Bearbeiten von „Bauordnungen und Sonderbauordnungen“

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Gegenstand des [[Bauordnungsrecht]]s sind Vorschriften über die Errichtung, Änderung und den Abbruch von baulichen Anlagen, insbesondere von Gebäuden. Perspektive ist dabei das einzelne Gebäude in technischer und architektonischer Hinsicht, nicht die gesamte Bebauung einer Straße, eines Stadtviertels oder gar einer ganzen Gemeinde; diese Gegenstände werden vom [[Bauplanungsrecht]] (auch als [[Städtebaurecht]] bezeichnet) geregelt.
 
Gegenstand des [[Bauordnungsrecht]]s sind Vorschriften über die Errichtung, Änderung und den Abbruch von baulichen Anlagen, insbesondere von Gebäuden. Perspektive ist dabei das einzelne Gebäude in technischer und architektonischer Hinsicht, nicht die gesamte Bebauung einer Straße, eines Stadtviertels oder gar einer ganzen Gemeinde; diese Gegenstände werden vom [[Bauplanungsrecht]] (auch als [[Städtebaurecht]] bezeichnet) geregelt.
  
In Deutschland liegt das Bauordnungsrecht in der Gesetzgebungskompetenz der Bundesländer. Alle Länder haben dementsprechend eigene [[Bauordnung]]en erlassen. Trotz der Bezeichnung Bauordnung handelt es sich um ein Gesetz im formellen Sinne ([[MBO]])
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In Deutschland liegt das Bauordnungsrecht in der Gesetzgebungskompetenz der Bundesländer. Alle Länder haben dementsprechend eigene [[Bauordnung]]en erlassen. Trotz der Bezeichnung Bauordnung handelt es sich um ein Gesetz im formellen Sinne.
  
 
===Wesentliche Funktionen des Bauordnungsrechts===
 
===Wesentliche Funktionen des Bauordnungsrechts===
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'''Gefahrenabwehr im Baubereich'''. Das Bauordnungsrecht stellt Anforderungen an die Beschaffenheit baulicher Anlagen, um Gefahren – insbesondere für Leben und Gesundheit – zu vermeiden. Dies sind z. B. Anforderungen an die [[Standsicherheit]] von Gebäuden, an die Beschaffenheit von [[Baumaterial]]ien oder an den baulichen [[Brandschutz]].  
 
'''Gefahrenabwehr im Baubereich'''. Das Bauordnungsrecht stellt Anforderungen an die Beschaffenheit baulicher Anlagen, um Gefahren – insbesondere für Leben und Gesundheit – zu vermeiden. Dies sind z. B. Anforderungen an die [[Standsicherheit]] von Gebäuden, an die Beschaffenheit von [[Baumaterial]]ien oder an den baulichen [[Brandschutz]].  
  
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'''Verhütung von Verunstaltungen'''. Das Bauordnungsrecht verbietet Baugestaltungen, die verunstaltet wirken. Darin liegt einerseits die Gefahr, dass Baubehörden „Geschmack verordnen“ können, wenn sie von ihrer Befugnis keinen zurückhaltenden Gebrauch machen; andererseits lassen sich „architektonische Ausreißer“ nicht konkreter beschreiben.  
 
'''Verhütung von Verunstaltungen'''. Das Bauordnungsrecht verbietet Baugestaltungen, die verunstaltet wirken. Darin liegt einerseits die Gefahr, dass Baubehörden „Geschmack verordnen“ können, wenn sie von ihrer Befugnis keinen zurückhaltenden Gebrauch machen; andererseits lassen sich „architektonische Ausreißer“ nicht konkreter beschreiben.  
 
===Landesbauordnungen===
 
*Bauordnung NRW ([[BauO NRW]])
 
*Bayerische Bauordnung ([[BayBO]])
 
*Brandenburgische Bauordnung ([[BbgBO]]).
 
*Bremische Landesbauordnung ([[BremLBO]]).
 
*Hamburgische Bauordnung ([[HBauO]])
 
*Hessische Bauordnung ([[HBO]])
 
*Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern ([[LBauO M-V]])
 
*Landesbauordnung Rheinland-Pfalz ([[LBauO Rh-Pf]])
 
*Sächsische Bauordnung ([[SächsBO]])
 
*Landesbauordnung Saarland (LBO)
 
*Thüringer Bauordnung ([[ThürBO]])
 
*Niedersächsische Bauordnung ([[NBauO]])
 
*Bauordnung des Landes Sachsen-Anhalt ([[BauO LSA]]).
 
