Bearbeiten von „Rauch- und Wärmeabzugsanlagen“
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Die statische Ansprechtemperatur von RWA – Meldern für die Einzelauslösung soll im Normalfall nicht höher sein als 72° C unter der Annahme einer Umgebungstemperatur von max. 60° C. Bei höheren Umgebungstemperaturen kann eine entsprechend höhere Ansprechtemperatur der RWA – Melder erforderlich sein. RWA – Melder müssen am RWG so angebracht sein, dass eine ungehinderte Umströmung erfolgen kann. | Die statische Ansprechtemperatur von RWA – Meldern für die Einzelauslösung soll im Normalfall nicht höher sein als 72° C unter der Annahme einer Umgebungstemperatur von max. 60° C. Bei höheren Umgebungstemperaturen kann eine entsprechend höhere Ansprechtemperatur der RWA – Melder erforderlich sein. RWA – Melder müssen am RWG so angebracht sein, dass eine ungehinderte Umströmung erfolgen kann. | ||
− | ===Allgemeine Anforderungen=== | + | ====Allgemeine Anforderungen==== |
RWG müssen so beschaffen sein und eingebaut werden, dass ihre Funktion auch bei Seitenwind nicht behindert wird. Sowohl die Funktionsfähigkeit der eingebauten Geräte als auch die wirksame Öffnungsfläche müssen durch Prüfzeugnisse nachgewiesen werden. Die technischen Anforderungen und Prüfbestimmungen für RWG sind in DIN 18 232 Teil 3 enthalten. | RWG müssen so beschaffen sein und eingebaut werden, dass ihre Funktion auch bei Seitenwind nicht behindert wird. Sowohl die Funktionsfähigkeit der eingebauten Geräte als auch die wirksame Öffnungsfläche müssen durch Prüfzeugnisse nachgewiesen werden. Die technischen Anforderungen und Prüfbestimmungen für RWG sind in DIN 18 232 Teil 3 enthalten. |