Feuerwehr-Peripherie: Unterschied zwischen den Versionen

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(Feuerwehr-Gebäudefunkbedienfeld (FGB) nach DIN 14663)
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==Feuerwehr-Gebäudefunkbedienfeld (FGB) nach DIN 14663==
 
 
 
 
[[Datei:FGB32.jpg|left|thumb|400px|Feuerwehr-Gebäudefunkbedienfeld DIN 14663 mit separatem (eigenständigem) Gehäuse]]
 
 
Bei Objekten mit einer baurechtlich geforderten Feuerwehr-Gebäudefunkanlage muss die
 
Bedienung dieser Anlage durch die Einsatzkräfte der Feuerwehr schnell und gesichert
 
erfolgen. Hierfür ist eine einheitliche Informations- und Bedienoberfläche unerlässlich.
 
Mit DIN 14663 wurde das einfache und einheitliche Feuerwehr-Gebäudefunkbedienfeld
 
(FGB) für jede Feuerwehr-Gebäudefunkanlage genormt. 
 
 
In der Norm werden im wesentlichen die Funktionen und das einheitliche Erscheinungsbild
 
definiert.
 
Das FGB kann sowohl in einem eigenständigen Gehäuse als auch in anderen Gehäusen
 
mit anderen Bedien- und Anzeigeeinrichtungen der Feuerwehr eingebaut oder integriert
 
sein.
 
Im eigenständigen Gehäuse muss die Gehäuseoberfläche der Farbe RAL 7032 (kieselgrau)
 
entsprechen. 
 
 
===Definition===
 
 
Das Feuerwehr-Gebäudefunkbedienfeld ist Teil einer Feuerwehr-Gebäudefunkanlage,
 
das bestimmte Betriebszustände in einheitlicher Erscheinungsform anzeigt und den
 
Einsatzkräften der Feuerwehr eine ergonomische und einfache Bedienung im Einsatzfall
 
und bei Funktionsprüfungen ermöglicht.
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
===Aufbau und Funktion===
 
 
 
[[Datei:FGBbeschr33-1.jpg|left|thumb|900px|FGB - Bedienfront]]
 
<br style="clear:both;"/>
 
 
===Anzeige- und Bedienelemente===
 
 
 
[[Datei:FGB33-2.jpg|left|thumb|900px]]
 
<br style="clear:both;"/>
 
 
===Besondere Hinweise zur Funktion===
 
 
Die Feuerwehr-Gebäudefunkanlage wird durch Betätigen des Bedienelementes “EIN“ auf
 
allen Kanälen gleichzeitig eingeschaltet. Mit grünem Dauerlicht im Feld „EIN“ wird
 
angezeigt, dass die Feuerwehr-Gebäudefunkfunkanlage automatisch oder manuell
 
eingeschaltet wurde.
 
Die Feuerwehr-Gebäudefunkanlage wird durch Betätigen des Bedienelementes “AUS“
 
auf allen Kanälen gleichzeitig ausgeschaltet. Dabei erlischt das grüne Dauerlicht im
 
Feld „EIN“.
 
Wenn die grüne Anzeige „Bedienfeld in Betrieb“ nicht leuchtet, müssen am FGB technische
 
Maßnahmen getroffen werden, welche verhindern das Funktionen angezeigt oder
 
ausgeführt werden.
 
Als Störung muss mindestens der Ausfall der Stromversorgung und / oder der Sende- und
 
Empfangseinrichtung der Feuerwehr-Gebäudefunkanlage durch geeignete Beschaltung
 
angezeigt werden. Diese Störungen können durch einen Sammelausgang an eine ständig
 
besetzte Stelle weitergeleitet werden.
 
Das freie Feld unterhalb der Tasten kann in Abstimmung mit der zuständigen Feuerwehr
 
wahlweise mit anderen Funktionen, z.B. Sprechstelle, belegt werden.
 
 
 
===Montage===
 
 
[[Datei:FKTD34.jpg|left|thumb|500px|FGB in Erstinformation der Feuerwehr]]
 
 
Der Montageort muss im Einzelfall zwischen Betreiber und Feuerwehr abgestimmt werden.
 
Das Feuerwehr-Gebäudefunkbedienfeld in unmittelbarer Nähe der Anzeige- und Bedieneinrichtungen der Feuerwehr zu montieren oder darin zu integrieren. Das FGB muss so angeordnet sein, dass es gut zugänglich, sowie ausreichend beleuchtet ist.
 
