Blitz- und Überspannungsschutz: Unterschied zwischen den Versionen

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Version vom 4. August 2010, 12:56 Uhr

Die in den VdS-Richtlinien (VdS-RL 2010, VdS-RL 2833, VdS-RL 2095, VdS-RL 2311) beschriebenen Anforderungen nach Blitz- und Überspannungsschutz von automatischen Brandmeldeanlagen sowie Überfall- und Einbruchmeldeanlagen, erfüllen lediglich die Mindestanforderungen für Planung, Einbau, Betrieb und Instandhaltung, wenn keine weiterführenden Maßnahmen gefordert sind. Jedoch ist die Erfüllung dieser Mindestanforderungen eine der Voraussetzungen für die Anerkennung der Anlage durch den VdS. Ebenso können diese Richtlinien zur Projektierung und zum Aufbau sowie zur Festlegung von Einzelmaßnahmen zwischen Errichter und Betreiber genutzt werden, auch wenn bei der Installation einer Meldeanlage auf eine VdS-Anerkennung verzichtet werden soll. Die nach VdS aufgezeigten Planungsphasen sind jedoch immer den örtlichen Gegebenheiten (vorhandene Installation, Gebäudestruktur) anzupassen. Ziel der genannten VdS-Richtlinien ist es, Falschalarme und ggf. eine Zerstörung durch die Auswirkungen von Gewittern zu verringern. Dies führt zu einer höheren Verfügbarkeit der GMA und zur Reduzierung der Betriebskosten (z.B. durch Falschalarme). Die meisten heute installierten Gefahrenmeldezentralen verfügen über einen integrierten Grundschutz (Geräteschutz) für die Eingänge der Primär- und Sekundärleitungen sowie der Stromversorgung. Einen umfassenden Schutz gegen Beeinflussungen oder Schutz vor Schäden durch Blitzschlag und Überspannungen erreicht man jedoch nur durch abgestimmte Maßnahmen des Äußeren und Inneren Blitzschutzes. Falls eine Meldeanlage in ein Blitzschutz-Konzept integriert werden soll, muss nach der Blitzschutznorm DIN EN 62 305 vorgegangen werden. Es ist dann unbedingt erforderlich, dass aus der LPZ 0A alle ins Gebäude eintretenden Leitungen mit sogenannten Blitzstrom-Ableitern oder Kombi-Ableiter zu beschalten.




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Datei:Blitz und Überspannung für GMA vom März 2010.pdf