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		<title>Brandschutz Wiki - Benutzerbeiträge [de]</title>
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		<subtitle>Benutzerbeiträge</subtitle>
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		<id>https://www.brandschutz-wiki.de/index.php?title=Gesetze_und_Rechtsvorschriften</id>
		<title>Gesetze und Rechtsvorschriften</title>
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				<updated>2009-11-09T14:51:07Z</updated>
		
		<summary type="html">&lt;p&gt;79.234.40.206: &lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt; '''Brandschutz und Baurecht ''' &lt;br /&gt;
 &lt;br /&gt;
Fast jede Stadt wurde im Laufe ihrer Geschichte von größeren Bränden heimgesucht. Diese negativen Erfahrungen führten im Laufe der Zeit zur Aufstellung von örtlichen Brandschutzvorschriften.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In der heutigen Zeit beschäftigt sich der Brandschutz mit der Verhinderung von Bränden (vorbeugender Brandschutz) und einer Begrenzung bereits entstandener Brände (Abwehrender Brandschutz). Sinnvolle bauliche Maßnahmen sind beispielsweise die Installation von Brandmeldern und die Errichtung von Brandwänden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Folgerichtig sind Brandschutzbestimmungen nach wie vor wesentliche Bestandteile der Bauordnungen. Die Bauordnungen stellen dabei den baulichen Brandschutz (durch feuerwiderstandsfähige Bauteile) in den Vordergrund, während technische Brandschutzmaßnahmen (z. B. Brandmeldeanlagen, Sprinkleranlagen) nur bei Sonderbauten eine Rolle spielen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ergänzt werden die eher allgemein gehaltenen Bauordnungen (geeignet für Wohn- und Bürogebäude) durch Sondervorschriften für besondere Anlagen und Bauwerke (Sonderbauten). In vielen Ländern gibt es für Gaststätten, Versammlungsstätten, Verkaufsstätten, Krankenhäuser, Schulen, Hochhäuser usw. eigene Regelwerke, in denen die besonderen Gefahren und betrieblichen Notwendigkeiten berücksichtigt werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bei Bauvorhaben und Nutzungsänderungen Gebäuden der Gebäudeklassen 4,5 und Sonderbauten gemäß Musterbauordnung muss der Bauherr/ Architekt ein Brandschutzkonzept (Brandschutznachweis) vorlegen. Die Vereinbarkeit des Bauvorhabens mit den öffentlichen Bauvorschriften ist so nachzuweisen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
 '''Einteilung nach Größe'''  &lt;br /&gt;
  &lt;br /&gt;
Brände lassen sich nach ihrer Größe in vier Kategorien einteilen. Diese Einordnung hilft entsprechende Gegenmaßnahmen, wie die Alarmierung von Einsatzkräften der Feuerwehr, im Bereich des Brand- und Katastrophenschutzes zu treffen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
 '''Entstehungsbrand ''' &lt;br /&gt;
Jeder Brand, sofern es sich um keine Brandstiftung handelt, beginnt mit einem Entstehungsbrand. Hierbei handelt es sich nicht selten um einen Schwelbrand, ausgelöst durch Defekte in elektrischen Geräten, vergessene Herdplatten, unbeaufsichtigte Kerzen oder ähnliches. Entstehungsbrände können meist ohne besonderes Löschgerät mit einem Eimer Wasser gelöscht werden, sie reichen jedoch aus, um genügend Rauch zu produzieren, dass Personen dadurch ernsthaft gefährdet werden. Deshalb sollte auch schon bei einem Entstehungsbrand Atemschutz getragen werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
 '''Kleinbrand ''' &lt;br /&gt;
 &lt;br /&gt;
Kleinbrände sind die häufigsten Brände, zu denen jedoch nicht immer die Feuerwehr ausrücken muss. Zum Löschen eignet sich insbesondere ein Feuerlöscher oder eine Kübelspritze. Die Feuerwehr unterscheidet dabei zwischen:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Kleinbrand a Einsatz von einem Kleinlöschgerät. &lt;br /&gt;
Kleinbrand b Einsatz von nicht mehr als einem C-Rohr. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Beispiele für Brände kleinerer Ausdehnung sind kleinere Pkw-Brände, Rasenbrände oder brennende Mülltonnen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
 '''Mittelbrand'''  &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die meisten Brände, zu denen die Feuerwehr ausrückt, sind Mittelbrände und können in der Regel von einem oder seltener zwei Löschzügen der Feuerwehr wirksam bekämpft werden. Gemäß offizieller Definition werden nicht mehr als 3 C-Rohre und keine Sonderrohre eingesetzt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Beispiele für Brände mittlerer Ausdehnung sind Wohnungsbrände, größere Kfz-Brände, Gebäudebrände, Schienenfahrzeugbrände, kleinere Waldbrände (ohne Wipfelfeuer).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