Die Montagehöhe sollte 1600mm(+100/-200mm), gemessen von der Standfläche des Betätigenden bis Mitte des Bedienfeldes, betragen.
 
 
===Schließung===
 
 
In das Türschloss muss ein Profilhalbzylinder nach DIN 18252 einbaubar sein. Auskunft
 
über die einzubauende Schließung erteilt die zuständige Feuerwehr.
 
 
===Aufbau===
 
 
Das Feuerwehr-Gebäudefunkbedienfeld muss in einem stabilen Gehäuse mit
 
verschließbarer Tür untergebracht sein. Im Gehäuse müssen für die Anschlussleitungen
 
ein entsprechender Anschlussraum mit Kabeldurchführungen vorhanden sein. Die
 
Anschlussleiste darf nur bei geöffneter Tür zugänglich sein.
 
 
===Elektrischer Anschluss===
 
 
Das Feuerwehr-Gebäudefunkbedienfeld darf ohne Überwachung des Übertragungsweges
 
an die Feuerwehr-Gebäudefunkanlage angeschaltet werden. Kabelverbindungen zum FGB
 
sind in Funktionserhalt E90 zu verlegen. Die Energieversorgung muss durch die Feuerwehr-
 
Gebäudefunkanlage sichergestellt werden.
 
 
===Konformität und Kompatibilität===
 
 
Die Übereinstimmung des FGB mit der Norm (DIN 14663) ist durch einen
 
Übereinstimmungsnachweis  vom Hersteller des FGB schriftlich abzugeben.
 
Der Errichter der Feuerwehr-Gebäudefunkanlage hat die Kompatibilität der verwendeten
 
Bauteile und Anlagenkomponenten sicherzustellen.
 
 
===Inbetriebnahme===
 
 
Vor Inbetriebnahme ist durch eine Elektrofachkraft eine Prüfung des Zusammenwirken mit
 
der betriebsbereiten Feuerwehr-Gebäudefunkanlage durchzuführen. Die Funktionsprüfung
 
erstreckt sich auf die bestimmungsgemäßen Funktionen aller Anzeige- und Bedienelemente,
 
sowie das Zusammenwirken von FGB und Feuerwehr-Gebäudefunkanlage.
 
Über die Abnahmeprüfung ist ein Protokoll mit den Unterschriften, der für die
 
Abnahmeprüfung verantwortlichen, zu erstellen.
 
 
===Instandhaltung===
 
 
Die Inspektion und Wartung muss sinngemäß nach VDE 0833 durch eine Fachfirma erfolgen.
 
 
====Inspektion====
 
 
Eine Inspektion ist mindestens vierteljährlich durchzuführen.
 
Hierbei sind mindestens zu prüfen:
 
 
-Äußere Unversehrtheit des FGBs
 
 
-Bereitschaftskontrolle der Betriebsanzeige
 
 
====Wartung====
 
Eine Wartung ist mindestens einmal jährlich durchzuführen.
 
Hierbei sind mindestens zu prüfen:
 
 
-Alle Funktionen und Stromaufnahme des FGBs
 
 
-Beweglichkeit der Außentür(en) und des Verschlusses
 
 
Die Wartungsarbeiten müssen in Anwesenheit der Feuerwehr oder deren Beauftragten
 
erfolgen, sofern der notwendige Schlüssel nicht anderweitig zur Verfügung steht.
 
Der Betreiber hat der Feuerwehr oder deren Beauftragten die Kontrolle der
 
Funktionen auch außerhalb der jährlichen Wartungsinterwalle zu ermöglichen.
 
  
  

Version vom 9. März 2010, 10:47 Uhr

Was ist Feuerwehr-Peripherie?

FWP07.jpg

Die Feuerwehren sind ständig bestrebt ihre Alarmorganisation zu optimieren. Mit dem Feuerwehr-Schlüsselkasten, heute Feuerwehr-Schlüsseldepot, wurde ein Aufbewahrungstresor für Objektschlüssel geschaffen. Somit war im Einsatzfall ein gewalt- und zerstörungsfreier Objektzutritt möglich.

Mit dem Feuerwehr-Bedienfeld wurde eine einfache und einheitliche Bedieneinrichtung für die Brandmeldeanlage kreiert.

