Bearbeiten von „Rauch- und Wärmeabzugsanlagen“
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− | + | RWA – Anlagen sind zum Schutz von Menschenleben und Sachwerten, sprich Rauch- und Wärmeabzugsanlagen, ein bedeutender Bestandteil des vorbeugenden Brandschutzes geworden. Mit verantwortungsvoller Strategie bei der Planung kann eine maximale Schadensbegrenzung oder Schadensverhinderung durchgeführt werden. Je nach Gebäudeart sind die verschiedenen landesbaulichen Grundlagen, Vorschriften und Empfehlungen zu berücksichtigen. Nur durch richtige Anwendung der für den Gebäudetyp zutreffende Grundlage kann eine korrekte Auslegung unter Berücksichtigung der richtigen Versicherungstabellen ausgearbeitet werden. | |
− | + | RWA – Anlagen verhindern kein Feuer. Im Falle eines Brandes sind sie jedoch ein wirksames Mittel zur Schadensbegrenzung. | |
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+ | RWA´s dienen: | ||
+ | ◾ der Rettung von Menschenleben | ||
+ | ◾ dem Erhalt von Gebäuden und | ||
+ | ◾ schützen Sachwerte | ||
===Was sind RWA – Anlagen?=== | ===Was sind RWA – Anlagen?=== | ||
− | RWA- | + | RWA Rauch- und Wärmeabzugsanlagen sind Teil des vorbeugenden Brandschutzes. Eine RWA – Anlage besteht aus einzelnen Rauch- und Wärmeabzugsgeräten (RWG).RWG Rauch- und Wärmeabzugsgeräte, die sich im Brandfall automatisch und / oder manuell öffnen lassen und so Abzugsöffnungen für Rauch- und Brandgase im Dach freigeben. |
+ | Zur weiteren ordnungsgemäßen Funktion einer Rauch- und Wärmeabzugsanlage gehören ferner Branderkennungselemente, Betätigungs- bzw. Auslösevorrichtungen, Öffnungsaggregate, Energiezuleitungen und – bei größeren Räumen – Rauchschürzen zur Unterteilung der Fläche unter dem Dach in Abschnitte. | ||
+ | RWA – Anlagen müssen so bemessen sein, dass im Brandfall Rauch- und Brandgase den Raum nicht vollständig füllen können um somit eine rauchfreie Zone am Boden erhalten bleibt. Auslegung und Anordnung sind von der Art und der Nutzung des Gebäudes abhängig und entsprechend den jeweils zutreffenden Regelwerken zu bemessen. Bei der Bemessung einer RWA – Anlage ist die AWG zugrunde zu legen. | ||
+ | AWG Als AWG eines Abzugsgerätes (Fenster, Lichtkuppel usw.) wird diejenige Fläche bezeichnet, die im vollständig geöffnetem Zustand aerodynamisch in Rechnung gestellt werden darf. Die wirksame Öffnungsfläche einer Rauchabzugsanlage (RWA) ist die Summe der wirksamen Öffnungsflächen aller einzelnen Abzugsgeräte. Für Treppenräume sind Rauchabzüge in allen Bundesländern durch die Landesbauordnung vorgeschrieben. Auslösestellen sind im Erdgeschoss, auf dem obersten Treppenabsatz bzw. in jedem dritten Geschoss anzuordnen. Rauchabzugsanlagen können dabei auf Flachdächern in Form von Lichtkuppeln oder Lichtbändern, bei Steildächern als unmittelbar unter der Decke liegende Seitenfenster angeordnet werden. Für Treppenräume und Versammlungsstätten ist die geometrisch freie Rauchabzugsfläche AG anzusetzen. | ||
− | + | AG=geometrisch freie Rauchabzugsfläche | |
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====Feuer und Rauch==== | ====Feuer und Rauch==== | ||
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Heiße Rauch- und Brandgase, die sich in einem geschlossenen Gebäude (Raum) sammeln, sind lebensgefährlich und vergrößern die Sachschäden. Sinnvolle Brandentlüftung rettet Leben und erhält Sachwerte. | Heiße Rauch- und Brandgase, die sich in einem geschlossenen Gebäude (Raum) sammeln, sind lebensgefährlich und vergrößern die Sachschäden. Sinnvolle Brandentlüftung rettet Leben und erhält Sachwerte. | ||
