigen können. Mittelstand ade?
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Dass bisher kein Aufschrei der Branche zu vernehmen war, lässt sich einfach erklären: Vielfach sind diese Entwicklungen noch gar nicht bekannt, oder ihre Auswirkungen werden radikal unterschätzt. Dabei müssen sich nicht nur die Leitstellenbetreiber selbst Gedanken zu diesem Thema machen, sondern auch und gerade ihre Kunden. Denn letztlich trifft es sie, wenn ihr Sicherheitsdienstleister technisch nicht mehr auf der Höhe der Zeit ist oder gar seine Leitstelle nicht mehr betreiben kann. Außerdem müssen die Nachfrager von Leitstellendiensten gegebenenfalls ihre eigene Technik, sprich: Gefahrenmelde- und Videoüberwachungsanlagen, modernisieren, was naturgemäß mit Kosten verbunden ist. Und die lassen sich bekanntermaßen nur im Rahmen halten, wenn man rechtzeitig und nicht überstürzt handelt. Und auch die Haftungsfrage im Fall der Fälle ist noch nicht geklärt.
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Wie auch immer die individuelle Situation der Nachfragen von Leitstellendiensten sein mag – eins steht schon heute fest: Wer bislang noch nicht von seinem Dienstleister über die aktuelle Lage informiert worden ist, sollte sich fragen, ob er es überhaupt mit einem kompetenten Unternehmen zu tun hat und eine vertrauenswürdige Zusammenarbeit überhaupt noch möglich ist. Aus dieser geänderten Situation ergeben sich neue Haftungsproblematiken, die im Folgenden dargestellt werden. Hierbei sind die verschiedenen Parteien und ihr jeweiliger Handlungsbedarf zu betrachten, dies sind die Leitstellenbetreiber, die Facherrichter und die Endkunden, d.h. Nachfrager von Leitstellendiensten.
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Es wird hier der Versuch unternommen Aspekte des rechtliche Umfeldes und der allgemeinen Haftungssituation anzusprechen. Es muß beachtet werden, dass jeder Fall unterschiedlich ist und eine kleine Abweichung im Sachverhalt schon zu einer veränderten Haftungssituation führen kann.
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Hallo, habt Ihr Typen vom EM Blogger nichts anreeds zu tun als immer auf der besten Nationalmanschaft von Europa  (Deutschland) herumzuhacken. Als ich mich auf Eurer Seite angemeldet habe, dachte ich sie sei sehr informativ.Leider falsch gedacht.  Es sind doch nur  sis, die es einfach nicht verkraften, dass Deutschland wieder eine super Elf auf die Beine gestellt haben, wie man an den Egebnissen ja sieht.  Ihr solltet in Eurem Selbstmitleid nicht ertrinken, sondern etwas tatkr ftiges unternehmen mit Eurem Sauhaufen, dass Euch nicht in dem einzigen Grossereigniss das Ihr in den n chsten 20 Jahren habt, die Felle schon vorher wegschwimmen.Ein DFB Fan, der sich auch  ber Ergebnisse, z.B. der Schweiz sehr freut, um die EM spannender zu machen.
  
 
===Ansprüche des Juweliers auf Schadensersatz===  
 
===Ansprüche des Juweliers auf Schadensersatz===  
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Rechtsfolge: Der Juwelier hat mangels vertraglicher Schlechtleistung keinen Schadensersatzanspruch gegen den Netzprovider.
 
