Bearbeiten von „Rauch- und Wärmeabzugsanlagen“

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===Auslösung der RWA===
 
===Auslösung der RWA===
  
====Funktionssicherheit der Auslöseeinrichtung====
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===Funktionssicherheit der Auslöseeinrichtung===
  
 
Auslöseeinrichtungen einschließlich der dazugehörigen Leitungssysteme müssen so konstruiert und montiert werden, dass sie im Brandfall ihre Funktion sicher erfüllen und die RWG innerhalb von 45 sek. nach Auslösung bis in die Endstellung öffnet.
 
Auslöseeinrichtungen einschließlich der dazugehörigen Leitungssysteme müssen so konstruiert und montiert werden, dass sie im Brandfall ihre Funktion sicher erfüllen und die RWG innerhalb von 45 sek. nach Auslösung bis in die Endstellung öffnet.
  
====Manuelle Auslösung====
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=====Manuelle Auslösung=====
  
 
RWG müssen grundsätzlich mittels Handansteuereinrichtungen ausgelöst werden können. Die manuelle Auslösung muss im Brandfall von sicherer Stelle aus möglich, zugleich aber auch gegen unbeabsichtigtes Betätigen gesichert sein. An der Handansteuereinrichtung muss erkennbar sein, ob sie betätigt wurde und welchem Dachabschnitt sie zugeordnet ist.
 
RWG müssen grundsätzlich mittels Handansteuereinrichtungen ausgelöst werden können. Die manuelle Auslösung muss im Brandfall von sicherer Stelle aus möglich, zugleich aber auch gegen unbeabsichtigtes Betätigen gesichert sein. An der Handansteuereinrichtung muss erkennbar sein, ob sie betätigt wurde und welchem Dachabschnitt sie zugeordnet ist.
  
====Automatische Auslösung====
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=====Automatische Auslösung=====
  
 
RWG müssen mit einer automatischen Einzelauslösung ausgerüstet sein. Bei RWA mit Gruppenauslösung dürfen nicht mehr als die innerhalb eines Dachabschnittes gelegenen RWG automatisch öffnen. Bei automatischer Gruppenauslösung durch Rauchmelder ist für je 400m² Dachabschnittsfläche mindestens ein Rauchmelder vorzusehen. Die RWG dürfen auch durch eine automatische BMA (Brandmeldezentrale) ausgelöst werden. In Hallen mit automatischen Feuerlöschanlagen darf das Auslösen von Löschanlagen nicht dadurch verzögert werden, dass durch Rauch- und Wärmeabzugsanlagen die Brandwärme abfließen kann. In Gebäuden mit Sprinkler-, Schaum-, Sprühwasser-, oder Pulver – Löschanlagen ist die gruppenweise Auslösung der Rauch- und Wärmeabzugsgeräte nur manuell zulässig.
 
RWG müssen mit einer automatischen Einzelauslösung ausgerüstet sein. Bei RWA mit Gruppenauslösung dürfen nicht mehr als die innerhalb eines Dachabschnittes gelegenen RWG automatisch öffnen. Bei automatischer Gruppenauslösung durch Rauchmelder ist für je 400m² Dachabschnittsfläche mindestens ein Rauchmelder vorzusehen. Die RWG dürfen auch durch eine automatische BMA (Brandmeldezentrale) ausgelöst werden. In Hallen mit automatischen Feuerlöschanlagen darf das Auslösen von Löschanlagen nicht dadurch verzögert werden, dass durch Rauch- und Wärmeabzugsanlagen die Brandwärme abfließen kann. In Gebäuden mit Sprinkler-, Schaum-, Sprühwasser-, oder Pulver – Löschanlagen ist die gruppenweise Auslösung der Rauch- und Wärmeabzugsgeräte nur manuell zulässig.
  
====Ansprechtemperatur von RWA–Meldern====
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=====Ansprechtemperatur von RWA–Meldern=====
  
 
Die statische Ansprechtemperatur von RWA – Meldern für die Einzelauslösung soll im Normalfall nicht höher sein als 72° C unter der Annahme einer Umgebungstemperatur von max. 60° C. Bei höheren Umgebungstemperaturen kann eine entsprechend höhere Ansprechtemperatur der RWA – Melder erforderlich sein. RWA – Melder müssen am RWG so angebracht sein, dass eine ungehinderte Umströmung erfolgen kann.
 
Die statische Ansprechtemperatur von RWA – Meldern für die Einzelauslösung soll im Normalfall nicht höher sein als 72° C unter der Annahme einer Umgebungstemperatur von max. 60° C. Bei höheren Umgebungstemperaturen kann eine entsprechend höhere Ansprechtemperatur der RWA – Melder erforderlich sein. RWA – Melder müssen am RWG so angebracht sein, dass eine ungehinderte Umströmung erfolgen kann.

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