Feuerwehr-Peripherie: Unterschied zwischen den Versionen

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(Feuerwehr-Gebäudefunkbedienfeld (FGB) nach DIN 14663)
(Vernetzung von Brandmeldeanlagen nach DIN 14675)
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==Vernetzung von Brandmeldeanlagen nach DIN 14675==
 
 
[[Datei:UGIS36.jpg|left|thumb|600px|Vernetzung: FAT und FBF für zwei Brandmelderzentralen]]
 
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Wenn bei einer Erweiterung eines Objektes die vorhandene Brandmelderzentrale nicht
 
erweitert werden kann, ist eine größere Brandmelderzentrale oder eine weitere BMZ als
 
Ergänzung zu installieren.
 
Die Erweiterung einer bestehenden BMA ist mit der zuständigen Genehmigungsbehörde
 
(z.B. Feuerwehr) und dem Betreiber abzustimmen.
 
Eine weitere BMZ muss mit der bestehenden Brandmelderzentrale gemäß der
 
VdS-Richtlinie VdS2878 vernetzt werden. Die Vernetzung im Sinne der VDE 0833-2 setzt
 
nicht unbedingt eine Datenschnittstelle voraus, sondern kann auch nach einer definierten
 
Kontaktschnittstelle erfolgen. Die Hauptzentrale steuert zumindest die
 
Übertragungseinrichtung und das Feuerwehr-Schlüsseldepot an. Die Nebenzentrale steuert
 
in jedem Fall die Hauptzentrale an und ggf. die interne Alarmierung. Die Hauptzentrale
 
und die Nebenzentrale(n) werden durch ein erweitertes Feuerwehr-Bedienfeld durch die
 
Feuerwehr bedient.
 
Eine Anlage, die nicht mehr den geltenden Normen entspricht, hat Bestandsschutz und
 
darf nur innerhalb des bestehenden Brandabschnittes erweitert werden. Es dürfen keine
 
neuen Brandabschnitte entstehen. Das bestehende Schutzziel darf nicht erweitert werden.
 
 
 
===Definition===
 
 
Eine Vernetzung (Zusammenschaltung) liegt  immer dann vor, wenn bei einer Anlage mit
 
mehr als einer Brandmelderzentrale, mindestens eine Brandmelderzentrale oder Teile einer
 
Brandmelderzentrale übergeordnete Funktionen innerhalb der Anlage ausführen.
 
 
===Vernetzung verschiedener Brandmelderzentralen===
 
 
Verfügen die zu vernetzenden Brandmelderzentralen über eine interoperable
 
Systemvernetzung, so ist in der Regel keine Änderung bezüglich der Alarmübertragung,
 
der Funktion des Feuerwehr-Bedienfeldes, des Feuerwehr-Schlüsseldepot und des
 
Feuerwehr-Anzeigetableau erforderlich.
 
Werden Brandmelderzentralen, die über keine interoperable Systemvernetzung verfügen
 
zusammengeschaltet, sind insbesondere die Anforderungen bezüglich Ausfallsicherheit,
 
Bedienung und Anzeige gemäß nachfolgenden Festlegungen zu beachten.
 
 
===Übertragung des Alarmzustandes===
 
Die Weiterleitung des Alarmzustandes der Nebenzentrale an die Hauptzentrale muss so
 
erfolgen, dass bei einer einfachen Störung (z.B. Drahtbruch oder Kurzschluss in einem
 
Übertragungsweg) die Funktion der Anlage nicht beeinträchtigt werden darf.
 
Zusätzlich müssen Störungen in den Übertragungswegen zwischen den einzelnen
 
Brandmelderzentralen und der Hauptzentrale an der übergeordneten Einrichtungen
 
angezeigt werden.
 
Die Übertragung des Alarmzustandes der Nebenzentrale muss vom Ausgang der
 
Ansteuerung der Übertragungseinrichtung (ÜE) der Nebenzentrale über zwei überwachte
 
Übertragungswege rückwirkungsfrei erfolgen. Die Überwachung der Übertragungswege
 
muss von der Hauptzentrale aus erfolgen. Dabei verhält sich die Nebenzentrale zur
 
Hauptzentrale wie zwei Meldergruppen.
 
Die Beschaltung zur Auslösung der Hauptzentrale durch die Nebenzentrale hat auf
 
Veranlassung des Betreibers und Spezifikation des Errichters der Hauptzentrale zu erfolgen.
 
Sie muss potenzialfrei und rückwirkungsfrei sein.
 
 
===Übertragung des Störungs- und Abschaltungszustands===
 
 
Im Fall von Abschaltung und Störung einer Meldergruppe/Melder oder sonstiger
 
Funktionen einer Nebenzentrale müssen diese Informationen jeweils als Sammelanzeige
 
an der Hauptzentrale oder am FAT angezeigt werden. Diese Sammelanzeigen müssen an
 
der Hauptzentrale mit gelber Signalanzeige und mit eindeutiger Kennzeichnung der
 
betroffenen Nebenzentrale ausgeführt werden. Die Übermittlung der Signale „Abschaltung“
 
und „Störung“ darf über einen gemeinsamen Übertragungsweg erfolgen. Der
 
Übertragungsweg muss überwacht sein. Dabei darf der Störungszustand der Nebenzentrale
 
an der Hauptzentrale als Leitungsstörung angezeigt werden.
 