*Bauordnung für Berlin ([[BauO Bln]])
 
  
 
==Sonderbauordnungen der Bundesländer- [[SBauVO]]==
 
==Sonderbauordnungen der Bundesländer- [[SBauVO]]==
Auf der Basis der MBO ist es Landesrecht weitere SBauVO zu verfassen.
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===Nordrhein-Westfalen ([[NRW]])===
===Bauordnung NRW (BauO NRW)===
+
 
Das Bundesland NRW hat zahlreiche eigene Sonderbauordnungen erlassen. Diese gelten ausschließlich in NRW. Sonderbauordnungen anderer Bundesländer haben jeweils keine ersetzende Wirkung.  
 
Das Bundesland NRW hat zahlreiche eigene Sonderbauordnungen erlassen. Diese gelten ausschließlich in NRW. Sonderbauordnungen anderer Bundesländer haben jeweils keine ersetzende Wirkung.  
  
*'''Verkaufsstättenverordnung''' - [[VkVO NRW]]
+
====Verkaufsstättenverordnung - [[VkVO NRW]]====
Verordnung für Verkaufsstätte, deren Verkaufsräume und Ladenstraßen ihrer Bauteile eine Fläche von insgesamt 2.000 haben einschließlich mehr als 2.000 m²  haben.
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Die Vorschriften dieser Verordnung gelten für jede Verkaufsstätte, deren Verkaufsräume und Ladenstraßen ihrer Bauteile eine Fläche von insgesamt 2 000 m ² haben einschließlich mehr als 2.000 haben.
  
*'''Versammlungsstättenverordnung''' - [[VStättVO NRW]]
+
====Versammlungsstättenverordnung - [[VStättVO NRW]]====
Verordnung für Versammlungsstätte, die einzeln oder insgesamt mehr als 200 Personen fasst, jede Versammlungsstätte im Freien mit Szenenflächen, deren Besucherfläche mehr als 1000 Personen fasst und aus baulichen Anlagen besteht und für Sportstadien mit mehr als 5000 Besuchern.
+
Die Vorschriften dieser Verordnung gelten für Versammlungsstätte, die einzeln oder insgesamt mehr als 200 Personen fasst, jede Versammlungsstätte im Freien mit Szenenflächen, deren Besucherfläche mehr als 1000 Personen fasst und aus baulichen Anlagen besteht und für Sportstadien mit mehr als 5000 Besuchern.
  
*'''Garagenbauverordnung''' - [[GarVO NRW]]
+
====Garagenbauverordnung - [[GarVO NRW]]====
 
Beim Bau von Garagen sind in NRW drei Größen zu unterscheiden, die in § 2 GarVO geregelt sind.
 
Beim Bau von Garagen sind in NRW drei Größen zu unterscheiden, die in § 2 GarVO geregelt sind.
  
*'''Krankenhausbauverordnung''' - [[KhBauVO NRW]]
+
====Krankenhausbauverordnung - [[KhBauVO NRW]]====
Verordnung für den Bau und Betrieb von Krankenhäusern und anderen baulichen Anlagen mit entsprechender Zweckbestimmung. Sie gelten sinngemäß für Polikliniken, soweit die Zweckbestimmung es erfordert.
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Vorschriften dieser Verordnung gelten für den Bau und Betrieb von Krankenhäusern und anderen baulichen Anlagen mit entsprechender Zweckbestimmung. Sie gelten sinngemäß für Polikliniken, soweit die Zweckbestimmung es erfordert.
  
*'''Industriebaurichtlinie''' - [[IndBauR NRW]]
+
====Industriebaurichtlinie - [[IndBauR NRW]]====
 
Industriebauten sind Gebäude oder Gebäudeteile…, die der Produktion (…) oder Lagerung von Produkten oder Gütern dienen.
 
Industriebauten sind Gebäude oder Gebäudeteile…, die der Produktion (…) oder Lagerung von Produkten oder Gütern dienen.
  
*'''Schulbaurichtlinie''' - [[SchulBauR NRW]]
+
====Schulbaurichtlinie - [[SchulBauR NRW]]====
 
Diese Richtlinie gilt für Anforderungen an allgemeinbildende und berufsbildende Schulen, soweit sie nicht ausschließlich der Unterrichtung Erwachsener dienen.
 
