Brandschutzgehäuse: Unterschied zwischen den Versionen

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Die brandschutztechnsichen Anforderungen finden Ihre gesetzliche Grundlage in der Musterbauordnung (MBO) bzw. der Muster-Leitungsanlagen-Richtlinie (MLAR)
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Im Abschnit 5 regelt die MLAR den "Funktionserhalt von elektrischen Leitungsanlagen im Brandfalle".
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Aus der (M)LAR 2005
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"Die elektrischen Leitungsanlagen für bauordnungsrechtlich vorgeschriebene sicherheitstechnische Anlagen und Einrichtung müssen so beschaffen oder durch Bauteile abgetrennt sein, dass die sicherheitstechnischen Anlagen und Einrichtungen im Brandfall ausreichend lang funktionsfähig bleiben(Funktionserhalt).
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Dieser Funktionserhalt muss bei möglicher
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Wechselwirkung mit anderen Anlagen, Einrichtungen oder deren Teilen gewährleistet bleiben."

Version vom 9. Dezember 2009, 13:05 Uhr

Brandschutzgehäuse sind Gehäusesysteme aus nicht brennbaren Materialen, welche dem Funktionserhalt (E30/E90) bzw. der Brandlastdämmung (I30) von elektrischen Einrichtungen dienen.

Allgemein

Etwa alle drei Minuten entsteht in Deutschland ein Brand, welcher Menschleben gefährdet und Sachschäden in beträchtlichem Maße verursacht.

Elektrofachplaner und Errichter sind bei der Planung und der entsprechenden Ausführung für Ihre Anlagen verantwortlich. Es gilt zu verhindern, dass die von Ihnen geplanten und errichteten Anlagen nicht ursächlich für ein Schadenfeuer sind.

In elektrischen Schaltanlagen können diverse Dinge einen Brand auslösen. Hierzu zählen beispielsweise:

- fehlerhafte Isolationen

- Kurzschlüsse

- Blitzeinschläge

- etc.

Aufgrunddessen liegt es auch in der Pflicht eines Anlagenbetreibers, seine elektrischen Installationen in regelmäßigen Abständen zu prüfen und ggf. auf den Stand der Technik auf- bzw. nachzurüsten

Bei elektrischen Einrichtungen in Gebäuden mit einer Vielzahl von Menschen ist es unabdingbar, die Funktionstüchtigkeit elektrischer Einrichtungen auch während eines Brandes sicherzustellen. Hierdurch wird gewährleistet das z.B. Anlagen zur Alarmierung und Erteilung von Anweisungen (ELA oder Sprachalarmanlagen nach 0833-4), Aufzüge mit Brandfallsteuerung oder auch Sicherheitsbeleuchtungsanlagen funktionstüchtig bleiben.

Gesetzliche Grundlagen

Die brandschutztechnsichen Anforderungen finden Ihre gesetzliche Grundlage in der Musterbauordnung (MBO) bzw. der Muster-Leitungsanlagen-Richtlinie (MLAR)

Muster-Leitungsanlagen-Richtline (MLAR)

Im Abschnit 5 regelt die MLAR den "Funktionserhalt von elektrischen Leitungsanlagen im Brandfalle".

Aus der (M)LAR 2005 "Die elektrischen Leitungsanlagen für bauordnungsrechtlich vorgeschriebene sicherheitstechnische Anlagen und Einrichtung müssen so beschaffen oder durch Bauteile abgetrennt sein, dass die sicherheitstechnischen Anlagen und Einrichtungen im Brandfall ausreichend lang funktionsfähig bleiben(Funktionserhalt). Dieser Funktionserhalt muss bei möglicher Wechselwirkung mit anderen Anlagen, Einrichtungen oder deren Teilen gewährleistet bleiben."