Zum Auffinden der einzelnen Brandmelder wurden Objektpläne mit dem Laufweg zu den einzelnen Meldern eingeführt, die mit unterschiedlichen Namen, z.B. Feuerwehr-Laufkarten, Schleifenpläne, Melderkarten, Melderauffindungspläne usw. belegt wurden. Nach dem Objektzutritt war immer die Brandmelderzentrale der erste Anlaufpunkt. Die Brandmelderzentrale musste zwangsläufig im Eingangsbereich installiert werden. Die Komplexität und die Vielfalt der angebotenen Brandmelderzentralen prägten die Idee nach einer einfachen und einheitlichen Anzeige für Feuerwehr-Einsatzkräfte. Das äußere Erscheinungsbild sollte dem des gewohnten Feuerwehr-Bedienfeldes entsprechen. Das Feuerwehr-Anzeigetableau FAT war geboren und wurde 2002 zur Norm.

Das FAT bot neue Möglichkeiten, sowohl für die Feuerwehren, als auch für die Architekten und Betreiber. Der erste Anlaufpunkt für die Feuerwehren konnte losgelöst von der Brandmelderzentrale gestaltet werden. Der Betreiber einer Brandmeldeanlage musste im Eingangsbereich keinen wertvollen Raum für die Brandmelderzentrale zur Verfügung stellen. Die feuerwehrrelevante Peripherie der Brandmeldeanlage konnte zu objektspezifischen Systemen zusammengefasst werden. Mit eigenständigen Systemen wurde die Installation sowohl im Innen- als auch im Außenbereich ermöglicht. Die ganzheitliche Betrachtung dieses Lösungsansatzes war die Geburtsstunde der Feuerwehrperipherie.

Die Anfahrtszeit der Feuerwehr und daher der frühest mögliche Löschbeginn ist wenig beeinflussbar. Zur Verkürzung der Interventionszeit ist somit die Feuerwehr-Peripherie der BMA, für die Einsatzkräfte der Feuerwehr umso wichtiger.

Die Feuerwehr-Peripherie stützt sich dabei auf folgende relevanten Normen des Feuerwehrwesen, welche in diesem Handbuch näher erläutert werden:

DIN 14675 Aufbau und Betrieb von Brandmeldeanlagen, speziell

Feuerwehr-Schlüsseldepot (FSD)

Feuerwehr-Laufkarten

Feuerwehr-Anzeigetableau (FAT)

Feuerwehr-Bedienfeld (FBF)

DIN 14661 Gerätenorm für ein Feuerwehr-Bedienfeld

DIN 14662 Gerätenorm für ein Feuerwehr-Anzeigetableau

DIN 14663 Gerätenorm für ein Feuerwehr-Gebäudefunkbedienfeld

Die Unterstützung der schnellen und präzisen Branddetektion durch die Brandmelderzentrale, ist der schnelle und gewaltfreie Gebäudezutritt für Einsatzkräfte der Feuerwehr und die schnelle und präzise Brandlokalisation vor Ort. Die Feuerwehr-Peripherie als eigenständiger Lösungsansatz, steigert die Qualität der Erkundungssicherheit und -geschwindigkeit der Einsatzkräfte.







Vernetzung von Brandmeldeanlagen nach DIN 14675

Vernetzung: FAT und FBF für zwei Brandmelderzentralen



Wenn bei einer Erweiterung eines Objektes die vorhandene Brandmelderzentrale nicht erweitert werden kann, ist eine größere Brandmelderzentrale oder eine weitere BMZ als Ergänzung zu installieren. Die Erweiterung einer bestehenden BMA ist mit der zuständigen Genehmigungsbehörde (z.B. Feuerwehr) und dem Betreiber abzustimmen. Eine weitere BMZ muss mit der bestehenden Brandmelderzentrale gemäß der VdS-Richtlinie VdS2878 vernetzt werden. Die Vernetzung im Sinne der VDE 0833-2 setzt nicht unbedingt eine Datenschnittstelle voraus, sondern kann auch nach einer definierten Kontaktschnittstelle erfolgen. Die Hauptzentrale steuert zumindest die Übertragungseinrichtung und das Feuerwehr-Schlüsseldepot an. Die Nebenzentrale steuert in jedem Fall die Hauptzentrale an und ggf. die interne Alarmierung. Die Hauptzentrale und die Nebenzentrale(n) werden durch ein erweitertes Feuerwehr-Bedienfeld durch die Feuerwehr bedient. Eine Anlage, die nicht mehr den geltenden Normen entspricht, hat Bestandsschutz und darf nur innerhalb des bestehenden Brandabschnittes erweitert werden. Es dürfen keine neuen Brandabschnitte entstehen. Das bestehende Schutzziel darf nicht erweitert werden.


