Bearbeiten von „Rauch- und Wärmeabzugsanlagen“

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Rauch- und Wärmeabzugsanlagen dienen dem Schutz von Menschenleben und Sachwerten, sprich RWA–Anlagen sind ein bedeutender Bestandteil des vorbeugenden Brandschutzes. Mit verantwortungsvoller Strategie bei der Planung kann eine maximale Schadensbegrenzung oder Schadensverhinderung erzielt werden. Je nach Gebäudeart sind die verschiedenen landesbaulichen Grundlagen, Vorschriften und Empfehlungen zu berücksichtigen. Nur durch richtige Anwendung der für den Gebäudetyp zutreffenden Grundlagen kann eine korrekte Auslegung, unter Berücksichtigung der richtigen Versicherungstabellen erstellt werden.
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RWA – Anlagen sind zum Schutz von Menschenleben und Sachwerten, sprich Rauch- und Wärmeabzugsanlagen, ein bedeutender Bestandteil des vorbeugenden Brandschutzes geworden. Mit verantwortungsvoller Strategie bei der Planung kann eine maximale Schadensbegrenzung oder Schadensverhinderung durchgeführt werden. Je nach Gebäudeart sind die verschiedenen landesbaulichen Grundlagen, Vorschriften und Empfehlungen zu berücksichtigen. Nur durch richtige Anwendung der für den Gebäudetyp zutreffende Grundlage kann eine korrekte Auslegung unter Berücksichtigung der richtigen Versicherungstabellen ausgearbeitet werden.
 
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RWA – Anlagen verhindern kein Feuer. Im Falle eines Brandes sind sie jedoch ein wirksames Mittel zur Schadensbegrenzung.
'''RWA´s dienen:'''
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◾1. zur Unterstützung der Feuerwehr bei den Löscharbeiten
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◾2. dem Erhalt der Tragfähigkeit von Gebäuden (thermische Entlastung)und
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◾3. dem Schutz von Sachwerte
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'''RWA – Anlagen verhindern kein Feuer!'''
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'''Im Falle eines Brandes sind sie jedoch ein wirksames Mittel zur Schadensbegrenzung.'''
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RWA´s dienen:
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◾ der Rettung von Menschenleben
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◾ dem Erhalt von Gebäuden und
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◾ schützen Sachwerte
  
 
===Was sind RWA – Anlagen?===
 
===Was sind RWA – Anlagen?===
  
RWA-Anlagen sind Teil des vorbeugenden Brandschutzes. Eine RWA–Anlage besteht aus einzelnen Rauch- und Wärmeabzugsgeräten ([[RWG]]), die sich im Brandfall automatisch und / oder manuell öffnen lassen und so Abzugsöffnungen für Rauch- und Brandgase im Dach freigeben. Zur weiteren ordnungsgemäßen Funktion einer RWA-Anlage gehören ferner Branderkennungselemente, Betätigungs- bzw. Auslösevorrichtungen, Öffnungsaggregate, Energiezuleitungen und – bei größeren Räumen – Rauchschürzen zur Unterteilung der Fläche unter dem Dach in Abschnitte.  
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RWA Rauch- und Wärmeabzugsanlagen sind Teil des vorbeugenden Brandschutzes. Eine RWA – Anlage besteht aus einzelnen Rauch- und Wärmeabzugsgeräten (RWG).RWG Rauch- und Wärmeabzugsgeräte, die sich im Brandfall automatisch und / oder manuell öffnen lassen und so Abzugsöffnungen für Rauch- und Brandgase im Dach freigeben.
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Zur weiteren ordnungsgemäßen Funktion einer Rauch- und Wärmeabzugsanlage gehören ferner Branderkennungselemente, Betätigungs- bzw. Auslösevorrichtungen, Öffnungsaggregate, Energiezuleitungen und – bei größeren Räumen – Rauchschürzen zur Unterteilung der Fläche unter dem Dach in Abschnitte.
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RWA – Anlagen müssen so bemessen sein, dass im Brandfall Rauch- und Brandgase den Raum nicht vollständig füllen können um somit eine rauchfreie Zone am Boden erhalten bleibt. Auslegung und Anordnung sind von der Art und der Nutzung des Gebäudes abhängig und entsprechend den jeweils zutreffenden Regelwerken zu bemessen. Bei der Bemessung einer RWA – Anlage ist die AWG zugrunde zu legen.
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AWG Als AWG eines Abzugsgerätes (Fenster, Lichtkuppel usw.) wird diejenige Fläche bezeichnet, die im vollständig geöffnetem Zustand aerodynamisch in Rechnung gestellt werden darf. Die wirksame Öffnungsfläche einer Rauchabzugsanlage (RWA) ist die Summe der wirksamen Öffnungsflächen aller einzelnen Abzugsgeräte. Für Treppenräume sind Rauchabzüge in allen Bundesländern durch die Landesbauordnung vorgeschrieben. Auslösestellen sind im Erdgeschoss, auf dem obersten Treppenabsatz bzw. in jedem dritten Geschoss anzuordnen. Rauchabzugsanlagen können dabei auf Flachdächern in Form von Lichtkuppeln oder Lichtbändern, bei Steildächern als unmittelbar unter der Decke liegende Seitenfenster angeordnet werden. Für Treppenräume und Versammlungsstätten ist die geometrisch freie Rauchabzugsfläche AG anzusetzen.
  
