Bearbeiten von „Verantwortung für den Brandschutz“
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− | Die Verantwortung für den Brandschutz | + | Die Verantwortung für den Brandschutz obliegt grundsätzlich dem Bauherren. |
− | Hilfsweise obliegt | + | Hilfsweise obliegt dem beauftragten Architekten bzw. einem Ingenieurbüro für TGA die entsprechenden Vorschriften einzuhalten und das Objekt durch die Bauaufsicht abnehmen zu lassen. Durch Rohbau- und Bauabnahme verbleibt die Verantwortung beim Architekt der wiederum durch die Fachunternehmererklärung der ausführenden Fachfirmen abgesichert wird. |
− | Durch Rohbau- und Bauabnahme verbleibt die Verantwortung | + | |
==Architekten und Ingenieure== | ==Architekten und Ingenieure== | ||
− | Grundsätzlich schuldet jeder Architekt | + | Grundsätzlich schuldet jeder Architekt die mängelfrei Abnahme eines beauftragten Bauwerkes durch die Bauaufsicht. |
Der bauliche Brandschutz wird durch diesen geplant und hergestellt. Hilfsweise kann der Architekt qualifizierte Brandschutzingenieure beratend hinzuziehen. | Der bauliche Brandschutz wird durch diesen geplant und hergestellt. Hilfsweise kann der Architekt qualifizierte Brandschutzingenieure beratend hinzuziehen. | ||
Der technische Brandschutz ist durch die TGA-Planer beim Durchdringen des hochbautechnischen Brandschutzes zu planen und später von den Fachfirmen herzustellen. | Der technische Brandschutz ist durch die TGA-Planer beim Durchdringen des hochbautechnischen Brandschutzes zu planen und später von den Fachfirmen herzustellen. | ||
− | Jeder Architekt und jeder Ingenieur ist somit Sachverständiger beim Brandschutz und haftet grundsätzlich 30 Jahre für Brandschutzmängel am Bau. | + | Jeder Architekt und jeder Ingenieur ist somit Sachverständiger beim Brandschutz und haftet grundsätzlich 30 Jahre für Brandschutzmängel am Bau |
+ | Bauleitende Architekten und Ingenieure setzen den Brandschutz mit Hilfe von Fachfirmen um. | ||
− | + | Freie Prüfsachverständige werden vom Bauherren zusätzlich bestellt, um baurechtliche Abnahmen gegenüber der Bauaufsicht und dem Bauherren zu dokumentieren. | |
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− | Freie Prüfsachverständige werden vom Bauherren zusätzlich bestellt, um baurechtliche Abnahmen gegenüber der Bauaufsicht und dem Bauherren zu dokumentieren | + | |
Die Bauabnahme insgesamt obliegt der Bauaufsicht. | Die Bauabnahme insgesamt obliegt der Bauaufsicht. | ||
− | == | + | ==Fachbauleitung Brandschutz== |
− | + | Im öffentlichen Baurecht ist durch den Bauherren oder durch die Bauaufsicht ein Sachverständiger Brandschutz zu bestellen / zu fordern. Dieser übernimmt die Erstellung eines [[Brandschutzkonzept]]es und kann auch die Fachbauleitung Brandschutz übernehmen. | |
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− | Im öffentlichen Baurecht ist durch den Bauherren oder durch die Bauaufsicht ein | + | |
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Hierzu gilt: | Hierzu gilt: | ||
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Ihre Eignung nachgewiesen haben auch qualifiziert ausgebildete und geprüfte Sachverständige. Ihre Eignung haben ebenfalls nachgewiesen Sachverständige mit einem Hochschulabschluss als „Master of Engineering – Vorbeugender Brandschutz“. Sie sind insofern, mit Ausnahme der Prüfung von Nachweisen, den staatlich anerkannten Sachverständigen gleichgestellt. | Ihre Eignung nachgewiesen haben auch qualifiziert ausgebildete und geprüfte Sachverständige. Ihre Eignung haben ebenfalls nachgewiesen Sachverständige mit einem Hochschulabschluss als „Master of Engineering – Vorbeugender Brandschutz“. Sie sind insofern, mit Ausnahme der Prüfung von Nachweisen, den staatlich anerkannten Sachverständigen gleichgestellt. | ||
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− | + | ==Betrieblicher Brandschutzbeauftragte== | |
− | + | Ein '''Brandschutzbeauftragter''' ist eine vom Arbeitgeber schriftlich beauftragte und speziell ausgebildete Person, die in den Unternehmen den betrieblichen Brandschutz wahrnimmt. Der Schwerpunkt der Tätigkeit liegt dabei beim vorbeugenden Brandschutz. | |
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− | ==Brandschutzbeauftragte== | + | |
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====Aufgaben==== | ====Aufgaben==== | ||
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* Dokumentieren aller Tätigkeiten im Brandschutz | * Dokumentieren aller Tätigkeiten im Brandschutz | ||
− | + | ===Pflicht zur Bestellung=== | |
In Deutschland besteht keine generelle Pflicht zur Bestellung eines Brandschutzbeauftragten. Jedoch können die Bundesländer in ihrem jeweiligen Baurecht die Bestellung vorschreiben. Dies trifft insbesondere bei Krankenhäusern, größeren Verkaufsstätten und größeren Industriebauten zu, da aufgrund der hohen Personenzahl in diesen Gebäuden mit erhöhten Gefahren zu rechnen ist. Zudem kann die zuständige Baubehörde bei Sonderbauten einen Brandschutzbeauftragten fordern. | In Deutschland besteht keine generelle Pflicht zur Bestellung eines Brandschutzbeauftragten. Jedoch können die Bundesländer in ihrem jeweiligen Baurecht die Bestellung vorschreiben. Dies trifft insbesondere bei Krankenhäusern, größeren Verkaufsstätten und größeren Industriebauten zu, da aufgrund der hohen Personenzahl in diesen Gebäuden mit erhöhten Gefahren zu rechnen ist. Zudem kann die zuständige Baubehörde bei Sonderbauten einen Brandschutzbeauftragten fordern. | ||
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In Österreich wird im Zuge einer Betriebsstättengenehmigung durch die Gewerbebehörde mindestens ein Brandschutzbeauftragter vorgeschrieben. Diese Anforderung kann aber noch um die Aufstellung einer Betriebsfeuerwehr verstärkt werden. | In Österreich wird im Zuge einer Betriebsstättengenehmigung durch die Gewerbebehörde mindestens ein Brandschutzbeauftragter vorgeschrieben. Diese Anforderung kann aber noch um die Aufstellung einer Betriebsfeuerwehr verstärkt werden. | ||
− | + | ===Ausbildung=== | |
* [http://www.ta.de/brandschutzbeauftragter.html Lehrgang Brandschutzbeauftragter] | * [http://www.ta.de/brandschutzbeauftragter.html Lehrgang Brandschutzbeauftragter] | ||
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