Brandschutzklassen: Unterschied zwischen den Versionen

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(Einteilung der Baustoffe)
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==Einteilung der Baustoffe==
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Die Baustoffe werden nach ihrer Brennbarkeit, dem Brandverhalten in zwei '''Baustoffklassen''' gemäß DIN
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4102 Teil 1 (zum Teil auch Brennbarkeitsklassen oder fälschlich als Brandklassen bezeichnet) unterteilt:
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A - nicht brennbare Baustoffe
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A1 - ohne organische Bestandteile, Nachweis nicht erforderlich
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(Beton, Ziegel, Eisen, Glas, Granit, Steinwolle, Gipsfaser)
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A2 - mit organischen Bestandteilen, Nachweis erforderlich
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(Spezialschaumstoffe, Glaswolle, Spezialträgerplatten, bituminöse Kalksteine).
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B - brennbare Baustoffe
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B1 - schwerentflammbar (Hartschäume, Hartholz,
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Spezialspanplatten, Agglomerat = polymergebundene Kunststeine)
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B2 - normalentflammbar (Weichholz, Silikon, Textilien, Strohballen)
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B3 - leichtentflammbar (Tapeten, Polystyrol)
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Hinweise:
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Verwechslungsgefahr mit der früheren Einteilung brennbarer Flüssigkeiten
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korrekt bezeichnet Brandklasse gemäß DIN EN 2 eine Klasse von Bränden,
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die mit bestimmten Feuerlöschern (z. B. ABC-Pulverlöscher) gelöscht werden können.
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bis hin zur Baustoffklasse B1 gelten die Baustoffe als selbstverlöschend. Ab Baustoffklasse B2 unterhält der Brand sich selbst, auch wenn die Brandursache entfällt.
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==Einteilung der Bauteile==
 
==Einteilung der Bauteile==

Version vom 16. Dezember 2016, 06:31 Uhr

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Hello!

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Einteilung der Bauteile

Übliche Feuerwiderstandsklassen (zum Teil auch als Brandschutzklassen bezeichnet) nach DIN 4102 sind:

F0: Das Bauteil erfüllt im Brandfall weniger als 30 Minuten seine Funktion

Feuerwiderstandsklasse F30 : Das Bauteil erfüllt im Brandfall mindestens 30 Minuten seine Funktion. Bauaufsichtliche Benennung: feuerhemmend, Kurzbezeichnung F30

Feuerwiderstandsklasse F60: Das Bauteil erfüllt im Brandfall mindestens 60 Minuten seine Funktion Bauaufsichtliche Benennung: hochfeuerhemmend, Kurzbezeichnung F60

Feuerwiderstandsklasse F90: Das Bauteil erfüllt im Brandfall mindestens 90 Minuten seine Funktion Bauaufsichtliche Benennung: feuerbeständig, Kurzbezeichnung F90

Feuerwiderstandsklasse F120: Das Bauteil erfüllt im Brandfall mindestens 120 Minuten seine Funktion Benennung: hochfeuerbeständig, Kurzbezeichnung F120

Feuerwiderstandsklasse F180: Das Bauteil erfüllt im Brandfall mindestens 180 Minuten seine Funktion Benennung: höchstfeuerbeständig, Kurzbezeichnung F180

Weitere Kennbuchstaben:

F: Wände, Decken, Gebäude-stützen und -unterzüge, Treppen

F: Brandschutzverglasung. Schutz vor Hitzestrahlung auf der brandabgewandten Seite.

T: Türen und Klappen

G: Brandschutzverglasung oder Fensterelement. Jedoch kein Strahlungsschutz auf der brandabgewandten Seite. Ein Wattebausch (siehe DIN 4102) wird entzündet.

L: Lüftungskanal und -leitungen

E:wasserinstallationskanal oder Installationsleitungen mit zugelassenem Normtragsystem z. B. wasserleitung auf schlauchpritsche (Brandbeanspruchung von Außen nach Innen, mit zwingendem Funktionserhalt)

I: Elektroinstallationskanal für Installationsleitungen (Brandbeanspruchung von Innen nach Außen, kein zwingender Funktionserhalt)

K: Absperrvorrichtungen in Lüftungsleitungen

R: Rohrabschottung, Rohrdurchführungen S: Schott, Kabelbrandschott

W: Nichttragende Außenwände

Durch Anhängen der Brennbarkeitsklasse kann ein Baustoff weiter spezifiziert werden. So bezeichnet zum Beispiel die Klasse F30-B einen Baustoff der Feuerwiderstandsklasse F30, der aus brennbaren Stoffen hergestellt ist.

Die DIN 4102 wird voraussichtlich im Jahr 2010 ihre Gültigkeit verlieren und durch die europäischen Normen DIN EN 13501-1, 13501-2, E DIN EN 1634-1 abgelöst werden.

Wohnungstrennwände müssen zum Beispiel in der Regel F90 erfüllen, Türen in diesen Wänden T50