 '''Großbrand'''  &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Brennende Lagerhäuser in HelsinkiGroßbrände stellen die Ausnahme dar. Gemäß Definition werden mehr als 3 C-Rohre oder/und Sonderrohre wie B-Rohre, Monitore oder Schaumrohr eingesetzt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Zu ihrer Bekämpfung können mehrere Züge oder gar Verbände der Feuerwehr über einen größeren Zeitraum benötigt werden. Diese können unter Umständen auch von Katastrophenschutzeinheiten unterstützt werden. Der Löscherfolg am brennenden Objekt kann dabei äußerst gering bleiben. Teilweise müssen sich die Hilfskräfte darauf beschränken, die Ausbreitung des Feuers zu begrenzen und benachbarte Sachwerte (Nachbargebäude etc.) zu schützen. Hierfür werden auch Monitore, B-Rohre, Wenderohre, Hydroschilde und andere große Wasserabgabe-Armaturen eingesetzt. Beispiele für Brände großer Ausdehnung sind Tankzugbrände, Tanklagerbrände, Brände von Großobjekten, Industriebetrieben und landwirtschaftlichen Anwesen, aber besonders auch größere Waldbrände und Brände auf Müllkippen. In der Geschichte gab es allerdings auch Brände die sich zu regelrechten „Feuerstürmen“ entwickelten, bei denen ganze Städte bzw. große Teile dieser niederbrannten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
 '''Einteilung nach Brandklasse und Art ''' &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Zur erfolgreichen Brandbekämpfung muss ein Brand richtig erkannt und eingeteilt werden, um eine richtige Wahl der Löschmittel zu treffen. Diese Einteilung ist allgemein in den Brandklassen vollzogen. Alle haben ihre Eigenarten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Nach der Europäischen Norm EN 2 erfolgt die Einteilung der Brände in die Brandklassen A, B, C, D und F. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
 '''Brandklassen'''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Brandklasse A''' &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Brände fester Stoffe hauptsächlich organischer Natur, die normalerweise unter Glutbildung verbrennen &lt;br /&gt;
Beispiele: Holz, Kohle, Papier, Textilien, Autoreifen, einige Kunststoffe, Stroh, usw. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Löschmittel: Wasser, wässrige Lösungen, Schaum, CO2, ABC-Pulver &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Brandklasse B''' &lt;br /&gt;
Brände von flüssigen und flüssig werdenden Stoffen (Dazu zählen auch Stoffe, die durch eine Temperaturerhöhung flüssig werden!)&lt;br /&gt;
Beispiele: Benzin, Alkohol, Teer, Wachs, viele Kunststoffe, Ether, Lacke, Harz, usw. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Löschmittel: Schaum, ABC-Pulver, BC-Pulver, CO2 &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Brandklasse C''' &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Brände von Gasen &lt;br /&gt;
Beispiele: Ethin (Acetylen), Wasserstoff, Erdgas, Propan, Stadtgas, usw. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Löschmittel: ABC-Pulver, BC-Pulver, (Kohlendioxid nur in Ausnahmefällen: hierfür gibt es sehr, sehr selten speziell konstruierte Sonderfeuerlöscher mit Gasstrahldüse), Gaszufuhr durch Abschieben der Leitung unterbinden &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Brandklasse D'''&lt;br /&gt;
 &lt;br /&gt;
Brände von Metallen &lt;br /&gt;
Beispiele: Aluminium, Magnesium, Natrium, Kalium, Lithium, usw. (und deren Legierungen) &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Löschmittel:Metallbrandpulver (D Pulver), trockener Sand, trockenes Streu- oder Viehsalz, trockener Zement, Grauguss-Späne &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Brandklasse F'''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Brände von Speisefetten und -ölen in Frittier- und Fettbackgeräten und anderen Kücheneinrichtungen und -geräten&amp;quot; (Fettbrand) &lt;br /&gt;
Beispiele: Speiseöle und Speisefette &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Löschmittel: Speziallöschmittel(Flüssiglöschmittel aus Brandklasse F-Handfeuerlöscher) &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Hintergrund für die Ausgliederung dieser Stoffe aus der Brandklasse B ist die Tatsache, dass die Standardlöschmittel für die Brandklassen A, B und C auf diese Stoffe nur sehr bedingt einsetzbar sind. Der Einsatz von ungeeigneten Löschmitteln kann unter Umständen wirkungslos oder gar mit Gefahren verbunden sein. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
--------------------------------------------------------------------------------&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In der Europäischen Norm EN2, war Anfangs auch eine Brandklasse E vorgesehen. Diese sollte für Brände in elektrischen Niederspannungs-Anlagen (bis 1.000 Volt) gelten. Sie wurde aber wieder verworfen, da alle Feuerlöscher in Niederspannungs-Anlagen eingesetzt werden können, sofern der auf dem Feuerlöscher aufgedruckte Sicherheitsabstand eingehalten wird.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