Diese Richtlinie gilt für Anforderungen an allgemeinbildende und berufsbildende Schulen, soweit sie nicht ausschließlich der Unterrichtung Erwachsener dienen.
  
*'''Beherbergungsstättenverordnung''' - [[BeVO NRW]]
+
====Beherbergungsstättenverordnung - [[BeVO NRW]]====
Vorschriften dieser Verordnung gelten bereits ab 12 Gastbetten in Neubauten. Ferienwohnungen – gleich welcher Größe – sind ausdrücklich ausgenommen. Für bestehende Beherbergungsstätten gelten nur die §§ 10 und 11 [[BeVo]] dieser Sonderbauvorschrift.
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Die Vorschriften dieser Verordnung gelten bereits ab 12 Gastbetten in Neubauten. Ferienwohnungen – gleich welcher Größe – sind ausdrücklich ausgenommen. Für bestehende Beherbergungsstätten gelten nur die §§ 10 und 11 [[BeVo]] dieser Sonderbauvorschrift.
  
*'''Hochhausverordnung''' – [[HochhVO NRW]]
+
====Hochhausverordnung – [[HochhVO NRW]]====
 
Hochhäuser sind Gebäude, bei denen der Fußboden mindestens eines Aufenthaltsraumes mehr als 22m über der Geländeoberfläche liegt. (§ 2 Abs. 3 [[BauO NRW]]) An Rettungswege wird hierbei die Anforderung aus § 5 [[BauO NRW]] für Feuerwehrzugänge gestellt. Bei Hochhäuser steht die Möglichkeit zur Selbstrettung im Vordergrund der Vorschrift. Deshalb sind die Treppenräume hier besonders geregelt.
 
Hochhäuser sind Gebäude, bei denen der Fußboden mindestens eines Aufenthaltsraumes mehr als 22m über der Geländeoberfläche liegt. (§ 2 Abs. 3 [[BauO NRW]]) An Rettungswege wird hierbei die Anforderung aus § 5 [[BauO NRW]] für Feuerwehrzugänge gestellt. Bei Hochhäuser steht die Möglichkeit zur Selbstrettung im Vordergrund der Vorschrift. Deshalb sind die Treppenräume hier besonders geregelt.
  
===Bayerische Bauordnung (BayBO)===
+
===Bayern ([[Bay]])===
 
Das Bundesland Bay hat zahlreiche eigene Sonderbauordnungen erlassen. Diese gelten ausschließlich in Bay. Sonderbauordnungen anderer Bundesländer haben jeweils keine ersetzende Wirkung.
 
Das Bundesland Bay hat zahlreiche eigene Sonderbauordnungen erlassen. Diese gelten ausschließlich in Bay. Sonderbauordnungen anderer Bundesländer haben jeweils keine ersetzende Wirkung.
  
*'''Versammlungsstättenverordnung''' – [[StättV BayBO]]
+
====Garagen- und Stellplatzverordnung – [[GaStellV Bay]]====
Verordnung über den Bau und Betrieb von Versammlungsstätten
+
 
+
*'''Garagen- und Stellplatzverordnung''' – [[GaStellV BayBO]]
+
 
Verordnung über den Bau und Betrieb von Garagen sowie über die Zahl der notwendigen Stellplätze
 
Verordnung über den Bau und Betrieb von Garagen sowie über die Zahl der notwendigen Stellplätze
  
===Brandenburgische Bauordnung (BbgBO)===
+
===Rheinland-Pfalz ([[RLP]])===
Das Bundesland hat eigene Sonderbauordnungen erlassen. Diese gelten ausschließlich in Brandenburg. Sonderbauordnungen anderer Bundesländer haben jeweils keine ersetzende Wirkung.  
+
Das Bundesland Bay hat zahlreiche eigene Sonderbauordnungen erlassen. Diese gelten ausschließlich in RLP. Sonderbauordnungen anderer Bundesländer haben jeweils keine ersetzende Wirkung.
  
