Bearbeiten von „Verantwortung für den Brandschutz“
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==Brandschutzsachverständige== | ==Brandschutzsachverständige== | ||
− | Im öffentlichen Baurecht ist durch den Bauherren oder durch die Bauaufsicht | + | Im öffentlichen Baurecht ist durch den Bauherren oder durch die Bauaufsicht einen Brandschutzsachverständigen zu bestellen / zu fordern. Dieser übernimmt die Erstellung eines [[Brandschutzkonzept]]es und kann auch die Fachbauleitung Brandschutz übernehmen. |
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Hierzu gilt: | Hierzu gilt: | ||