<?xml version="1.0"?>
<?xml-stylesheet type="text/css" href="https://www.brandschutz-wiki.de/skins/common/feed.css?303"?>
<feed xmlns="http://www.w3.org/2005/Atom" xml:lang="de">
		<id>https://www.brandschutz-wiki.de/api.php?action=feedcontributions&amp;feedformat=atom&amp;user=Alog</id>
		<title>Brandschutz Wiki - Benutzerbeiträge [de]</title>
		<link rel="self" type="application/atom+xml" href="https://www.brandschutz-wiki.de/api.php?action=feedcontributions&amp;feedformat=atom&amp;user=Alog"/>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="https://www.brandschutz-wiki.de/index.php?title=Spezial:Beitr%C3%A4ge/Alog"/>
		<updated>2026-04-29T08:11:51Z</updated>
		<subtitle>Benutzerbeiträge</subtitle>
		<generator>MediaWiki 1.23.1</generator>

	<entry>
		<id>https://www.brandschutz-wiki.de/index.php?title=Freischaltelement_f%C3%BCr_FSD</id>
		<title>Freischaltelement für FSD</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="https://www.brandschutz-wiki.de/index.php?title=Freischaltelement_f%C3%BCr_FSD"/>
				<updated>2010-05-05T14:19:02Z</updated>
		
		<summary type="html">&lt;p&gt;Alog: &lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;[[Datei:FSE.jpg|left|thumb|300px|Freischaltelement für Profilzylinder]]&lt;br /&gt;
&amp;lt;br style=&amp;quot;clear:both;&amp;quot;/&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das Freischaltelement ist eine Schalteinrichtung für &lt;br /&gt;
Feuerwehren zur manuellen Auslösung der BMA. &lt;br /&gt;
Wenn sich die BMA nicht im Alarmzustand befindet,  &lt;br /&gt;
wird bei Betätigung durch eine verantwortliche Person &lt;br /&gt;
der Feuerwehr, ein Brandalarm ausgelöst.&lt;br /&gt;
Das Freischaltelement kann ein Schlüsselschalter &lt;br /&gt;
mit VdS-Anerkennung oder ein verschlossener &lt;br /&gt;
Handfeuermelder sein. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Anschaltung des Freischaltelementes an die BMA erfolgt wie ein Handfeuermelder. &lt;br /&gt;
Die Auslösung der BMA über das Freischaltelement darf die Brandfallsteuerungen der &lt;br /&gt;
BMA nicht beeinflussen.&lt;br /&gt;
Das Freischaltelement  ist in Unterputzmontage, in unmittelbarer Nähe des FSD &lt;br /&gt;
einzubauen. &lt;br /&gt;
Die elektronische Entriegelung der Außentür des FSD kann auch durch Fernauslösung &lt;br /&gt;
durch die hilfeleistende Stelle (z.B. Einsatzleitzentrale) erfolgen.&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Alog</name></author>	</entry>

	<entry>
		<id>https://www.brandschutz-wiki.de/index.php?title=Feuerwehr-Anzeigetableau</id>
		<title>Feuerwehr-Anzeigetableau</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="https://www.brandschutz-wiki.de/index.php?title=Feuerwehr-Anzeigetableau"/>
				<updated>2010-05-05T14:12:25Z</updated>
		
		<summary type="html">&lt;p&gt;Alog: /* Elektrischer Anschluss */&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;==Feuerwehr-Anzeigetableau (FAT) nach DIN 14662==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Datei:FAT.jpg|left|thumb|600px|Feuerwehr-Anzeigetableau DIN 14662 mit separatem (eigenständigem) Gehäuse&lt;br /&gt;
]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Feuerwehren müssen im Einsatzfall in zeitkritischen Situationen schnelle und präzise &lt;br /&gt;
Entscheidungen treffen. Hierfür ist eine einheitliche und einfache Informationsanzeige &lt;br /&gt;
unerlässlich. Mit DIN 14662 wurde diese einfache und einheitliche Anzeige als &lt;br /&gt;
Feuerwehr-Anzeigetableau für jede Brandmelderzentrale genormt.&lt;br /&gt;
In der Norm werden im wesentlichen die Funktionen und das einheitliche Erscheinungsbild &lt;br /&gt;
definiert.&lt;br /&gt;
Das FAT kann sowohl in einem eigenständigen Gehäuse als auch in anderen Gehäusen &lt;br /&gt;
von Komponenten der Brandmeldeanlage eingebaut oder integriert sein.&lt;br /&gt;
Im eigenständigen Gehäuse muss die Gehäuseoberfläche der Farbe RAL 7032 (kieselgrau) &lt;br /&gt;
entsprechen.  &lt;br /&gt;
Wenn das FAT als Erstinformation für die Einsatzkräfte der Feuerwehr eingesetzt wird, &lt;br /&gt;
muss die Anschaltung redundant erfolgen. Das FAT darf die Funktion der BMA nicht &lt;br /&gt;
negativ beeinflussen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Definition=== &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Gerät zum Anschluss an eine Brandmelderzentrale (BMZ), welches bestimmte &lt;br /&gt;
Betriebszustände der Brandmeldeanlage (BMA) in einfacher und einheitlicher &lt;br /&gt;
Erscheinungsform anzeigt und den Einsatzkräften der Feuerwehr auch ohne Mitwirkung &lt;br /&gt;
des Betreibers der BMA erforderliche Informationen darstellt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Aufbau und Funktion=== &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Datei:FAT21-1.jpg|left|thumb|900px]]&lt;br /&gt;
&amp;lt;br style=&amp;quot;clear:both;&amp;quot;/&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Anzeige- und Bedienelemente====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Datei:FAT21-2.jpg|left|thumb|900px]]&lt;br /&gt;
&amp;lt;br style=&amp;quot;clear:both;&amp;quot;/&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Anzeigeprioritäten====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Alarmzustand hat höchste Priorität und wird automatisch angezeigt. &lt;br /&gt;
Störungsmeldezustand und Abschaltzustand haben nachrangige Priorität und werden nur &lt;br /&gt;
durch das Betätigen des Bedienelementes „Anzeigeebene“ zur Anzeige gebracht.&lt;br /&gt;
Erfolgt innerhalb von 15 s bis 30 s keine Betätigung eines Bedienelementes, muss bei &lt;br /&gt;
anstehender Meldung über den Alarmzustand im alphanumerischen Display die zeitlich &lt;br /&gt;
erste und letzte Meldung des Alarmzustandes angezeigt werden. Liegt keine Meldung des &lt;br /&gt;
Alarmzustandes vor, darf im Display nach Ablauf der Zeit keine Meldung angezeigt werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Anzuzeigende Meldungen und Informationen====&lt;br /&gt;
 &lt;br /&gt;
Die Daten der BMZ-Ausgangsschnittstelle werden vom FAT ausgewertet und aufbereitet.  &lt;br /&gt;
Eine Veränderung der anzuzeigenden FAT-Informationen darf nur nach dem Öffnen des &lt;br /&gt;
Gehäuses durch eine berechtigte Person erfolgen.&lt;br /&gt;
Mit technischen oder organisatorischen Maßnahmen muss sichergestellt werden, dass &lt;br /&gt;
die anzuzeigenden Informationen der BMZ und des FATs inhaltlich übereinstimmen.&lt;br /&gt;
Im Display müssen zwei Meldungen mit jeweils zwei zusammenhängende Zeilen und &lt;br /&gt;
insgesamt 40 Zeichen darstellbar sein. Die erste Meldung hat links oben zu beginnen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Darstellung der Meldungen====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bei  Meldergruppen und Melder ist die Darstellung, wie folgt festgelegt: &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
       1   2   3    4   5   6   7   8   9   10   11 	12  13	14   15	   16	 17  18   19 	20	&lt;br /&gt;
       G   G   G    G   G   /   M   M   _												&lt;br /&gt;
„GGGGG“ bezeichnet die Meldergruppennummer, welche rechtsbündig ausgerichtet ist; nicht vorhandene Dezimalstellen werden durch Leerzeichen ersetzt&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
das „/“ ist die Trennung der Meldergruppennummer von der Meldernummer in der Darstellung und befindet sich immer an der 6. Stelle&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
„MM“ bezeichnet die Meldernummer, welche linksbündig zum Trennzeichen ausgerichtet ist; nicht vorhandene Dezimalstellen werden durch Leerzeichen ersetzt&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
„_„ ist ein Leerzeichen zu dem darauffolgenden Text und befindet sich immer an der 9. Stelle&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der darauffolgende Text ist in Abstimmung mit der Feuerwehr frei definierbar und beginnt immer an der 10. Stelle der ersten Zeile einer Meldung. Für den Text stehen also 31 Zeichen zur Verfügung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bei mehr als zwei gleichzeitig anstehenden Meldungen gilt folgendes:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die zeitlich zuerst eingegangene Meldung beginnt in der ersten Zeile des alphanumerischen Displays&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die zeitlich zuletzt eingegangene Meldung beginnt in der dritten Zeile des alphanumerischen Displays &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In den ersten beiden Zeilen können durch das Betätigen der Bedienelemente „weitere Meldungen“ noch weitere anstehende Meldungen angezeigt werden.&lt;br /&gt;
In den letzten beiden Zeilen steht immer die zeitlich zuletzt eingegangene Meldung an. Jede Anzeige einer weiteren anstehenden Meldung muss durch jeweils eine manuelle Betätigung abgerufen werden. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Durch Blinken der Anzeige im  Bedienelement „weitere Meldungen“ wird angezeigt, dass weitere Meldungen der aktiven Anzeigeebene mit dem jeweiligen Bedienelement abrufbar sind.&lt;br /&gt;
Durch einmaliges Betätigen des Bedienelementes wird in den ersten beiden Zeilen des Displays die zeitlich nächst eingegangene Meldung angezeigt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Anzeigeebenen===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Anzeige des Alarmzustandes====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Anzeige „Alarm“ leuchtet, wenn eine Meldung über den Alarmzustand der BMZ &lt;br /&gt;
vom FAT ausgewertet wurde. Diese Meldung ist im Display direkt ablesbar.&lt;br /&gt;
Stehen weiterhin noch Meldungen über den Störungsmeldezustand und/oder den &lt;br /&gt;
