MLAR

Aus Brandschutz Wiki
Version vom 10. Februar 2020, 12:41 Uhr von 46.89.115.240 (Diskussion)

(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)
Wechseln zu: Navigation, Suche

Begrifflichkeiten[Bearbeiten]

Muster-Leitungsanlagen-Richtlinie (MLAR) oder auch Muster-Richtlinie über brandschutztechnische Anforderungen an Leitungsanlagen genannt.

Geltungsbereich[Bearbeiten]

Die Richtlinie gilt:

  • für Leitungsanlagen in notwendigen Treppenräumen, in Räumen zwischen notwendigen Treppenräumen und Ausgängen ins Freie, in notwendigen Fluren ausgenommen in offenen Gängen vor Außenwänden
  • für die Führung von Leitungen durch raumabschließende Bauteile (Wände und Decken)
  • für den Funktionserhalt von elektrischen Leitungsanlagen im Brandfall

Für bauordnungsrechtlich vorgeschriebene Vorräume und Sicherheitsschleusen gilt die Richtlinie entsprechend.

Leitungsanlagen[Bearbeiten]

...sind Anlagen aus Leitungen, insbesondere aus elektr. Leitungen oder Rohrleitungen, sowie aus den zugehörigen Armaturen, Hausanschlusseinrichtungen, Messeinrichtungen, Steuer-, Regel- und Sicherheitseinrichtungen, Netzgeräten, Verteilern und Dämmstoffen für die Leitungen. Zu den Leitungen gehören deren Befestigungen und Beschichtungen.

M-LüAR[Bearbeiten]

Die MLAR gilt nicht für Lüftungs- und Warmluftheizungsanlagen. Für Lüftungsanlagen ist die Musterrichtlinie über die brandschutztechnischen Anforderungen an Lüftungsanlagen (M-LüAR) zu beachten.

Abstützung[Bearbeiten]

Zu den üblichen Verlegearten mit geprüften Tragesystemen zählen

  • Kabelleitern
  • Kabelrinnen
  • Einzelschellen
  • Sammelschellen
  • Weitspannkabelbahnen

Eine wirksame Abstützung muss bei der vertikalen Verlegung alle 3,5 m vorgenommen werden, da die E30 bzw. E90 Kabel bei Brandeinwirkung ihre mechanische Festigkeit verlieren und durch die Schellen rutschen. Das gesamte Gewicht des Kabels hängt damit am obersten Aufleger des Steigepunktes und durch die hohe punktförmige Belastung kann es zu Kurzschlüssen oder Unterbrechungen kommen. In geräumigen Installationsschächten, lässt sich die Abstützung durch eine mäanderförmige Verlegung oder in Geschossübergängen durch Brandschottung realisieren.


Erleichterung der LAR für Alarmierungs- und Brandmeldeleitungen[Bearbeiten]

Ringbusleitungen[Bearbeiten]

Ringbusleitungen stellen hier die sicherere Alternative dar. Die Störfestigkeit durch die Entwicklung von Ringbusleitungen konnte erheblich verbessert werden. Sollte die Ringbusleitung an irgendeiner Stelle kurzgeschlossen oder unterbrochen werden, erfolgt eine automatische Abschaltung des Leitungsabschnittes. Die noch funktionierenden Bereiche arbeiten dann ohne weitere Einschränkungen im Stich weiter. Trennelemente müssen an jedem Busteilnehmer angeordnet werden wenn bei baurechtlich geforderten Anlagen auf den Funktionserhalt verzichtet wird. Bei den „freiwillig“ installierten Anlagen nach VDE 0833-2 müssen die Trennelemente so platziert werden, dass bei Unterbrechung oder Kurzschluss die maximal zulässigen 10 Handfeuermelder oder 32 automatischen ausfallen können. Die Trennelemente sind immer an den Brandabschnittsübergängen zu platzieren, da ein Meldebereich diese nicht überschreiten darf.

Größe von Brandabschnitten und Gestaltung „virtueller“ Brandabschnitte[Bearbeiten]

Als Brandabschnitt wird der Teil eines Gebäudes bezeichnet, der gegenüber anderen Gebäudeteilen oder anderen Gebäuden durch Brandschutzkonstruktionen wie z.B.

  • Brandwände mit Brandschutztüren
  • oder feuerbeständige Geschossdecken (ggf. mit feuerbeständig geschützten Öffnungen)

begrenzt ist, um eine Brandübertragung für eine definierte Zeit sicher zu verhindern.

Ein „virtueller“ Brandabschnitt muss für Überwachungs- und Alarmierungsflächen geschaffen werden, welche die max. zulässige Grundfläche von 1.600 m2 überschreiten. Hier handelt es sich dann meist um Hallen, welche in Teilbereiche der maximal zulässigen Größe aufgeteilt werden. Weitere gängige Begriffe für den „virtuellen“ Brandabschnitt, sind „Elektrobrandabschnitt“ oder „Versorgungsabschnitt“. Die Leitungen der Sprachalarmzentrale bzw. der Brandmelderzentrale, werden bis in den virtuellen Brandabschnitt in E30 verlegt.

