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		<title>Brandschutz Wiki - Benutzerbeiträge [de]</title>
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				<updated>2013-01-12T11:37:53Z</updated>
		
		<summary type="html">&lt;p&gt;94.23.1.28: FQltLoShHcVOXVE&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;A piece of erudition uilnke any other!&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>94.23.1.28</name></author>	</entry>

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		<summary type="html">&lt;p&gt;94.23.1.28: cflrPYeiD&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;Cool! That's a clever way of loonkig at it!&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>94.23.1.28</name></author>	</entry>

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		<title>Brandschutz-Wiki:Start</title>
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				<updated>2013-01-12T10:33:15Z</updated>
		
		<summary type="html">&lt;p&gt;94.23.1.28: sZlZTluqBYQxKKU&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;Thanks for sharing. Always good to find a real epexrt.&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>94.23.1.28</name></author>	</entry>

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				<updated>2013-01-12T10:23:48Z</updated>
		
		<summary type="html">&lt;p&gt;94.23.1.28: QtjTxdbfKESecN&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;По поводу минуса п2. Как решение можно повесить событие на resize Вашу функцию. Подскажите как это сделать. Заранее спасибо!Ответить&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>94.23.1.28</name></author>	</entry>

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				<updated>2013-01-12T10:19:42Z</updated>
		
		<summary type="html">&lt;p&gt;94.23.1.28: tsLvBcGzpfcuQKKOC&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;What's it take to become a subimle expounder of prose like yourself?&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>94.23.1.28</name></author>	</entry>

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				<updated>2013-01-12T10:19:24Z</updated>
		
		<summary type="html">&lt;p&gt;94.23.1.28: KzgqfVEOF&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;If my problem was a Death Star, this airtlce is a photon torpedo.&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>94.23.1.28</name></author>	</entry>

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				<updated>2013-01-12T10:08:08Z</updated>
		
		<summary type="html">&lt;p&gt;94.23.1.28: UtGzJFpp&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;I've been loonkig for a post like this for an age&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>94.23.1.28</name></author>	</entry>

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				<updated>2013-01-12T09:37:34Z</updated>
		
		<summary type="html">&lt;p&gt;94.23.1.28: mLQGFVcpcslgms&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;Дружище! Использовать яваскрипт для того что бы прижать футер   тоже в какой то степени решение проблемы, но не панацея. &amp;lt;div class=&amp;quot;content-wrapper&amp;quot;&amp;gt;    LOREM IPSUM    &amp;lt;div class=&amp;quot;wrapper&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;/div&amp;gt;&amp;lt;/div&amp;gt;&amp;lt;div class=&amp;quot;footer&amp;quot;&amp;gt;...&amp;lt;/div&amp;gt;html, body { heigth: 100%}.content-wrapper {min-heigth: 100%}.wrapper { padnidg-bottom: 100px;}footer { heigth: 100px; margin-top:-100px}Ответить&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>94.23.1.28</name></author>	</entry>

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				<updated>2013-01-12T09:35:25Z</updated>
		
		<summary type="html">&lt;p&gt;94.23.1.28: PlojeaATSVWZ&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;Holy szhinit, this is so cool thank you.&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>94.23.1.28</name></author>	</entry>

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		<id>https://www.brandschutz-wiki.de/index.php?title=Vernetzung_von_Brandmeldeanlagen_nach_DIN_14675</id>
		<title>Vernetzung von Brandmeldeanlagen nach DIN 14675</title>
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				<updated>2013-01-12T09:32:01Z</updated>
		
		<summary type="html">&lt;p&gt;94.23.1.28: gcETGNjQysgGu&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;Ich wfcnsche allen Kameradinnen und Kameraden, sowie allen Freunden der Feuerwehr Albisheim ein frohes und gesaerumhs Weihnachtsfest und einen guten Start ins neue Jahr!Auf diesem Weg mf6chte ich mich nochmals ffcr gute  und  kameradschaftliche Zusammenarbeit bedanken.Viele Grfcdfe,Chefchen und Familie&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>94.23.1.28</name></author>	</entry>

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		<id>https://www.brandschutz-wiki.de/index.php?title=Portal:Vorbeugender_Brandschutz</id>
		<title>Portal:Vorbeugender Brandschutz</title>
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				<updated>2013-01-12T09:29:21Z</updated>
		
		<summary type="html">&lt;p&gt;94.23.1.28: RFQFMCxstwpgOeb&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;A million thanks for posting this ifnormatoin.&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>94.23.1.28</name></author>	</entry>

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		<id>https://www.brandschutz-wiki.de/index.php?title=Portal:Vorbeugender_Brandschutz</id>
		<title>Portal:Vorbeugender Brandschutz</title>
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				<updated>2013-01-12T09:14:10Z</updated>
		
		<summary type="html">&lt;p&gt;94.23.1.28: UasYATBq&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;By far, they need DB's and D-line.  We are gonna need to have serious taenlt at NG and defensive tackle to go up against the FCS competition down the road.  Also, corners will be at a premium as we have seen already this year.  Talent and depth at those positions will be crucial, in my opinion.  I really believe the coaching staff can take care of the other positions with less taenlt by coaching them up successfully like they have in the past.  Of course, lucking out on walk-on guys obviously helps at EVERY position.&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>94.23.1.28</name></author>	</entry>

	<entry>
		<id>https://www.brandschutz-wiki.de/index.php?title=Thefirebeam</id>
		<title>Thefirebeam</title>
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				<updated>2012-10-14T11:54:57Z</updated>
		
		<summary type="html">&lt;p&gt;94.23.1.28: uyogVouYVNkoyVWF&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt; Ist der Puls zu hoch, kann der Kf6rper die Fettreserven nicht nutzen und veertwert stattdessen zune4chst die gespeicherten Kohlenhydrate der Glykogenspeicher (kf6rpereigener Energiespeicher) und schliedflich das Eiweidf der Muskeln. Das entbehrt aber wirklich JEDER wissenschaftlichen Erkenntnis! Ist der Puls  zu hoch  wird der Kf6rper vermehrt auf Kohlenhydrate zugreifen. Das heidft aber nicht, dass er keine Fettreserven mehr zur Energiegewinnung anzieht!Der Prozentsatz verschiebt sich doch einfach nur um einige Prozent.Also je hf6her die Belastung (anaerob) desto mehr anteilige Kohlenhydrate werden verwendet. Das aber ab einem bestimmten Punkt absolut keine Fette mehr ffcr die Energiegewinnung herangezogen werden . Das ist nun wirklich Blf6dsinn. Vielleicht kann Herr Palkoska ja seine Quelle zu dieser Information bereitlegen, oder ist diese Aussage einfach nur sehr unvorteilhaft formuliert?Grfcdfe[] Antwort vom November 29th, 2011 12:49:Hallo Arthur,da stimme ich dir zu.Ich denke die Formulierung war etwas unglfccklich  GrudfThomas[]&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>94.23.1.28</name></author>	</entry>

	<entry>
		<id>https://www.brandschutz-wiki.de/index.php?title=Brandmelderzentralen_DIN_EN_54-2</id>
		<title>Brandmelderzentralen DIN EN 54-2</title>
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				<updated>2012-10-14T11:25:23Z</updated>
		
		<summary type="html">&lt;p&gt;94.23.1.28: jEqcvvxcvGeoqiudBWs&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;Posts like this make the inrtneet such a treasure trove&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>94.23.1.28</name></author>	</entry>

	<entry>
		<id>https://www.brandschutz-wiki.de/index.php?title=Funktionserhalt</id>
		<title>Funktionserhalt</title>
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				<updated>2012-10-14T11:04:12Z</updated>
		
		<summary type="html">&lt;p&gt;94.23.1.28: BzEJRQGfzQQCOifq&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;That's an apt answer to an irnteesting question&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>94.23.1.28</name></author>	</entry>

	<entry>
		<id>https://www.brandschutz-wiki.de/index.php?title=Vernetzung_von_Brandmeldeanlagen_nach_DIN_14675</id>
		<title>Vernetzung von Brandmeldeanlagen nach DIN 14675</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="https://www.brandschutz-wiki.de/index.php?title=Vernetzung_von_Brandmeldeanlagen_nach_DIN_14675"/>
				<updated>2012-10-14T07:43:01Z</updated>
		