Abschaltzustand an, so blinkt die Anzeige „Störung“ und/oder „Abschaltung“.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Anzeige des Störungsmeldezustandes====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Anzeige „Störung“ blinkt, wenn eine Meldung über den Störungsmeldezustand der &lt;br /&gt;
BMZ vom FAT ausgewertet wurde. Diese Meldung ist nur durch das Betätigen des &lt;br /&gt;
Bedienelementes „Anzeigeebene“ im Display ablesbar. Die Anzeige „Störung“ leuchtet, &lt;br /&gt;
solange Meldungen über den Störungsmeldezustand im Display ablesbar sind.&lt;br /&gt;
Liegen weiterhin noch Meldungen über den Alarmzustand und/oder den Abschaltzustand &lt;br /&gt;
an, so blinkt die jeweilige Anzeige „Alarm“ und/oder „Abschaltung“.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Anzeige des Abschaltzustandes====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Anzeige „Abschaltung“ blinkt, wenn eine Meldung über den Abschaltzustand der BMZ &lt;br /&gt;
vom FAT ausgewertet wurde. Diese Meldung ist nur durch das Betätigen des &lt;br /&gt;
Bedienelementes „Anzeigeebene“ im Display ablesbar. Die Anzeige „Abschaltung“ leuchtet, &lt;br /&gt;
so lange Meldungen über den Abschaltzustand im Display ablesbar sind.&lt;br /&gt;
Liegen weiterhin noch Meldungen über den Alarmzustand und/oder den &lt;br /&gt;
Störungsmeldezustand an, so blinkt die jeweilige Anzeige „Alarm“ und/oder „Störung“.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Montage===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Datei:FKT.jpg|left|thumb|300px|FAT,FBF und Laufkarten in einer kompakten Funktionseinheit&lt;br /&gt;
]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Montageort muss im Einzelfall zwischen Betreiber und Feuerwehr abgestimmt werden. &lt;br /&gt;
Das Feuerwehr-Anzeigetableau ist in unmittelbarer Nähe der Feuerwehrzufahrt mit FSD &lt;br /&gt;
oder des Feuerwehrzuganges, in räumlicher Nähe mit FBF und Feuerwehr-Laufkarten,&lt;br /&gt;
zu montieren.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das FAT muss so angeordnet sein, das es gut zugänglich, sowie ausreichend beleuchtet ist. Die Gefahr einer möglichen &lt;br /&gt;
Beschädigung sollte gering sein. Die Montagehöhe sollte 1700mm(+100/-200mm) betragen, gemessen von der Standfläche des Betätigenden bis Mitte des Gerätes.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Schließung===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In das Türschloss muss ein Profilhalbzylinder nach DIN 18252 einbaubar sein. Auskunft über die einzubauende &lt;br /&gt;
Schließung erteilt die zuständige Feuerwehr.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Aufbau===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das Feuerwehr-Anzeigetableau muss in einem stabilen Gehäuse mit verschließbarer &lt;br /&gt;
Tür untergebracht sein. Im Gehäuse müssen für die Anschlussleitungen ein entsprechender &lt;br /&gt;
Anschlussraum mit Kabeldurchführungen vorhanden sein. Die Anschlussleiste darf nur bei &lt;br /&gt;
geöffneter Tür zugänglich sein.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Elektrischer Anschluss===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Datei:SM§.jpg|left|thumb|300px|Anschaltung als Feuerwehr-Erstinformation mit vorgeschriebener Redundanz&lt;br /&gt;
]] &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das FAT muss über eine Primärleitung mit Überwachung an die BMZ angeschaltet werden. Die Leitungen sind in Funktionserhalt E30 auszuführen. Die Energieversorgung hat aus der BMZ zu erfolgen. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Wenn das FAT als Erstinformation für die Feuerwehr eingesetzt wird, muss die Verbindung zwischen FAT und BMZ redundant ausgeführt sein. Bei redundanter Anschaltung sind die Leitungen separat zu führen.&lt;br /&gt;
Wenn die Redundanzanforderung nicht mit zwei unabhängigen BMZ-Schnittstellen erfüllt werden kann, muss dies mit einem speziellen Schnittstellenmodul erfolgen. Dieses Schnittstellenmodul muss systemgebunden zum Feuerwehr-Anzeigetableau sein und zusammen mit dem FAT von einer akkreditierten Stelle, z.B. VdS, geprüft sein.&lt;br /&gt;
                                                                                &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Systemüberwachung====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das FAT muss über eine Einrichtung zur Überwachung der Betriebsbereitschaft und einer &lt;br /&gt;
Möglichkeit zur Weiterleitung verfügen, z. B. durch die Verwendung einer &lt;br /&gt;
”Watchdog-Schaltung” mit potenzialfreiem Ausgang. Verfügt das FAT für die Erfüllung der &lt;br /&gt;
Redundanzforderung über zwei Schnittstelleneingänge, so muss bei Ausfall eines &lt;br /&gt;
Schnittstelleneinganges dies als Störung erkannt und an die BMZ signalisiert werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Konformität und Kompatibilität====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Übereinstimmung des FATs mit der Norm (DIN 14662) ist durch eine Typprüfung von &lt;br /&gt;
einer akkreditierten Stelle (z.B. VdS) festzustellen. Bei Übereinstimmung muss dem &lt;br /&gt;
Hersteller eine Konformitätsbescheinigung ausgestellt werden.&lt;br /&gt;
Die Kompatibilität  zwischen FAT und der jeweiligen BMZ muss geprüft werden.  &lt;br /&gt;
Der Hersteller der BMZ bestätigt dem Hersteller des FATs die Kompatibilität in Form &lt;br /&gt;
einer Kompatibilitätsbescheinigung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Inbetriebnahme====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Vor Inbetriebnahme ist durch eine Elektrofachkraft eine Prüfung des Zusammenwirken &lt;br /&gt;
mit der betriebsbereiten BMA durchzuführen. Die Funktionsprüfung erstreckt sich auf die &lt;br /&gt;
bestimmungsgemäßen Funktionen aller Anzeige- und Bedienelemente, sowie das &lt;br /&gt;
Zusammenwirken von FAT und BMZ.&lt;br /&gt;
Über die Abnahmeprüfung ist ein Protokoll mit den Unterschriften, der für die &lt;br /&gt;
Abnahmeprüfung verantwortlichen, zu erstellen. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Instandhaltung====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Datei:Lageplan.jpg|right|thumb|300px|Lageplantableau]] &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Inspektion und Wartung muss nach DIN 14675 und VDE 0833 durch eine Fachfirma &lt;br /&gt;
erfolgen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Inspektion''' &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Eine Inspektion ist mindestens vierteljährlich durchzuführen. &lt;br /&gt;
Hierbei sind mindestens zu prüfen:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
-Äußere Unversehrtheit des FATs&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
-Bereitschaftskontrolle der Betriebsanzeige und des Displays &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Wartung'''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Eine Wartung ist mindestens einmal jährlich durchzuführen. &lt;br /&gt;
Hierbei sind mindestens zu prüfen:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
-Stromaufnahme des FATs im Ruhezustand und im Alarmzustand&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
-Alle Funktionen des FATs durch die Auslösung und Rücknahme mindestens einer Alarm-, Störungs- und Abschaltungsmeldung&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
-Überprüfung der Leitungsüberwachung auf Leitungsbruch und Kurzschluss&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
-Beweglichkeit der Außentür(en) und des Verschlusses&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Wartungsarbeiten müssen in Anwesenheit der Feuerwehr oder deren Beauftragten &lt;br /&gt;
erfolgen, so fern der notwendige Schlüssel nicht anderweitig zur Verfügung steht. Alle &lt;br /&gt;
Instandhaltungsarbeiten sind im Betriebshandbuch der jeweiligen BMA einzutragen.&lt;br /&gt;
Der Betreiber hat der Feuerwehr oder deren Beauftragten die Kontrolle der Funktionen &lt;br /&gt;
auch außerhalb der jährlichen Wartungsinterwalle zu ermöglichen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Lageplantableau als Brandmeldetableau===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Zur Groborientierung werden in größeren oder unübersichtlichen Objekten vereinzelt noch Lageplantableaus gefordert. Ein Lageplantableau muss seitenrichtig mit allen markanten Merkmalen des Gebäudes erstellt sein. Einzelheiten und Ausführung des Tableaus sind in Absprache mit der zuständigen Feuerwehr festzulegen.&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Alog</name></author>	</entry>

	<entry>
		<id>https://www.brandschutz-wiki.de/index.php?title=MLAR</id>
		<title>MLAR</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="https://www.brandschutz-wiki.de/index.php?title=MLAR"/>
				<updated>2010-05-05T14:00:24Z</updated>
		
		<summary type="html">&lt;p&gt;Alog: /* Wann kann auf notwendige Flure verzichtet werden? */&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;==Einführung==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das Brandereignis selbst stellt mit eine der größten Gefahren für die Leitungen der [[Brandmeldeanlage]] dar. Sicherzustellen ist die störungsfreie Übertragung des Signals im Brandfall. Störungen im regulären Betrieb der BMA werden von der Leitungsüberwachung im Regelfall erkannt und können ohne weiteres beseitigt werden.&lt;br /&gt;
