Bearbeiten von „Rauch- und Wärmeabzugsanlagen“
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− | In regelmäßigen Zeitabständen, nach Angaben des Herstellers, mindestens jedoch jährlich, müssen RWA | + | In regelmäßigen Zeitabständen, nach Angaben des Herstellers, mindestens jedoch jährlich, müssen RWA sowie ihre Betätigungs- und Steuerelemente, Öffnungsaggregate, Energiezuleitungen und ihr Zubehör auf Funktionsfähigkeit und Betriebsbereitschaft von einer Fachkraft geprüft, gewartet und gegebenenfalls instand gesetzt werden. Die Prüfungen sind in einem Betriebsbuch zu vermerken. |
Instandsetzungsarbeiten dürfen von jeder Fachfirma für RWA durchgeführt werden, wenn eine Lieferzusage der Errichterfirma über Ersatzteile für das betreffende System vorliegt. | Instandsetzungsarbeiten dürfen von jeder Fachfirma für RWA durchgeführt werden, wenn eine Lieferzusage der Errichterfirma über Ersatzteile für das betreffende System vorliegt. | ||
− | Für | + | Für Anlagen, auf die der Versicherer einen Rabatt auf die Versicherungsprämie gewährt, darf nach Klausel 3610 die Behebung der festgestellten Mängel nur durch eine vom VdS anerkannte Fachfirma durchgeführt werden. Prüfung und Wartung sind bei diesen Anlagen halbjährlich durchzuführen. |