Energieversorgung[Bearbeiten]

Da die Energieversorgung nicht unbedingt über Brandmelderzentrale zu erfolgen hat, kann es sinnvoll sein mehrere akkugepufferte Energieversorgungen zu installieren. Die Überbrückungszeit von 4, 30 oder 72 Stunden ist analog zur dazugehörigen BMZ zu beachten. Auf die Verlegung der Leitungen in Funktionserhalt kann verzichtet werden, wenn sich die Warntongeber und Energieversorgungen im gleichen Brandabschnitt befinden. Diese abgesetzten Energieversorgungen, müssen dann brandschutztechnisch in F30 eingehaust werden, wenn mehrere Brandabschnitte oder Geschosse versorgt werden. Die brandabschnittsübergreifende Leitungsverlegung hat in E30 zu erfolgen.


Multifunktionaler Primärbus[Bearbeiten]

Eine deutliche Reduzierung des Verkabelungsaufwandes wird durch die seit einigen Jahren angebotenen Alarmierungseinrichtungen erzielt, welche einen multifunktionalen Primärbus beinhalten. Dieser bietet neben den Verkabelungsvorteilen noch die Möglichkeit, zusätzliche Warntongeber auch nachträglich, ohne großen Aufwand, zu installieren. Mit der konsequenten, brandschutztechnisch getrennten Verlegung der Hin- und Rückleitung, wird der Forderung des Funktionserhaltes Rechnung getragen. Sollte es zu einem Kurzschluss oder einer Unterbrechung kommen, so müssen alle Alarmgeber im Stich weiter betrieben werden. Die Anzahl der anzuschließenden Geräte und die Länge der Busleitung schränken sich durch die übertragene, elektrische Leistung deutlich ein. Diese ist deutlich größer als bei reinen Meldeleitungen. Angaben über die maximal zu betreibenden Geräte und die Leitungslänge erhält man vom jeweiligen Hersteller.


Raumersatzlösungen[Bearbeiten]

Sprachalarm- und Brandmelderzentralen, werden im Sinne der (M)LAR als „Verteiler“ gesehen und unterliegen auch der Forderung des Funktionserhaltes. Brandmelderzentralen, deren „einzige“ Aufgabe das Erkennen und Melden eines Brandes ist können auch ungeschützt aufgestellt werden sofern diese in einem eigenen, überwachten Raum platziert werden. Hier geht man davon aus, dass eine Erkennung und Meldung vor der Zerstörung der Anlage kommt. Brandmelderzentralen mit Steuer und/oder Alarmierungsaufgaben und Sprachalarmzentralen müssen für 30 min. geschützt werden. Bei der zu verwendenden Einhausung ist darauf zu achten, dass neben dem Schutzziel auch die Forderrungen (beispielsweise vom Hersteller vorgegebene Umgebungsbedingungen wie Temperatur, Luftfeuchte, etc.) der jeweiligen Hersteller Rechnung getragen wird. Eine Alternative zur Einhausung besteht in dem „Bau“ eines eigenen Raumes für die Zentralenaufstellung. Dieser muss den Forderungen des Funktionserhaltes entsprechen. Sollte dieser Raum nicht unmittelbar im Brandfall für die Feuerwehr zugänglich sein, so sind die Feuerwehr-Peripherie Geräte für die Erstinformation (FBF und FAT) sowie die Feuerwehr-Laufkarten separat am Hauptzugang für die Feuerwehr zu installieren. Der für diesen Zweck errichtete bzw. zur Verfügung gestellte Raum darf nicht für andere Zwecke genutzt werden. Die Frage ob neben der BMZ auch die SAZ oder Anlagen wie z.B. Videoüberwachung oder EMA-Zentralen installiert werden dürfen, müssen im Einzelfall geprüft werden. Einer gemeinsamen Nutzung kann in den meisten Fällen zugestimmt werden, da die Gefahr die von den einzelnen Zentralen ausgeht als eher gering betrachtet wird.

Verhinderung der Brandübertragung[Bearbeiten]

Weiteres Hauptaugenmerk der (M)LAR ist die Übertragung von Rauch und Wärme durch Decken und Wände. Man könnte sich die Herstellung von feuerbeständigen Wänden und Decken sparen, wenn durch diese elektrische Leitungen, Lüftungskanäle oder Rohre hindurchgeführt würden, wenn diese nach Fertigstellung der Installation nicht wieder entsprechend verschlossen würden. Gemäß der Musterbauordnung (MBO) dürfen Leitungen durch feuerbeständige Wände und Brandwände nur hindurchgeführt werden, wenn eine Übertragung von Rauch und Wärme nicht zu befürchten ist. Der noch zu verbleibende Querschnitt ist demnach so zu verschließen, dass die Feuerwiderstandsdauer der Decke oder Wand nicht geschwächt wird. Hier bieten sich zwei Möglichkeit:

  • Das führen der Leitungen innerhalb von feuerbeständigen Installationsschächten und Kanälen
  • Herstellung von Schottungen mittels Brandschotts