Vernetzung von Brandmeldeanlagen nach DIN 14675

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Vielen Dank Herr Dr. Gerecke.Endlich mal ein genauer Durchblick, was die immer he4ufiger andgnaweten Rfcckstellungsvertre4ge betrifft.Ich hatte vor Jahren mal einen Finanzbeamten an der Backe , der mir u.a. irgendeine Hobbyte4tigkeit unterstellte (obwohl sich das Projekt zog einen ganzen Sommer lang hinzog und es auch noch Nachdrehs im November gab!), weil ihm der Rfcckstellungsvertrag unvollste4ndig erschien. Gleichzeitig wollte er den dort ausgewiesenen Betrag als Einnahme ffcr das Jahr werten, obwohl ich gar nicht bilanzpflichtig bin. Mein Kopf qualmte, fcber Blutdruck etc.mf6chte ich hier nicht berichten.Nur weil ich ihm dann glaubhaft versichern konnte, dass es sich um einen langen Debfct-Spielfilm handelte, der durchaus die Chancen zum Erfolg hat, liedf der FA-Beamte von mir ab. Ich weidf bis heute nicht, was der gute Mann eigentlich von mir wollte und was an dem Vertrag unvollste4ndig war vielleicht sollte ich ihm das auch noch erkle4ren.Will nur sagen, dass es sehr wichtig ist, genaue Vertre4ge zu machen, ansonsten hat man schnell den schwarzen Peter in der Hand auch Agenturen helfen da nichts, sie sind nur Arbeitsvermittler, keine Juristen, keine Steuerberater oder was man sonst noch so braucht als freischaffender Mensch.Kommentar bewerten: 3 0