Bearbeiten von „Verantwortung für den Brandschutz“
Aus Brandschutz Wiki
Du bearbeitest diese Seite unangemeldet. Wenn du sie abspeicherst, wird deine aktuelle IP-Adresse in der Versionsgeschichte aufgezeichnet und ist damit unwiderruflich öffentlich einsehbar.
Die Bearbeitung kann rückgängig gemacht werden.
Bitte prüfe den Vergleich unten, um sicherzustellen, dass du dies tun möchtest, und speichere dann unten deine Änderungen, um die Bearbeitung rückgängig zu machen.
Aktuelle Version | Dein Text | ||
Zeile 16: | Zeile 16: | ||
Die Bauabnahme insgesamt obliegt der Bauaufsicht. | Die Bauabnahme insgesamt obliegt der Bauaufsicht. | ||
− | + | ==Brandschutzkonzept oder Brandschutznachweis== | |
Je nach Bundesland wird in Deutschland entweder ein Brandschutzkonzept oder der einfache Brandschutznachweis laut LBO gefordert. | Je nach Bundesland wird in Deutschland entweder ein Brandschutzkonzept oder der einfache Brandschutznachweis laut LBO gefordert. | ||
Zeile 31: | Zeile 31: | ||
===Flucht- und Rettungswege=== | ===Flucht- und Rettungswege=== | ||
Die Planung laut MBO (LBO) und bauliche Herstellung dieser obliegt dem Architekten. Die Planung und Herstellung eines 2. Flucht- und Rettungsweges liegt ebenso in der Verantwortung des Architekten. | Die Planung laut MBO (LBO) und bauliche Herstellung dieser obliegt dem Architekten. Die Planung und Herstellung eines 2. Flucht- und Rettungsweges liegt ebenso in der Verantwortung des Architekten. | ||
− | |||
− | |||
===Aufzüge=== | ===Aufzüge=== | ||
Zeile 104: | Zeile 102: | ||
==Fachfirmen und Brandschutz== | ==Fachfirmen und Brandschutz== | ||
− | Jeder gelernte Installateur, Maurer, Dachdecker, Trockenbauer usw. kennt die brandschutztechnischen Bauvorschriften und deren Bedeutung | + | Jeder gelernte Installateur, Maurer, Dachdecker, Trockenbauer usw. kennt die brandschutztechnischen Bauvorschriften und deren Bedeutung. |