− | |||
Bei Feuer werden durch den Verbrennungsprozess in Verbindung mit dem thermischen Auftrieb (warme Luft steigt nach oben) | Bei Feuer werden durch den Verbrennungsprozess in Verbindung mit dem thermischen Auftrieb (warme Luft steigt nach oben) | ||
◾Rauchgase | ◾Rauchgase | ||
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Einteilung in: | Einteilung in: | ||
+ | ◾1. RWA – Anlagen gemäß Landesbauordnung (LBO) | ||
+ | ◾2. RWA – Anlagen gemäß DIN 18 232 bzw. VdS | ||
− | + | Objekte wie: | |
+ | Punkt 1.1. | ||
◾Schulen, Sporthallen, | ◾Schulen, Sporthallen, | ||
◾Banken, Versicherungen, | ◾Banken, Versicherungen, | ||
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◾mehrgeschossige Wohnbauten, | ◾mehrgeschossige Wohnbauten, | ||
+ | Punkt 1.1.1. | ||
◾Neubauten (Neuanlagen) | ◾Neubauten (Neuanlagen) | ||
◾Reparaturen, Umbauten, (Instandsetzung), | ◾Reparaturen, Umbauten, (Instandsetzung), | ||
◾Wartungen | ◾Wartungen | ||
+ | Punkt 1.1.2. | ||
◾Pneumatische Anlagen für Umbauten | ◾Pneumatische Anlagen für Umbauten | ||
◾Neuanlagen | ◾Neuanlagen | ||
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◾Wartungen | ◾Wartungen | ||
+ | Punkt 1.1.3. | ||
◾Elektrische Anlagen für Umbauten | ◾Elektrische Anlagen für Umbauten | ||
+ | siehe Punkt 1.1.2 | ||
+ | |||
+ | Punkt 1.1.4. | ||
◾Hydraulische Anlagen für Umbauten | ◾Hydraulische Anlagen für Umbauten | ||
+ | Punkt 1.2. | ||
◾Eigenfabrikate | ◾Eigenfabrikate | ||
+ | Punkt 1.2.1. | ||
◾Fremdfabrikate (Umbauten, Wartungen) | ◾Fremdfabrikate (Umbauten, Wartungen) | ||
− | + | Punkt 2.1. | |
− | + | ||
◾Industrielle Hallenbauten (Möbelhäuser, Baumärkte) | ◾Industrielle Hallenbauten (Möbelhäuser, Baumärkte) | ||
+ | Punkt 2.1.1. | ||
◾Neubauten | ◾Neubauten | ||
+ | Punkt 2.1.2. | ||
◾Pneumatische Anlagen gemäß DIN | ◾Pneumatische Anlagen gemäß DIN | ||
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Zum Schutz von Menschenleben und zur Erhaltung von Sach- und Gebäudewerten sind Rauch- und Wärmeabzugsanlagen unverzichtbare Bestandteile einer verantwortungsvollen Brandschutz-Strategie. Schadensverhütung und Schadensbegrenzung sind volks- und betriebswirtschaftliche Gebote. Sie finden ihren Niederschlag in gesetzlichen Grundlagen und technischen Regeln, die bei Planung, Bemessung und Ausführung zu berücksichtigen sind. | Zum Schutz von Menschenleben und zur Erhaltung von Sach- und Gebäudewerten sind Rauch- und Wärmeabzugsanlagen unverzichtbare Bestandteile einer verantwortungsvollen Brandschutz-Strategie. Schadensverhütung und Schadensbegrenzung sind volks- und betriebswirtschaftliche Gebote. Sie finden ihren Niederschlag in gesetzlichen Grundlagen und technischen Regeln, die bei Planung, Bemessung und Ausführung zu berücksichtigen sind. | ||
− | ◾Die Landesbauordnung ([[LBO]]) verlangt Rauchabzüge für Treppenräume in allen Gebäuden ab einer bestimmten Höhe. Im Regelfall sind Rauchabzüge bei solchen Gebäuden verlangt, in denen sich in einer oder mehreren Etagen in mehr als 7 m Höhe über dem Gelände, Personen aufhalten können und für Versammlungsstätten | + | ◾Die Landesbauordnung ([[LBO]]) verlangt Rauchabzüge für Treppenräume in allen Gebäuden ab einer bestimmten Höhe. Im Regelfall sind Rauchabzüge bei solchen Gebäuden verlangt, in denen sich in einer oder mehreren Etagen in mehr als 7 m Höhe über dem Gelände, Personen aufhalten können und für Versammlungsstätten. Außerdem schreibt sie für Anlagen besonderer Art und / oder Nutzung für den Einzelfall gesonderte Maßnahmen vor, zu denen auch der Einbau von Rauch- und Wärmeabzugsanlagen gehören kann. |