		<summary type="html">&lt;p&gt;94.23.1.28: /* Kompatibilität */&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;=Vernetzung von Brandmeldeanlagen nach DIN 14675 und VdS 2878=&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Datei:UGIS36.jpg|left|thumb|200px|Vernetzung: FAT und FBF für zwei Brandmelderzentralen]]&lt;br /&gt;
&amp;lt;br style=&amp;quot;clear:both;&amp;quot;/&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Wenn bei einer Erweiterung eines Objektes die vorhandene Brandmelderzentrale nicht erweitert werden kann, ist eine größere Brandmelderzentrale oder eine weitere BMZ als Ergänzung zu installieren.&lt;br /&gt;
Die Erweiterung einer bestehenden BMA ist mit der zuständigen Genehmigungsbehörde (z.B. Feuerwehr) und dem Betreiber abzustimmen.&lt;br /&gt;
Eine weitere BMZ muss mit der bestehenden Brandmelderzentrale gemäß der VdS-Richtlinie VdS2878 vernetzt werden. Die Vernetzung im Sinne der VDE 0833-2 setzt nicht unbedingt eine Datenschnittstelle voraus, sondern kann auch nach einer definierten Kontaktschnittstelle erfolgen. Die Hauptzentrale steuert zumindest die Übertragungseinrichtung und das Feuerwehr-Schlüsseldepot an. Die Nebenzentrale steuert in jedem Fall die Hauptzentrale an und ggf. die interne Alarmierung. Die Hauptzentrale und die Nebenzentrale(n) werden durch ein erweitertes Feuerwehr-Bedienfeld durch die &lt;br /&gt;
Feuerwehr bedient.&lt;br /&gt;
Eine Anlage, die nicht mehr den geltenden Normen entspricht, hat Bestandsschutz und darf nur innerhalb des bestehenden Brandabschnittes erweitert werden. Es dürfen keine neuen Brandabschnitte entstehen. Das bestehende Schutzziel darf nicht erweitert werden.&lt;br /&gt;
 &lt;br /&gt;
=Definition=&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Eine Vernetzung (Zusammenschaltung) liegt  immer dann vor, wenn bei einer Anlage mit &lt;br /&gt;
mehr als einer Brandmelderzentrale, mindestens eine Brandmelderzentrale oder Teile einer &lt;br /&gt;
Brandmelderzentrale übergeordnete Funktionen innerhalb der Anlage ausführen. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=Vernetzung verschiedener Brandmelderzentralen=&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Verfügen die zu vernetzenden Brandmelderzentralen über eine interoperable &lt;br /&gt;
Systemvernetzung, so ist in der Regel keine Änderung bezüglich der Alarmübertragung, &lt;br /&gt;
der Funktion des Feuerwehr-Bedienfeldes, des Feuerwehr-Schlüsseldepot und des &lt;br /&gt;
Feuerwehr-Anzeigetableau erforderlich.&lt;br /&gt;
Werden Brandmelderzentralen, die über keine interoperable Systemvernetzung verfügen &lt;br /&gt;
zusammengeschaltet, sind insbesondere die Anforderungen bezüglich Ausfallsicherheit, &lt;br /&gt;
Bedienung und Anzeige gemäß nachfolgenden Festlegungen zu beachten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=Übertragung des Alarmzustandes=&lt;br /&gt;
Die Weiterleitung des Alarmzustandes der Nebenzentrale an die Hauptzentrale muss so &lt;br /&gt;
erfolgen, dass bei einer einfachen Störung (z.B. Drahtbruch oder Kurzschluss in einem &lt;br /&gt;
Übertragungsweg) die Funktion der Anlage nicht beeinträchtigt werden darf. &lt;br /&gt;
Zusätzlich müssen Störungen in den Übertragungswegen zwischen den einzelnen &lt;br /&gt;
Brandmelderzentralen und der Hauptzentrale an der übergeordneten Einrichtungen &lt;br /&gt;
angezeigt werden.&lt;br /&gt;
Die Übertragung des Alarmzustandes der Nebenzentrale muss vom Ausgang der &lt;br /&gt;
Ansteuerung der Übertragungseinrichtung (ÜE) der Nebenzentrale über zwei überwachte &lt;br /&gt;
Übertragungswege rückwirkungsfrei erfolgen. Die Überwachung der Übertragungswege &lt;br /&gt;
muss von der Hauptzentrale aus erfolgen. Dabei verhält sich die Nebenzentrale zur &lt;br /&gt;
Hauptzentrale wie zwei Meldergruppen. &lt;br /&gt;
Die Beschaltung zur Auslösung der Hauptzentrale durch die Nebenzentrale hat auf &lt;br /&gt;
Veranlassung des Betreibers und Spezifikation des Errichters der Hauptzentrale zu erfolgen. &lt;br /&gt;
Sie muss potenzialfrei und rückwirkungsfrei sein.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=Übertragung des Störungs- und Abschaltungszustands=&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im Fall von Abschaltung und Störung einer Meldergruppe/Melder oder sonstiger &lt;br /&gt;
Funktionen einer Nebenzentrale müssen diese Informationen jeweils als Sammelanzeige &lt;br /&gt;
an der Hauptzentrale oder am FAT angezeigt werden. Diese Sammelanzeigen müssen an &lt;br /&gt;
der Hauptzentrale mit gelber Signalanzeige und mit eindeutiger Kennzeichnung der &lt;br /&gt;
betroffenen Nebenzentrale ausgeführt werden. Die Übermittlung der Signale „Abschaltung“ &lt;br /&gt;
und „Störung“ darf über einen gemeinsamen Übertragungsweg erfolgen. Der &lt;br /&gt;
Übertragungsweg muss überwacht sein. Dabei darf der Störungszustand der Nebenzentrale &lt;br /&gt;
an der Hauptzentrale als Leitungsstörung angezeigt werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Jetzt hab ich das eine blaue Ke4stchen in das Haus dirigiert, und nun ist es weg.Jetzt muss ich noch ein neues Ke4stchen da hin sciheben. Ach, Mist auch weg. Wo bleiben nur all die blauen Ke4stchen? Na egal, scheint ja genug Neue zu geben .Am Ende gewinnt der, der am meisten blaue Ke4stchen fcber hat. Toll ganz ohne Blut und Gemetzel. Gefe4llt mir!&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=Bedienung für die Feuerwehr (Feuerwehr-Bedienfeld)=&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Datei:UGIS38.jpg|left|thumb|200px|FBF für zwei Brandmelderzentralen]]&lt;br /&gt;
&amp;lt;br style=&amp;quot;clear:both;&amp;quot;/&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Hauptzentrale muss zumindest für die Anschaltung eines Feuerwehr-Bedienfeldes &lt;br /&gt;
entsprechend DIN 14661 vorbereitet sein.&lt;br /&gt;
Für die Vernetzung mehrerer Brandmelderzentralen ist ein erweitertes Feuerwehr-Bedienfeld &lt;br /&gt;
mit mehreren Schnittstellen erforderlich.&lt;br /&gt;
Das erweiterte Feuerwehr-Bedienfeld mit gemeinsamer Steuerung/Anzeige für alle &lt;br /&gt;
Brandmelderzentralen muss der Hauptzentrale zugeordnet sein.&lt;br /&gt;
Das erweiterte FBF besteht aus einem Zusatz, der den Anschluss weiterer &lt;br /&gt;
Brandmelderzentralen an das Feuerwehr-Bedienfeld nach DIN 14661 ermöglicht.&lt;br /&gt;
Sie muss folgenden Anforderungen genügen: &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
-Die Anschaltung der Nebenzentrale(n) muss potenzialfrei erfolgen&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
-Die zusätzlichen Anschlüsse müssen, unter Berücksichtigung der betreffenden Funktionen aus DIN EN 54-2, den Schnittstellenbedingungen der DIN 14661 entsprechen&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
-Die Überwachung der Übertragungswege zwischen dem erweiterten Feuerwehr-Bedienfeld und den Brandmelderzentralen darf indirekt erfolgen. z.B. dadurch, dass mindestens eine Ader der Energieversorgungszuleitung des Feuerwehr-Bedienfeldes, von der Hauptzentrale aus, durch alle Zuleitungen geschleift wird, so dass bei einem Leitungsfehler einer Feuerwehr-Bedienfeld-Zuleitung die grüne Betriebsanzeige am Feuerwehr-Bedienfeld erlischt&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
-Der Erweiterungs-Zusatz zum Feuerwehr-Bedienfeld und das Feuerwehr-Bedienfeld sind örtlich zusammenzufassen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Welche Funktionen das Feuerwehr-Bedienfeld anzeigt, bzw. welche Funktionen für welche Brandmelderzentralen wirksam werden müssen, ist nachstehender Tabelle zu entnehmen:'''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Datei:UGIS40-1.jpg|left|thumb|600px]]&lt;br /&gt;
&amp;lt;br style=&amp;quot;clear:both;&amp;quot;/&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=Leitungsverlegung=&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Redundanzwege müssen jeweils in getrennten Kabeln verlegt werden. Bei einem &lt;br /&gt;
einfachen Leitungsfehler (Drahtbruch, Kurzschluss oder Fehler gleicher Wirkung) muss eine &lt;br /&gt;
Anzeige der Störungsmeldung an der übergeordneten Brandmelderzentrale erfolgen und &lt;br /&gt;
die Redundanzleitung muss das vorgesehene Signal übertragen. &lt;br /&gt;
Der überwachte Übertragungsweg für Störungs- und Abschaltzustand darf in einem Kabel &lt;br /&gt;
mit dem Redundanzweg der Brandmeldung mitgeführt werden. &lt;br /&gt;
Bei erforderlicher Berücksichtigung der Leitungsanlagenrichtlinie (LAR) sind die &lt;br /&gt;
Übertragungswege als Leitungsanlage einer Brandmeldeanlage aufzufassen. (BHE-Infopapier)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=Sonstiges=&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die jeweiligen Flächenbegrenzungen und zugehörigen Redundanzmaßnahmen sind den &lt;br /&gt;
Anforderungen nach VDE 0833-2,  6.2.1 ”Brandmelderzentrale” zu entnehmen und gelten &lt;br /&gt;
für die übergeordnete Brandmelderzentrale bezogen auf die Gesamtanlagengröße.&lt;br /&gt;
Eine weitergehende Kaskadierungsstufe untergeordneter Brandmelderzentralen ist nicht &lt;br /&gt;
zulässig.&lt;br /&gt;
Die Funktionen der Nebenzentralen, die nicht in Betrieb sind, z.B. Feuerwehr rufen, etc. &lt;br /&gt;
sind so zu beschalten, dass keine missverständlichen Anzeigen möglich sind. Nach &lt;br /&gt;
durchgeführten Instandhaltungsmaßnahmen hat der jeweilige Errichter sich vom Zustand &lt;br /&gt;
der Gesamtanlage am FBF/FAT/bzw. an der abgesetzten Anzeigeeinrichtung zu überzeugen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
That adrdssees several of my concerns actually.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=Praxisbeispiel=&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Datei:UGIS41.jpg|left|thumb|200px|Drei Brandmelderzentralen auf ein FBF und 4 FATs mit Protokolldrucker]]&lt;br /&gt;
&amp;lt;br style=&amp;quot;clear:both;&amp;quot;/&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
= Beratung und Zertifizierung nach DIN 14675 =&lt;br /&gt;
[[Unternehmensberatung Wenzel - DIN 14675]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
I read your post and wished I'd witretn it&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>94.23.1.28</name></author>	</entry>