 '''Brandort'''  &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Flächenbrand‎''' &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Metallbrand‎''' &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Tanklagerbrand‎''' &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Wipfelfeuer‎''' &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Waldbrand‎''' &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Schiffsbrand'''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Quelle: Wikipedia&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>79.234.40.206</name></author>	</entry>

	<entry>
		<id>https://www.brandschutz-wiki.de/index.php?title=Gesetze_und_Rechtsvorschriften</id>
		<title>Gesetze und Rechtsvorschriften</title>
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				<updated>2009-11-09T14:48:28Z</updated>
		
		<summary type="html">&lt;p&gt;79.234.40.206: &lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt; '''Brandschutz und Baurecht ''' &lt;br /&gt;
 &lt;br /&gt;
Fast jede Stadt wurde im Laufe ihrer Geschichte von größeren Bränden heimgesucht. Diese negativen Erfahrungen führten im Laufe der Zeit zur Aufstellung von örtlichen Brandschutzvorschriften.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In der heutigen Zeit beschäftigt sich der Brandschutz mit der Verhinderung von Bränden (vorbeugender Brandschutz) und einer Begrenzung bereits entstandener Brände (Abwehrender Brandschutz). Sinnvolle bauliche Maßnahmen sind beispielsweise die Installation von Brandmeldern und die Errichtung von Brandwänden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Folgerichtig sind Brandschutzbestimmungen nach wie vor wesentliche Bestandteile der Bauordnungen. Die Bauordnungen stellen dabei den baulichen Brandschutz (durch feuerwiderstandsfähige Bauteile) in den Vordergrund, während technische Brandschutzmaßnahmen (z. B. Brandmeldeanlagen, Sprinkleranlagen) nur bei Sonderbauten eine Rolle spielen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ergänzt werden die eher allgemein gehaltenen Bauordnungen (geeignet für Wohn- und Bürogebäude) durch Sondervorschriften für besondere Anlagen und Bauwerke (Sonderbauten). In vielen Ländern gibt es für Gaststätten, Versammlungsstätten, Verkaufsstätten, Krankenhäuser, Schulen, Hochhäuser usw. eigene Regelwerke, in denen die besonderen Gefahren und betrieblichen Notwendigkeiten berücksichtigt werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bei Bauvorhaben und Nutzungsänderungen Gebäuden der Gebäudeklassen 4,5 und Sonderbauten gemäß Musterbauordnung muss der Bauherr/ Architekt ein Brandschutzkonzept (Brandschutznachweis) vorlegen. Die Vereinbarkeit des Bauvorhabens mit den öffentlichen Bauvorschriften ist so nachzuweisen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
 '''Einteilung nach Größe'''  &lt;br /&gt;
  &lt;br /&gt;
Brände lassen sich nach ihrer Größe in vier Kategorien einteilen. Diese Einordnung hilft entsprechende Gegenmaßnahmen, wie die Alarmierung von Einsatzkräften der Feuerwehr, im Bereich des Brand- und Katastrophenschutzes zu treffen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
 '''Entstehungsbrand ''' &lt;br /&gt;
Jeder Brand, sofern es sich um keine Brandstiftung handelt, beginnt mit einem Entstehungsbrand. Hierbei handelt es sich nicht selten um einen Schwelbrand, ausgelöst durch Defekte in elektrischen Geräten, vergessene Herdplatten, unbeaufsichtigte Kerzen oder ähnliches. Entstehungsbrände können meist ohne besonderes Löschgerät mit einem Eimer Wasser gelöscht werden, sie reichen jedoch aus, um genügend Rauch zu produzieren, dass Personen dadurch ernsthaft gefährdet werden. Deshalb sollte auch schon bei einem Entstehungsbrand Atemschutz getragen werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
 '''Kleinbrand ''' &lt;br /&gt;
 &lt;br /&gt;
Kleinbrände sind die häufigsten Brände, zu denen jedoch nicht immer die Feuerwehr ausrücken muss. Zum Löschen eignet sich insbesondere ein Feuerlöscher oder eine Kübelspritze. Die Feuerwehr unterscheidet dabei zwischen:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Kleinbrand a Einsatz von einem Kleinlöschgerät. &lt;br /&gt;
Kleinbrand b Einsatz von nicht mehr als einem C-Rohr. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Beispiele für Brände kleinerer Ausdehnung sind kleinere Pkw-Brände, Rasenbrände oder brennende Mülltonnen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
 '''Mittelbrand'''  &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die meisten Brände, zu denen die Feuerwehr ausrückt, sind Mittelbrände und können in der Regel von einem oder seltener zwei Löschzügen der Feuerwehr wirksam bekämpft werden. Gemäß offizieller Definition werden nicht mehr als 3 C-Rohre und keine Sonderrohre eingesetzt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Beispiele für Brände mittlerer Ausdehnung sind Wohnungsbrände, größere Kfz-Brände, Gebäudebrände, Schienenfahrzeugbrände, kleinere Waldbrände (ohne Wipfelfeuer).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