◾[[DIN 18 232]] behandelt den baulichen Brandschutz für die Anwendung und Bemessung von Rauch- und Wärmeabzugsanlagen im Industriebau, gibt Hinweise für den sachgerechten Einbau und legt Prüfverfahren für Abzugsgeräte fest. Sie stellt den anerkannten Stand der Technik dar. | ◾[[DIN 18 232]] behandelt den baulichen Brandschutz für die Anwendung und Bemessung von Rauch- und Wärmeabzugsanlagen im Industriebau, gibt Hinweise für den sachgerechten Einbau und legt Prüfverfahren für Abzugsgeräte fest. Sie stellt den anerkannten Stand der Technik dar. | ||
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◾VdS – Richtlinie Form 2098 beinhaltet weitergehende Empfehlungen für Planung und Einbau von Rauch- und Wärmeabzugsanlagen und enthält zusätzliche Anforderungen aus versicherungstechnischer Sicht. Sie fordert Rauch- und Wärmeabzugsanlagen für alle eingeschossigen gewerblichen Gebäude und für mehrgeschossige Gebäude, bei denen die Decke gleichzeitig die Dachkonstruktion darstellt. Die Einhaltung dieser Richtlinie ist Voraussetzung für die Berücksichtigung von Rauch- und Wärmeabzugsanlagen bei der Rabattierung der Feuerversicherungsprämie. | ◾VdS – Richtlinie Form 2098 beinhaltet weitergehende Empfehlungen für Planung und Einbau von Rauch- und Wärmeabzugsanlagen und enthält zusätzliche Anforderungen aus versicherungstechnischer Sicht. Sie fordert Rauch- und Wärmeabzugsanlagen für alle eingeschossigen gewerblichen Gebäude und für mehrgeschossige Gebäude, bei denen die Decke gleichzeitig die Dachkonstruktion darstellt. Die Einhaltung dieser Richtlinie ist Voraussetzung für die Berücksichtigung von Rauch- und Wärmeabzugsanlagen bei der Rabattierung der Feuerversicherungsprämie. | ||
− | Rauch- und Wärmeabzugsanlagen | + | Rauch- und Wärmeabzugsanlagen |
+ | als sensible und sicherheitsrelevante Bauteile sind ausschließlich von anerkannten und erfahrenen Fachfirmen | ||
◾zu planen | ◾zu planen | ||
◾zu errichten und | ◾zu errichten und | ||
◾zu warten. | ◾zu warten. | ||
− | Diese | + | Diese Fachfirmen stellen sicher, dass Rauch- und Wärmeabzugsanlagen korrekt ausgelegt und sachgerecht eingebaut werden. Regelmäßige Prüfung, Wartung und falls erforderlich – Instandsetzung sichern die Funktionsfähigkeit. Halbjährlich bzw. jährlich und nach jeder Instandsetzung, ist eine Rauch- und Wärmeabzugsanlage durch eine autorisierte Person nach den Angaben der Fachfirma zu überprüfen. Mindestens einmal im Jahr muss ein vom VdS anerkannter Fachbetrieb die Anlage prüfen, warten und gegebenenfalls instand setzen, damit sie im Ernstfall zuverlässig und sicher einsatzbereit ist. |
− | + | ===Auszüge aus der Landesbauordnung LBauO NRW) | |
====§ 2 Begriffe==== | ====§ 2 Begriffe==== | ||
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Die Rauchabzugseinrichtungen sind entsprechend zu bemessen; ihre Größe muss jedoch mindestens § 33 Abs. 10 Satz 1 entsprechen. | Die Rauchabzugseinrichtungen sind entsprechend zu bemessen; ihre Größe muss jedoch mindestens § 33 Abs. 10 Satz 1 entsprechen. | ||
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==Allgemeines== | ==Allgemeines== |