	<entry>
		<id>https://www.brandschutz-wiki.de/index.php?title=Vernetzung_von_Brandmeldeanlagen_nach_DIN_14675</id>
		<title>Vernetzung von Brandmeldeanlagen nach DIN 14675</title>
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				<updated>2012-10-14T06:54:57Z</updated>
		
		<summary type="html">&lt;p&gt;94.23.1.28: /* Anzeige für die Feuerwehr (Feuerwehr-Anzeigetableau) */&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;=Vernetzung von Brandmeldeanlagen nach DIN 14675 und VdS 2878=&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Datei:UGIS36.jpg|left|thumb|200px|Vernetzung: FAT und FBF für zwei Brandmelderzentralen]]&lt;br /&gt;
&amp;lt;br style=&amp;quot;clear:both;&amp;quot;/&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Wenn bei einer Erweiterung eines Objektes die vorhandene Brandmelderzentrale nicht erweitert werden kann, ist eine größere Brandmelderzentrale oder eine weitere BMZ als Ergänzung zu installieren.&lt;br /&gt;
Die Erweiterung einer bestehenden BMA ist mit der zuständigen Genehmigungsbehörde (z.B. Feuerwehr) und dem Betreiber abzustimmen.&lt;br /&gt;
Eine weitere BMZ muss mit der bestehenden Brandmelderzentrale gemäß der VdS-Richtlinie VdS2878 vernetzt werden. Die Vernetzung im Sinne der VDE 0833-2 setzt nicht unbedingt eine Datenschnittstelle voraus, sondern kann auch nach einer definierten Kontaktschnittstelle erfolgen. Die Hauptzentrale steuert zumindest die Übertragungseinrichtung und das Feuerwehr-Schlüsseldepot an. Die Nebenzentrale steuert in jedem Fall die Hauptzentrale an und ggf. die interne Alarmierung. Die Hauptzentrale und die Nebenzentrale(n) werden durch ein erweitertes Feuerwehr-Bedienfeld durch die &lt;br /&gt;
Feuerwehr bedient.&lt;br /&gt;
Eine Anlage, die nicht mehr den geltenden Normen entspricht, hat Bestandsschutz und darf nur innerhalb des bestehenden Brandabschnittes erweitert werden. Es dürfen keine neuen Brandabschnitte entstehen. Das bestehende Schutzziel darf nicht erweitert werden.&lt;br /&gt;
 &lt;br /&gt;
=Definition=&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Eine Vernetzung (Zusammenschaltung) liegt  immer dann vor, wenn bei einer Anlage mit &lt;br /&gt;
mehr als einer Brandmelderzentrale, mindestens eine Brandmelderzentrale oder Teile einer &lt;br /&gt;
Brandmelderzentrale übergeordnete Funktionen innerhalb der Anlage ausführen. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=Vernetzung verschiedener Brandmelderzentralen=&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Verfügen die zu vernetzenden Brandmelderzentralen über eine interoperable &lt;br /&gt;
Systemvernetzung, so ist in der Regel keine Änderung bezüglich der Alarmübertragung, &lt;br /&gt;
der Funktion des Feuerwehr-Bedienfeldes, des Feuerwehr-Schlüsseldepot und des &lt;br /&gt;
Feuerwehr-Anzeigetableau erforderlich.&lt;br /&gt;
Werden Brandmelderzentralen, die über keine interoperable Systemvernetzung verfügen &lt;br /&gt;
zusammengeschaltet, sind insbesondere die Anforderungen bezüglich Ausfallsicherheit, &lt;br /&gt;
Bedienung und Anzeige gemäß nachfolgenden Festlegungen zu beachten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=Übertragung des Alarmzustandes=&lt;br /&gt;
Die Weiterleitung des Alarmzustandes der Nebenzentrale an die Hauptzentrale muss so &lt;br /&gt;
erfolgen, dass bei einer einfachen Störung (z.B. Drahtbruch oder Kurzschluss in einem &lt;br /&gt;
Übertragungsweg) die Funktion der Anlage nicht beeinträchtigt werden darf. &lt;br /&gt;
Zusätzlich müssen Störungen in den Übertragungswegen zwischen den einzelnen &lt;br /&gt;
Brandmelderzentralen und der Hauptzentrale an der übergeordneten Einrichtungen &lt;br /&gt;
angezeigt werden.&lt;br /&gt;
Die Übertragung des Alarmzustandes der Nebenzentrale muss vom Ausgang der &lt;br /&gt;
Ansteuerung der Übertragungseinrichtung (ÜE) der Nebenzentrale über zwei überwachte &lt;br /&gt;
Übertragungswege rückwirkungsfrei erfolgen. Die Überwachung der Übertragungswege &lt;br /&gt;
muss von der Hauptzentrale aus erfolgen. Dabei verhält sich die Nebenzentrale zur &lt;br /&gt;
Hauptzentrale wie zwei Meldergruppen. &lt;br /&gt;
Die Beschaltung zur Auslösung der Hauptzentrale durch die Nebenzentrale hat auf &lt;br /&gt;
Veranlassung des Betreibers und Spezifikation des Errichters der Hauptzentrale zu erfolgen. &lt;br /&gt;
Sie muss potenzialfrei und rückwirkungsfrei sein.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=Übertragung des Störungs- und Abschaltungszustands=&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im Fall von Abschaltung und Störung einer Meldergruppe/Melder oder sonstiger &lt;br /&gt;
Funktionen einer Nebenzentrale müssen diese Informationen jeweils als Sammelanzeige &lt;br /&gt;
an der Hauptzentrale oder am FAT angezeigt werden. Diese Sammelanzeigen müssen an &lt;br /&gt;
der Hauptzentrale mit gelber Signalanzeige und mit eindeutiger Kennzeichnung der &lt;br /&gt;
betroffenen Nebenzentrale ausgeführt werden. Die Übermittlung der Signale „Abschaltung“ &lt;br /&gt;
und „Störung“ darf über einen gemeinsamen Übertragungsweg erfolgen. Der &lt;br /&gt;
Übertragungsweg muss überwacht sein. Dabei darf der Störungszustand der Nebenzentrale &lt;br /&gt;
an der Hauptzentrale als Leitungsstörung angezeigt werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Jetzt hab ich das eine blaue Ke4stchen in das Haus dirigiert, und nun ist es weg.Jetzt muss ich noch ein neues Ke4stchen da hin sciheben. Ach, Mist auch weg. Wo bleiben nur all die blauen Ke4stchen? Na egal, scheint ja genug Neue zu geben .Am Ende gewinnt der, der am meisten blaue Ke4stchen fcber hat. Toll ganz ohne Blut und Gemetzel. Gefe4llt mir!&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=Bedienung für die Feuerwehr (Feuerwehr-Bedienfeld)=&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Datei:UGIS38.jpg|left|thumb|200px|FBF für zwei Brandmelderzentralen]]&lt;br /&gt;
&amp;lt;br style=&amp;quot;clear:both;&amp;quot;/&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Hauptzentrale muss zumindest für die Anschaltung eines Feuerwehr-Bedienfeldes &lt;br /&gt;
entsprechend DIN 14661 vorbereitet sein.&lt;br /&gt;
Für die Vernetzung mehrerer Brandmelderzentralen ist ein erweitertes Feuerwehr-Bedienfeld &lt;br /&gt;
mit mehreren Schnittstellen erforderlich.&lt;br /&gt;
Das erweiterte Feuerwehr-Bedienfeld mit gemeinsamer Steuerung/Anzeige für alle &lt;br /&gt;
Brandmelderzentralen muss der Hauptzentrale zugeordnet sein.&lt;br /&gt;
Das erweiterte FBF besteht aus einem Zusatz, der den Anschluss weiterer &lt;br /&gt;
Brandmelderzentralen an das Feuerwehr-Bedienfeld nach DIN 14661 ermöglicht.&lt;br /&gt;
Sie muss folgenden Anforderungen genügen: &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
-Die Anschaltung der Nebenzentrale(n) muss potenzialfrei erfolgen&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
-Die zusätzlichen Anschlüsse müssen, unter Berücksichtigung der betreffenden Funktionen aus DIN EN 54-2, den Schnittstellenbedingungen der DIN 14661 entsprechen&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
-Die Überwachung der Übertragungswege zwischen dem erweiterten Feuerwehr-Bedienfeld und den Brandmelderzentralen darf indirekt erfolgen. z.B. dadurch, dass mindestens eine Ader der Energieversorgungszuleitung des Feuerwehr-Bedienfeldes, von der Hauptzentrale aus, durch alle Zuleitungen geschleift wird, so dass bei einem Leitungsfehler einer Feuerwehr-Bedienfeld-Zuleitung die grüne Betriebsanzeige am Feuerwehr-Bedienfeld erlischt&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
-Der Erweiterungs-Zusatz zum Feuerwehr-Bedienfeld und das Feuerwehr-Bedienfeld sind örtlich zusammenzufassen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Welche Funktionen das Feuerwehr-Bedienfeld anzeigt, bzw. welche Funktionen für welche Brandmelderzentralen wirksam werden müssen, ist nachstehender Tabelle zu entnehmen:'''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Datei:UGIS40-1.jpg|left|thumb|600px]]&lt;br /&gt;
&amp;lt;br style=&amp;quot;clear:both;&amp;quot;/&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=Leitungsverlegung=&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Redundanzwege müssen jeweils in getrennten Kabeln verlegt werden. Bei einem &lt;br /&gt;
einfachen Leitungsfehler (Drahtbruch, Kurzschluss oder Fehler gleicher Wirkung) muss eine &lt;br /&gt;
Anzeige der Störungsmeldung an der übergeordneten Brandmelderzentrale erfolgen und &lt;br /&gt;
die Redundanzleitung muss das vorgesehene Signal übertragen. &lt;br /&gt;
Der überwachte Übertragungsweg für Störungs- und Abschaltzustand darf in einem Kabel &lt;br /&gt;
mit dem Redundanzweg der Brandmeldung mitgeführt werden. &lt;br /&gt;
Bei erforderlicher Berücksichtigung der Leitungsanlagenrichtlinie (LAR) sind die &lt;br /&gt;
Übertragungswege als Leitungsanlage einer Brandmeldeanlage aufzufassen. (BHE-Infopapier)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=Sonstiges=&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die jeweiligen Flächenbegrenzungen und zugehörigen Redundanzmaßnahmen sind den &lt;br /&gt;
Anforderungen nach VDE 0833-2,  6.2.1 ”Brandmelderzentrale” zu entnehmen und gelten &lt;br /&gt;
für die übergeordnete Brandmelderzentrale bezogen auf die Gesamtanlagengröße.&lt;br /&gt;
Eine weitergehende Kaskadierungsstufe untergeordneter Brandmelderzentralen ist nicht &lt;br /&gt;
zulässig.&lt;br /&gt;
Die Funktionen der Nebenzentralen, die nicht in Betrieb sind, z.B. Feuerwehr rufen, etc. &lt;br /&gt;
sind so zu beschalten, dass keine missverständlichen Anzeigen möglich sind. Nach &lt;br /&gt;
durchgeführten Instandhaltungsmaßnahmen hat der jeweilige Errichter sich vom Zustand &lt;br /&gt;
der Gesamtanlage am FBF/FAT/bzw. an der abgesetzten Anzeigeeinrichtung zu überzeugen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Kompatibilität===&lt;br /&gt;
Das funktionsgerechte Zusammenwirken der einzelnen Komponenten muss gewährleistet &lt;br /&gt;
sein. Im Zweifelsfall ist die Funktionalität durch eine unabhängige Prüfstelle festzustellen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=Praxisbeispiel=&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Datei:UGIS41.jpg|left|thumb|200px|Drei Brandmelderzentralen auf ein FBF und 4 FATs mit Protokolldrucker]]&lt;br /&gt;
&amp;lt;br style=&amp;quot;clear:both;&amp;quot;/&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
= Beratung und Zertifizierung nach DIN 14675 =&lt;br /&gt;
[[Unternehmensberatung Wenzel - DIN 14675]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
I read your post and wished I'd witretn it&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>94.23.1.28</name></author>	</entry>

