Bearbeiten von „Rauch- und Wärmeabzugsanlagen“
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RWG müssen so beschaffen sein und eingebaut werden, dass ihre Funktion auch bei Seitenwind nicht behindert wird. Sowohl die Funktionsfähigkeit der eingebauten Geräte als auch die wirksame Öffnungsfläche müssen durch Prüfzeugnisse nachgewiesen werden. Die technischen Anforderungen und Prüfbestimmungen für RWG sind in DIN 18 232 Teil 3 enthalten. | RWG müssen so beschaffen sein und eingebaut werden, dass ihre Funktion auch bei Seitenwind nicht behindert wird. Sowohl die Funktionsfähigkeit der eingebauten Geräte als auch die wirksame Öffnungsfläche müssen durch Prüfzeugnisse nachgewiesen werden. Die technischen Anforderungen und Prüfbestimmungen für RWG sind in DIN 18 232 Teil 3 enthalten. | ||
− | ===Abnahme und Unterlagen=== | + | ====Abnahme und Unterlagen==== |
Die Errichterfirma hat bei der Übergabe die Funktionsfähigkeit der RWA nachzuweisen und dem Bauherrn folgende Unterlagen zur Verfügung zu stellen. | Die Errichterfirma hat bei der Übergabe die Funktionsfähigkeit der RWA nachzuweisen und dem Bauherrn folgende Unterlagen zur Verfügung zu stellen. |