Bei der Leitungsverlegung stellt der Funktionserhalt ein zentrales Anliegen dar und fehlerhafte Einschätzungen der erforderlichen Maßnahmen führen meist dazu, dass die [[Brandmeldeanlage]] nicht die bauaufsichtliche und versicherungstechnische Abnahme erhält, da die reibungslose Funktion nicht gewährleistet werden kann. Eine frühzeitige Kontaktaufnahme mit dem prüfenden Sachverständigen, hilft hier Unsicherheiten in der Planungsleistung auszuräumen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Welche Richtlinien sind zu beachten?==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Grundsätzlich muss, bei der Festlegung der erforderlichen Maßnahmen, unterschieden werden ob es sich um eine „freiwillige“ BMA, welche nach VDE 0833-2 geplant und errichtet wird oder um eine baurechtlich geforderte [[Brandmeldeanlage]] handelt. Bei der nach VDE 0833-2 „freiwillig“ installierte [[Brandmeldeanlage]] wird der Ausfall von 32 automatischen oder 10 Handfeuermeldern (ein Meldebereich) toleriert. Bei den Anlagen, die baurechtlich gefordert sind, gelten die Leitungsanlagen-Richtlinien und Bauordnungen des entsprechenden Bundeslandes. Inhaltlich unterscheiden sich diese nicht.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Bauordnung===&lt;br /&gt;
Elektrische Leitungsanlagen für bauordnungsrechtlich vorgeschriebene Sicherheitseinrichtungen müssen so beschaffen oder Bauteile so abgetrennt sein, dass diese Sicherheitseinrichtungen bei äußerer Brandeinwirkung für eine ausreichende Zeitdauer funktionsfähig bleiben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Leitungsanlagen-Richtlinie ===&lt;br /&gt;
Alle Komponenten müssen bei einem Kabelfehler funktionsfähig bleiben, bis das Schutzziel erreicht ist.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Schutzziele==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ein Funktionserhalt über 90 min. ist zu gewährleisten, für Einrichtungen die der Brandbekämpfung dienen. Dazu gehören:&lt;br /&gt;
* [[Feuerwehraufzüge]]&lt;br /&gt;
* [[maschinelle Rauchabzugsanlagen]] &lt;br /&gt;
* Anlagen zur Löschwasserversorgung und Druckerhöhung&lt;br /&gt;
* [[Rauchschutzdruckanlagen]] für notwendige Treppenräume&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ein Funktionserhalt über 30 min. ist zu gewährleisten, für Einrichtungen die der Evakuierung und Branderkennung dienen. Hierzu zählen:&lt;br /&gt;
* [[Brandmeldeanlage]] &lt;br /&gt;
* [[Sprachalarmierungsanlagen]] oder sonstige Anlagen die zur Evakuierung dienen &lt;br /&gt;
* [[Sicherheitsbeleuchtungsanlage]]&lt;br /&gt;
* natürliche Rauchabzugsanlagen&lt;br /&gt;
* Personenaufzüge mit Brandfallsteuerung &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Geht man von einer höheren Evakuierungszeit als die 30 Minuten aus, kann ein entsprechend längerer Funktionserhalt gefordert werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Leitungsverlegung==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Um im Brandfall den Funktionserhalt gewährleisten zu können, sind verschiedenste Wege möglich. Eine Möglichkeit ist die Leitunsgverlegung auf Rohdecken unterhalb des Fußbodenstrichs, der eine Dicke von mindestens 30 mm haben muss. Dies ist nicht nur die preiswerteste sonder zudem auch noch die wirkungsvollste Variante. Diese Art der Verlegung kann praktisch immer angewandt werden, da Estrichdicken unter 35mm aus Gründen der Statik in der Regel nicht vorkommen. &lt;br /&gt;
Eine weitere Variante ist die Verlegung der Leitung innerhalb eines Schutzroheres im Beton oder in der Erde. Diese Verlegeart ist jedoch rechtzeitig zu planen, da Änderungen zu einem späteren Zeitpunkt mit großem baulichem Aufwand verbunden sind. Zum Schutz in der Bauphase wird die Verwendung trittfester Rohre dringend empfohlen, obwohl eine Verlegung in der Trittschall- oder Wärmedämmung die unter dem Estrich liegt, möglich wäre. Sollte Gussasphalt verwandt werden, sind die Leitungen durch entsprechende Schutzrohre zu führen und durch geeignetes Isoliermaterial zu schützen. Sollte eine E30-Befestigung an der Holz- oder Stahlkonstruktion nicht möglich sein, so eignet sich diese Art auch bestens für die Überbrückung langer Wegstrecken in Hallen aus Leichtbauweise.&lt;br /&gt;
Die brandschutztechnische Einhausung der Leitungen ist eine weitere Variante um den Funktionserhalt zu gewährleisten. Hierzu können die Kabeltrassen mit Brandschutzplatten verkleidet werden oder es gibt die Möglichkeit geprüfte Brandschutzkanäle zu verwenden. Um eine schädigende Wirkung auf die Sicherheitsleitungen auszuschließen, dürfen keine Fremdleitungen im geschützten Bereich verwandt werden.&lt;br /&gt;
Entsprechen das Verlegesystem und die Leitungen der DIN 4102-12 (Funktionserhaltklassen E30 oder E90), ist auch eine offene Verlegung möglich. Von einer staatlich anerkannten Materialprüfanstalt muss die Eignung des Verlegesystems im Rahmen eines Brandversuches nachgewiesen werden und durch ein allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis bestätigt werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Kabeltypen==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Durch die Verwendung von ausschließlich nicht brennbaren Materialen kann der Funktionserhalt einer Leitung erreicht werden. Solche Leitungen bestehen dann nur aus den metallenen Leitern und den Isolierschichten aus mineralischen Stoffen. Da sich die Verlegung der Leitungen jedoch als sehr schwierig herausgestellt hat, finden diese eher selten Verwendung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Verlegung von halogenfreien Leitungen mit Funktionserhalt im Brandfall ist dagegen gängige Praxis. Durch eine mehrlagige Umhüllung mit halogenfreiem Kunststoff und Glasfaserschichten wird eine entsprechende Widerstandsfähigkeit im Brandfall erreicht. Die selbstlöschende Wirkung und das keine korrosiven Brandgase entwickelt werden spricht zusätzlich für den Einsatz der halogenfreien Leitungen. &lt;br /&gt;
Es ist darauf zu achten, dass die Anerkennung einer Leitung immer nur mit einem entsprechendem Befestigungssystem gilt. In der Anerkennung einer E30-Leitung ist somit auch niedergeschrieben welche Befestigung (mit Herstellerangabe) zu verwenden ist. Weiterhin können relevante Angaben wie Belegungen und Befestigungsabstände den Zulassungsunterlagen entnommen werden. Eine Übereinstimmungsbestätigung der Errichterfirma erklärt nach Abschluss der Arbeiten das die Leitungsanlage in ihren Einzelheiten den Vorgaben der Allgemeinen Prüfzeugnisse entspricht.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Abstützung==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Zu den üblichen Verlegearten mit geprüften Tragesystemen zählen&lt;br /&gt;
* Kabelleitern&lt;br /&gt;
* Kabelrinnen&lt;br /&gt;
* Einzelschellen&lt;br /&gt;
* Sammelschellen&lt;br /&gt;
* Weitspannkabelbahnen&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Eine wirksame Abstützung muss bei der vertikalen Verlegung alle 3,5 m vorgenommen werden, da die E30 bzw. E90 Kabel bei Brandeinwirkung ihre mechanische Festigkeit verlieren und durch die Schellen rutschen. Das gesamte Gewicht des Kabels hängt damit am obersten Aufleger des Steigepunktes und durch die hohe punktförmige Belastung kann es zu Kurzschlüssen oder Unterbrechungen kommen.&lt;br /&gt;
In geräumigen Installationsschächten, lässt sich die Abstützung durch eine mäanderförmige Verlegung oder in Geschossübergängen durch Brandschottung realisieren. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Erleichterung der LAR für Alarmierungs- und Brandmeldeleitungen==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Meldeleitungen für die BMA===&lt;br /&gt;
Die Leitungsanlagen-Richtlinie lässt für den Funktionserhalt von Alarmierungs- und Brandmeldeleitungen Erleichterungen zu:&lt;br /&gt;
Leitungen, die nur der Funktion „Melden“ dienen, haben ihre Aufgabe mit dem Absetzen der Meldung erfüllt. In Räumen, die mit automatischen Brandmeldern überwacht sind, kann man davon ausgehen das ein Brand erkannt wird, bevor dieser die Brandmeldeleitung zerstört hat und eine Übertragung verhindert. In diesen Räumen ist daher die Verlegung von Melderleitungen ohne Funktionserhalt im Brandfall zulässig.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Stichleitungen===&lt;br /&gt;
Gemäß Leitungsanlagen-Richtlinie müssen Melderleitungen die im Stich, in nicht überwachten Bereichen, verlegt werden in Funktionserhalt ausgeführt werden. Diese Melderleitungen würden zwar frühestens nach 30 min durch einen Brand zerstört, ein Brandalarm wird jedoch nicht ausgelöst. Die Störungsmeldung, welche um 30 min. verzögert auftritt, muss innerhalb der folgenden 24h durch das Instandhaltungsunternehmen bearbeitet werden. Da diese im Regelfall nicht von einem Brand ausgeht, ist fraglich ob das Gebäude dann noch steht.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Ringbusleitungen=== &lt;br /&gt;
Ringbusleitungen stellen hier die sicherere Alternative dar. Die Störfestigkeit durch die Entwicklung von Ringbusleitungen konnte erheblich verbessert werden. Sollte die Ringbusleitung an irgendeiner Stelle kurzgeschlossen oder unterbrochen werden, erfolgt eine automatische Abschaltung des Leitungsabschnittes. Die noch funktionierenden Bereiche arbeiten dann ohne weitere Einschränkungen im Stich weiter. &lt;br /&gt;
Trennelemente müssen an jedem Busteilnehmer angeordnet werden wenn bei baurechtlich geforderten Anlagen auf den Funktionserhalt verzichtet wird. Bei den „freiwillig“ installierten Anlagen nach VDE 0833-2 müssen die Trennelemente so platziert werden, dass bei Unterbrechung oder Kurzschluss die maximal zulässigen 10 Handfeuermelder oder 32 automatischen ausfallen können. Die Trennelemente sind immer an den Brandabschnittsübergängen zu platzieren, da ein Meldebereich diese nicht überschreiten darf. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Meldeleitungen für Alarmierungseinrichtungen===&lt;br /&gt;
Bei Melderleitungen für Alarmierungseinrichtungen, reicht die Funktion bis zum Absetzen der Meldung nicht aus. Hier muss eine Funktionsfähigkeit über den gesamten Evakuierungszeitraum gewährleistet werden. Hier fordert die Leitungsanlagen-Richtlinie einen Funktionserhalt von 30 Minuten. Diese Forderung gilt nicht für Verteiler und Leitungen, die ausschließlich der Versorgung von Geräten innerhalb eines Brandabschnitts eines Treppenhauses oder Geschosses dienen. Hier wird die Funktion im Brandfall nicht gefordert. &lt;br /&gt;