	<entry>
		<id>https://www.brandschutz-wiki.de/index.php?title=Brandmelderzentralen_DIN_EN_54-2</id>
		<title>Brandmelderzentralen DIN EN 54-2</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="https://www.brandschutz-wiki.de/index.php?title=Brandmelderzentralen_DIN_EN_54-2"/>
				<updated>2012-10-14T06:00:08Z</updated>
		
		<summary type="html">&lt;p&gt;94.23.1.28: PmUpkyEuFRcuqqXjFKq&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;There is a critical shortage of informative atrilces like this.&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>94.23.1.28</name></author>	</entry>

	<entry>
		<id>https://www.brandschutz-wiki.de/index.php?title=Brandschutz_Wiki:Impressum</id>
		<title>Brandschutz Wiki:Impressum</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="https://www.brandschutz-wiki.de/index.php?title=Brandschutz_Wiki:Impressum"/>
				<updated>2012-10-14T04:17:55Z</updated>
		
		<summary type="html">&lt;p&gt;94.23.1.28: TrycycPBnh&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;Finding this post has aswrneed my prayers&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>94.23.1.28</name></author>	</entry>

	<entry>
		<id>https://www.brandschutz-wiki.de/index.php?title=%C3%9Cbertragungseinrichtungen</id>
		<title>Übertragungseinrichtungen</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="https://www.brandschutz-wiki.de/index.php?title=%C3%9Cbertragungseinrichtungen"/>
				<updated>2012-10-14T00:58:00Z</updated>
		