 
===Anzeige für die Feuerwehr (Feuerwehr-Anzeigetableau)===
 
 
[[Datei:UGIS38.jpg|left|thumb|600px|FAT für zwei Brandmelderzentralen]]
 
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Wenn die Brandschutzdienststelle die Forderung nach Anzeige der ausgelösten
 
Meldergruppe/Melder am Feuerwehrhauptzugang stellt, dürfen als Erstinformation ein
 
oder mehrere FATs nach DIN 14662 oder abgesetzte Anzeigeeinrichtungen nach FAT für zwei Brandmelderzentralen
 
DIN EN 54-2 verwendet werden.
 
Die Anforderungen nach DIN EN 54-2 : 1997-12, 12.5.3  sind auf alle Fälle zu beachten.
 
Das heißt, die Signalleitung und die Zuleitung zur Energieversorgung müssen redundant
 
ausgelegt sein.
 
Die Anzeigen für Störung/Abschaltung der Nebenzentrale werden am FAT
 
nach DIN 14662 angezeigt.
 
Die Weiterleitung der Störungsmeldungen an eine ständig besetzte Stelle hat mit
 
geeigneten Maßnahmen zu erfolgen.
 
Die Nummerierung der Meldergruppen hat über die Gesamtanlage fortlaufend zu
 
erfolgen.
 
 
===Bedienung für die Feuerwehr (Feuerwehr-Bedienfeld)===
 
 
[[Datei:UGIS38.jpg|left|thumb|600px|FBF für zwei Brandmelderzentralen]]
 
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Die Hauptzentrale muss zumindest für die Anschaltung eines Feuerwehr-Bedienfeldes
 
entsprechend DIN 14661 vorbereitet sein.
 
Für die Vernetzung mehrerer Brandmelderzentralen ist ein erweitertes Feuerwehr-Bedienfeld
 
mit mehreren Schnittstellen erforderlich.
 
Das erweiterte Feuerwehr-Bedienfeld mit gemeinsamer Steuerung/Anzeige für alle
 
Brandmelderzentralen muss der Hauptzentrale zugeordnet sein.
 
Das erweiterte FBF besteht aus einem Zusatz, der den Anschluss weiterer
 
Brandmelderzentralen an das Feuerwehr-Bedienfeld nach DIN 14661 ermöglicht.
 
Sie muss folgenden Anforderungen genügen:
 
 
-Die Anschaltung der Nebenzentrale(n) muss potenzialfrei erfolgen
 
 
-Die zusätzlichen Anschlüsse müssen, unter Berücksichtigung der betreffenden Funktionen aus DIN EN 54-2, den Schnittstellenbedingungen der DIN 14661 entsprechen
 
 
-Die Überwachung der Übertragungswege zwischen dem erweiterten Feuerwehr-Bedienfeld und den Brandmelderzentralen darf indirekt erfolgen. z.B. dadurch, dass mindestens eine Ader der Energieversorgungszuleitung des Feuerwehr-Bedienfeldes, von der Hauptzentrale aus, durch alle Zuleitungen geschleift wird, so dass bei einem Leitungsfehler einer Feuerwehr-Bedienfeld-Zuleitung die grüne Betriebsanzeige am Feuerwehr-Bedienfeld erlischt
 
 
-Der Erweiterungs-Zusatz zum Feuerwehr-Bedienfeld und das Feuerwehr-Bedienfeld sind örtlich zusammenzufassen.
 
 
 
'''Welche Funktionen das Feuerwehr-Bedienfeld anzeigt, bzw. welche Funktionen für welche Brandmelderzentralen wirksam werden müssen, ist nachstehender Tabelle zu entnehmen:'''
 
 
[[Datei:UGIS40-1.jpg|left|thumb|600px]]
 
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===Leitungsverlegung===
 
 
Die Redundanzwege müssen jeweils in getrennten Kabeln verlegt werden. Bei einem
 
einfachen Leitungsfehler (Drahtbruch, Kurzschluss oder Fehler gleicher Wirkung) muss eine
 
Anzeige der Störungsmeldung an der übergeordneten Brandmelderzentrale erfolgen und
 
die Redundanzleitung muss das vorgesehene Signal übertragen.
 
Der überwachte Übertragungsweg für Störungs- und Abschaltzustand darf in einem Kabel
 
mit dem Redundanzweg der Brandmeldung mitgeführt werden.
 
Bei erforderlicher Berücksichtigung der Leitungsanlagenrichtlinie (LAR) sind die
 
Übertragungswege als Leitungsanlage einer Brandmeldeanlage aufzufassen. (BHE-Infopapier)
 
 
===Sonstiges===
 
 
Die jeweiligen Flächenbegrenzungen und zugehörigen Redundanzmaßnahmen sind den
 
Anforderungen nach VDE 0833-2,  6.2.1 ”Brandmelderzentrale” zu entnehmen und gelten
 
für die übergeordnete Brandmelderzentrale bezogen auf die Gesamtanlagengröße.
 