RWA–Anlagen sind so zu bemessen, dass im Brandfall Rauch- und Brandgase den Raum nicht vollständig füllen können um somit eine rauchfreie Zone am Boden erhalten bleibt. Auslegung und Anordnung sind von der Art und der Nutzung des Gebäudes abhängig und entsprechend den jeweils zutreffenden Regelwerken zu bemessen. Bei der Bemessung einer RWA–Anlage ist die geometrisch freie Rauchabzugsfläche [[AWG]] zugrunde zu legen.
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AG=geometrisch freie Rauchabzugsfläche
 
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Als AWG eines Abzugsgerätes (Fenster, Lichtkuppel usw.) wird diejenige Fläche bezeichnet, die im vollständig geöffnetem Zustand aerodynamisch in Rechnung gestellt werden darf. Die wirksame Öffnungsfläche einer Rauchabzugsanlage (RWA) ist die Summe der wirksamen Öffnungsflächen aller einzelnen Abzugsgeräte. Für Treppenräume sind Rauchabzüge in allen Bundesländern durch die Landesbauordnung vorgeschrieben. Auslösestellen sind im Erdgeschoss, auf dem obersten Treppenabsatz bzw. in jedem dritten Geschoss anzuordnen. Rauchabzugsanlagen können dabei auf Flachdächern in Form von Lichtkuppeln oder Lichtbändern, bei Steildächern als unmittelbar unter der Decke liegende Seitenfenster angeordnet werden. Für Treppenräume und Versammlungsstätten ist die geometrisch freie Rauchabzugsfläche AG anzusetzen.
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====Feuer und Rauch====
 
====Feuer und Rauch====
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Heiße Rauch- und Brandgase, die sich in einem geschlossenen Gebäude (Raum) sammeln, sind lebensgefährlich und vergrößern die Sachschäden. Sinnvolle Brandentlüftung rettet Leben und erhält Sachwerte.
 
Heiße Rauch- und Brandgase, die sich in einem geschlossenen Gebäude (Raum) sammeln, sind lebensgefährlich und vergrößern die Sachschäden. Sinnvolle Brandentlüftung rettet Leben und erhält Sachwerte.
 
 
Bei Feuer werden durch den Verbrennungsprozess in Verbindung mit dem thermischen Auftrieb (warme Luft steigt nach oben)
 
Bei Feuer werden durch den Verbrennungsprozess in Verbindung mit dem thermischen Auftrieb (warme Luft steigt nach oben)
 
◾Rauchgase
 
◾Rauchgase
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Rauchgase behindern zunächst die Sicht. Orientierungsverlust und Panik sind die Folge. Fluchtwege (Fluchtwegbeschilderung) sind nicht mehr erkennbar und Löschmannschaften können den Brandherd oder eingeschlossene Menschen nur schwer orten. Auch weiter vom Brandherd entfernt lagernde Güter können durch den Rauch geschädigt werden.
 
Rauchgase behindern zunächst die Sicht. Orientierungsverlust und Panik sind die Folge. Fluchtwege (Fluchtwegbeschilderung) sind nicht mehr erkennbar und Löschmannschaften können den Brandherd oder eingeschlossene Menschen nur schwer orten. Auch weiter vom Brandherd entfernt lagernde Güter können durch den Rauch geschädigt werden.
  