Rechtsfolge: Der Juwelier hat mangels vertraglicher Schlechtleistung keinen Schadensersatzanspruch gegen den Netzprovider.
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===Präventionsmöglichkeiten für Haftungssituationen===
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'''Notruf- und Serviceleitstelle'''
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-Ausstattung mit neuer Technik, Umrüstung der alten bzw. neue AEZ für TCP/IP
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-neues Netz, gute Provider unterstützen - Feedback an Kunden & Errichter geben
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-neue Telekomprodukte auswerten und benutzen
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-Schulung der Mitarbeiter auf neue Produkte
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-NSL schuldet lt. Vertrag grds. nur den „Empfang“ des Alarms, d.h. am Besten explizit einen Haftungsausschluss für Meldewege im Alarm-Service-Vertrag vereinbaren
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Fazit:
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Regelmässige Schulungen der Mitarbeiter und eine ständige Überwachung der Notrufzentrale durch den VdS in Verbindung mit modernster, redundant aufgebauter Technik sind der Garant für die Sicherheit der Kunden Objekte.
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'''Endkunden'''
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-Kauf von neuer Technik, aber aktuelle Trends nicht blind mitmachen, nur darauf achten, den Anschluss nicht zu verpassen
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-sicherer Einbau der Hardware für Alarmübertragungen, so dass Sabotage vermieden wird; z. B. Notstromversorgung, nicht in Reichweite von Kindern etc.
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-sorgfältige Auswahl des Providers, denn der Kunden trägt die Verantwortung für den Transmission-Path und die Netzverfügbarkeit
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-Sondervereinbarung mit Provider über Standfestigkeit des Netzes versuchen zu schließen (VdS bereits versucht - bisher noch keinen Provider gefunden, der dazu bereit wäre)
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Nachdem die Gefahrenmeldung den Ort des Geschehens über das Netz verlassen hat, muss die für die Weiterleitung der Nachricht gewählte Infrastruktur eine sichere uns schnelle Übertragung ermöglichen. Das Internet Protokoll, das immer über die jeweils verfügbaren Netzwerkknotenpunkte versandt wird und so schadhafte Stellen im Netzwerk umgeht, ist dafür ein valider Ansatz. Dennoch muss das Netzwerk über eine Mindestzahl von Knotenpunkten verfügen, damit es nicht aufgrund einzelner Schäden zusammenbricht - die beispielsweise bei terroristischen Aktionen hervorgerufen werden. Die Zentralisierung dieses Netzes durch die Nutzung weniger großer Rechenzentren birgt Gefahren, daher den Netzprovider sorgfältig aussuchen (z.B. durch Providerliste beim VdS)
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'''Facherrichter'''
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-Einsatz neuer Technik, insbesondere IP-fähige Komponenten
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-Schulung der Mitarbeiter auf die neuen Produkte - Anschluss nicht verpas-sen!
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-Umrüstung alter Anlagen
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-Information an die Kunden über neue Produkte und Umrüstbedarf
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-erhöhte Aufklärungspflichten gegenüber den Kunden, insbesondere bei Neubau ist darauf zu achten, nicht noch ein System zu verbauen/empfehlen, welches in der nahen Zukunft wieder unbrauchbar wird, da die Telekom sukzessiv ihre Netzte auf NGN umstellt - hier Trends richtig einschätzen, aber trotzdem Betriebs- und Funktionsstabilität gewährleisten
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-Dokumentation der Aufklärung beim Kunden, um Haftung zu vermeiden
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-Installation nach der VdS-Richtlinie 2311-S1, z.B. Verschlüsselung der Meldungen mit VdS-zugelassenen Verschlüsselungsverfahren (unverschlüsselte Meldungen nur im absolut gesicherten und vom Netzbetreiber schriftlich bestätigten Intranet) und Datenpriorisierung
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-Installation im Überwachungsbereich beim Kunden, mechanisches Sichern der Anschlussdose
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-redundanten Ersatzweg zu IP-Aufschaltungen dringend empfehlen, da die Netzverfügbarkeit im NGN  noch nicht so hoch ist wie bei der Telekom, auch hier Ablehnung am Besten schriftlich bestätigen lassen
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'''Resumeé'''
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Positiv bleibt zu vermerken, dass die Abschaltungen der Telekom die Entwicklung zu digitalen Sicherheitssystem beschleunigt und in manchen Teilen auch zu einer Vereinheitlichung führen kann. Dies könnte sich insbesondere auf der Europäischen Ebene positiv auswirken, denn das neue Netzwerk (NGN) über TCP/IP kennt keine Ländergrenzen und nationale Telekommunikationsdienste-Anbieter mit ihren Spezifika und Inkompatibilitäten.

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