Da der Gesetzgeber davon ausgeht, dass die Personen, die sich im Betroffenen Geschoss oder Brandabschnitt aufhalten auch ohne Alarmierung die Gefahr erkennen, hat diese Erleichterung einen praktischen Hintergrund. Personen im benachbarten Geschossen oder Bereichen müssen jedoch gewarnt werden. Hinzu kommt, dass die Warntongeber und Lautsprecher selbst auch keinen entsprechenden Funktionserhalt haben. Man kann davon ausgehen, dass die Alarmierungseinrichtung im betroffenen Bereich, wenigsten die ersten Minuten in Funktion ist und dass somit auch weiter entfernte Personen alarmiert werden können. Der Überwachungs- und Alarmierungsbereich darf immerhin eine Grundfläche von max. 1.600 m2 haben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Größe von Brandabschnitten und Gestaltung „virtueller“ Brandabschnitte ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Als  Brandabschnitt wird der Teil eines Gebäudes bezeichnet, der gegenüber anderen Gebäudeteilen oder anderen Gebäuden durch Brandschutzkonstruktionen wie z.B. &lt;br /&gt;
* Brandwände mit Brandschutztüren &lt;br /&gt;
* oder feuerbeständige Geschossdecken ggf. mit feuerbeständig geschützten Öffnungen)&lt;br /&gt;
begrenzt ist, um eine Brandübertragung für eine definierte Zeit sicher zu verhindern. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ein „virtueller“ Brandabschnitt muss für Überwachungs- und Alarmierungsflächen geschaffen werden, welche die max. zulässige Grundfläche von 1.600 m2 überschreiten. Hier handelt es sich dann meist um Hallen, welche in Teilbereiche der maximal zulässigen Größe aufgeteilt werden. Weitere gängige Begriffe für den „virtuellen“ Brandabschnitt, sind „Elektrobrandabschnitt“ oder „Versorgungsabschnitt“.&lt;br /&gt;
Die Leitungen der Sprachalarmzentrale bzw. der Brandmelderzentrale, werden bis in den virtuellen Brandabschnitt in E30 verlegt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Überwachung bei Kurzschluss==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Häufig laufen alle E30 Leitungen der Warntongeber und Lautsprecher, aller Brandabschnitte und Geschosse, auf eine Klemme in der Sprachalarm- bzw. Brandmelderzentrale. Dies führt zu dem häufig vernachlässigten Problem des Kurzschlusses infolge von Brandeinwirkung. Die Alarmierung im gesamten Gebäude fällt aus, wenn es zu einem Kurzschluss in einem beliebigen Versorgungsabschnitt kommt. Dies erfordert die einzelne Absicherung und Überwachung der jeweiligen E30-Versorgungsleitungen, welche als Stich in die Versorgungsbereiche verlegt werden. &lt;br /&gt;
Die Ansteuerung kann über einen multifunktionalen Primärbus erfolgen, wenn die Steuer- und Energieleitungen getrennt verlegt werden sollen. In diesem Fall muss die Energieleitung von der Brandmelderzentrale bis in den Brandabschnitt in E30 verlegt werden.   &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Energieversorgung==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Da die Energieversorgung nicht unbedingt über Brandmelderzentrale zu erfolgen hat, kann es sinnvoll sein mehrere akkugepufferte Energieversorgungen zu installieren. Die Überbrückungszeit von 4, 30 oder 72 Stunden ist analog zur dazugehörigen BMZ zu beachten. Auf die Verlegung der Leitungen in Funktionserhalt kann verzichtet werden, wenn sich die Warntongeber und Energieversorgungen im gleichen Brandabschnitt befinden. Diese abgesetzten Energieversorgungen, müssen dann brandschutztechnisch in F30 eingehaust werden, wenn mehrere Brandabschnitte oder Geschosse versorgt werden. Die brandabschnittsübergreifende Leitungsverlegung hat in E30 zu erfolgen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Multifunktionaler Primärbus==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Eine deutliche Reduzierung des Verkabelungsaufwandes wird durch die seit einigen Jahren angebotenen Alarmierungseinrichtungen erzielt, welche einen multifunktionalen Primärbus beinhalten. Dieser bietet neben den Verkabelungsvorteilen noch die Möglichkeit, zusätzliche Warntongeber auch nachträglich, ohne großen Aufwand, zu installieren. Mit der konsequenten, brandschutztechnisch getrennten Verlegung der Hin- und Rückleitung, wird der Forderung des Funktionserhaltes Rechnung getragen. Sollte es zu einem Kurzschluss oder einer Unterbrechung kommen, so müssen alle Alarmgeber im Stich weiter betrieben werden. Die Anzahl der anzuschließenden Geräte und die Länge der Busleitung schränken sich durch die übertragene, elektrische Leistung deutlich ein. Diese ist deutlich größer als bei reinen Meldeleitungen. Angaben über die maximal zu betreibenden Geräte und die Leitungslänge erhält man vom jeweiligen Hersteller.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Ringverkabelung von Alarmierungseinrichtungen==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Auch die Neufassung der (M)LAR aus dem Jahr 2005 geht nicht auf die Verkablung der Alarmierungseinrichtung im Ring ohne Funktionserhalt ein. Viele Prüfsachverständige sehen das Schutzziel erreicht, wenn die konsequente Hin- und Rückverlegung der Leitungen erfolgt.&lt;br /&gt;
Stichleitungen die sich in Räumen befinden die während eines Brandes, nicht unmittelbar von diesem betroffen sind funktionieren auch über die 30 min. hinaus weiter, wobei eine direkt beflammte Stichleitung nach 30 min. ausfallen darf. Die Verkabelung in Ringbustechnik, wird zwar seit vielen Jahren praktiziert, stellt jedoch in jedem Fall eine Abweichung von der Baubestimmung dar. Diese ist möglichst im Vorfeld mit dem Prüfsachverständigen abzusprechen und entsprechend im Brandmeldekonzept zu dokumentieren. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Anforderungen an Steuerleitungen==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Brandfallsteuerung===&lt;br /&gt;
Aufgrunddessen, dass nicht alle Steuerbefehle gleichzeitig mit der Übertragungseinrichtung (ÜE) ausgelöst werden, gelten für Steuerleitungen die gleichen Anforderungen für den Funktionserhalt wie für Alarmierungsleitungen. Es kann Brandschutzeinrichtungen geben welche nur durch einzelne Melder angesprochen werden und somit nicht dem Sammelalarm unterliegen. Bei einer fortschreitenden Brandausbreitung müssen diese Steuerleitungen, selbstverständlich noch funktionstüchtig sein. Erleichterungen für Steuerleitungen sieht die Leitungsanlagen-Richtlinie nicht vor.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===[[Feuerwehr-Peripherie]]===&lt;br /&gt;
Eine redundante sowie brandschutztechnisch getrennte Leitungsverbindung ist bei der Vernetzung von Brandmelderzentralen, sowie bei einer BMZ mit abgesetztem Feuerwehr-Bedienfeld (FBF) und Feuerwehr-Anzeigetableau (FAT) erforderlich. Weiterhin empfiehlt es sich die Verlegung Leitungen in Funktionserhalt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Raumersatzlösungen==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Sprachalarm- und Brandmelderzentralen, werden im Sinne der (M)LAR als „Verteiler“ gesehen und unterliegen auch der Forderung des Funktionserhaltes. Brandmelderzentralen, deren „einzige“ Aufgabe das Erkennen und Melden eines Brandes ist können auch ungeschützt aufgestellt werden sofern diese in einem eigenen, überwachten Raum platziert werden. Hier geht man davon aus, dass eine Erkennung und Meldung vor der Zerstörung der Anlage kommt. &lt;br /&gt;
Brandmelderzentralen mit Steuer und/oder Alarmierungsaufgaben und Sprachalarmzentralen müssen für 30 min. geschützt werden.&lt;br /&gt;
Bei der zu verwendenden Einhausung ist darauf zu achten, dass neben dem Schutzziel auch die Forderrungen (beispielsweise vom Hersteller vorgegebene Umgebungsbedingungen wie Temperatur, Luftfeuchte, etc.)  der jeweiligen Hersteller Rechnung getragen wird.&lt;br /&gt;
Eine Alternative zur Einhausung besteht in dem „Bau“ eines eigenen Raumes für die Zentralenaufstellung. Dieser muss den Forderungen des Funktionserhaltes entsprechen. Sollte dieser Raum nicht unmittelbar im Brandfall für die Feuerwehr zugänglich sein, so sind die Feuerwehr-Peripherie Geräte für die Erstinformation (FBF und FAT) sowie die Feuerwehr-Laufkarten separat am Hauptzugang für die Feuerwehr zu installieren.&lt;br /&gt;
Der für diesen Zweck errichtete bzw. zur Verfügung gestellte Raum darf nicht für andere Zwecke genutzt werden. Die Frage ob neben der BMZ auch die SAZ oder Anlagen wie z.B. Videoüberwachung oder EMA-Zentralen installiert werden dürfen, müssen im Einzelfall geprüft werden. &lt;br /&gt;
Einer gemeinsamen Nutzung kann in den meisten Fällen zugestimmt werden, da die Gefahr die von den einzelnen Zentralen ausgeht als eher gering betrachtet wird. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Schutz von Rettungswegen==&lt;br /&gt;
	&lt;br /&gt;
Bei baurechtlichen Prüfungen werden häufig Mängel bei der Leitungsverlegung in Fluren und Treppenhäusern festgestellt. &lt;br /&gt;
Die Muster-Leitungsanlagen-Richtlinie (M)LAR aus dem Jahr 2005, welche in fast allen Bundesländern eingeführt ist (außer NRW) setzt ihren primären Schwerpunkt auf die Sicherung von Rettungswegen vor Rauchgasen brennender technischer Leitungen. &lt;br /&gt;
Die Gefahr die von halogenhaltigem Materialien, wie die Kunststoffrohren und &lt;br /&gt;
-isolierungen ausgeht wurde beim Brand des Düsseldorfer Flughafens im Jahr 1996 deutlich. Die Rauchgase die bei der Verbrennung der vorgenannten Materialien entsteht, kann schon bei geringer Konzentration zu Rauchgasvergiftungen und Atemreizungen führen. Der Erstickungstod durch diese Rauchgase kommt weit vor der Gefahr der Flammen bzw. Wärmeentwicklung.&lt;br /&gt;