=====Zersetzungsprodukte=====
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====Zersetzungsprodukte====
  
 
Diese Produkte sind auch abhängig von jeweiligen Brandgut (Kunststoff, Holz, Gummi usw.). Sie werden mit dem Rauch transportiert, sind bei höheren Temperaturen meist brennbar und vor allem giftig. Sie erschweren die Atmung, verursachen Rauchvergiftungen und den Erstickungstod, der mit über 80% als die häufigste Todesursache bei Brandkatastrophen zu beklagen ist. Löscharbeiten können oft nur mit schweren Atemschutz durchgeführt werden.
 
Diese Produkte sind auch abhängig von jeweiligen Brandgut (Kunststoff, Holz, Gummi usw.). Sie werden mit dem Rauch transportiert, sind bei höheren Temperaturen meist brennbar und vor allem giftig. Sie erschweren die Atmung, verursachen Rauchvergiftungen und den Erstickungstod, der mit über 80% als die häufigste Todesursache bei Brandkatastrophen zu beklagen ist. Löscharbeiten können oft nur mit schweren Atemschutz durchgeführt werden.
  
=====Wärmeenergie=====
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====Wärmeenergie====
  
 
Es bildet sich schon nach sehr kurzer Zeit nach dem Brandausbruch eine heiße Rauch- und Brandgasschicht unter der Decke. Da vom Feuer immer mehr Wärmeenergie nachgeschoben wird, steigt die Temperatur ständig weiter an. Ist die entsprechende Entzündungstemperatur der verwendeten Baustoffe bzw. Lagergüter erreicht, so entstehen sekundäre Brandherde an der Deckenunterseite und sogenannte Wipfelbrände an hochgelagerten Gütern. Brennend herabfallende Teile tragen den Brand weiter.
 
Es bildet sich schon nach sehr kurzer Zeit nach dem Brandausbruch eine heiße Rauch- und Brandgasschicht unter der Decke. Da vom Feuer immer mehr Wärmeenergie nachgeschoben wird, steigt die Temperatur ständig weiter an. Ist die entsprechende Entzündungstemperatur der verwendeten Baustoffe bzw. Lagergüter erreicht, so entstehen sekundäre Brandherde an der Deckenunterseite und sogenannte Wipfelbrände an hochgelagerten Gütern. Brennend herabfallende Teile tragen den Brand weiter.
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Einteilung in:
 
Einteilung in:
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◾1. RWA – Anlagen gemäß Landesbauordnung (LBO)
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◾2. RWA – Anlagen gemäß DIN 18 232 bzw. VdS
  
◾1. '''RWA – Anlagen gemäß Landesbauordnung (LBO)'''
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Objekte wie:
  
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Punkt 1.1.
 
◾Schulen, Sporthallen,
 
◾Schulen, Sporthallen,
 
◾Banken, Versicherungen,
 
◾Banken, Versicherungen,
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◾mehrgeschossige Wohnbauten,
 
◾mehrgeschossige Wohnbauten,
  
 +
Punkt 1.1.1.
 
◾Neubauten (Neuanlagen)
 
◾Neubauten (Neuanlagen)
 
◾Reparaturen, Umbauten, (Instandsetzung),
 
◾Reparaturen, Umbauten, (Instandsetzung),
 
◾Wartungen
 
◾Wartungen
  
 +
Punkt 1.1.2.
 
◾Pneumatische Anlagen für Umbauten
 
◾Pneumatische Anlagen für Umbauten
 
◾Neuanlagen
 
◾Neuanlagen
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◾Wartungen
 
◾Wartungen
  
 +
Punkt 1.1.3.
 
◾Elektrische Anlagen für Umbauten
 
◾Elektrische Anlagen für Umbauten
  
 +
siehe Punkt 1.1.2
 +
 +
Punkt 1.1.4.
 
◾Hydraulische Anlagen für Umbauten
 
◾Hydraulische Anlagen für Umbauten
  
 +
Punkt 1.2.
 
◾Eigenfabrikate
 
◾Eigenfabrikate
  
 +
Punkt 1.2.1.
 
◾Fremdfabrikate (Umbauten, Wartungen)
 
◾Fremdfabrikate (Umbauten, Wartungen)
  
◾2. '''RWA – Anlagen gemäß [[DIN 18 232]] oder VdS'''
+
Punkt 2.1.
 
+
 
◾Industrielle Hallenbauten (Möbelhäuser, Baumärkte)
 
◾Industrielle Hallenbauten (Möbelhäuser, Baumärkte)
  
 +
Punkt 2.1.1.
 