 '''Großbrand'''  &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Brennende Lagerhäuser in HelsinkiGroßbrände stellen die Ausnahme dar. Gemäß Definition werden mehr als 3 C-Rohre oder/und Sonderrohre wie B-Rohre, Monitore oder Schaumrohr eingesetzt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Zu ihrer Bekämpfung können mehrere Züge oder gar Verbände der Feuerwehr über einen größeren Zeitraum benötigt werden. Diese können unter Umständen auch von Katastrophenschutzeinheiten unterstützt werden. Der Löscherfolg am brennenden Objekt kann dabei äußerst gering bleiben. Teilweise müssen sich die Hilfskräfte darauf beschränken, die Ausbreitung des Feuers zu begrenzen und benachbarte Sachwerte (Nachbargebäude etc.) zu schützen. Hierfür werden auch Monitore, B-Rohre, Wenderohre, Hydroschilde und andere große Wasserabgabe-Armaturen eingesetzt. Beispiele für Brände großer Ausdehnung sind Tankzugbrände, Tanklagerbrände, Brände von Großobjekten, Industriebetrieben und landwirtschaftlichen Anwesen, aber besonders auch größere Waldbrände und Brände auf Müllkippen. In der Geschichte gab es allerdings auch Brände die sich zu regelrechten „Feuerstürmen“ entwickelten, bei denen ganze Städte bzw. große Teile dieser niederbrannten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
 '''Einteilung nach Brandklasse und Art ''' &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Zur erfolgreichen Brandbekämpfung muss ein Brand richtig erkannt und eingeteilt werden, um eine richtige Wahl der Löschmittel zu treffen. Diese Einteilung ist allgemein in den Brandklassen vollzogen. Alle haben ihre Eigenarten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Nach der Europäischen Norm EN 2 erfolgt die Einteilung der Brände in die Brandklassen A, B, C, D und F. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
 '''Brandklassen'''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Brandklasse A''' &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Brände fester Stoffe hauptsächlich organischer Natur, die normalerweise unter Glutbildung verbrennen &lt;br /&gt;
Beispiele: Holz, Kohle, Papier, Textilien, Autoreifen, einige Kunststoffe, Stroh, usw. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Löschmittel: Wasser, wässrige Lösungen, Schaum, CO2, ABC-Pulver &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Brandklasse B''' &lt;br /&gt;
Brände von flüssigen und flüssig werdenden Stoffen (Dazu zählen auch Stoffe, die durch eine Temperaturerhöhung flüssig werden!)&lt;br /&gt;
Beispiele: Benzin, Alkohol, Teer, Wachs, viele Kunststoffe, Ether, Lacke, Harz, usw. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Löschmittel: Schaum, ABC-Pulver, BC-Pulver, CO2 &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Brandklasse C''' &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Brände von Gasen &lt;br /&gt;
Beispiele: Ethin (Acetylen), Wasserstoff, Erdgas, Propan, Stadtgas, usw. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Löschmittel: ABC-Pulver, BC-Pulver, (Kohlendioxid nur in Ausnahmefällen: hierfür gibt es sehr, sehr selten speziell konstruierte Sonderfeuerlöscher mit Gasstrahldüse), Gaszufuhr durch Abschieben der Leitung unterbinden &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Brandklasse D'''&lt;br /&gt;
 &lt;br /&gt;
Brände von Metallen &lt;br /&gt;
Beispiele: Aluminium, Magnesium, Natrium, Kalium, Lithium, usw. (und deren Legierungen) &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Löschmittel:Metallbrandpulver (D Pulver), trockener Sand, trockenes Streu- oder Viehsalz, trockener Zement, Grauguss-Späne &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Brandklasse F'''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Brände von Speisefetten und -ölen in Frittier- und Fettbackgeräten und anderen Kücheneinrichtungen und -geräten&amp;quot; (Fettbrand) &lt;br /&gt;
Beispiele: Speiseöle und Speisefette &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Löschmittel: Speziallöschmittel(Flüssiglöschmittel aus Brandklasse F-Handfeuerlöscher) &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Hintergrund für die Ausgliederung dieser Stoffe aus der Brandklasse B ist die Tatsache, dass die Standardlöschmittel für die Brandklassen A, B und C auf diese Stoffe nur sehr bedingt einsetzbar sind. Der Einsatz von ungeeigneten Löschmitteln kann unter Umständen wirkungslos oder gar mit Gefahren verbunden sein. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
--------------------------------------------------------------------------------&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In der Europäischen Norm EN2, war Anfangs auch eine Brandklasse E vorgesehen. Diese sollte für Brände in elektrischen Niederspannungs-Anlagen (bis 1.000 Volt) gelten. Sie wurde aber wieder verworfen, da alle Feuerlöscher in Niederspannungs-Anlagen eingesetzt werden können, sofern der auf dem Feuerlöscher aufgedruckte Sicherheitsabstand eingehalten wird.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