Die quantitative Beschränkung der Brandlast von 7 kWh/m2, in den Vorgängernormen,  erwies sich als nicht Praxisgerecht da jedes Gewerk immer nur die jeweilige Brandlast ermittelt hat. Somit kam es immer wieder zu Überschreitungen. Hinzu kommt, dass dem Betreiber eine vollständige Dokumentation nur selten vorlag und das bei Nachinstallationen die Grenzwerte nicht mehr beachtet wurden bzw. nicht bekannt war wie viel Puffer noch bestand.&lt;br /&gt;
Da wie eingangs beschrieben das primäre Schutzziel dem Flucht- und Rettungsweg gilt, hat die ARGE Bau (Arbeitsgemeinschaft der obersten Baubehörden der Bundesländer) in Ihrer Überarbeitung der (M)LAR eine weitreichende Festlegung getroffen:&lt;br /&gt;
„Eine offene Verlegung von Leitungen in notwendigen Treppenräumen und Fluren ist nur noch für die Leitungen zulässig, die unmittelbar der Versorgung des Flures oder Treppenraums dienen“           &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Leitungsverlegung im Rettungsweg==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Durchführung von nicht unmittelbar benötigten Leitungen===&lt;br /&gt;
Sollten Leitungen die nicht der Versorgung des Rettungsweges dienen, durch diesen verlegt werden, so sind diese wie folgt zu installieren.&lt;br /&gt;
* in Schlitzen von massiven Decken mit mindestens 15 mm Putzüberdeckung,&lt;br /&gt;
* einzeln in mindestens feuerhemmenden Leichtbauwänden,&lt;br /&gt;
* in Installationsschächten oder –kanälen mit Brandschutzeigenschaften,&lt;br /&gt;
* in Hohlraum-Estrichen oder brandschutztechnisch zertifizierten Zwischenböden&lt;br /&gt;
* über Zwischendecken mit Brandschutzeigenschaften&lt;br /&gt;
Auch für Leitungen die der direkten Versorgung des Rettungsweges dienen, sind diese Verlegearten zu bevorzugen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Offene Verlegung von Versorgungsleitungen===&lt;br /&gt;
Die ofenne Leitungsverlegung unterliegt strengsten Regeln. Zulässig ist diese nur für:&lt;br /&gt;
* Leitungen, die nicht brennbar sind, oder&lt;br /&gt;
* Leitungen, die ausschließlich der Versorgung des Flures oder Treppenraums dienen,&lt;br /&gt;
* Kurze Stichleitungen in Fluren.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Installationskanäle===&lt;br /&gt;
Sollten für die offene Verlegeart, Installationskanäle oder Rohre verwandt, so haben diese aus nicht brennbarem Material zu bestehen. Sollte dies nicht der Fall sein, so müssen diese gegen entsprechende Blechkanäle oder Metallrohre ausgetauscht werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Leitungsverlegung in Zwischendecken===&lt;br /&gt;
Der Zerstörung einer F30-Decke in einem Flucht und Rettungsweg ist konstruktiv vorzubeugen. Die zu verwendenden Befestigungsmaterialien in Zwischendecken müssen mindesten 30 min. einer Brandbelastung standhalten&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Notwendiges Treppenhaus und notwendiger Flur==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Jedes nicht ebenerdige Geschoss muss gemäß der Bauordnung über eine notwendige Treppe zugänglich sein. Diese notwendige Treppe muss zur Sicherstellung des Flucht- und Rettungsweges in einem eigenen Treppenhaus liegen. Notwendige Flure sind die die Flure, über die Rettungswege aus Aufenthaltsräumen oder aus anderen Nutzungseinheiten in notwendige Treppenräume oder ins Freie führen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Wann kann auf notwendige Flure verzichtet werden?===&lt;br /&gt;
* In Gebäuden, mit nicht mehr als 2 Nutzungseinheiten und deren Gebäudehöhe 7m nicht überschreiten. Weiterhin darf eine Nutzfläche von 400 m2 nicht überschritten werde. Ausgenommen sind hier die Kellergeschosse.&lt;br /&gt;
* Innerhalb von Nutzungseinheiten und Wohnungen, die eine Grundfläche von 200 m2 nicht überschreiten.&lt;br /&gt;
* Innerhalb von Verwaltungs- und Büroeinheiten, die eine Grundfläche von 400 m2 nicht überschreiten.&lt;br /&gt;
Somit gelten diese Forderungen beispielsweise nicht für kleine Büroeinheiten oder Arztpraxen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Verhinderung der Brandübertragung==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Weiteres Hauptaugenmerk der (M)LAR ist die Übertragung von Rauch und Wärme durch Decken und Wände. Man könnte sich die Herstellung von feuerbeständigen Wänden und Decken sparen, wenn durch diese elektrische Leitungen, Lüftungskanäle oder Rohre hindurchgeführt würden, wenn diese nach Fertigstellung der Installation nicht wieder entsprechend verschlossen würden.&lt;br /&gt;
Gemäß der Musterbauordnung (MBO) dürfen Leitungen durch feuerbeständige Wände und Brandwände nur hindurchgeführt werden, wenn eine Übertragung von Rauch und Wärme nicht zu befürchten ist. Der noch zu verbleibende Querschnitt ist demnach so zu verschließen, dass die Feuerwiderstandsdauer der Decke oder Wand nicht geschwächt wird. Hier bieten sich zwei Möglichkeit:&lt;br /&gt;
* Das führen der Leitungen innerhalb von feuerbeständigen Installationsschächten und Kanälen &lt;br /&gt;
* Herstellung von Schottungen mittels [[Brandschotts]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Installationskanäle und -schächte==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Installationskanäle die feuerbeständige (F90) oder feuerhemmende Wände (F30) durchdringen oder Installationsschächte die Geschossdecken überbrücken, müssen die gleiche Feuerwiderstandsdauer haben wie die Decke die überbrückt bzw. Wand die durchdrungen wurde. Die Austrittsstellen sind mit Schotts der gleichen Feuerwiderstandsklasse zu verschließen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Leitungsquerschnitte und Farbkennzeichnungen==  &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Anschlussstellen müssen rot gekennzeichnet sein um die Leitungen der BMA jederzeit von anderen Fernmeldeleitungen zu unterscheiden. Nicht normativ gefordert, aber gängige Praxis ist die generelle Verwundung von rot ummantelten Leitungen. Lediglich vereinzelte Feuerwehren fordern die Verwendung von andersfarbigen Leitungen. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Weblinks ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* [http://www.is-argebau.de/lbo/VTMB100.pdf Musterbauordnung - MBO (Fassung November 2002, zuletzt geändert im Oktober 2008)]&lt;br /&gt;
* [http://www.is-argebau.de/Dokumente/4236865.pdf Muster-Leitungsanlagen-Richtlinie - MLAR (Fassung November 2005)]&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Alog</name></author>	</entry>

	<entry>
		<id>https://www.brandschutz-wiki.de/index.php?title=MLAR</id>
		<title>MLAR</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="https://www.brandschutz-wiki.de/index.php?title=MLAR"/>
				<updated>2010-05-05T13:53:09Z</updated>
		
		<summary type="html">&lt;p&gt;Alog: /* Multifunktionaler Primärbus */&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;==Einführung==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das Brandereignis selbst stellt mit eine der größten Gefahren für die Leitungen der [[Brandmeldeanlage]] dar. Sicherzustellen ist die störungsfreie Übertragung des Signals im Brandfall. Störungen im regulären Betrieb der BMA werden von der Leitungsüberwachung im Regelfall erkannt und können ohne weiteres beseitigt werden.&lt;br /&gt;
Bei der Leitungsverlegung stellt der Funktionserhalt ein zentrales Anliegen dar und fehlerhafte Einschätzungen der erforderlichen Maßnahmen führen meist dazu, dass die [[Brandmeldeanlage]] nicht die bauaufsichtliche und versicherungstechnische Abnahme erhält, da die reibungslose Funktion nicht gewährleistet werden kann. Eine frühzeitige Kontaktaufnahme mit dem prüfenden Sachverständigen, hilft hier Unsicherheiten in der Planungsleistung auszuräumen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Welche Richtlinien sind zu beachten?==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Grundsätzlich muss, bei der Festlegung der erforderlichen Maßnahmen, unterschieden werden ob es sich um eine „freiwillige“ BMA, welche nach VDE 0833-2 geplant und errichtet wird oder um eine baurechtlich geforderte [[Brandmeldeanlage]] handelt. Bei der nach VDE 0833-2 „freiwillig“ installierte [[Brandmeldeanlage]] wird der Ausfall von 32 automatischen oder 10 Handfeuermeldern (ein Meldebereich) toleriert. Bei den Anlagen, die baurechtlich gefordert sind, gelten die Leitungsanlagen-Richtlinien und Bauordnungen des entsprechenden Bundeslandes. Inhaltlich unterscheiden sich diese nicht.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Bauordnung===&lt;br /&gt;
Elektrische Leitungsanlagen für bauordnungsrechtlich vorgeschriebene Sicherheitseinrichtungen müssen so beschaffen oder Bauteile so abgetrennt sein, dass diese Sicherheitseinrichtungen bei äußerer Brandeinwirkung für eine ausreichende Zeitdauer funktionsfähig bleiben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Leitungsanlagen-Richtlinie ===&lt;br /&gt;
Alle Komponenten müssen bei einem Kabelfehler funktionsfähig bleiben, bis das Schutzziel erreicht ist.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Schutzziele==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ein Funktionserhalt über 90 min. ist zu gewährleisten, für Einrichtungen die der Brandbekämpfung dienen. Dazu gehören:&lt;br /&gt;
* [[Feuerwehraufzüge]]&lt;br /&gt;
* [[maschinelle Rauchabzugsanlagen]] &lt;br /&gt;
* Anlagen zur Löschwasserversorgung und Druckerhöhung&lt;br /&gt;
* [[Rauchschutzdruckanlagen]] für notwendige Treppenräume&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ein Funktionserhalt über 30 min. ist zu gewährleisten, für Einrichtungen die der Evakuierung und Branderkennung dienen. Hierzu zählen:&lt;br /&gt;
* [[Brandmeldeanlage]] &lt;br /&gt;
* [[Sprachalarmierungsanlagen]] oder sonstige Anlagen die zur Evakuierung dienen &lt;br /&gt;