◾Neubauten
 
◾Neubauten
  
 +
Punkt 2.1.2.
 
◾Pneumatische Anlagen gemäß DIN
 
◾Pneumatische Anlagen gemäß DIN
  
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Zum Schutz von Menschenleben und zur Erhaltung von Sach- und Gebäudewerten sind Rauch- und Wärmeabzugsanlagen unverzichtbare Bestandteile einer verantwortungsvollen Brandschutz-Strategie. Schadensverhütung und Schadensbegrenzung sind volks- und betriebswirtschaftliche Gebote. Sie finden ihren Niederschlag in gesetzlichen Grundlagen und technischen Regeln, die bei Planung, Bemessung und Ausführung zu berücksichtigen sind.
 
Zum Schutz von Menschenleben und zur Erhaltung von Sach- und Gebäudewerten sind Rauch- und Wärmeabzugsanlagen unverzichtbare Bestandteile einer verantwortungsvollen Brandschutz-Strategie. Schadensverhütung und Schadensbegrenzung sind volks- und betriebswirtschaftliche Gebote. Sie finden ihren Niederschlag in gesetzlichen Grundlagen und technischen Regeln, die bei Planung, Bemessung und Ausführung zu berücksichtigen sind.
  
◾Die Landesbauordnung ([[LBO]]) verlangt Rauchabzüge für Treppenräume in allen Gebäuden ab einer bestimmten Höhe. Im Regelfall sind Rauchabzüge bei solchen Gebäuden verlangt, in denen sich in einer oder mehreren Etagen in mehr als 7 m Höhe über dem Gelände, Personen aufhalten können und für Versammlungsstätten. Diese sind keine RWA, da hier nicht die aerodynamisch wirksame Fläche sondern der freie Querschnitt nachzuweisen ist. Außerdem schreibt sie für Anlagen besonderer Art und / oder Nutzung für den Einzelfall gesonderte Maßnahmen vor, zu denen auch der Einbau von Rauch- und Wärmeabzugsanlagen gehören kann.
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◾Die Landesbauordnung ([[LBO]]) verlangt Rauchabzüge für Treppenräume in allen Gebäuden ab einer bestimmten Höhe. Im Regelfall sind Rauchabzüge bei solchen Gebäuden verlangt, in denen sich in einer oder mehreren Etagen in mehr als 7 m Höhe über dem Gelände, Personen aufhalten können und für Versammlungsstätten. Außerdem schreibt sie für Anlagen besonderer Art und / oder Nutzung für den Einzelfall gesonderte Maßnahmen vor, zu denen auch der Einbau von Rauch- und Wärmeabzugsanlagen gehören kann.
  
 
◾[[DIN 18 232]] behandelt den baulichen Brandschutz für die Anwendung und Bemessung von Rauch- und Wärmeabzugsanlagen im Industriebau, gibt Hinweise für den sachgerechten Einbau und legt Prüfverfahren für Abzugsgeräte fest. Sie stellt den anerkannten Stand der Technik dar.
 
◾[[DIN 18 232]] behandelt den baulichen Brandschutz für die Anwendung und Bemessung von Rauch- und Wärmeabzugsanlagen im Industriebau, gibt Hinweise für den sachgerechten Einbau und legt Prüfverfahren für Abzugsgeräte fest. Sie stellt den anerkannten Stand der Technik dar.
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◾VdS – Richtlinie Form 2098 beinhaltet weitergehende Empfehlungen für Planung und Einbau von Rauch- und Wärmeabzugsanlagen und enthält zusätzliche Anforderungen aus versicherungstechnischer Sicht. Sie fordert Rauch- und Wärmeabzugsanlagen für alle eingeschossigen gewerblichen Gebäude und für mehrgeschossige Gebäude, bei denen die Decke gleichzeitig die Dachkonstruktion darstellt. Die Einhaltung dieser Richtlinie ist Voraussetzung für die Berücksichtigung von Rauch- und Wärmeabzugsanlagen bei der Rabattierung der Feuerversicherungsprämie.
 
◾VdS – Richtlinie Form 2098 beinhaltet weitergehende Empfehlungen für Planung und Einbau von Rauch- und Wärmeabzugsanlagen und enthält zusätzliche Anforderungen aus versicherungstechnischer Sicht. Sie fordert Rauch- und Wärmeabzugsanlagen für alle eingeschossigen gewerblichen Gebäude und für mehrgeschossige Gebäude, bei denen die Decke gleichzeitig die Dachkonstruktion darstellt. Die Einhaltung dieser Richtlinie ist Voraussetzung für die Berücksichtigung von Rauch- und Wärmeabzugsanlagen bei der Rabattierung der Feuerversicherungsprämie.
  