===Bremische Landesbauordnung (BremLBO)===
+
==Sonderbauvorschriften==
Die Hansestadt hat eigene Sonderbauordnungen erlassen. Diese gelten ausschließlich in Bremen. Sonderbauordnungen anderer Bundesländer haben jeweils keine ersetzende Wirkung.
+
  
===Hamburgische Bauordnung (HBauO)===
+
===Nordrhein-Westfalen ([[NRW]])===
Die Hansestadt hat eigene Sonderbauordnungen erlassen. Diese gelten ausschließlich in Hamburg. Sonderbauordnungen anderer Bundesländer haben jeweils keine ersetzende Wirkung.
+
 
+
===Hessische Bauordnung (HBO)===
+
Das Bundesland Hessen hat zahlreiche eigene Sonderbauordnungen erlassen. Diese gelten ausschließlich in Hessen. Sonderbauordnungen anderer Bundesländer haben jeweils keine ersetzende Wirkung.
+
 
+
===Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern (LBauO M-V)===
+
Das Bundesland hat zahlreiche eigene Sonderbauordnungen erlassen. Diese gelten ausschließlich in M-V. Sonderbauordnungen anderer Bundesländer haben jeweils keine ersetzende Wirkung.
+
 
+
===Landesbauordnung Rheinland-Pfalz (LBauO Rh-Pf)===
+
Das Bundesland hat zahlreiche eigene Sonderbauordnungen erlassen. Diese gelten ausschließlich in RLP. Sonderbauordnungen anderer Bundesländer haben jeweils keine ersetzende Wirkung.
+
 
+
===Sächsische Bauordnung (SächsBO)===
+
Das Bundesland Sachsen hat eigene Sonderbauordnungen erlassen. Diese gelten ausschließlich in Sachsen. Sonderbauordnungen anderer Bundesländer haben jeweils keine ersetzende Wirkung.
+
 
+
===Landesbauordnung Saarland (LBO)===
+
Das Bundesland hat eigene Sonderbauordnungen erlassen. Diese gelten ausschließlich im Saarland. Sonderbauordnungen anderer Bundesländer haben jeweils keine ersetzende Wirkung.
+
 
+
===Thüringer Bauordnung (ThürBO)===
+
Das Bundesland hat eigene Sonderbauordnungen erlassen. Diese gelten ausschließlich in Thüringen. Sonderbauordnungen anderer Bundesländer haben jeweils keine ersetzende Wirkung.
+
 
+
===Niedersächsische Bauordnung (NBauO)===
+
Das Bundesland hat eigene Sonderbauordnungen erlassen. Diese gelten ausschließlich in Niedersachsen. Sonderbauordnungen anderer Bundesländer haben jeweils keine ersetzende Wirkung.
+
 
+
===Bauordnung des Landes Sachsen-Anhalt (BauO LSA)===
+
Das Bundesland hat eigene Sonderbauordnungen erlassen. Diese gelten ausschließlich in Sachsen-Anhalt. Sonderbauordnungen anderer Bundesländer haben jeweils keine ersetzende Wirkung.
+
 
+
===Bauordnung für Berlin (BauO Bln)===
+
Die Stadt hat eigene Sonderbauordnungen erlassen. Diese gelten ausschließlich in Berlin. Sonderbauordnungen anderer Bundesländer haben jeweils keine ersetzende Wirkung.
+
 
+
==Sonderbauvorschriften==
+
Auf der Basis der LBO ist es Landesrecht weitere SBauVV zu verfassen.
+
===Bauordnung NRW (BauO NRW)===
+
 
Das Bundesland NRW hat zahlreiche eigene Sonderbauvorschriften erlassen. Diese gelten ausschließlich in NRW. Sonderbauvorschriften anderer Bundesländer haben jeweils keine ersetzende Wirkung.
 
Das Bundesland NRW hat zahlreiche eigene Sonderbauvorschriften erlassen. Diese gelten ausschließlich in NRW. Sonderbauvorschriften anderer Bundesländer haben jeweils keine ersetzende Wirkung.
  
