Bearbeiten von „Verantwortung für den Brandschutz“

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===Flucht- und Rettungswege===
 
===Flucht- und Rettungswege===
 
Die Planung laut MBO (LBO) und bauliche Herstellung dieser obliegt dem Architekten. Die Planung und Herstellung eines 2. Flucht- und Rettungsweges liegt ebenso in der Verantwortung des Architekten.
 
Die Planung laut MBO (LBO) und bauliche Herstellung dieser obliegt dem Architekten. Die Planung und Herstellung eines 2. Flucht- und Rettungsweges liegt ebenso in der Verantwortung des Architekten.
 
Die Abstimmung des Flucht- und Rettungswegplanes erfolgt mit der Feuerwehr und final durch die Bauaufsicht.
 
  
 
===Aufzüge===
 
===Aufzüge===

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