* [[Sicherheitsbeleuchtungsanlage]]&lt;br /&gt;
* natürliche Rauchabzugsanlagen&lt;br /&gt;
* Personenaufzüge mit Brandfallsteuerung &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Geht man von einer höheren Evakuierungszeit als die 30 Minuten aus, kann ein entsprechend längerer Funktionserhalt gefordert werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Leitungsverlegung==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Um im Brandfall den Funktionserhalt gewährleisten zu können, sind verschiedenste Wege möglich. Eine Möglichkeit ist die Leitunsgverlegung auf Rohdecken unterhalb des Fußbodenstrichs, der eine Dicke von mindestens 30 mm haben muss. Dies ist nicht nur die preiswerteste sonder zudem auch noch die wirkungsvollste Variante. Diese Art der Verlegung kann praktisch immer angewandt werden, da Estrichdicken unter 35mm aus Gründen der Statik in der Regel nicht vorkommen. &lt;br /&gt;
Eine weitere Variante ist die Verlegung der Leitung innerhalb eines Schutzroheres im Beton oder in der Erde. Diese Verlegeart ist jedoch rechtzeitig zu planen, da Änderungen zu einem späteren Zeitpunkt mit großem baulichem Aufwand verbunden sind. Zum Schutz in der Bauphase wird die Verwendung trittfester Rohre dringend empfohlen, obwohl eine Verlegung in der Trittschall- oder Wärmedämmung die unter dem Estrich liegt, möglich wäre. Sollte Gussasphalt verwandt werden, sind die Leitungen durch entsprechende Schutzrohre zu führen und durch geeignetes Isoliermaterial zu schützen. Sollte eine E30-Befestigung an der Holz- oder Stahlkonstruktion nicht möglich sein, so eignet sich diese Art auch bestens für die Überbrückung langer Wegstrecken in Hallen aus Leichtbauweise.&lt;br /&gt;
Die brandschutztechnische Einhausung der Leitungen ist eine weitere Variante um den Funktionserhalt zu gewährleisten. Hierzu können die Kabeltrassen mit Brandschutzplatten verkleidet werden oder es gibt die Möglichkeit geprüfte Brandschutzkanäle zu verwenden. Um eine schädigende Wirkung auf die Sicherheitsleitungen auszuschließen, dürfen keine Fremdleitungen im geschützten Bereich verwandt werden.&lt;br /&gt;
Entsprechen das Verlegesystem und die Leitungen der DIN 4102-12 (Funktionserhaltklassen E30 oder E90), ist auch eine offene Verlegung möglich. Von einer staatlich anerkannten Materialprüfanstalt muss die Eignung des Verlegesystems im Rahmen eines Brandversuches nachgewiesen werden und durch ein allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis bestätigt werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Kabeltypen==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Durch die Verwendung von ausschließlich nicht brennbaren Materialen kann der Funktionserhalt einer Leitung erreicht werden. Solche Leitungen bestehen dann nur aus den metallenen Leitern und den Isolierschichten aus mineralischen Stoffen. Da sich die Verlegung der Leitungen jedoch als sehr schwierig herausgestellt hat, finden diese eher selten Verwendung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Verlegung von halogenfreien Leitungen mit Funktionserhalt im Brandfall ist dagegen gängige Praxis. Durch eine mehrlagige Umhüllung mit halogenfreiem Kunststoff und Glasfaserschichten wird eine entsprechende Widerstandsfähigkeit im Brandfall erreicht. Die selbstlöschende Wirkung und das keine korrosiven Brandgase entwickelt werden spricht zusätzlich für den Einsatz der halogenfreien Leitungen. &lt;br /&gt;
Es ist darauf zu achten, dass die Anerkennung einer Leitung immer nur mit einem entsprechendem Befestigungssystem gilt. In der Anerkennung einer E30-Leitung ist somit auch niedergeschrieben welche Befestigung (mit Herstellerangabe) zu verwenden ist. Weiterhin können relevante Angaben wie Belegungen und Befestigungsabstände den Zulassungsunterlagen entnommen werden. Eine Übereinstimmungsbestätigung der Errichterfirma erklärt nach Abschluss der Arbeiten das die Leitungsanlage in ihren Einzelheiten den Vorgaben der Allgemeinen Prüfzeugnisse entspricht.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Abstützung==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Zu den üblichen Verlegearten mit geprüften Tragesystemen zählen&lt;br /&gt;
* Kabelleitern&lt;br /&gt;
* Kabelrinnen&lt;br /&gt;
* Einzelschellen&lt;br /&gt;
* Sammelschellen&lt;br /&gt;
* Weitspannkabelbahnen&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Eine wirksame Abstützung muss bei der vertikalen Verlegung alle 3,5 m vorgenommen werden, da die E30 bzw. E90 Kabel bei Brandeinwirkung ihre mechanische Festigkeit verlieren und durch die Schellen rutschen. Das gesamte Gewicht des Kabels hängt damit am obersten Aufleger des Steigepunktes und durch die hohe punktförmige Belastung kann es zu Kurzschlüssen oder Unterbrechungen kommen.&lt;br /&gt;
In geräumigen Installationsschächten, lässt sich die Abstützung durch eine mäanderförmige Verlegung oder in Geschossübergängen durch Brandschottung realisieren. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Erleichterung der LAR für Alarmierungs- und Brandmeldeleitungen==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Meldeleitungen für die BMA===&lt;br /&gt;
Die Leitungsanlagen-Richtlinie lässt für den Funktionserhalt von Alarmierungs- und Brandmeldeleitungen Erleichterungen zu:&lt;br /&gt;
Leitungen, die nur der Funktion „Melden“ dienen, haben ihre Aufgabe mit dem Absetzen der Meldung erfüllt. In Räumen, die mit automatischen Brandmeldern überwacht sind, kann man davon ausgehen das ein Brand erkannt wird, bevor dieser die Brandmeldeleitung zerstört hat und eine Übertragung verhindert. In diesen Räumen ist daher die Verlegung von Melderleitungen ohne Funktionserhalt im Brandfall zulässig.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Stichleitungen===&lt;br /&gt;
Gemäß Leitungsanlagen-Richtlinie müssen Melderleitungen die im Stich, in nicht überwachten Bereichen, verlegt werden in Funktionserhalt ausgeführt werden. Diese Melderleitungen würden zwar frühestens nach 30 min durch einen Brand zerstört, ein Brandalarm wird jedoch nicht ausgelöst. Die Störungsmeldung, welche um 30 min. verzögert auftritt, muss innerhalb der folgenden 24h durch das Instandhaltungsunternehmen bearbeitet werden. Da diese im Regelfall nicht von einem Brand ausgeht, ist fraglich ob das Gebäude dann noch steht.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Ringbusleitungen=== &lt;br /&gt;
Ringbusleitungen stellen hier die sicherere Alternative dar. Die Störfestigkeit durch die Entwicklung von Ringbusleitungen konnte erheblich verbessert werden. Sollte die Ringbusleitung an irgendeiner Stelle kurzgeschlossen oder unterbrochen werden, erfolgt eine automatische Abschaltung des Leitungsabschnittes. Die noch funktionierenden Bereiche arbeiten dann ohne weitere Einschränkungen im Stich weiter. &lt;br /&gt;
Trennelemente müssen an jedem Busteilnehmer angeordnet werden wenn bei baurechtlich geforderten Anlagen auf den Funktionserhalt verzichtet wird. Bei den „freiwillig“ installierten Anlagen nach VDE 0833-2 müssen die Trennelemente so platziert werden, dass bei Unterbrechung oder Kurzschluss die maximal zulässigen 10 Handfeuermelder oder 32 automatischen ausfallen können. Die Trennelemente sind immer an den Brandabschnittsübergängen zu platzieren, da ein Meldebereich diese nicht überschreiten darf. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Meldeleitungen für Alarmierungseinrichtungen===&lt;br /&gt;
Bei Melderleitungen für Alarmierungseinrichtungen, reicht die Funktion bis zum Absetzen der Meldung nicht aus. Hier muss eine Funktionsfähigkeit über den gesamten Evakuierungszeitraum gewährleistet werden. Hier fordert die Leitungsanlagen-Richtlinie einen Funktionserhalt von 30 Minuten. Diese Forderung gilt nicht für Verteiler und Leitungen, die ausschließlich der Versorgung von Geräten innerhalb eines Brandabschnitts eines Treppenhauses oder Geschosses dienen. Hier wird die Funktion im Brandfall nicht gefordert. &lt;br /&gt;
Da der Gesetzgeber davon ausgeht, dass die Personen, die sich im Betroffenen Geschoss oder Brandabschnitt aufhalten auch ohne Alarmierung die Gefahr erkennen, hat diese Erleichterung einen praktischen Hintergrund. Personen im benachbarten Geschossen oder Bereichen müssen jedoch gewarnt werden. Hinzu kommt, dass die Warntongeber und Lautsprecher selbst auch keinen entsprechenden Funktionserhalt haben. Man kann davon ausgehen, dass die Alarmierungseinrichtung im betroffenen Bereich, wenigsten die ersten Minuten in Funktion ist und dass somit auch weiter entfernte Personen alarmiert werden können. Der Überwachungs- und Alarmierungsbereich darf immerhin eine Grundfläche von max. 1.600 m2 haben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Größe von Brandabschnitten und Gestaltung „virtueller“ Brandabschnitte ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Als  Brandabschnitt wird der Teil eines Gebäudes bezeichnet, der gegenüber anderen Gebäudeteilen oder anderen Gebäuden durch Brandschutzkonstruktionen wie z.B. &lt;br /&gt;
* Brandwände mit Brandschutztüren &lt;br /&gt;
* oder feuerbeständige Geschossdecken ggf. mit feuerbeständig geschützten Öffnungen)&lt;br /&gt;
begrenzt ist, um eine Brandübertragung für eine definierte Zeit sicher zu verhindern. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ein „virtueller“ Brandabschnitt muss für Überwachungs- und Alarmierungsflächen geschaffen werden, welche die max. zulässige Grundfläche von 1.600 m2 überschreiten. Hier handelt es sich dann meist um Hallen, welche in Teilbereiche der maximal zulässigen Größe aufgeteilt werden. Weitere gängige Begriffe für den „virtuellen“ Brandabschnitt, sind „Elektrobrandabschnitt“ oder „Versorgungsabschnitt“.&lt;br /&gt;
