Brandmelderzentralen DIN EN 54-2: Unterschied zwischen den Versionen

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(Bestandteile einer Brandmelderzentrale)
(Aufbau und Aufstellung einer Brandmelderzentrale)
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==Aufbau und Aufstellung einer Brandmelderzentrale==
 
==Aufbau und Aufstellung einer Brandmelderzentrale==
Der Aufbau und der Betrieb der Brandmelderzentrale sind in der DIN EN 54 Teil 1 und 2 sowie in der DIN 14675 geregelt. Die Übertragungseinrichtung ist in unmittelbarer Nähe der BMZ zu montieren.
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Der Aufbau und der Betrieb der Brandmelderzentrale sind in der DIN EN 54 Teil 1 und 2 sowie in der DIN 14675 geregelt.  
Um den EInsatzkräften der Feuerwehr einen gezielten Weg zur BMZ zu ermöglichen, ist dieser durch Hinweisschilder "BMZ" mit Richtungspfeilen auszustatten. Bei besonderen Objekten ist die Anbringung optischer Informationseinrichtungen vorzusehen.  
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Um den Einsatzkräften der Feuerwehr eine einheitliche Bedien- und Anzeigefläche der Brandmelderzentrale, unabhängig vom Zentralenhersteller oder -typ, zur Verfügung zu stellen, ist die Anbringung eines Feuerwehr-Bedienfeldes (FBF) und eines Feuerwehr-Anzeigetableauts (FAT) vorzusehen.
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Um den Einsatzkräften der Feuerwehr eine einheitliche Bedien- und Anzeigefläche der Brandmelderzentrale, unabhängig vom Zentralenhersteller oder -typ, zur Verfügung zu stellen, ist die Anbringung eines Feuerwehr-Bedienfeldes (FBF) vorzusehen.

Version vom 7. Mai 2011, 12:16 Uhr

Einführung

Die Brandmelderzentrale stellt das Kernstück der Brandmeldeanlage dar. Sie steuert die Überwachung der Primärleitungen, die Abfrage aller Melderzustände, die Energieversorgung, die Auswertung und die Verknüpfung der Alarm- und Störungszustände. Von der Brandmelderzentrale wird im Falle eines Brandalarms die Übertragungseinrichtung zur Feuerwehr angesteuert, das Feuerwehrschlüsseldepot entriegelt, die Blitzleuchte ausgelöst und weitere Brandschutzeinrichtungen angesprochen.

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Aufbau und Aufstellung einer Brandmelderzentrale

Der Aufbau und der Betrieb der Brandmelderzentrale sind in der DIN EN 54 Teil 1 und 2 sowie in der DIN 14675 geregelt.

Um den Einsatzkräften der Feuerwehr eine einheitliche Bedien- und Anzeigefläche der Brandmelderzentrale, unabhängig vom Zentralenhersteller oder -typ, zur Verfügung zu stellen, ist die Anbringung eines Feuerwehr-Bedienfeldes (FBF) vorzusehen.