		<summary type="html">&lt;p&gt;94.23.1.28: /* Schadensfall mit Abwandlungen */&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;==Haftungsproblme für die Notruf- und Serviceleitstelle (NSL)==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Einleitung===&lt;br /&gt;
Auf die Betreiber von Notruf- und Serviceleitstelle - also Polizei und Feuerwehr, aber auch private Sicherheitsdienstleister und Industriekonzerne - werden in naher Zukunft neue &lt;br /&gt;
Herausforderungen mit akutem Handlungsbedarf zukommen. Das hat zwei Ursachen: Zum einen stellt die Deutsche Telekom den Betrieb der analogen Standardfestverbindungen (aSFV) und von Teilen des Datex-P-Dienstes ein. Zum anderen kommt die Euronorm EN 50518 mit vielen neuen, kostenintensiven Anforderungen an private und öffentliche Leitstellen. Es wird sich dabei zeigen, inwieweit kleine Unternehmen die neuen Vorgaben überhaupt finanziell und organisatorisch bewältigen können. Mittelstand ade?&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Dass bisher kein Aufschrei der Branche zu vernehmen war, lässt sich einfach erklären: Vielfach sind diese Entwicklungen noch gar nicht bekannt, oder ihre Auswirkungen werden radikal unterschätzt. Dabei müssen sich nicht nur die Leitstellenbetreiber selbst Gedanken zu diesem Thema machen, sondern auch und gerade ihre Kunden. Denn letztlich trifft es sie, wenn ihr Sicherheitsdienstleister technisch nicht mehr auf der Höhe der Zeit ist oder gar seine Leitstelle nicht mehr betreiben kann. Außerdem müssen die Nachfrager von Leitstellendiensten gegebenenfalls ihre eigene Technik, sprich: Gefahrenmelde- und Videoüberwachungsanlagen, modernisieren, was naturgemäß mit Kosten verbunden ist. Und die lassen sich bekanntermaßen nur im Rahmen halten, wenn man rechtzeitig und nicht überstürzt handelt. Und auch die Haftungsfrage im Fall der Fälle ist noch nicht geklärt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Wie auch immer die individuelle Situation der Nachfragen von Leitstellendiensten sein mag – eins steht schon heute fest: Wer bislang noch nicht von seinem Dienstleister über die aktuelle Lage informiert worden ist, sollte sich fragen, ob er es überhaupt mit einem kompetenten Unternehmen zu tun hat und eine vertrauenswürdige Zusammenarbeit überhaupt noch möglich ist. Aus dieser geänderten Situation ergeben sich neue Haftungsproblematiken, die im Folgenden dargestellt werden. Hierbei sind die verschiedenen Parteien und ihr jeweiliger Handlungsbedarf zu betrachten, dies sind die Leitstellenbetreiber, die Facherrichter und die Endkunden, d.h. Nachfrager von Leitstellendiensten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Es wird hier der Versuch unternommen Aspekte des rechtliche Umfeldes und der allgemeinen Haftungssituation anzusprechen. Es muß beachtet werden, dass jeder Fall unterschiedlich ist und eine kleine Abweichung im Sachverhalt schon zu einer veränderten Haftungssituation führen kann. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
 &lt;br /&gt;
Hallo, habt Ihr Typen vom EM Blogger nichts anreeds zu tun als immer auf der besten Nationalmanschaft von Europa  (Deutschland) herumzuhacken. Als ich mich auf Eurer Seite angemeldet habe, dachte ich sie sei sehr informativ.Leider falsch gedacht.  Es sind doch nur  sis, die es einfach nicht verkraften, dass Deutschland wieder eine super Elf auf die Beine gestellt haben, wie man an den Egebnissen ja sieht.  Ihr solltet in Eurem Selbstmitleid nicht ertrinken, sondern etwas tatkr ftiges unternehmen mit Eurem Sauhaufen, dass Euch nicht in dem einzigen Grossereigniss das Ihr in den n chsten 20 Jahren habt, die Felle schon vorher wegschwimmen.Ein DFB Fan, der sich auch  ber Ergebnisse, z.B. der Schweiz sehr freut, um die EM spannender zu machen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Ansprüche des Juweliers auf Schadensersatz=== &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Ansprüche gegen den Errichter der EMA====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Es könnten folgende Ansprüche auf Schadensersatz des Juweliers gegen den Errichter der EMA vorliegen:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Erste Abwandlung'''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Juwelier könnte in der ersten Abwandlung Ansprüche gegen den Errichter haben, da die ursprünglich durch ihn eingebaute EMA nicht funktionierte bzw. kein Alarm an die NSL übertragen worden war.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''1.Anspruch aus Werkvertrag § 631 BGB'''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Zunächst kommen Ansprüche aus einem Werkvertrag in Betracht. Ansprüche aus einem Werkvertrag, der die reine Errichtung der Anlage zum Inhalt hat, ergeben sich nur, wenn die Anlage selber oder Teile davon mangelhaft gewesen wären und diese Mängel zu einem Schaden geführt hätten. Davon gehen wir im vorliegenden Fall aber nicht aus. Der reine Einbau und die Inbetriebnahme der Anlage waren mangelfrei. Eine ordnungsgemäße Abnahme hatte stattgefunden, so dass die Anlage seinerzeit mangelfrei übergeben worden war.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''2.Anspruch aus Wartungs-/Instandhaltungsvertrag (Dienstvertrag) § 280 I BGB'''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Allerdings könnten sich Ansprüche aus dem geschlossenen Wartungs- und Instandhaltungsvertrag ergeben. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''a.Schuldverhältnis'''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Für einen vertraglichen Anspruch müsste zunächst ein Vertragsschluss zwischen den Parteien vorliegen. Dieser setzt bekanntlich Angebot und Annahme voraus. Laut Sachverhalt hat es einen schriftlichen Wartungsvertrag zwischen den Parteien gegeben. Wartungsverträge stellen regelmäßig Dienstverträge dar, da nicht, wie bei einem Werkvertrag, ein bestimmter Erfolg geschuldet wird, sondern die Dienstleistung an sich.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Gemäß Wartungsvertrag ist der Errichter verpflichtet, selbst eingebaute oder fremd übernommene Anlagen nach bestimmten Intervallen zu warten und instand zu halten. Die Intervalle richten sich nach den einschlägigen Vorschriften und VdS-Richtlinien. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die sich hieraus ergebenden Pflichten der Vertragsparteien sind auf Auftragnehmerseite (Errichter) eine mangelfreie und ordnungsgemäße Dienstleistung, mithin die genaue und ordnungsgemäße Wartung/Instandhaltung. Weiterhin ist der Errichter nach dem Vertrag auch dafür zuständig, rechtzeitig Termine mit dem Betreiber der Anlage auszumachen und die Wartungsintervalle einzuhalten. Auf Auftraggeberseite besteht die Vergütungspflicht und das Ermöglichen der Wartungsdurchführung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Sollte es hierbei zu einer Pflichtverletzung kommen, kann ein Schadensersatzanspruch entstehen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''b.Pflichtverletzung'''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Es müsste weiterhin eine Pflichtverletzung durch den Errichter vorgelegen haben. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Definition:Eine Pflichtverletzung ist jedes objektiv nicht pflichtgemäßes, &lt;br /&gt;
d.h. dem Schuldverhältnis nicht gerecht werdendes Verhalten des Schuldners. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Von dem Errichter zu beachtende Pflichten:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
-Die Hauptleistungspflichten sind ordnungsgemäße Wartung auch durch Überwachung der Wartungsintervalle.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
-Allgemeine Nebenpflichten sind Schutz- und Sorgfaltspflichten bei der Auftragsausführung etc.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Arten der Pflichtverletzung:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
-Unmöglichkeit der Leistung - war hier nicht gegeben, da problemlos eine Wartung und somit ein Austausch der defekten Teile hätte stattfinden können.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
-Schlechtleistung - liegt dann vor, wenn der Auftrag nicht, wie vereinbart und erwartet durchgeführt wurde.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im vorliegenden Fall bestand zwischen dem Errichter und dem Juwelier ein Vertrag, der besagte, dass die EMA nach Vorgabe der einschlägigen Vorschriften in regelmäßigen Intervallen gewartet hätte werden müssen. Dies wurde auch eingehalten. Allerdings könnte sich eine Schlechtleistung daraus ergeben, dass der Errichter als Fachmann von einem Umstand erfahren hat, der die Funktion der EMA nicht mehr gewährleisten würde. Dadurch, dass die &lt;br /&gt;
Telekom den Datex-P Dienst nicht mehr anbietet, müssen für diese speziellen Aufschaltungen andere Möglichkeiten gesucht werden. Die alten Geräte, die der Kunde hatte waren nicht für die neue Übertragungstechnik TCP/IP geeignet. Dies wusste der Errichter. Nachdem der Kunde selber dieses Fachwissen im Allgemeinen nicht hat, könnte sich hieraus eine Aufklärungspflicht ergeben. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Auf der anderen Seite ist der Kunde grundsätzlich für das Netz selber verantwortlich, d.h. bei Veränderungen der Netzverfügbarkeit durch die Telekom müsste dieser auch selber reagieren. Der Errichter hatte seinerzeit eine Anlage eingebaut, die dem aktuellen Stand der Technik entsprach und somit seine Pflicht erfüllt. Daraus ergäbe sich eher keine Aufklärungspflicht des Errichters.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Dennoch müsste der Errichter natürlich spätestens im Rahmen einer Wartung der Anlage auf die neuen Bedingungen hinweisen, da eine Wartung an einem nicht mehr tauglichen Gerät schon fast als sittenwidrig oder Betrug angesehen werden könnte.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im vorliegenden Fall hatte der Errichter versucht, den Juwelier mit zwei Anschreiben auf die geänderten Bedingungen hinzuweisen. Diese Schreiben wurde jedoch aus Nachlässigkeit nicht beach-tet. Hier ist fraglich, ob und wie der Errichter durch seine Schutz- und Sorgfaltspflichten verpflichtet wäre, seine Kunden zwingend auf die Veränderung bei der Telekom hinzuweisen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Insbesondere bei Errichtern mit vielen verschiedenen Kunden erscheint eine Information per Post die einzig praktikable Lösung zu sein, denn sowohl Anrufe als auch persönliche Besuche könnten ihm nicht zugemutet werden. Vermutlich wird aber ein einfaches Anschreiben als nicht genug angesehen werden. Allerdings sollten zwei Schreiben ausreichen, oder aber besser gleich ein Einschreiben. Ein solches Informationsschreiben sollte inhaltlich aber so verständlich sein, dass der Laie versteht, worum es geht und dass er handeln muss. Der reine Hinweis, dass die Telekom ihren Datex-P Dienst einstellt, wird wohl nicht reichen. Vielmehr muss dem Kunden klar gemacht werden, dass seine Anlage dann mangels Netz/Übertragungsweg nicht mehr funkti-onsfähig ist. Sollte dieses Schreiben per Einschreiben gesendet werden, fallen zwar höhere Kosten für den Errichter an, aber er könnte im Streitfall vor &lt;br /&gt;