 '''Brandort'''  &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Flächenbrand‎''' &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Metallbrand‎''' &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Tanklagerbrand‎''' &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Wipfelfeuer‎''' &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Waldbrand‎''' &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Schiffsbrand'''&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>79.234.40.206</name></author>	</entry>

	<entry>
		<id>https://www.brandschutz-wiki.de/index.php?title=Brandlehre-_und_Ursachen</id>
		<title>Brandlehre- und Ursachen</title>
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				<updated>2009-11-09T14:12:02Z</updated>
		
		<summary type="html">&lt;p&gt;79.234.40.206: Die Seite wurde neu angelegt: „Als '''Brand''' gilt ein mit einer Lichterscheinung (Feuer, Flamme, Glut, Glimmen, Funken) verbundener Verbrennungs-, Sengen- oder Schmelzvorgang, der ohne einen …“&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;Als '''Brand''' gilt ein mit einer Lichterscheinung (Feuer, Flamme, Glut, Glimmen, Funken) verbundener Verbrennungs-, Sengen- oder Schmelzvorgang, der ohne einen bestimmungsgemäßen Herd entstanden ist oder ihn – unkontrolliert – verlassen hat und sich aus eigener Kraft auszubreiten vermag.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Wenn sich ein Feuer unkontrolliert ausbreitet und Sach-, Personen- bzw. Umweltschäden anrichtet, wird es durch die Feuerwehr bekämpft. Solch ein Brand wird auch als Schadensfeuer bezeichnet&lt;br /&gt;
 &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
 '''Ursachen'''  &lt;br /&gt;
 &lt;br /&gt;
Die Ursachen, die zur Entstehung eines Brandes führen, können verschiedener Natur sein. Grundsätzlich müssen jedoch für die Entstehung eines Brandes die Voraussetzungen einer Verbrennung erfüllt sein.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Brandursachen können technische Brandursachen, natürliche Brandursachen und sonstige Einwirkungen von Zündquellen auf brennbare Stoffe sein, wobei bei letzterem der Mensch die hauptsächliche Rolle spielt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Beim Vorliegen einer technischen oder natürlichen Brandursache ist es jedoch durchaus möglich, dass eine strafrechtliche Relevanz auf Grund von Pflichtverletzungen gegeben ist. Wird die technische oder natürliche Brandursache durch die Missachtung allgemein anerkannter technischer Regeln gesetzt, kann auch der Straftatbestand einer Brandstiftung (meist fahrlässig) erfüllt sein.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ein Brand kann aus Unachtsamkeit beim Hantieren mit brennenden Gegenständen entstehen, wie Zigaretten, Feuerwerkskörpern und Kerzen oder aus technischen Gründen, beispielsweise durch Überhitzung von elektrischen Kabeln oder Lagern. Auch der Kontrollverlust über Nutzfeuer, beispielsweise beim Abbrennen von Laub oder beim Schweißen, kann zu einem Brand führen. Durch das Übergreifen von Flammen benachbarter Brandstellen, zum Beispiel auf benachbarte Gebäude, oder nach einer Explosion (Gas) treten Brände als Folgewirkung auf.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Mutwillig oder vorsätzlich gelegte Brände werden in der Regel durch die Verwendung einfacher Zündmittel, wie Streichhölzer, Feuerzeug oder Kerzen verursacht, aber oft auch unter Zuhilfenahme von Brandbeschleunigern oder Brandsätzen. Manche Stoffe können sich durch Sauerstoffzutritt von selbst entzünden. Auch in der Natur vorkommende Zündquellen wie Blitzschläge können einen Brand auslösen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Mit der Ermittlung von Brandursachen beschäftigt sich die Brandursachenermittlung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
 ''' Verlauf eines Brandes ''' &lt;br /&gt;
 &lt;br /&gt;
Ausgangspunkt für einen Brand ist die Entzündung von brennbaren Stoffen durch eine Zündquelle. In dieser ersten Phase (bis zur ca. 4. Minute) entsteht ein so genannter „Initial- oder Schwelbrand“, dessen Dauer von der Sauerstoffkonzentration des Raumes abhängt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In der zweiten Phase (ca. 4. bis 9. Brandminute) entwickelt sich ein lokaler Brand, der die Luft im Raum immer mehr aufheizt. Die Gaskonzentration erreicht ab der ca. 3. Minute Werte, die die Handlungsfähigkeit von Menschen beschränken - und ab der 5. Minute Werte, die für Menschen lebensbedrohlich sind.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Überschreitet die Raumtemperatur die Zündtemperatur der im Raum befindlichen Gegenstände, kommt es zu einer schlagartigen Brandausbreitung, der so genannte „Flash-Over“ (ca. 9. bis 10. Minute).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die nun entstehenden Temperaturen können rasch 1000 °C und mehr erreichen. Entsprechend der vorhandenen Brandlast und der Frischluftzufuhr erhält sich das Feuer auf diesem Temperaturniveau (Vollbrandphase), bis es langsam abklingt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Weitere mögliche Phasen bzw. Brandereignisse sind:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
