Bearbeiten von „Verantwortung für den Brandschutz“

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Jeder Architekt und jeder Ingenieur ist somit Sachverständiger beim Brandschutz und haftet grundsätzlich 30 Jahre für Brandschutzmängel am Bau.
 
Jeder Architekt und jeder Ingenieur ist somit Sachverständiger beim Brandschutz und haftet grundsätzlich 30 Jahre für Brandschutzmängel am Bau.
  
Bauleitende Architekten und Ingenieure setzen eigenverantwortlich den Brandschutz laut Brandschutzkonzept und laut eigenem Fachwissen mit Hilfe von Fachfirmen im Baugeschehen um.  
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Bauleitende Architekten und Ingenieure setzen eigenverantwortlich den Brandschutz mit Hilfe von Fachfirmen im Baugeschehen um.  
  
 
Freie Prüfsachverständige werden vom Bauherren zusätzlich bestellt, um baurechtliche Abnahmen gegenüber der Bauaufsicht und dem Bauherren zu dokumentieren. Hierzu zählen [[Sachverständige]] für die [[Lüftung]], [[BMA]]/[[BMZ]]/[[SiBe]], Elektro und Brandschutz.
 
Freie Prüfsachverständige werden vom Bauherren zusätzlich bestellt, um baurechtliche Abnahmen gegenüber der Bauaufsicht und dem Bauherren zu dokumentieren. Hierzu zählen [[Sachverständige]] für die [[Lüftung]], [[BMA]]/[[BMZ]]/[[SiBe]], Elektro und Brandschutz.
  
 
Die Bauabnahme insgesamt obliegt der Bauaufsicht.
 
Die Bauabnahme insgesamt obliegt der Bauaufsicht.
 
===Brandschutzkonzept oder Brandschutznachweis===
 
Je nach Bundesland wird in Deutschland entweder ein Brandschutzkonzept oder der einfache Brandschutznachweis laut LBO gefordert.
 
 
Der Brandschutznachweis ist eine Bestätigung an die Bauaufsicht, das sämtlich Auflagen aus der LBO und mit geltende Unterlagen beachtet und Erfüllt wurden.
 
 
Das Brandschutzkonzept wird von fachkundigen Architekten und Ingenieuren aufgestellt und zur Genehmigung der Bauaufsicht eingereicht. Hiernach wird baulich und technisch der Brandschutz realisiert und vom Sachverständigen Brandschutz bestätigt.
 
  
 
===Statik===
 
===Statik===
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===Flucht- und Rettungswege===
 
===Flucht- und Rettungswege===
 
Die Planung laut MBO (LBO) und bauliche Herstellung dieser obliegt dem Architekten. Die Planung und Herstellung eines 2. Flucht- und Rettungsweges liegt ebenso in der Verantwortung des Architekten.
 
Die Planung laut MBO (LBO) und bauliche Herstellung dieser obliegt dem Architekten. Die Planung und Herstellung eines 2. Flucht- und Rettungsweges liegt ebenso in der Verantwortung des Architekten.
 
Die Abstimmung des Flucht- und Rettungswegplanes erfolgt mit der Feuerwehr und final durch die Bauaufsicht.
 
  
 
===Aufzüge===
 
===Aufzüge===
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==Brandschutzsachverständige==
 
==Brandschutzsachverständige==
Im öffentlichen Baurecht ist durch den Bauherren oder durch die Bauaufsicht ein Brandschutzsachverständiger zu bestellen / zu fordern. Dieser übernimmt die Erstellung eines [[Brandschutzkonzept]]es und kann auch die Fachbauleitung Brandschutz übernehmen.  
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Im öffentlichen Baurecht ist durch den Bauherren oder durch die Bauaufsicht einen Brandschutzsachverständigen zu bestellen / zu fordern. Dieser übernimmt die Erstellung eines [[Brandschutzkonzept]]es und kann auch die Fachbauleitung Brandschutz übernehmen.  
 
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Hierzu gilt:
 
Hierzu gilt:
  
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==Fachfirmen und Brandschutz==
 
==Fachfirmen und Brandschutz==
Jeder gelernte Installateur, Maurer, Dachdecker, Trockenbauer usw. kennt die brandschutztechnischen Bauvorschriften und deren Bedeutung. Laut MBO ist vor der Realisierung von Brandschotten im Bau, die Hersteller-Zulassung und -Einbauvorschrift zu Freigabe vorzulegen.
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Jeder gelernte Installateur, Maurer, Dachdecker, Trockenbauer usw. kennt die brandschutztechnischen Bauvorschriften und deren Bedeutung.

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