Definition

Eine Vernetzung (Zusammenschaltung) liegt immer dann vor, wenn bei einer Anlage mit mehr als einer Brandmelderzentrale, mindestens eine Brandmelderzentrale oder Teile einer Brandmelderzentrale übergeordnete Funktionen innerhalb der Anlage ausführen.

Vernetzung verschiedener Brandmelderzentralen

Verfügen die zu vernetzenden Brandmelderzentralen über eine interoperable Systemvernetzung, so ist in der Regel keine Änderung bezüglich der Alarmübertragung, der Funktion des Feuerwehr-Bedienfeldes, des Feuerwehr-Schlüsseldepot und des Feuerwehr-Anzeigetableau erforderlich. Werden Brandmelderzentralen, die über keine interoperable Systemvernetzung verfügen zusammengeschaltet, sind insbesondere die Anforderungen bezüglich Ausfallsicherheit, Bedienung und Anzeige gemäß nachfolgenden Festlegungen zu beachten.

Übertragung des Alarmzustandes

Die Weiterleitung des Alarmzustandes der Nebenzentrale an die Hauptzentrale muss so erfolgen, dass bei einer einfachen Störung (z.B. Drahtbruch oder Kurzschluss in einem Übertragungsweg) die Funktion der Anlage nicht beeinträchtigt werden darf. Zusätzlich müssen Störungen in den Übertragungswegen zwischen den einzelnen Brandmelderzentralen und der Hauptzentrale an der übergeordneten Einrichtungen angezeigt werden. Die Übertragung des Alarmzustandes der Nebenzentrale muss vom Ausgang der Ansteuerung der Übertragungseinrichtung (ÜE) der Nebenzentrale über zwei überwachte Übertragungswege rückwirkungsfrei erfolgen. Die Überwachung der Übertragungswege muss von der Hauptzentrale aus erfolgen. Dabei verhält sich die Nebenzentrale zur Hauptzentrale wie zwei Meldergruppen. Die Beschaltung zur Auslösung der Hauptzentrale durch die Nebenzentrale hat auf Veranlassung des Betreibers und Spezifikation des Errichters der Hauptzentrale zu erfolgen. Sie muss potenzialfrei und rückwirkungsfrei sein.

Übertragung des Störungs- und Abschaltungszustands

Im Fall von Abschaltung und Störung einer Meldergruppe/Melder oder sonstiger Funktionen einer Nebenzentrale müssen diese Informationen jeweils als Sammelanzeige an der Hauptzentrale oder am FAT angezeigt werden. Diese Sammelanzeigen müssen an der Hauptzentrale mit gelber Signalanzeige und mit eindeutiger Kennzeichnung der betroffenen Nebenzentrale ausgeführt werden. Die Übermittlung der Signale „Abschaltung“ und „Störung“ darf über einen gemeinsamen Übertragungsweg erfolgen. Der Übertragungsweg muss überwacht sein. Dabei darf der Störungszustand der Nebenzentrale an der Hauptzentrale als Leitungsstörung angezeigt werden.

Anzeige für die Feuerwehr (Feuerwehr-Anzeigetableau)

FAT für zwei Brandmelderzentralen



Wenn die Brandschutzdienststelle die Forderung nach Anzeige der ausgelösten Meldergruppe/Melder am Feuerwehrhauptzugang stellt, dürfen als Erstinformation ein oder mehrere FATs nach DIN 14662 oder abgesetzte Anzeigeeinrichtungen nach FAT für zwei Brandmelderzentralen DIN EN 54-2 verwendet werden. Die Anforderungen nach DIN EN 54-2 : 1997-12, 12.5.3 sind auf alle Fälle zu beachten. Das heißt, die Signalleitung und die Zuleitung zur Energieversorgung müssen redundant ausgelegt sein. Die Anzeigen für Störung/Abschaltung der Nebenzentrale werden am FAT nach DIN 14662 angezeigt. Die Weiterleitung der Störungsmeldungen an eine ständig besetzte Stelle hat mit geeigneten Maßnahmen zu erfolgen. Die Nummerierung der Meldergruppen hat über die Gesamtanlage fortlaufend zu erfolgen.

