Bearbeiten von „Verantwortung für den Brandschutz“
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===Flucht- und Rettungswege=== | ===Flucht- und Rettungswege=== | ||
Die Planung laut MBO (LBO) und bauliche Herstellung dieser obliegt dem Architekten. Die Planung und Herstellung eines 2. Flucht- und Rettungsweges liegt ebenso in der Verantwortung des Architekten. | Die Planung laut MBO (LBO) und bauliche Herstellung dieser obliegt dem Architekten. Die Planung und Herstellung eines 2. Flucht- und Rettungsweges liegt ebenso in der Verantwortung des Architekten. | ||
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