der '''Backdraft''' &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
der '''Kamineffekt''' &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
die '''Rauchdurchzündung'''&lt;br /&gt;
 &lt;br /&gt;
 '''Gesundheitsgefahren'''  &lt;br /&gt;
 &lt;br /&gt;
Hauptgefahr bei einem Brand stellt der giftige Rauch dar. Die in ihm enthaltenen Atemgifte (z. B.: Kohlenstoffmonoxid, Cyangase (Dicyan, Blausäure), u. v. m.) führen bereits nach wenigen Atemzügen zur Bewusstlosigkeit und können toxische Lungenödeme verursachen. Der Tod tritt meist durch Ersticken ein.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die hohe Temperatur stellt eine weitere Gefahr dar. Sie kann einen Organismus sehr schnell zum Austrocknen oder Verkohlen bringen. Auch Hautverbrennungen sind die Folge, wenn man mit den Flammen in Berührung kommt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
 '''Brandschaden ''' &lt;br /&gt;
 &lt;br /&gt;
Primär besteht der Brandschaden aus dem durch das Feuer vernichtete Hab und Gut. Aber auch die Folgeschäden (Sekundärschaden) sind nicht zu übersehen. Hierunter fallen Rauchschäden, Löschwasserschäden, Umweltschäden und Ausfallschäden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Von Rauchschäden wird gesprochen, wenn durch die giftigen Rauchinhaltsstoffe Gegenstände, die nicht unmittelbar von der Hitze oder vom Feuer beeinträchtigt wurden, trotzdem unbrauchbar werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Zu den Umweltschäden zählt zunächst die Entsorgung des Brandschuttes, die mitkalkuliert werden muss. Außerdem können giftige Löschwasserabflüsse in öffentlichen Gewässer große Schäden anrichten, wie beispielsweise das Löschwasser beim Brand der Firma Sandoz in Basel große Schäden im Rhein im Jahr 1986 verursachte. Diese Folgen, wenn auch in kleinerem Rahmen können auch bei kleinen Hausbränden auftreten. Aus diesem Grund existieren Regeln zur Löschwasserrückhaltung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ein Ausfallschaden entsteht, wenn beispielsweise bei einem Wohnungsbrand der Geschädigte bis zur Wiederinstandsetzung sich eine Wohngelegenheit suchen muss. Bei Produktionsbetrieben kann ein Totalausfall große Auftragsverluste nach sich ziehen, die bis zur endgültigen Betriebsschließung führen können. So besagen amerikanische Untersuchungen, dass bis zu 75 % der Firmen, deren Produktionsstätten abgebrannt sind, nie wieder produzieren. Historische Kulturgüter sind nach einem Brand oft unwiederbringlich verloren oder stark beschädigt, wie beim Brand in der Herzogin Anna Amalia Bibliothek.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Quelle: Wikipedia&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>79.234.40.206</name></author>	</entry>

	<entry>
		<id>https://www.brandschutz-wiki.de/index.php?title=Brandschutzklassen</id>
		<title>Brandschutzklassen</title>
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				<updated>2009-11-09T13:56:18Z</updated>
		
		<summary type="html">&lt;p&gt;79.234.40.206: Die Seite wurde neu angelegt: „Der '''Feuerwiderstand''' (auch '''Brandwiderstand''') eines Bauteils ist Teil des Brandverhaltens eines Stoffes. Er wird an der Dauer, für die ein Bauteil im Br…“&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;Der '''Feuerwiderstand''' (auch '''Brandwiderstand''') eines Bauteils ist Teil des Brandverhaltens eines Stoffes. Er wird an der Dauer, für die ein Bauteil im Brandfall seine Funktion behält, bemessen. Die Beweisführung fängt mit einer bestandenen Brandprüfung an. In Zulassungsverfahren von „neuen“ Bauteilen (Systemen außerhalb der internationalen Kataloge von bewährten Systemen, wie zum Beispiel '''Teil 4 der deutschen DIN 4102''', englischen BS476 oder der kanadischen MBO - NBC) spricht man nach Erlangung einer baurechtlichen Zulassung über eine '''Brandrate''', welche mehr Kriterien beinhalten kann als nur den Widerstand gegen das Feuer, da Tauglichkeitsbeweise erbracht werden müssen, um sicherzustellen, dass ein Bauteil über lange Zeit im normalen Gebrauch funktionstüchtig ist, bevor es durch einen Brand belastet wird. Zum Beispiel muss eine Brandschutztür einer festgelegten Anzahl von Öffnungs- uns Schließvorgängen (in der Regel 200.000 Zyklen) standhalten. Selbst nach langem Gebrauch muss sie immer noch in der Lage sein, dem Feuer standzuhalten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Funktionen, die ein Bauteil im Brandfall erfüllen muss, können sein:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Tragfähigkeit &lt;br /&gt;