Rauch- und Wärmeabzugsanlagen als sensible und sicherheitsrelevante Bauteile sind ausschließlich von anerkannten und erfahrenen Ingenieurbüros oder Fachfirmen
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Rauch- und Wärmeabzugsanlagen
  
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als sensible und sicherheitsrelevante Bauteile sind ausschließlich von anerkannten und erfahrenen Fachfirmen
 
◾zu planen
 
◾zu planen
 
◾zu errichten und
 
◾zu errichten und
 
◾zu warten.
 
◾zu warten.
  
Diese Fachunternehmen stellen sicher, dass Rauch- und Wärmeabzugsanlagen korrekt ausgelegt und sachgerecht eingebaut werden. Regelmäßige Prüfung, Wartung und falls erforderlich – Instandsetzung sichern die Funktionsfähigkeit. Halbjährlich bzw. jährlich und nach jeder Instandsetzung, ist eine RWA-Anlage durch eine autorisierte Person nach den Angaben der Fachfirma zu überprüfen. Mindestens einmal im Jahr muss ein anerkannter Fachbetrieb die Anlage prüfen, warten und gegebenenfalls instand setzen, damit sie im Ernstfall zuverlässig und sicher einsatzbereit ist.
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Diese Fachfirmen stellen sicher, dass Rauch- und Wärmeabzugsanlagen korrekt ausgelegt und sachgerecht eingebaut werden. Regelmäßige Prüfung, Wartung und falls erforderlich – Instandsetzung sichern die Funktionsfähigkeit. Halbjährlich bzw. jährlich und nach jeder Instandsetzung, ist eine Rauch- und Wärmeabzugsanlage durch eine autorisierte Person nach den Angaben der Fachfirma zu überprüfen. Mindestens einmal im Jahr muss ein vom VdS anerkannter Fachbetrieb die Anlage prüfen, warten und gegebenenfalls instand setzen, damit sie im Ernstfall zuverlässig und sicher einsatzbereit ist.
  
====Auszüge aus der Landesbauordnung LBauO NRW)====
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===Auszüge aus der Landesbauordnung LBauO NRW)
  
 
====§ 2 Begriffe====
 
====§ 2 Begriffe====
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Die Rauchabzugseinrichtungen sind entsprechend zu bemessen; ihre Größe muss jedoch mindestens § 33 Abs. 10 Satz 1 entsprechen.
 
Die Rauchabzugseinrichtungen sind entsprechend zu bemessen; ihre Größe muss jedoch mindestens § 33 Abs. 10 Satz 1 entsprechen.
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==Allgemeines==
 
==Allgemeines==
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Auslöseeinrichtungen einschließlich der dazugehörigen Leitungssysteme müssen so konstruiert und montiert werden, dass sie im Brandfall ihre Funktion sicher erfüllen und die RWG innerhalb von 45 sek. nach Auslösung bis in die Endstellung öffnet.
 
Auslöseeinrichtungen einschließlich der dazugehörigen Leitungssysteme müssen so konstruiert und montiert werden, dass sie im Brandfall ihre Funktion sicher erfüllen und die RWG innerhalb von 45 sek. nach Auslösung bis in die Endstellung öffnet.
  
====Manuelle Auslösung====
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=====Manuelle Auslösung=====
  
 
RWG müssen grundsätzlich mittels Handansteuereinrichtungen ausgelöst werden können. Die manuelle Auslösung muss im Brandfall von sicherer Stelle aus möglich, zugleich aber auch gegen unbeabsichtigtes Betätigen gesichert sein. An der Handansteuereinrichtung muss erkennbar sein, ob sie betätigt wurde und welchem Dachabschnitt sie zugeordnet ist.
 
RWG müssen grundsätzlich mittels Handansteuereinrichtungen ausgelöst werden können. Die manuelle Auslösung muss im Brandfall von sicherer Stelle aus möglich, zugleich aber auch gegen unbeabsichtigtes Betätigen gesichert sein. An der Handansteuereinrichtung muss erkennbar sein, ob sie betätigt wurde und welchem Dachabschnitt sie zugeordnet ist.
  