*'''Fliegende Bauten''' - [[FlBau NRW]] Verwaltungsvorschriften über Ausführungsgenehmigungen für Fliegende Bauten und deren Gebrauchsabnahmen ([[FlBauVV]])
+
====Fliegende Bauten - [[FlBau NRW]]====
  
===Bayerische Bauordnung (BayBO)===
+
Verwaltungsvorschriften über Ausführungsgenehmigungen für Fliegende Bauten und deren Gebrauchsabnahmen ([[FlBauVV]])
Das Bundesland Bay hat zahlreiche eigene Sonderbauvorschriften erlassen. Diese gelten ausschließlich in Bayern. Sonderbauvorschriften anderer Bundesländer haben jeweils keine ersetzende Wirkung.
+
  
===Brandenburgische Bauordnung (BbgBO)===
+
===Bayern ([[Bay]])===
Das Bundesland hat eigene Sonderbauvorschriften erlassen. Diese gelten ausschließlich in Brandenburg. Sonderbauordnungen anderer Bundesländer haben jeweils keine ersetzende Wirkung.
+
Das Bundesland Bay hat zahlreiche eigene Sonderbauvorschriften erlassen. Diese gelten ausschließlich in Bay. Sonderbauvorschriften anderer Bundesländer haben jeweils keine ersetzende Wirkung.
  
===Bremische Landesbauordnung (BremLBO)===
+
===Rheinland-Pfalz ([[RLP]])===
Die Hansestadt hat eigene Sonderbauvorschriften erlassen. Diese gelten ausschließlich in Bremen. Sonderbauordnungen anderer Bundesländer haben jeweils keine ersetzende Wirkung.
+
 
+
===Hamburgische Bauordnung (HBauO)===
+
Die Hansestadt hat eigene Sonderbauvorschriften erlassen. Diese gelten ausschließlich in Hamburg. Sonderbauordnungen anderer Bundesländer haben jeweils keine ersetzende Wirkung.
+
 
+
===Hessische Bauordnung (HBO)===
+
Das Bundesland hat eigene Sonderbauvorschriften erlassen. Diese gelten ausschließlich in Hessen. Sonderbauordnungen anderer Bundesländer haben jeweils keine ersetzende Wirkung.
+
 
+
===Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern (LBauO M-V)===
+
Das Bundesland hat eigene Sonderbauvorschriften erlassen. Diese gelten ausschließlich im Mecklenburg-Vorpommern. Sonderbauordnungen anderer Bundesländer haben jeweils keine ersetzende Wirkung.
+
 
+
===Landesbauordnung Rheinland-Pfalz (LBauO Rh-Pf)===
+
 
Das Bundesland RLP hat zahlreiche eigene Sonderbauvorschriften erlassen. Diese gelten ausschließlich in RPL. Sonderbauvorschriften anderer Bundesländer haben jeweils keine ersetzende Wirkung.
 
Das Bundesland RLP hat zahlreiche eigene Sonderbauvorschriften erlassen. Diese gelten ausschließlich in RPL. Sonderbauvorschriften anderer Bundesländer haben jeweils keine ersetzende Wirkung.
 
===Sächsische Bauordnung (SächsBO)===
 
Das Bundesland Sachsen hat eigene Sonderbauvorschriften erlassen. Diese gelten ausschließlich in Sachsen. Sonderbauordnungen anderer Bundesländer haben jeweils keine ersetzende Wirkung.
 
 
===Landesbauordnung Saarland (LBO)===
 
Das Bundesland hat eigene Sonderbauvorschriften erlassen. Diese gelten ausschließlich im Saarland. Sonderbauordnungen anderer Bundesländer haben jeweils keine ersetzende Wirkung.
 
 
===Thüringer Bauordnung (ThürBO)===
 
Das Bundesland hat eigene Sonderbauvorschriften erlassen. Diese gelten ausschließlich in Thüringen. Sonderbauordnungen anderer Bundesländer haben jeweils keine ersetzende Wirkung.
 
 
===Niedersächsische Bauordnung (NBauO)===
 
Das Bundesland hat eigene Sonderbauvorschriften erlassen. Diese gelten ausschließlich in Niedersachsen. Sonderbauordnungen anderer Bundesländer haben jeweils keine ersetzende Wirkung.
 
 
===Bauordnung des Landes Sachsen-Anhalt (BauO LSA)===
 
Das Bundesland hat eigene Sonderbauvorschriften erlassen. Diese gelten ausschließlich in Sachsen-Anhalt. Sonderbauordnungen anderer Bundesländer haben jeweils keine ersetzende Wirkung.
 
 
===Bauordnung für Berlin (BauO Bln)===
 
Die Stadt hat eigene Sonderbauvorschriften erlassen. Diese gelten ausschließlich in Berlin. Sonderbauordnungen anderer Bundesländer haben jeweils keine ersetzende Wirkung.
 

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