Raumabschluss &lt;br /&gt;
Wärmeisolation &lt;br /&gt;
Rauchdichtigkeit &lt;br /&gt;
 &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
 Einteilung der Baustoffe &lt;br /&gt;
Die Baustoffe werden nach ihrer Brennbarkeit, dem Brandverhalten in zwei '''Baustoffklassen''' gemäß DIN 4102 Teil 1 (zum Teil auch Brennbarkeitsklassen oder fälschlich als Brandklassen bezeichnet) unterteilt:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
A - nicht brennbare Baustoffe &lt;br /&gt;
A1 - ohne organische Bestandteile, Nachweis nicht erforderlich (Beton, Ziegel, Eisen, Glas, Granit, Steinwolle, Gipsfaser) &lt;br /&gt;
A2 - mit organischen Bestandteilen, Nachweis erforderlich (Spezialschaumstoffe, Glaswolle, Spezialträgerplatten, bituminöse Kalksteine). &lt;br /&gt;
B - brennbare Baustoffe &lt;br /&gt;
B1 - schwerentflammbar (Hartschäume, Hartholz, Spezialspanplatten, Agglomerat = polymergebundene Kunststeine) &lt;br /&gt;
B2 - normalentflammbar (Weichholz, Silikon, Textilien, Strohballen) &lt;br /&gt;
B3 - leichtentflammbar (Tapeten, Polystyrol) &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Hinweise:&lt;br /&gt;
Verwechslungsgefahr mit der früheren Einteilung brennbarer Flüssigkeiten &lt;br /&gt;
korrekt bezeichnet Brandklasse gemäß DIN EN 2 eine Klasse von Bränden, die mit bestimmten Feuerlöschern (z. B. ABC-Pulverlöscher) gelöscht werden können. &lt;br /&gt;
bis hin zur Baustoffklasse B1 gelten die Baustoffe als selbstverlöschend. Ab Baustoffklasse B2 unterhält der Brand sich selbst, auch wenn die Brandursache entfällt. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
 '''Einteilung der Bauteile ''' &lt;br /&gt;
Übliche '''Feuerwiderstandsklassen''' (zum Teil auch als '''Brandschutzklassen''' bezeichnet) nach DIN 4102 sind:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
F0: Das Bauteil erfüllt im Brandfall weniger als 30 Minuten seine Funktion &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Feuerwiderstandsklasse F30 : Das Bauteil erfüllt im Brandfall mindestens 30 Minuten seine Funktion. &lt;br /&gt;
Bauaufsichtliche Benennung: feuerhemmend, Kurzbezeichnung F30 &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Feuerwiderstandsklasse F60: Das Bauteil erfüllt im Brandfall mindestens 60 Minuten seine Funktion &lt;br /&gt;
Bauaufsichtliche Benennung: hochfeuerhemmend, Kurzbezeichnung F60 &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Feuerwiderstandsklasse F90: Das Bauteil erfüllt im Brandfall mindestens 90 Minuten seine Funktion &lt;br /&gt;
Bauaufsichtliche Benennung: feuerbeständig, Kurzbezeichnung F90 &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Feuerwiderstandsklasse F120: Das Bauteil erfüllt im Brandfall mindestens 120 Minuten seine Funktion &lt;br /&gt;
Benennung: hochfeuerbeständig, Kurzbezeichnung F120 &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Feuerwiderstandsklasse F180: Das Bauteil erfüllt im Brandfall mindestens 180 Minuten seine Funktion &lt;br /&gt;
Benennung: höchstfeuerbeständig, Kurzbezeichnung F180 &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Weitere Kennbuchstaben:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
F: Wände, Decken, Gebäude-stützen und -unterzüge, Treppen &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
F: Brandschutzverglasung. Schutz vor Hitzestrahlung auf der brandabgewandten Seite. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
T: Türen und Klappen &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
G: Brandschutzverglasung oder Fensterelement. Jedoch kein Strahlungsschutz auf der brandabgewandten Seite. Ein Wattebausch (siehe DIN 4102) wird entzündet. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
L: Lüftungskanal und -leitungen &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
E: Elektroinstallationskanal oder Installationsleitungen mit zugelassenem Normtragsystem z. B. Elektroleitung auf Kabelpritsche (Brandbeanspruchung von Außen nach Innen, mit zwingendem Funktionserhalt) &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
I: Elektroinstallationskanal für Installationsleitungen (Brandbeanspruchung von Innen nach Außen, kein zwingender Funktionserhalt) &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
K: Absperrvorrichtungen in Lüftungsleitungen &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
R: Rohrabschottung, Rohrdurchführungen &lt;br /&gt;
S: Schott, Kabelbrandschott &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