Bedienung für die Feuerwehr (Feuerwehr-Bedienfeld)

FBF für zwei Brandmelderzentralen


Die Hauptzentrale muss zumindest für die Anschaltung eines Feuerwehr-Bedienfeldes entsprechend DIN 14661 vorbereitet sein. Für die Vernetzung mehrerer Brandmelderzentralen ist ein erweitertes Feuerwehr-Bedienfeld mit mehreren Schnittstellen erforderlich. Das erweiterte Feuerwehr-Bedienfeld mit gemeinsamer Steuerung/Anzeige für alle Brandmelderzentralen muss der Hauptzentrale zugeordnet sein. Das erweiterte FBF besteht aus einem Zusatz, der den Anschluss weiterer Brandmelderzentralen an das Feuerwehr-Bedienfeld nach DIN 14661 ermöglicht. Sie muss folgenden Anforderungen genügen:

-Die Anschaltung der Nebenzentrale(n) muss potenzialfrei erfolgen

-Die zusätzlichen Anschlüsse müssen, unter Berücksichtigung der betreffenden Funktionen aus DIN EN 54-2, den Schnittstellenbedingungen der DIN 14661 entsprechen

-Die Überwachung der Übertragungswege zwischen dem erweiterten Feuerwehr-Bedienfeld und den Brandmelderzentralen darf indirekt erfolgen. z.B. dadurch, dass mindestens eine Ader der Energieversorgungszuleitung des Feuerwehr-Bedienfeldes, von der Hauptzentrale aus, durch alle Zuleitungen geschleift wird, so dass bei einem Leitungsfehler einer Feuerwehr-Bedienfeld-Zuleitung die grüne Betriebsanzeige am Feuerwehr-Bedienfeld erlischt

-Der Erweiterungs-Zusatz zum Feuerwehr-Bedienfeld und das Feuerwehr-Bedienfeld sind örtlich zusammenzufassen.


Welche Funktionen das Feuerwehr-Bedienfeld anzeigt, bzw. welche Funktionen für welche Brandmelderzentralen wirksam werden müssen, ist nachstehender Tabelle zu entnehmen:

UGIS40-1.jpg



Leitungsverlegung

Die Redundanzwege müssen jeweils in getrennten Kabeln verlegt werden. Bei einem einfachen Leitungsfehler (Drahtbruch, Kurzschluss oder Fehler gleicher Wirkung) muss eine Anzeige der Störungsmeldung an der übergeordneten Brandmelderzentrale erfolgen und die Redundanzleitung muss das vorgesehene Signal übertragen. Der überwachte Übertragungsweg für Störungs- und Abschaltzustand darf in einem Kabel mit dem Redundanzweg der Brandmeldung mitgeführt werden. Bei erforderlicher Berücksichtigung der Leitungsanlagenrichtlinie (LAR) sind die Übertragungswege als Leitungsanlage einer Brandmeldeanlage aufzufassen. (BHE-Infopapier)

Sonstiges

Die jeweiligen Flächenbegrenzungen und zugehörigen Redundanzmaßnahmen sind den Anforderungen nach VDE 0833-2, 6.2.1 ”Brandmelderzentrale” zu entnehmen und gelten für die übergeordnete Brandmelderzentrale bezogen auf die Gesamtanlagengröße. Eine weitergehende Kaskadierungsstufe untergeordneter Brandmelderzentralen ist nicht zulässig. Die Funktionen der Nebenzentralen, die nicht in Betrieb sind, z.B. Feuerwehr rufen, etc. sind so zu beschalten, dass keine missverständlichen Anzeigen möglich sind. Nach durchgeführten Instandhaltungsmaßnahmen hat der jeweilige Errichter sich vom Zustand der Gesamtanlage am FBF/FAT/bzw. an der abgesetzten Anzeigeeinrichtung zu überzeugen.

Kompatibilität

Das funktionsgerechte Zusammenwirken der einzelnen Komponenten muss gewährleistet sein. Im Zweifelsfall ist die Funktionalität durch eine unabhängige Prüfstelle festzustellen.


Praxisbeispiel

Drei Brandmelderzentralen auf ein FBF und 4 FATs mit Protokolldrucker


Siehe auch