====Automatische Auslösung====
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=====Automatische Auslösung=====
  
 
RWG müssen mit einer automatischen Einzelauslösung ausgerüstet sein. Bei RWA mit Gruppenauslösung dürfen nicht mehr als die innerhalb eines Dachabschnittes gelegenen RWG automatisch öffnen. Bei automatischer Gruppenauslösung durch Rauchmelder ist für je 400m² Dachabschnittsfläche mindestens ein Rauchmelder vorzusehen. Die RWG dürfen auch durch eine automatische BMA (Brandmeldezentrale) ausgelöst werden. In Hallen mit automatischen Feuerlöschanlagen darf das Auslösen von Löschanlagen nicht dadurch verzögert werden, dass durch Rauch- und Wärmeabzugsanlagen die Brandwärme abfließen kann. In Gebäuden mit Sprinkler-, Schaum-, Sprühwasser-, oder Pulver – Löschanlagen ist die gruppenweise Auslösung der Rauch- und Wärmeabzugsgeräte nur manuell zulässig.
 
RWG müssen mit einer automatischen Einzelauslösung ausgerüstet sein. Bei RWA mit Gruppenauslösung dürfen nicht mehr als die innerhalb eines Dachabschnittes gelegenen RWG automatisch öffnen. Bei automatischer Gruppenauslösung durch Rauchmelder ist für je 400m² Dachabschnittsfläche mindestens ein Rauchmelder vorzusehen. Die RWG dürfen auch durch eine automatische BMA (Brandmeldezentrale) ausgelöst werden. In Hallen mit automatischen Feuerlöschanlagen darf das Auslösen von Löschanlagen nicht dadurch verzögert werden, dass durch Rauch- und Wärmeabzugsanlagen die Brandwärme abfließen kann. In Gebäuden mit Sprinkler-, Schaum-, Sprühwasser-, oder Pulver – Löschanlagen ist die gruppenweise Auslösung der Rauch- und Wärmeabzugsgeräte nur manuell zulässig.
  
====Ansprechtemperatur von RWA–Meldern====
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=====Ansprechtemperatur von RWA–Meldern=====
  
 
Die statische Ansprechtemperatur von RWA – Meldern für die Einzelauslösung soll im Normalfall nicht höher sein als 72° C unter der Annahme einer Umgebungstemperatur von max. 60° C. Bei höheren Umgebungstemperaturen kann eine entsprechend höhere Ansprechtemperatur der RWA – Melder erforderlich sein. RWA – Melder müssen am RWG so angebracht sein, dass eine ungehinderte Umströmung erfolgen kann.
 
Die statische Ansprechtemperatur von RWA – Meldern für die Einzelauslösung soll im Normalfall nicht höher sein als 72° C unter der Annahme einer Umgebungstemperatur von max. 60° C. Bei höheren Umgebungstemperaturen kann eine entsprechend höhere Ansprechtemperatur der RWA – Melder erforderlich sein. RWA – Melder müssen am RWG so angebracht sein, dass eine ungehinderte Umströmung erfolgen kann.
  
===Allgemeine Anforderungen===
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====Allgemeine Anforderungen====
  
 
RWG müssen so beschaffen sein und eingebaut werden, dass ihre Funktion auch bei Seitenwind nicht behindert wird. Sowohl die Funktionsfähigkeit der eingebauten Geräte als auch die wirksame Öffnungsfläche müssen durch Prüfzeugnisse nachgewiesen werden. Die technischen Anforderungen und Prüfbestimmungen für RWG sind in DIN 18 232 Teil 3 enthalten.
 
RWG müssen so beschaffen sein und eingebaut werden, dass ihre Funktion auch bei Seitenwind nicht behindert wird. Sowohl die Funktionsfähigkeit der eingebauten Geräte als auch die wirksame Öffnungsfläche müssen durch Prüfzeugnisse nachgewiesen werden. Die technischen Anforderungen und Prüfbestimmungen für RWG sind in DIN 18 232 Teil 3 enthalten.
  
===Abnahme und Unterlagen===
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====Abnahme und Unterlagen====
  
 
Die Errichterfirma hat bei der Übergabe die Funktionsfähigkeit der RWA nachzuweisen und dem Bauherrn folgende Unterlagen zur Verfügung zu stellen.
 
Die Errichterfirma hat bei der Übergabe die Funktionsfähigkeit der RWA nachzuweisen und dem Bauherrn folgende Unterlagen zur Verfügung zu stellen.

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