Gericht den Zugang seines Schreibens beweisen. Ob der Kunde dann darauf reagiert und seine GMA modernisieren lässt, liegt dann nicht mehr im Verantwortungsbereich des Errichters. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Zwischenergebnis: &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im vorliegenden Fall kann man davon ausgehen, dass zwei Schreiben ausreichen sollten, um der Aufklärungspflicht nach-zukommen, allerdings müsste der Errichter im Zweifel den Zugang des Schriftstücks beweisen. Nachdem diese vom Kunden selber nicht beachtet wurde und er keine Anpassung seiner Anlage vornehmen ließ, hat er auch keinen Anspruch auf Ersatz des Schadens gegen den Er-richter.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Zweite Abwandlung'''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In dieser Fallkonstellation hat der Errichter seine Leistungen ordnungsgemäß erfüllt und mithin hat der Juwelier keinen Anspruch gegen den Errichter.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Dritte Abwandlung'''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Hier ist fraglich, was die geschuldete Leistung ist und ob diese ordnungsgemäß erbracht wurde. Grundsätzlich haftet der Errichter wieder für Schlechtleistung. Der Einbau der EMA mit der neusten Technik, samt Rechner, Router etc. war ordnungsgemäß und mangelfrei und mithin keine Schlechtleistung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Schlechtleistung könnte aber darin liegen, dass er seine EMA via TCP/IP über ein instabiles Netz aufgeschaltet hatte bzw. keine ausreichende Redundanz geschaffen hatte. Allerdings hatte der Juwelier seinen Provider selber ausgesucht, so dass dessen Netzverfügbarkeit nicht mehr in den Kompetenzbereich des Errichters fällt. Ebensowenig kann der Errichter den Kunden zwingen, eine Redundanz zu schaffen. Dennoch muss natürlich darauf geachtet werden, dass der Errichter seinen Aufklärungspflichten gegenüber dem Kunden nachkommt, insbesondere wenn dieser z.B. eine VdS-Anlage beauftragt hat, welchen dieses zwingend vorschreibt. Sollte der Kunde sich nach wie vor weigern, einen zweiten Übertragungsweg via GSM/GPRS/UMTS einzurichten, ist der Errichter aus der Haftung. (TIPP: Dies sollte man sich am Besten auch dokumentieren lassen.)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im Ergebnis hat der Juwelier keinen Anspruch gegen den Errichter auf Schadensersatz.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Ansprüche des Juweliers gegen die NSL====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Allerdings können Ansprüche auf Schadensersatz gegen die Notruf- und Serviceleitstelle gegeben sein. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Erste Abwandlung'''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''1.Ansprüche aus Vertrag (§ 280 I BGB)'''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''a. Schuldverhältnis'''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Für einen vertraglichen Anspruch müsste zunächst ein Vertragsschluss zwischen den Parteien vorliegen. Dieser setzt bekanntlich Angebot und Annahme voraus. Laut Sachverhalt hat es einen schriftlichen Alarmaufschaltungsvertrag und einen Interventionsvertrag gegeben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Diese stellen regelmäßig Dienstverträge dar, da nicht, wie bei einem Werkvertrag, ein bestimmter Erfolg geschuldet wird, sondern die Dienstleistung an sich. Hier werden konkret die Intervention nach Absprache und die Aufschaltung einer Gefahrenmeldeanlage auf die eigene Notruf- und Serviceleitstelle als Hauptleistungspflichten geschuldet.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die sich hieraus ergebenden Pflichten der Vertragsparteien sind auf Auftragnehmerseite (NSL) eine mangelfreie und ordnungs-gemäße Dienstleistung und auf Auftraggeberseite (Kun-de/Juwelier) die Vergütung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Sollte es hierbei zu einer Pflichtverletzung kommen, kann ein Schadensersatzanspruch entstehen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''b. Pflichtverletzung'''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Es müsste weiterhin eine Pflichtverletzung durch die NSL vorgelegen haben. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Definition: Eine Pflichtverletzung ist jedes objektiv nicht pflichtgemäßes, d.h. dem Schuldverhältnis nicht gerecht werdendes Verhalten des Schuldners. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Von der NSL zu beachtende Pflichten:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
-Die Hauptleistungspflichten sind ordnungsgemäße Aufschaltung und vereinbarte Intervention.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
-Allgemeine Nebenpflichten sind Schutz- und Sorgfaltspflichten bei der Auftragsausführung etc.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Arten der Pflichtverletzung:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
-Unmöglichkeit der Leistung - war hier nicht gegeben, da problemlos eine Intervention hätte stattfinden können.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
-Schlechtleistung - liegt dann vor, wenn der Auftrag nicht, wie vereinbart und erwartet, durchgeführt wurde.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im vorliegenden Fall bestand zwischen dem NSL und dem Juwelier ein Vertrag, der besagte, dass bei Alarmeingang zunächst der Kunde selber zu informieren sei und dann eine Intervention stattzufinden habe. Als die Telekom den Datex-P-Dienst abschaltete gab es eine Sabotagemeldung an die NSL, nachdem nun kein Netz mehr für die EMA des Juweliers gab. Dies teilte ein Mitarbeiter der NSL dem Juwelier auch umgehend telefonisch mit. Dieser verkannte aber den Ernst der Situation und war beruhigt, weil nach Aussage des Mitarbeiters viele Kunden dasselbe Problem durch die Abschaltung hatten. Eine weitere Intervention lehnte der Juwelier schließlich aus Kostengründen ab. Fraglich ist hier lediglich noch, ob die Aussage des Mitarbeiters der NSL als Art „Fehlberatung“ zu sehen sein könnte und damit als Schlechtleistung zu definieren gewesen wäre. Dafür spräche, dass er dem Juwelier suggerierte, dass die Abschaltung lediglich ein technischer Ausfall wäre, aber nicht unbedingt Einbrecher dahinter stecken würden und daher kein weiterer Handlungsbedarf gegeben wäre. Auf der anderen Seite hat er ordnungsgemäß seinen Alarmplan abgearbeitet und mit dem Anruf seine Pflicht erfüllt. Die reine Anmerkung, dass es technische Probleme mit der Telekom gäbe, welches auch der Wahrheit entsprach, reicht noch nicht aus, um hier eine fehlerhafte Beratung anzunehmen. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im vorliegenden Fall bestand für die NSL aus dem Vertrag eine Pflicht zum Handeln, welche sie durch Abarbeiten des Alarm-plans auch erfüllt hat. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''c. Rechtsfolge'''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Somit liegt objektiv keine Pflichtverletzung in Form von Schlecht-leistung durch die NSL vor. Als Rechtsfolge steht dem Juwelier gegen die NSL aus dem Vertrag kein Schadensersatz zu.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Weitere Ansprüche sind in der ersten Abwandlung nicht denkbar.&lt;br /&gt;
 &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Zweite Abwandlung'''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''1. Ansprüche aus Vertrag (§ 280 I BGB)'''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''a. Schuldverhältnis'''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Laut Sachverhalt hat es einen schriftlichen Alarmaufschaltungs-vertrag und &lt;br /&gt;
einen Interventionsvertrag gegeben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Wie bereits oben dargestellt sind die sich hieraus ergebenden Pflichten der Vertragsparteien auf Auftragnehmerseite (NSL) eine mangelfreie und ordnungsgemäße Dienstleistung und auf Auftraggeberseite (Kunde/Juwelier) die Vergütung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Sollte es hierbei zu einer Pflichtverletzung kommen, kann ein Schadensersatzanspruch entstehen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''b. Pflichtverletzung'''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Es müsste weiterhin eine Pflichtverletzung durch die NSL vorgelegen haben. In Frage kommt wieder eine Schlechtleistung, welche dann vorliegt, wenn der Auftrag nicht, wie vereinbart und erwartet, durchgeführt wurde.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im vorliegenden Fall bestand zwischen dem NSL und dem Juwelier ein Vertrag, der die Aufschaltung auf die AEZ der NSL via TCP/IP garantieren sollte. Voraussetzung dafür war, dass der Betreiber seiner NSL die technische Möglichkeit dazu bereitstellt, so dass der Facherrichter des Kunden die EMA entsprechenden einstellen kann. Dies war vorliegend nicht geschehen. Der Betreiber nutze die Unwissenheit des Kunden dahingehend aus, dass er diesem erklärte, die Anlage wäre nun funktionsfähig er kümmere sich um den Rest. Er tat dies, obwohl er genau wusste dies technisches nicht ohne den Errichter möglich wäre.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''c. Vertretenmüssen'''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Über das objektive Vorliegen einer Pflichtverletzung nach § 280 I 1 BGB &lt;br /&gt;
hinaus, muss die Pflichtverletzung gem. § 280 I 2 BGB von der NSL zu vertreten sein.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Pflichtverletzung hat der Schuldner dann zu vertreten, wenn er vorsätzlich oder fahrlässig gehandelt hat (§ 276 BGB). Der Schuldner hat im Bereich der vertraglichen Haftung über eigenes Verschulden hinaus auch für das Fremdverschulden seiner Erfül-lungsgehilfen und der gesetzlichen Vertreter nach § 287 BGB zu haften. Ein Unternehmen muss sich daher die Pflichtverletzung seines Mitarbeiters zurechnen lassen. Aufgrund der Gesetzesformulierung wird das Vertretenmüssen des Schuldners widerlegbar vermutet. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Es ist somit regelmäßig von einem Verschulden auszugehen, soweit nicht klare Anhaltspunkte für fehlendes Verschulden er-kennbar sind.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Nachdem der Betreiber der NSL seinem Kunden trotz besseren Wissens mitgeteilt hatte, dass seine Anlage nun in betrieb sei, kann man hier von einem vorsätzlichen Handeln ausgehen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''d. Kausalität'''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Zwischen der falschen Aussage des NSL-Betreibers und dem Einbruch bei dem Juwelier müsste Kausalität bestehen. Kausal ist die Handlung, wenn sie nicht weggedacht werden könnte, ohne dass der konkrete Erfolg entfiele. Wenn der Betreiber der NSL den Kunden nicht falsch informiert hätte, wäre dieser aller Voraussicht nach nicht in den Urlaub gefahren, ohne sich um die Funktionsfähigkeit der Anlage gekümmert zu haben. Der Überfall hätte bei einer aufgeschalteten EMA zu einem Alarm und einer Intervention geführt, welche den Einbruch zwar nicht ganz verhindert, aber zumindest zeitlich eingegrenzt hätte. Mithin war die falsche Aussage des Betreibers zumindest mitkausal für den Erfolg.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''e. Schaden''' &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Es müsste ein Schaden entstanden sein. Der entwendete Schmuck stellt den Schaden dar.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''f. Rechtsfolge'''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Anspruch ist somit entstanden. Als Rechtsfolge steht dem Juwelier gegen die NSL ein Schadensersatz in Höhe der Summe des entwendeten Schmucks zu.&lt;br /&gt;