W: Nichttragende Außenwände &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Durch Anhängen der Brennbarkeitsklasse kann ein Baustoff weiter spezifiziert werden. So bezeichnet zum Beispiel die Klasse F30-B einen Baustoff der Feuerwiderstandsklasse F30, der aus brennbaren Stoffen hergestellt ist.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die DIN 4102 wird voraussichtlich im Jahr 2010 ihre Gültigkeit verlieren und durch die europäischen Normen DIN EN 13501-1, 13501-2, E DIN EN 1634-1 abgelöst werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Wohnungstrennwände müssen zum Beispiel in der Regel F90 erfüllen, Türen in diesen Wänden T30. Brandwände müssen zum einen eine Feuerwiderstandsdauer von F90 besitzen und darüber hinaus mechanischen Stoßprüfungen widerstehen, geregelt in DIN 4102.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Quelle: Wikipedia&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>79.234.40.206</name></author>	</entry>

	<entry>
		<id>https://www.brandschutz-wiki.de/index.php?title=Bauordnungen_und_Sonderbauordnungen</id>
		<title>Bauordnungen und Sonderbauordnungen</title>
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				<updated>2009-11-09T13:42:46Z</updated>
		
		<summary type="html">&lt;p&gt;79.234.40.206: Die Seite wurde neu angelegt: „'''Das Bauordnungsrecht''' ist neben dem Städtebaurecht (auch: Bauplanungsrecht) ein Teilbereich des öffentlichen Baurechts und wird von den Bundesländern insb…“&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;'''Das Bauordnungsrecht''' ist neben dem Städtebaurecht (auch: Bauplanungsrecht) ein Teilbereich des öffentlichen Baurechts und wird von den Bundesländern insbesondere in den Landesbauordnungen geregelt. Es befasst sich mit den baulich-technischen Anforderungen an die Bauvorhaben und regelt in erster Linie die Abwehr von Gefahren, die von der Errichtung, dem Bestand und der Nutzung baulicher Anlagen ausgehen. Die Bauordnungen der Länder enthalten die Regelungen zum Baugenehmigungsverfahren und zur Bauaufsicht. Darüber hinaus enthalten die Landesbauordnungen auf Grundlage des Baugesetzbuches bauliche Gestaltungsbestimmungen, die entweder im Rahmen eines Bebauungsplanes oder auf Grundlage anderer Satzungen erlassen werden können.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Gegenstand des Bauordnungsrechts sind Vorschriften über die Errichtung, Änderung und den Abbruch von baulichen Anlagen, insbesondere von Gebäuden. Perspektive ist dabei das einzelne Gebäude in technischer und architektonischer Hinsicht, nicht die gesamte Bebauung einer Straße, eines Stadtviertels oder gar einer ganzen Gemeinde; diese Gegenstände werden vom Bauplanungsrecht (auch als Städtebaurecht bezeichnet) geregelt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In Deutschland liegt das Bauordnungsrecht in der Gesetzgebungskompetenz der Bundesländer. Alle Länder haben dementsprechend eigene Bauordnungen erlassen. Trotz der Bezeichnung Bauordnung handelt es sich um ein Gesetz im formellen Sinne.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Wesentliche Funktionen des Bauordnungsrechts sind:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Gefahrenabwehr im Baubereich'''. Das Bauordnungsrecht stellt Anforderungen an die Beschaffenheit baulicher Anlagen, um Gefahren – insbesondere für Leben und Gesundheit – zu vermeiden. Dies sind z. B. Anforderungen an die Standsicherheit von Gebäuden, an die Beschaffenheit von Baumaterialien oder an den baulichen Brandschutz. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Gewährleistung der Einhaltung anderer gesetzlicher Bestimmungen. Die Erteilung einer Baugenehmigung setzt die Einhaltung aller für das Bauvorhaben einschlägigen öffentlich-rechtlichen Vorschriften voraus, auch solcher, die nicht Gegenstand des Bauordnungsrechts sind (z. B. solche an den baulichen Wärmeschutz). Die Einhaltung wird entweder im Baugenehmigungsverfahren überprüft oder muss vom Bauwilligen nachgewiesen werden.&lt;br /&gt;
 &lt;br /&gt;
Gewährleistung sozialer Mindeststandards. Das Bauordnungsrecht stellt Mindestanforderungen an Aufenthaltsräume und Wohnungen unter dem Gesichtspunkt des Gesundheitsschutzes und seit neuestem auch unter dem Gesichtspunkt der Barrierefreiheit (Zugänglichkeit für in ihrer Mobilität Behinderte). &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Vollzug der Bauleitplanung'''. Baugenehmigungen dürfen nur erteilt werden, wenn das Bauvorhaben den jeweils anwendbaren Bestimmungen und Festsetzung der Bauleitplanung nicht widerspricht. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Verhütung von Verunstaltungen. Das Bauordnungsrecht verbietet Baugestaltungen, die verunstaltet wirken. Darin liegt einerseits die Gefahr, dass Baubehörden „Geschmack verordnen“ können, wenn sie von ihrer Befugnis keinen zurückhaltenden Gebrauch machen; andererseits lassen sich „architektonische Ausreißer“ nicht konkreter beschreiben. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Quelle: Wikipedia&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>79.234.40.206</name></author>	</entry>

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