Die Leitungen der Sprachalarmzentrale bzw. der Brandmelderzentrale, werden bis in den virtuellen Brandabschnitt in E30 verlegt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Überwachung bei Kurzschluss==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Häufig laufen alle E30 Leitungen der Warntongeber und Lautsprecher, aller Brandabschnitte und Geschosse, auf eine Klemme in der Sprachalarm- bzw. Brandmelderzentrale. Dies führt zu dem häufig vernachlässigten Problem des Kurzschlusses infolge von Brandeinwirkung. Die Alarmierung im gesamten Gebäude fällt aus, wenn es zu einem Kurzschluss in einem beliebigen Versorgungsabschnitt kommt. Dies erfordert die einzelne Absicherung und Überwachung der jeweiligen E30-Versorgungsleitungen, welche als Stich in die Versorgungsbereiche verlegt werden. &lt;br /&gt;
Die Ansteuerung kann über einen multifunktionalen Primärbus erfolgen, wenn die Steuer- und Energieleitungen getrennt verlegt werden sollen. In diesem Fall muss die Energieleitung von der Brandmelderzentrale bis in den Brandabschnitt in E30 verlegt werden.   &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Energieversorgung==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Da die Energieversorgung nicht unbedingt über Brandmelderzentrale zu erfolgen hat, kann es sinnvoll sein mehrere akkugepufferte Energieversorgungen zu installieren. Die Überbrückungszeit von 4, 30 oder 72 Stunden ist analog zur dazugehörigen BMZ zu beachten. Auf die Verlegung der Leitungen in Funktionserhalt kann verzichtet werden, wenn sich die Warntongeber und Energieversorgungen im gleichen Brandabschnitt befinden. Diese abgesetzten Energieversorgungen, müssen dann brandschutztechnisch in F30 eingehaust werden, wenn mehrere Brandabschnitte oder Geschosse versorgt werden. Die brandabschnittsübergreifende Leitungsverlegung hat in E30 zu erfolgen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Multifunktionaler Primärbus==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Eine deutliche Reduzierung des Verkabelungsaufwandes wird durch die seit einigen Jahren angebotenen Alarmierungseinrichtungen erzielt, welche einen multifunktionalen Primärbus beinhalten. Dieser bietet neben den Verkabelungsvorteilen noch die Möglichkeit, zusätzliche Warntongeber auch nachträglich, ohne großen Aufwand, zu installieren. Mit der konsequenten, brandschutztechnisch getrennten Verlegung der Hin- und Rückleitung, wird der Forderung des Funktionserhaltes Rechnung getragen. Sollte es zu einem Kurzschluss oder einer Unterbrechung kommen, so müssen alle Alarmgeber im Stich weiter betrieben werden. Die Anzahl der anzuschließenden Geräte und die Länge der Busleitung schränken sich durch die übertragene, elektrische Leistung deutlich ein. Diese ist deutlich größer als bei reinen Meldeleitungen. Angaben über die maximal zu betreibenden Geräte und die Leitungslänge erhält man vom jeweiligen Hersteller.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Ringverkabelung von Alarmierungseinrichtungen==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Auch die Neufassung der (M)LAR aus dem Jahr 2005 geht nicht auf die Verkablung der Alarmierungseinrichtung im Ring ohne Funktionserhalt ein. Viele Prüfsachverständige sehen das Schutzziel erreicht, wenn die konsequente Hin- und Rückverlegung der Leitungen erfolgt.&lt;br /&gt;
Stichleitungen die sich in Räumen befinden die während eines Brandes, nicht unmittelbar von diesem betroffen sind funktionieren auch über die 30 min. hinaus weiter, wobei eine direkt beflammte Stichleitung nach 30 min. ausfallen darf. Die Verkabelung in Ringbustechnik, wird zwar seit vielen Jahren praktiziert, stellt jedoch in jedem Fall eine Abweichung von der Baubestimmung dar. Diese ist möglichst im Vorfeld mit dem Prüfsachverständigen abzusprechen und entsprechend im Brandmeldekonzept zu dokumentieren. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Anforderungen an Steuerleitungen==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Brandfallsteuerung===&lt;br /&gt;
Aufgrunddessen, dass nicht alle Steuerbefehle gleichzeitig mit der Übertragungseinrichtung (ÜE) ausgelöst werden, gelten für Steuerleitungen die gleichen Anforderungen für den Funktionserhalt wie für Alarmierungsleitungen. Es kann Brandschutzeinrichtungen geben welche nur durch einzelne Melder angesprochen werden und somit nicht dem Sammelalarm unterliegen. Bei einer fortschreitenden Brandausbreitung müssen diese Steuerleitungen, selbstverständlich noch funktionstüchtig sein. Erleichterungen für Steuerleitungen sieht die Leitungsanlagen-Richtlinie nicht vor.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===[[Feuerwehr-Peripherie]]===&lt;br /&gt;
Eine redundante sowie brandschutztechnisch getrennte Leitungsverbindung ist bei der Vernetzung von Brandmelderzentralen, sowie bei einer BMZ mit abgesetztem Feuerwehr-Bedienfeld (FBF) und Feuerwehr-Anzeigetableau (FAT) erforderlich. Weiterhin empfiehlt es sich die Verlegung Leitungen in Funktionserhalt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Raumersatzlösungen==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Sprachalarm- und Brandmelderzentralen, werden im Sinne der (M)LAR als „Verteiler“ gesehen und unterliegen auch der Forderung des Funktionserhaltes. Brandmelderzentralen, deren „einzige“ Aufgabe das Erkennen und Melden eines Brandes ist können auch ungeschützt aufgestellt werden sofern diese in einem eigenen, überwachten Raum platziert werden. Hier geht man davon aus, dass eine Erkennung und Meldung vor der Zerstörung der Anlage kommt. &lt;br /&gt;
Brandmelderzentralen mit Steuer und/oder Alarmierungsaufgaben und Sprachalarmzentralen müssen für 30 min. geschützt werden.&lt;br /&gt;
Bei der zu verwendenden Einhausung ist darauf zu achten, dass neben dem Schutzziel auch die Forderrungen (beispielsweise vom Hersteller vorgegebene Umgebungsbedingungen wie Temperatur, Luftfeuchte, etc.)  der jeweiligen Hersteller Rechnung getragen wird.&lt;br /&gt;
Eine Alternative zur Einhausung besteht in dem „Bau“ eines eigenen Raumes für die Zentralenaufstellung. Dieser muss den Forderungen des Funktionserhaltes entsprechen. Sollte dieser Raum nicht unmittelbar im Brandfall für die Feuerwehr zugänglich sein, so sind die Feuerwehr-Peripherie Geräte für die Erstinformation (FBF und FAT) sowie die Feuerwehr-Laufkarten separat am Hauptzugang für die Feuerwehr zu installieren.&lt;br /&gt;
Der für diesen Zweck errichtete bzw. zur Verfügung gestellte Raum darf nicht für andere Zwecke genutzt werden. Die Frage ob neben der BMZ auch die SAZ oder Anlagen wie z.B. Videoüberwachung oder EMA-Zentralen installiert werden dürfen, müssen im Einzelfall geprüft werden. &lt;br /&gt;
Einer gemeinsamen Nutzung kann in den meisten Fällen zugestimmt werden, da die Gefahr die von den einzelnen Zentralen ausgeht als eher gering betrachtet wird. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Schutz von Rettungswegen==&lt;br /&gt;
	&lt;br /&gt;
Bei baurechtlichen Prüfungen werden häufig Mängel bei der Leitungsverlegung in Fluren und Treppenhäusern festgestellt. &lt;br /&gt;
Die Muster-Leitungsanlagen-Richtlinie (M)LAR aus dem Jahr 2005, welche in fast allen Bundesländern eingeführt ist (außer NRW) setzt ihren primären Schwerpunkt auf die Sicherung von Rettungswegen vor Rauchgasen brennender technischer Leitungen. &lt;br /&gt;
Die Gefahr die von halogenhaltigem Materialien, wie die Kunststoffrohren und &lt;br /&gt;
-isolierungen ausgeht wurde beim Brand des Düsseldorfer Flughafens im Jahr 1996 deutlich. Die Rauchgase die bei der Verbrennung der vorgenannten Materialien entsteht, kann schon bei geringer Konzentration zu Rauchgasvergiftungen und Atemreizungen führen. Der Erstickungstod durch diese Rauchgase kommt weit vor der Gefahr der Flammen bzw. Wärmeentwicklung.&lt;br /&gt;
Die quantitative Beschränkung der Brandlast von 7 kWh/m2, in den Vorgängernormen,  erwies sich als nicht Praxisgerecht da jedes Gewerk immer nur die jeweilige Brandlast ermittelt hat. Somit kam es immer wieder zu Überschreitungen. Hinzu kommt, dass dem Betreiber eine vollständige Dokumentation nur selten vorlag und das bei Nachinstallationen die Grenzwerte nicht mehr beachtet wurden bzw. nicht bekannt war wie viel Puffer noch bestand.&lt;br /&gt;
Da wie eingangs beschrieben das primäre Schutzziel dem Flucht- und Rettungsweg gilt, hat die ARGE Bau (Arbeitsgemeinschaft der obersten Baubehörden der Bundesländer) in Ihrer Überarbeitung der (M)LAR eine weitreichende Festlegung getroffen:&lt;br /&gt;
„Eine offene Verlegung von Leitungen in notwendigen Treppenräumen und Fluren ist nur noch für die Leitungen zulässig, die unmittelbar der Versorgung des Flures oder Treppenraums dienen“           &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Leitungsverlegung im Rettungsweg==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Durchführung von nicht unmittelbar benötigten Leitungen===&lt;br /&gt;
Sollten Leitungen die nicht der Versorgung des Rettungsweges dienen, durch diesen verlegt werden, so sind diese wie folgt zu installieren.&lt;br /&gt;
* in Schlitzen von massiven Decken mit mindestens 15 mm Putzüberdeckung,&lt;br /&gt;
* einzeln in mindestens feuerhemmenden Leichtbauwänden,&lt;br /&gt;
* in Installationsschächten oder –kanälen mit Brandschutzeigenschaften,&lt;br /&gt;
* in Hohlraum-Estrichen oder brandschutztechnisch zertifizierten Zwischenböden&lt;br /&gt;
* über Zwischendecken mit Brandschutzeigenschaften&lt;br /&gt;
Auch für Leitungen die der direkten Versorgung des Rettungsweges dienen, sind diese Verlegearten zu bevorzugen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Offene Verlegung von Versorgungsleitungen===&lt;br /&gt;
Die ofenne Leitungsverlegung unterliegt strengsten Regeln. Zulässig ist diese nur für:&lt;br /&gt;
* Leitungen, die nicht brennbar sind, oder&lt;br /&gt;