 &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''2.Ansprüche aus Delikt (§ 823 I BGB) gegen die NSL'''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Dem Juwelier könnte weiterhin ein Anspruch aus unerlaubter Handlung gegen die NSL zustehen, wenn durch deren schädigende Handlung bei dem Juwelier der Schaden verursacht wurde. Dafür käme wieder die fehlerhafte Beratung des Betreibers in Betracht. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''a. Handlung''' &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Zunächst müsste ein Handeln des fraglichen Mitarbeiters vorgelegen haben. Hier hatte der Betreiber der NSL den Kunden angerufen und ihm mitgeteilt, dass seine Anlage nunmehr funktioniere. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''b. Erfolg'''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bei dem nicht mehr wirkungsvoll gesicherten Juwelier wurde eingebrochen und es erfolgte keine Intervention, welche die Ein-brecher unter Umständen gestoppt hätte.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''c. Kausalität'''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Zwischen der falschen Aussage des Betreibers und dem Einbruch bei dem Juwelier müsste Kausalität bestehen. Kausal ist eine Handlung dann, wenn sie nicht hinweg gedacht werden könnte, ohne dass der konkrete Erfolg entfiele. Der Einbruch hätte evtl. auch ohne die Mitteilung des Betreibers stattgefunden, allerdings war er mitkausal für die schwere des Einbruchs.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''d. Rechtsfolge'''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Da die Voraussetzungen des § 823 I BGB vorliegen, steht dem Juwelier gegen die NSL ein Schadensersatz in Höhe der abhanden gekommenen Summe zu. Zu prüfen wäre noch, ob der Kunde selber eine Mitschuld trägt, da dieser das Handeln der NSL nicht weiter hinter fragte. Es hätte ihm zumindest auffallen müssen, dass er seine Anlage nicht scharf schalten musste/konnte. Nur aufgrund seiner eigenen Eile verließ er sich auf die Aussage des NSL-Betreibers. Nachdem er bereits lange zuvor eine EMA hatte, wäre ihm hier ein gewisses technisches Grundverständnis zuzurechnen gewesen, welches eine Mitschuld zur Folge hätte. &lt;br /&gt;
 &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Dritte Abwandlung'''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Auch bei diesem Sachverhalt stellt sich wieder die Frage nach der geschuldeten Leistung ist und ob diese ordnungsgemäß erbracht wurde. Eine Haftung kommt ebenfalls nur bei mangelhafter Leistung in Betracht. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Grundsätzlich schuldet der Leitstellenbetreiber laut Vertrag nur den „Empfang“ des Alarms und dessen weitere Bearbeitung (Aufschaltungs-/Alarm-Service-/Interventions-Vertrag). Für die Netzverfügbarkeit bzw. den Übertragungsweg des Alarms kann er im Regelfall keine Garantie übernehmen. Dies war zu Zeiten des Telekomnetzwerkes kein wirkliches Problem, da diese eine Netzverfügbarkeit von ca. 98% garantierte.&lt;br /&gt;
Um also den Empfang des Alarm sicher zu stellen, müssen die Betreiber der NSLn die aktuelle Technik zur Verfügung stellen und sich mit den wechselnden Produkten insbesondere den Telekomprodukten beschäftigen. IP basierte Lösungen sollten immer über den redundanten Funkersatzweg (GSM, GPRS) abgesichert sein, damit dies auch den VdS Richtlinien entspricht. Wichtig ist es auch, die eigenen Mitarbeiter permanent auf die neuen Produkte zu schulen, und diese regelmäßig zu überprüfen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im vorliegenden Fall könnte die Schlechtleistung allein darin liegen, dass die NSL die EMA via TCP/IP über ein instabiles Netz aufgeschaltet hatte bzw. keine ausreichende Redundanz geschaffen hatte. Allerdings hatte der Juwelier seinen Provider selber ausgesucht, so dass dessen Netzver-fügbarkeit nicht mehr in den Kompetenzbereich der NSL fällt. Ebensowe-nig kann die NSL den Kunden zwingen, eine Redundanz zu schaffen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im Ergebnis hat der Juwelier keinen Anspruch gegen den Errichter auf Schadensersatz.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Ansprüche des Juweliers gegen den Netzprovider===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Erste + Zweite Abwandlung'''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In den ersten beiden Abwandlungen ergeben sind keine Schadenser-satzansprüche denkbar.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Dritte Abwandlung'''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In dieser Abwandlung könnten sich aus dem Dienstleistungsvertrag zwischen dem Juwelier als Kunden und dem Netzprovider wieder Schadensersatzansprüche gem. § 280 I BGB ergeben. Dazu müsste dem Juwelier durch die Schlechtleistung des Providers ein Schaden entstanden ist. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Schaden liegt in den, durch den Einbruch entwendeten, Schmuckstücken. Der Einbruch war nur möglich gewesen, weil das Netz auf dem die EMA aufgeschaltet war, gestört worden war, so dass kein Einbruchalarm an die NSL abgegeben worden war. Diese Netzstörungen wurden zum einen durch den Provider selbst, aber zum anderen auch durch Sabotage verursacht. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Fraglich ist hier, welche Leistung schuldet der Provider laut seinem Vertrag. Hauptleistungspflicht ist die Zurverfügungstellung des Netzes via IP. Dieser Pflicht ist der Provider im vorliegenden Fall allerdings nachgekommen, da die Aufschaltung ordnungsgemäß eingerichtet werden konnte. Problematisch war hier lediglich die Standfestigkeit des Netzes. Es kam immer wieder zu Netzausfällen, die zu Störungsmeldungen bei der NSL führten. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Frage ist, wer zeichnet verantwortlich für den Übertragungs-weg/Transmission-Path und die Verfügbarkeit. Die Telekom garantierte früher eine Netzverfügbarkeit von ca. 98%. Diesen Wert kann ein Netzprovider heute sicher nicht erreichen. Das Internet war von seinem Ursprung darauf angelegt, zum Internetsurfen zur Verfügung zu stehen und um zeitlich begrenzte Transaktionen vornehmen zu können. Eine dauerhafte Verfügbarkeit für z.B. Standleitungen in der Sicherheitstechnik war vom Ansatz nicht vorgesehen. Kleine Ausfallzeiten des Netzes sind somit nicht ungewöhnlich und von dem Provider nicht zu verantworten. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Eine vertragliche Haftung käme nur dann in Betracht, wenn der Provider ausdrücklich eine gewisse Netzverfügbarkeit in Form einer Garantie schriftlich zugesichert hätte. Dies war laut Sachverhalt nicht der Fall. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Rechtsfolge: Der Juwelier hat mangels vertraglicher Schlechtleistung keinen Schadensersatzanspruch gegen den Netzprovider.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Präventionsmöglichkeiten für Haftungssituationen===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Notruf- und Serviceleitstelle'''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
-Ausstattung mit neuer Technik, Umrüstung der alten bzw. neue AEZ für TCP/IP&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
-neues Netz, gute Provider unterstützen - Feedback an Kunden &amp;amp; Errichter geben&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
-neue Telekomprodukte auswerten und benutzen&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
-Schulung der Mitarbeiter auf neue Produkte&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
-NSL schuldet lt. Vertrag grds. nur den „Empfang“ des Alarms, d.h. am Besten explizit einen Haftungsausschluss für Meldewege im Alarm-Service-Vertrag vereinbaren&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Fazit:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Regelmässige Schulungen der Mitarbeiter und eine ständige Überwachung der Notrufzentrale durch den VdS in Verbindung mit modernster, redundant aufgebauter Technik sind der Garant für die Sicherheit der Kunden Objekte. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Endkunden'''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
-Kauf von neuer Technik, aber aktuelle Trends nicht blind mitmachen, nur darauf achten, den Anschluss nicht zu verpassen &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
-sicherer Einbau der Hardware für Alarmübertragungen, so dass Sabotage vermieden wird; z. B. Notstromversorgung, nicht in Reichweite von Kindern etc.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
-sorgfältige Auswahl des Providers, denn der Kunden trägt die Verantwortung für den Transmission-Path und die Netzverfügbarkeit&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
-Sondervereinbarung mit Provider über Standfestigkeit des Netzes versuchen zu schließen (VdS bereits versucht - bisher noch keinen Provider gefunden, der dazu bereit wäre)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Nachdem die Gefahrenmeldung den Ort des Geschehens über das Netz verlassen hat, muss die für die Weiterleitung der Nachricht gewählte Infrastruktur eine sichere uns schnelle Übertragung ermöglichen. Das Internet Protokoll, das immer über die jeweils verfügbaren Netzwerkknotenpunkte versandt wird und so schadhafte Stellen im Netzwerk umgeht, ist dafür ein valider Ansatz. Dennoch muss das Netzwerk über eine Mindestzahl von Knotenpunkten verfügen, damit es nicht aufgrund einzelner Schäden zusammenbricht - die beispielsweise bei terroristischen Aktionen hervorgerufen werden. Die Zentralisierung dieses Netzes durch die Nutzung weniger großer Rechenzentren birgt Gefahren, daher den Netzprovider sorgfältig aussuchen (z.B. durch Providerliste beim VdS)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Facherrichter'''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
-Einsatz neuer Technik, insbesondere IP-fähige Komponenten&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
-Schulung der Mitarbeiter auf die neuen Produkte - Anschluss nicht verpas-sen!&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
-Umrüstung alter Anlagen&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
-Information an die Kunden über neue Produkte und Umrüstbedarf&lt;br /&gt;
 &lt;br /&gt;
-erhöhte Aufklärungspflichten gegenüber den Kunden, insbesondere bei Neubau ist darauf zu achten, nicht noch ein System zu verbauen/empfehlen, welches in der nahen Zukunft wieder unbrauchbar wird, da die Telekom sukzessiv ihre Netzte auf NGN umstellt - hier Trends richtig einschätzen, aber trotzdem Betriebs- und Funktionsstabilität gewährleisten&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
-Dokumentation der Aufklärung beim Kunden, um Haftung zu vermeiden&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
-Installation nach der VdS-Richtlinie 2311-S1, z.B. Verschlüsselung der Meldungen mit VdS-zugelassenen Verschlüsselungsverfahren (unverschlüsselte Meldungen nur im absolut gesicherten und vom Netzbetreiber schriftlich bestätigten Intranet) und Datenpriorisierung&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
-Installation im Überwachungsbereich beim Kunden, mechanisches Sichern der Anschlussdose&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
-redundanten Ersatzweg zu IP-Aufschaltungen dringend empfehlen, da die Netzverfügbarkeit im NGN  noch nicht so hoch ist wie bei der Telekom, auch hier Ablehnung am Besten schriftlich bestätigen lassen&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Resumeé'''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Positiv bleibt zu vermerken, dass die Abschaltungen der Telekom die Entwicklung zu digitalen Sicherheitssystem beschleunigt und in manchen Teilen auch zu einer Vereinheitlichung führen kann. Dies könnte sich insbesondere auf der Europäischen Ebene positiv auswirken, denn das neue Netzwerk (NGN) über TCP/IP kennt keine Ländergrenzen und nationale Telekommunikationsdienste-Anbieter mit ihren Spezifika und Inkompatibilitäten.&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>94.23.1.28</name></author>	</entry>