Eine weitergehende Kaskadierungsstufe untergeordneter Brandmelderzentralen ist nicht
 
zulässig.
 
Die Funktionen der Nebenzentralen, die nicht in Betrieb sind, z.B. Feuerwehr rufen, etc.
 
sind so zu beschalten, dass keine missverständlichen Anzeigen möglich sind. Nach
 
durchgeführten Instandhaltungsmaßnahmen hat der jeweilige Errichter sich vom Zustand
 
der Gesamtanlage am FBF/FAT/bzw. an der abgesetzten Anzeigeeinrichtung zu überzeugen.
 
 
===Kompatibilität===
 
Das funktionsgerechte Zusammenwirken der einzelnen Komponenten muss gewährleistet
 
sein. Im Zweifelsfall ist die Funktionalität durch eine unabhängige Prüfstelle festzustellen.
 
 
 
 
===Praxisbeispiel===
 
 
 
[[Datei:UGIS41.jpg|left|thumb|600px|Drei Brandmelderzentralen auf ein FBF und 4 FATs mit Protokolldrucker]]
 
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= Siehe auch =
 
= Siehe auch =

Version vom 9. März 2010, 10:48 Uhr

Was ist Feuerwehr-Peripherie?

FWP07.jpg

Die Feuerwehren sind ständig bestrebt ihre Alarmorganisation zu optimieren. Mit dem Feuerwehr-Schlüsselkasten, heute Feuerwehr-Schlüsseldepot, wurde ein Aufbewahrungstresor für Objektschlüssel geschaffen. Somit war im Einsatzfall ein gewalt- und zerstörungsfreier Objektzutritt möglich.

Mit dem Feuerwehr-Bedienfeld wurde eine einfache und einheitliche Bedieneinrichtung für die Brandmeldeanlage kreiert.

Zum Auffinden der einzelnen Brandmelder wurden Objektpläne mit dem Laufweg zu den einzelnen Meldern eingeführt, die mit unterschiedlichen Namen, z.B. Feuerwehr-Laufkarten, Schleifenpläne, Melderkarten, Melderauffindungspläne usw. belegt wurden. Nach dem Objektzutritt war immer die Brandmelderzentrale der erste Anlaufpunkt. Die Brandmelderzentrale musste zwangsläufig im Eingangsbereich installiert werden. Die Komplexität und die Vielfalt der angebotenen Brandmelderzentralen prägten die Idee nach einer einfachen und einheitlichen Anzeige für Feuerwehr-Einsatzkräfte. Das äußere Erscheinungsbild sollte dem des gewohnten Feuerwehr-Bedienfeldes entsprechen. Das Feuerwehr-Anzeigetableau FAT war geboren und wurde 2002 zur Norm.

Das FAT bot neue Möglichkeiten, sowohl für die Feuerwehren, als auch für die Architekten und Betreiber. Der erste Anlaufpunkt für die Feuerwehren konnte losgelöst von der Brandmelderzentrale gestaltet werden. Der Betreiber einer Brandmeldeanlage musste im Eingangsbereich keinen wertvollen Raum für die Brandmelderzentrale zur Verfügung stellen. Die feuerwehrrelevante Peripherie der Brandmeldeanlage konnte zu objektspezifischen Systemen zusammengefasst werden. Mit eigenständigen Systemen wurde die Installation sowohl im Innen- als auch im Außenbereich ermöglicht. Die ganzheitliche Betrachtung dieses Lösungsansatzes war die Geburtsstunde der Feuerwehrperipherie.

Die Anfahrtszeit der Feuerwehr und daher der frühest mögliche Löschbeginn ist wenig beeinflussbar. Zur Verkürzung der Interventionszeit ist somit die Feuerwehr-Peripherie der BMA, für die Einsatzkräfte der Feuerwehr umso wichtiger.

Die Feuerwehr-Peripherie stützt sich dabei auf folgende relevanten Normen des Feuerwehrwesen, welche in diesem Handbuch näher erläutert werden:

DIN 14675 Aufbau und Betrieb von Brandmeldeanlagen, speziell

Feuerwehr-Schlüsseldepot (FSD)

Feuerwehr-Laufkarten

Feuerwehr-Anzeigetableau (FAT)

Feuerwehr-Bedienfeld (FBF)

DIN 14661 Gerätenorm für ein Feuerwehr-Bedienfeld

DIN 14662 Gerätenorm für ein Feuerwehr-Anzeigetableau

DIN 14663 Gerätenorm für ein Feuerwehr-Gebäudefunkbedienfeld

Die Unterstützung der schnellen und präzisen Branddetektion durch die Brandmelderzentrale, ist der schnelle und gewaltfreie Gebäudezutritt für Einsatzkräfte der Feuerwehr und die schnelle und präzise Brandlokalisation vor Ort. Die Feuerwehr-Peripherie als eigenständiger Lösungsansatz, steigert die Qualität der Erkundungssicherheit und -geschwindigkeit der Einsatzkräfte.







Siehe auch