* Leitungen, die ausschließlich der Versorgung des Flures oder Treppenraums dienen,&lt;br /&gt;
* Kurze Stichleitungen in Fluren.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Installationskanäle===&lt;br /&gt;
Sollten für die offene Verlegeart, Installationskanäle oder Rohre verwandt, so haben diese aus nicht brennbarem Material zu bestehen. Sollte dies nicht der Fall sein, so müssen diese gegen entsprechende Blechkanäle oder Metallrohre ausgetauscht werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Leitungsverlegung in Zwischendecken===&lt;br /&gt;
Der Zerstörung einer F30-Decke in einem Flucht und Rettungsweg ist konstruktiv vorzubeugen. Die zu verwendenden Befestigungsmaterialien in Zwischendecken müssen mindesten 30 min. einer Brandbelastung standhalten&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Notwendiges Treppenhaus und notwendiger Flur==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Jedes nicht ebenerdige Geschoss muss gemäß der Bauordnung über eine notwendige Treppe zugänglich sein. Diese notwendige Treppe muss zur Sicherstellung des Flucht- und Rettungsweges in einem eigenen Treppenhaus liegen. Notwendige Flure sind die die Flure, über die Rettungswege aus Aufenthaltsräumen oder aus anderen Nutzungseinheiten in notwendige Treppenräume oder ins Freie führen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Wann kann auf notwendige Flure verzichtet werden?===&lt;br /&gt;
* In Gebäuden, mit nicht mehr als 2 Nutzungseinheiten und deren Gebäudehöhe 7m nicht überschreiten. Weiterhin darf eine Nutzfläche von 400 m2 nicht überschritten werde. Ausgenommen sind hier die Kellergeschosse.&lt;br /&gt;
* Innerhalb von Nutzungseinheiten und Wohnungen, die eine Grundfläche von 200 m2 nicht überschreiten.&lt;br /&gt;
* Innerhalb von Verwaltungs- und Büroeinheiten, die eine Grundfläche von 400 m2 nicht überschreiten.&lt;br /&gt;
Somit gelten diese Forderungen beispielsweise nicht für kleiner Büroeinheiten oder Arztpraxen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Verhinderung der Brandübertragung==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Weiteres Hauptaugenmerk der (M)LAR ist die Übertragung von Rauch und Wärme durch Decken und Wände. Man könnte sich die Herstellung von feuerbeständigen Wänden und Decken sparen, wenn durch diese elektrische Leitungen, Lüftungskanäle oder Rohre hindurchgeführt würden, wenn diese nach Fertigstellung der Installation nicht wieder entsprechend verschlossen würden.&lt;br /&gt;
Gemäß der Musterbauordnung (MBO) dürfen Leitungen durch feuerbeständige Wände und Brandwände nur hindurchgeführt werden, wenn eine Übertragung von Rauch und Wärme nicht zu befürchten ist. Der noch zu verbleibende Querschnitt ist demnach so zu verschließen, dass die Feuerwiderstandsdauer der Decke oder Wand nicht geschwächt wird. Hier bieten sich zwei Möglichkeit:&lt;br /&gt;
* Das führen der Leitungen innerhalb von feuerbeständigen Installationsschächten und Kanälen &lt;br /&gt;
* Herstellung von Schottungen mittels [[Brandschotts]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Installationskanäle und -schächte==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Installationskanäle die feuerbeständige (F90) oder feuerhemmende Wände (F30) durchdringen oder Installationsschächte die Geschossdecken überbrücken, müssen die gleiche Feuerwiderstandsdauer haben wie die Decke die überbrückt bzw. Wand die durchdrungen wurde. Die Austrittsstellen sind mit Schotts der gleichen Feuerwiderstandsklasse zu verschließen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Leitungsquerschnitte und Farbkennzeichnungen==  &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Anschlussstellen müssen rot gekennzeichnet sein um die Leitungen der BMA jederzeit von anderen Fernmeldeleitungen zu unterscheiden. Nicht normativ gefordert, aber gängige Praxis ist die generelle Verwundung von rot ummantelten Leitungen. Lediglich vereinzelte Feuerwehren fordern die Verwendung von andersfarbigen Leitungen. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Weblinks ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* [http://www.is-argebau.de/lbo/VTMB100.pdf Musterbauordnung - MBO (Fassung November 2002, zuletzt geändert im Oktober 2008)]&lt;br /&gt;
* [http://www.is-argebau.de/Dokumente/4236865.pdf Muster-Leitungsanlagen-Richtlinie - MLAR (Fassung November 2005)]&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Alog</name></author>	</entry>

	<entry>
		<id>https://www.brandschutz-wiki.de/index.php?title=Brandmelderzentralen_DIN_EN_54-2</id>
		<title>Brandmelderzentralen DIN EN 54-2</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="https://www.brandschutz-wiki.de/index.php?title=Brandmelderzentralen_DIN_EN_54-2"/>
				<updated>2010-05-05T13:34:26Z</updated>
		
		<summary type="html">&lt;p&gt;Alog: /* Bestandteile einer Brandmelderzentrale */&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;==Einführung==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Brandmelderzentrale stellt das Kernstück der [[Brandmeldeanlage]] dar. Sie steuert die Überwachung der Primärleitungen, die Abfrage aller Melderzustände, die Energieversorgung, die Auswertung und die Verknüpfung der Alarm- und Störungszustände. Von der Brandmelderzentrale wird im Falle eines Brandalarms die Übertragungseinrichtung zur Feuerwehr angesteuert, das Feuerwehrschlüsseldepot entriegelt, die Blitzleuchte ausgelöst und weitere Brandschutzeinrichtungen angesprochen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Aufgaben einer Brandmelderzentrale==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Brandmelderzentrale hat die Aufgaben:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Meldungen der angeschlossenen Melder aufzunehmen, optisch und akustisch anzuzeigen und den Gefahrenort anzuzeigen. Gegebenenfalls sind die Meldungen zu registrieren (z.B. durch einen Drucker)&lt;br /&gt;
* Meldungen entsprechend weiterzuleiten z.B. im Falle eines Brandalarms an die Feuerwehr&lt;br /&gt;
* Zusatzeinrichtungen wie z.B. die Brandfallsteuerung der Aufzugsanlage zu betätigen&lt;br /&gt;
* Geräte der Feuerwehr-Peripherie auslösen bzw. ansteuern um die Feuerwehr bei dem Ziel eines schnellstmöglichen Löschangriffes zu unterstützen.&lt;br /&gt;
l&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Bestandteile einer Brandmelderzentrale==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Brandmelderzentrale besteht aus:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Gehäuse mit Display und Tastatur&lt;br /&gt;
* Verarbeitungseinheit (CPU, Motherboard)&lt;br /&gt;
* Energieversorgung SV&lt;br /&gt;
* Relaisausgangskarten &lt;br /&gt;
* Ringbusmodule&lt;br /&gt;
* Schnittstellenmodule (Feuerwehr-Peripherie, Fernanzeigen)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Funktionsweise einer Brandmelderzentrale==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Brandmeldeanlagen (BMA) arbeiten mit einer Betriebsspannung von 12 oder 24 V DC. Der Betrieb der BMA wird durch eine anlageneigene Ersatzstromversorgung, bestehend aus Akkumulatoren und Ladegeräten, auch im Falle eines Stromausfalls sichergestellt. Diese Ersatzstromversorgung muss der gültigen DIN EN 54-4 entsprechen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Zentralen werden auch nach der Art ihrer Melderleitungen, Grenzwerttechnik oder Ringbustechnik, unterschieden.&lt;br /&gt;
Bei der Grenzwerttechnik werden die Melder linienförmig im Stich verkabelt an dessen Ende sich ein Wiederstand befindet. Durch die Überwachung dieses Widerstandes wird die Branderkennung realisiert. Wird ein definierter Schwellwert überschritten löst die Brandmelderzentrale Alarm aus. Eine Linie entspricht hier einer Meldergruppe. Maximal 32 automatische oder 10 Handfeuermelder dürfen an eine Linie angeschlossen werden. Abgesehen bei Anlagen mit adressierten Meldern, erkennt die BMA im Brandfall nur die ausgelöste Linie jedoch nicht den einzelnen Melder. BMA mit Grenzwerttechnik werden nur noch für sehr kleine und einfache Anlagen verwendet.&lt;br /&gt;
Bei der Ringbustechnik wird eine ringförmige Verkabelung der Melder und anderer Komponenten vorgenommen. Hier gilt, dass stichförmige Abzweige mit bis zu 32 automatischen oder 10 Handfeuermeldern möglich sind. Vorteil der Ringbustechnik ist es, dass beim ersten Fehler in der Leitung (Kurzschluss oder Unterbrechung) der Ring geöffnet wird und funktionierende Abschnitte im Stich weiter funktionieren. Die Reihenfolge der Montage von Alarmgebern, automatischen Meldern, Handfeuermeldern oder Buskoppler kann beliebig gewählt werden. Jeder Busteilnehmer wird individuell adressiert. Die Meldergruppen werden durch die entsprechende Software gebildet. Maximal 128 adressierte Teilnehmer können auf einem Ring angeschlossen werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Aufbau und Aufstellung einer Brandmelderzentrale==&lt;br /&gt;
Der Aufbau und der Betrieb der Brandmelderzentrale sind in der DIN EN 54 Teil 1 und 2 sowie in der DIN 14675 geregelt. Die Übertragungseinrichtung ist in unmittelbarer Nähe der BMZ zu montieren. &lt;br /&gt;
Um den EInsatzkräften der Feuerwehr einen gezielten Weg zur BMZ zu ermöglichen, ist dieser durch Hinweisschilder &amp;quot;BMZ&amp;quot; mit Richtungspfeilen auszustatten. Bei besonderen Objekten ist die Anbringung optischer Informationseinrichtungen vorzusehen. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Um den Einsatzkräften der Feuerwehr eine einheitliche Bedien- und Anzeigefläche der Brandmelderzentrale, unabhängig vom Zentralenhersteller oder -typ, zur Verfügung zu stellen ist die Anbringung eines Feuerwehr-Bedienfeldes (FBF) und eines Feuerwehr-Anzeigetableauts (FAT) vorzusehen.&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Alog</name></author>	</entry>

	</feed>