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		<id>https://www.brandschutz-wiki.de/index.php?title=Retro-Rauchmelder</id>
		<title>Retro-Rauchmelder</title>
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				<updated>2012-10-14T00:46:24Z</updated>
		
		<summary type="html">&lt;p&gt;94.23.1.28: OhkzsEbDIGVcrBIVuy&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;This isnhigt's just the way to kick life into this debate.&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>94.23.1.28</name></author>	</entry>

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		<id>https://www.brandschutz-wiki.de/index.php?title=Kategorie:Feuerwehrschulen</id>
		<title>Kategorie:Feuerwehrschulen</title>
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				<updated>2012-10-13T23:25:11Z</updated>
		
		<summary type="html">&lt;p&gt;94.23.1.28: NrPaUNgzZbCkiE&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;gehf6rt es eher in die Kategorie bbRe4tselhaftes Asienab?  fragt sich der Schockwellenreiter. Sharen mit:TwitterFacebookGefe4llt mir:Gefe4llt mirSei der Erste, dem dieser post gefe4llt.&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>94.23.1.28</name></author>	</entry>

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		<id>https://www.brandschutz-wiki.de/index.php?title=Brandlehre-_und_Ursachen</id>
		<title>Brandlehre- und Ursachen</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="https://www.brandschutz-wiki.de/index.php?title=Brandlehre-_und_Ursachen"/>
				<updated>2012-10-13T22:17:20Z</updated>
		
		<summary type="html">&lt;p&gt;94.23.1.28: Änderung 1167 von Admin (Diskussion) wurde rückgängig gemacht.&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;Sebastian sagt:P.S.Ich bin durchadaus gewillt, Deine Frage als Frage ernst zu nehadmen (und sie nicht etwa als Antadwort, beiadspielsadweise in Form von Troladligadkeit zu interadpreadtieadren). Andere Lesadaradten sind natfcradlich jederadzeit mf6gadlich, in dieadsem konadkreadten Fall we4ren sie aber bedauaderadlich.a0Denn: Die Proadbleme, die David Simon in der oben veradlinkadten Rede ebneso wie in seiadnen TV-Projekten durch senadsiadble Beobadachadtung heradausadaradbeiadtet sind Proadbleme, die auch unter Gesichtsadpunkadten sysadteadmiadscher Theoadrieadbiladdung noch bearadbeiadtet weradden mfcsadsen (ein Stichadwort: „dysadfunkadtioadnale Difadfeadrenadzieadrung“). Es we4re voradschnell, sie aufadgrund ihrer Wideradspensadtigadkeit als Proadbleme ausadzuadklamadmen – im Gegenadteil. Hier kann Theoadrie leradnen. Dass dabei Noradmaadtiadviadte4t in Anspruch genomadmen wird, mag irriadtieadren und ist wohl auch der Proadbleadmaadtik selbst geschuladdet. Falls es Dich beruadhigt: Inanadspruchadnahme von Noradmaadtiadviadte4t stellt keiadnesadwegs einen „Rfcckadfall“ in fcberadwunadden geglaubte Konadzepte dar (wenn man denn so eine lineare Denkadweise bemfcadhen mf6chte), sonaddern expliadzit eine durch die Luhadmannadlekadtfcre geschulte Neuadbeadtrachadtung. Man staunt. Und darum frage ich noch einadmal:a0Wozu sollte man das tun?Und: Wer fragt das?Und schliedfadlich: Ffcr weladches Proadblem ist ein soladches „Dageadgenadsein“ eine Lf6sung?&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>94.23.1.28</name></author>	</entry>

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		<title>Brandschutz Wiki:Impressum</title>
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				<updated>2012-08-04T04:44:13Z</updated>
		
		<summary type="html">&lt;p&gt;94.23.1.28: /* Hinweis an Rechteinhaber */&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;Pefrect shot! Thanks for your post!&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Sehr gute Vorschle4ge! Nummer zwei gefe4llt mir besser; ich wfcrde den Schriftteil noch mehr redieuerzn. Will heidfen: kein Rahmen, linksbfcndig, etwas grf6dfere Schrift, mehr Durchschuss (= Zeilenabstand)   und dann ganz nach links unten ziehen, so dass eine angedeutete Diagonale von links unten (Schrift) nach rechts oben (Hand) entsteht.Die Foto-Serie ist fcbrigens richtig gut! Und euer selbste4ndigees Arbeiten im kleinen Team bringt uns alle und das Projekt  Magazin  enorm weiter! Danke daffcr an dich und die drei Damen Dorothee, Bettina und Samara!&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>94.23.1.28</name></author>	</entry>

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				<updated>2012-08-04T04:43:21Z</updated>
		
		<summary type="html">&lt;p&gt;94.23.1.28: ncqYRgMnthgy&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;Thanks for your thoughts. It's hleepd me a lot.&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>94.23.1.28</name></author>	</entry>

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				<updated>2012-08-02T01:38:46Z</updated>
		
		<summary type="html">&lt;p&gt;94.23.1.28: jlpiOZndxooitPHeU&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;Da OKIWI sog.  ist, benf6tigt man entsprechendes Gere4t um diese auch auf dem DS zum Laufen zu bmekmoen.Eine sehr komfortable Lf6sung ist beispielweise die  M3 Simply    gibts bspw. bei konsolenprofis.de.&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>94.23.1.28</name></author>	</entry>

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				<updated>2012-08-01T23:39:45Z</updated>
		
		<summary type="html">&lt;p&gt;94.23.1.28: QuwNctTmPGArZhCJwd&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;Wow! Talk about a posting koncknig my socks off!&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>94.23.1.28</name></author>	</entry>

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		<title>Brandschutz Wiki:Impressum</title>
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				<updated>2012-08-01T23:07:45Z</updated>
		
		<summary type="html">&lt;p&gt;94.23.1.28: /* Nutzungsbedingungen */&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;= Anbieter = &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
SCHRANER GmbH&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Weinstrasse 45&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
D - 91058 Erlangen&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Geschäftsführer: Stefan Schraner&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Amtsgericht: Fürth HR B 5904&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ust. - IdNr.: DE 172535432&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Steuernummer: 216 184 45 805&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Plaesing you should think of something like that&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
= Hinweis an Rechteinhaber =&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Anbieter weist auf allen Eingabeseiten darauf hin, kein Material zu verwenden, für das nicht die erforderlichen Rechte vorliegen. Bei der sehr großen Zahl der in deutscher Sprache vorliegenden elektronischen und vor allem schriftlichen Publikationen kann er aber nicht ausschließen, dass von Benutzern dennoch Material eingebracht wird, das bestehende Schutzrechte verletzt, und das nicht sofort als solches erkannt wird.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Wenn dem Anbieter eine entsprechende Urheberrechtsverletzung angezeigt wird, wird das betreffende Material umgehend vom Server genommen. Wenn Sie uns eine Urheberrechtsverletzung melden, geben Sie bitte die Quelle an.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
= Lizenzbestimmungen =&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
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