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Als  Brandabschnitt wird der Teil eines Gebäudes bezeichnet, der gegenüber anderen Gebäudeteilen oder anderen Gebäuden durch Brandschutzkonstruktionen wie z.B.  
 
Als  Brandabschnitt wird der Teil eines Gebäudes bezeichnet, der gegenüber anderen Gebäudeteilen oder anderen Gebäuden durch Brandschutzkonstruktionen wie z.B.  
 
* Brandwände mit Brandschutztüren  
 
* Brandwände mit Brandschutztüren  
* oder feuerbeständige Geschossdecken (ggf. mit feuerbeständig geschützten Öffnungen)
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* oder feuerbeständige Geschossdecken ggf. mit feuerbeständig geschützten Öffnungen)
 
begrenzt ist, um eine Brandübertragung für eine definierte Zeit sicher zu verhindern.  
 
begrenzt ist, um eine Brandübertragung für eine definierte Zeit sicher zu verhindern.  
  
 
Ein „virtueller“ Brandabschnitt muss für Überwachungs- und Alarmierungsflächen geschaffen werden, welche die max. zulässige Grundfläche von 1.600 m2 überschreiten. Hier handelt es sich dann meist um Hallen, welche in Teilbereiche der maximal zulässigen Größe aufgeteilt werden. Weitere gängige Begriffe für den „virtuellen“ Brandabschnitt, sind „Elektrobrandabschnitt“ oder „Versorgungsabschnitt“.
 
Ein „virtueller“ Brandabschnitt muss für Überwachungs- und Alarmierungsflächen geschaffen werden, welche die max. zulässige Grundfläche von 1.600 m2 überschreiten. Hier handelt es sich dann meist um Hallen, welche in Teilbereiche der maximal zulässigen Größe aufgeteilt werden. Weitere gängige Begriffe für den „virtuellen“ Brandabschnitt, sind „Elektrobrandabschnitt“ oder „Versorgungsabschnitt“.
 
Die Leitungen der [[Sprachalarmzentrale]] bzw. der [[Brandmelderzentrale]], werden bis in den virtuellen Brandabschnitt in E30 verlegt.
 
Die Leitungen der [[Sprachalarmzentrale]] bzw. der [[Brandmelderzentrale]], werden bis in den virtuellen Brandabschnitt in E30 verlegt.
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==Energieversorgung==
 
==Energieversorgung==

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