Bearbeiten von „Verantwortung für den Brandschutz“
Aus Brandschutz Wiki
Du bearbeitest diese Seite unangemeldet. Wenn du sie abspeicherst, wird deine aktuelle IP-Adresse in der Versionsgeschichte aufgezeichnet und ist damit unwiderruflich öffentlich einsehbar.
Die Bearbeitung kann rückgängig gemacht werden.
Bitte prüfe den Vergleich unten, um sicherzustellen, dass du dies tun möchtest, und speichere dann unten deine Änderungen, um die Bearbeitung rückgängig zu machen.
Aktuelle Version | Dein Text | ||
Zeile 1: | Zeile 1: | ||
− | Die Verantwortung für den Brandschutz | + | Die Verantwortung für den Brandschutz obliegt grundsätzlich dem Bauherren. |
− | Hilfsweise obliegt es dem beauftragten Architekten | + | Hilfsweise obliegt es dem beauftragten Architekten bzw. einem Ingenieurbüro für TGA die entsprechenden Vorschriften einzuhalten und das Objekt durch die Bauaufsicht abnehmen zu lassen. Durch Rohbau- und Bauabnahme verbleibt die Verantwortung beim Architekt der wiederum durch die Fachunternehmererklärung der ausführenden Fachfirmen abgesichert wird. |
− | Durch Rohbau- und Bauabnahme verbleibt die Verantwortung | + | |
==Architekten und Ingenieure== | ==Architekten und Ingenieure== | ||
Zeile 10: | Zeile 9: | ||
Jeder Architekt und jeder Ingenieur ist somit Sachverständiger beim Brandschutz und haftet grundsätzlich 30 Jahre für Brandschutzmängel am Bau. | Jeder Architekt und jeder Ingenieur ist somit Sachverständiger beim Brandschutz und haftet grundsätzlich 30 Jahre für Brandschutzmängel am Bau. | ||
− | Bauleitende Architekten und Ingenieure setzen eigenverantwortlich den Brandschutz | + | Bauleitende Architekten und Ingenieure setzen eigenverantwortlich den Brandschutz mit Hilfe von Fachfirmen im Baugeschehen um. |
Freie Prüfsachverständige werden vom Bauherren zusätzlich bestellt, um baurechtliche Abnahmen gegenüber der Bauaufsicht und dem Bauherren zu dokumentieren. Hierzu zählen [[Sachverständige]] für die [[Lüftung]], [[BMA]]/[[BMZ]]/[[SiBe]], Elektro und Brandschutz. | Freie Prüfsachverständige werden vom Bauherren zusätzlich bestellt, um baurechtliche Abnahmen gegenüber der Bauaufsicht und dem Bauherren zu dokumentieren. Hierzu zählen [[Sachverständige]] für die [[Lüftung]], [[BMA]]/[[BMZ]]/[[SiBe]], Elektro und Brandschutz. | ||
Die Bauabnahme insgesamt obliegt der Bauaufsicht. | Die Bauabnahme insgesamt obliegt der Bauaufsicht. | ||
− | |||
− | |||
− | |||
− | |||
− | |||
− | |||
− | |||
===Statik=== | ===Statik=== | ||
Neben den zu verbauenden Materialien und der Einhaltung der Brandschutzklassen ist die Standfestigkeit des Gebäude durch den Architekt auch im Brandfall sicherzustellen. Hierzu zählt auch der thermische Schutz von Bauteilen die die Statik des Gebäudes garantieren. | Neben den zu verbauenden Materialien und der Einhaltung der Brandschutzklassen ist die Standfestigkeit des Gebäude durch den Architekt auch im Brandfall sicherzustellen. Hierzu zählt auch der thermische Schutz von Bauteilen die die Statik des Gebäudes garantieren. | ||
− | |||
− | |||
− | |||
===Flucht- und Rettungswege=== | ===Flucht- und Rettungswege=== | ||
− | Die | + | Die bauliche Herstellung dieser obliegt dem Architekten. |
− | + | ||
− | + | ||
− | + | ||
− | + | ||
− | + | ||
==Brandschutzsachverständige== | ==Brandschutzsachverständige== | ||
− | Im öffentlichen Baurecht ist durch den Bauherren oder durch die Bauaufsicht | + | Im öffentlichen Baurecht ist durch den Bauherren oder durch die Bauaufsicht einen Brandschutzsachverständigen zu bestellen / zu fordern. Dieser übernimmt die Erstellung eines [[Brandschutzkonzept]]es und kann auch die Fachbauleitung Brandschutz übernehmen. |
− | + | ||
Hierzu gilt: | Hierzu gilt: | ||
Zeile 104: | Zeile 87: | ||
==Fachfirmen und Brandschutz== | ==Fachfirmen und Brandschutz== | ||
− | Jeder gelernte Installateur, Maurer, Dachdecker, Trockenbauer usw. kennt die brandschutztechnischen Bauvorschriften und deren Bedeutung | + | Jeder gelernte Installateur, Maurer, Dachdecker, Trockenbauer usw. kennt die brandschutztechnischen Bauvorschriften und deren Bedeutung. |