https://www.brandschutz-wiki.de/api.php?action=feedcontributions&user=78.52.126.241&feedformat=atomBrandschutz Wiki - Benutzerbeiträge [de]2024-03-28T23:13:37ZBenutzerbeiträgeMediaWiki 1.23.1https://www.brandschutz-wiki.de/index.php?title=SprachalarmierungsanlagenSprachalarmierungsanlagen2011-06-06T14:11:38Z<p>78.52.126.241: Korrektur</p>
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<div>=Einleitung=<br />
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Was tun gegen unverbindliche Alarme, die keiner ernst nimmt?<br />
<br />
Nicht viele kennen eine solche Situation, aber die, die sie kennen, hätten gerne darauf verzichtet: In der Altstadt einer großen deutschen Metropole – enge, verwinkelte Gassen, Kopfsteinpflaster – wird mittags plötzlich Brandalarm in einem großen Gebäude ausgelöst: mehrere Etagen, viele Büros, Kanzleien, Werbeagenturen. Der Alarm schrillt, und wer aus dem Fenster blickt, sieht binnen Minuten Feuerwehr, Krankenwagen und Polizei vorfahren.<br />
<br />
Das Problem: Eigentlich blicken alle im Haus nur aus dem Fenster. <br />
<br />
Keiner rennt, flüchtet, rettet sich. Der Trommelfell zerreißende Alarmton schrillt seit Minuten, nichts regt sich. Da kein Rauch zu sehen ist, nimmt niemand den Alarm ernst, er ist zu unverbindlich. Und damit steigen wir direkt in das spannende Thema Sprach-Alarmierung ein.<br />
<br />
Hätte eine Durchsage nicht viel mehr bewegt? Eventuell Leben gerettet?<br />
<br />
Nun, der Ursprung der menschlichen Verständigung beruht nicht allein auf dem Austausch sachlicher Nachrichten, sondern auch auf dem Prinzip schneller und unmissverständlicher Warnung: Wenn Gefahr im Verzug war oder ist, ist die Kommunikation von Mensch zu Mensch in den meisten Fällen klar, eindeutig und hilfsorientiert. Sprach-Alarmierung ist keine Erfindung der Neuzeit – bloß die Technik dafür hat sich immer weiter entwickelt und eine Qualität erreicht, die noch vor Jahrzehnten undenkbar schien. <br />
<br />
[[Datei:09_Alarmierung_Sprache.jpg|left|thumb|600px]]<br />
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Die hat nämlich viele Vorteile gegenüber anderen Alarmierungs-Systemen; vor allem in den komplexen Gebäudestrukturen, in denen die meisten von uns sich bewegen: Eine gute Sprachverständlichkeit vorausgesetzt (und das ist technisch zweifelsfrei gegeben), ist das Warnen bzw. Schützen durch eine Stimme – und den dahinter vermuteten, realen Menschen – glaubwürdiger, eindeutiger und gleichzeitig beruhigender als das mechanistische Warnen durch optische oder tonorientierte Signalsysteme. <br />
<br />
Warum ist das so?<br />
<br />
Die Sprachwissenschaft unterscheidet zwei simple Fakten: Anzeichen und Zeichen. Ein »Anzeichen« für Feuer ist der Rauch. Ein »Zeichen« hingegen beruht auf sprachlicher Übereinstimmung und kann, einfach ausgedrückt, viel mehr bedeuten. Während also ein Audio(warn)signal nur ein diffuses »Anzeichen« für einen Gefahrenzustand sein mag (für welchen?), beruht die menschliche Sprache auf vereinbarten »Zeichen«: Sie, die Stimme/ Sprache, kann den Sachverhalt erklären und sofort Verhaltensweisen anregen. In Gefahrensituationen ist ein erklärendes »Zeichen« immer einem bloßen »Anzeichen« überlegen.<br />
<br />
Während überdies für den Betroffenen farbige Leuchten z.B. durch dunklen Rauch oder bauliche Sichtsperren verborgen sein können (also keine Hilfe darstellen) und normale Tonsignalgeber in ihrer Botschaft nicht eindeutig sind (was bedeutet das laute Hupen?) und Reaktionen gefährlich verzögern, vermag die Sprach-Alarmierung beides gleichzeitig: Sie weckt durch ihre Lautstärke Aufmerksamkeit und durch ihren Inhalt (Texte genau auf die Situation und die Umgebung zugeschnitten) klare, eindeutige Botschaften. Sprach-Alarmierung rettet Leben!<br />
<br />
Entsprechende Sprach-Alarmierungs-Systeme (SAS) zu installieren, ist nicht so komplex, wie es klingt. Und der Effekt? Wirksam! Der Alarm wird beachtet, keine Zeit geht verloren. Und niemand steht nur am Fenster und staunt über viele blinkende Fahrzeuge.<br />
<br />
[[Datei:10_Reaktion_Sprache.jpg|left|thumb|600px]]<br />
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Was vorher versäumt wird, kann im Brandfall nicht nachgeholt werden!<br />
<br />
Solange sich ein Alarm als Fehlalarm erweist, mag niemand genauer über dramatische Folgen nachdenken – unnötig. Aber spätestens dann, wenn´s richtig brenzlig wurde, machen sich die Verantwortlichen ernsthafte Gedanken. Sie erkennen: Die gute, also rasche und gezielte Brand-Alarmierung basiert auf drei „Säulen“: optische Signale (vom Rauch mal abgesehen), akustische Signale und die Sprache. Und alle drei Säulen gehören zusammen! Fehlt oder wackelt eine, ist die gesamte Warn-Konstruktion instabil!<br />
<br />
[[Datei:11_Säulen_Alarmierung.jpg|left|thumb|600px]]<br />
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Also müssen der Brand frühzeitig erkannt werden, die Hilfsstellen und die Betroffenen alarmiert, die Brandschutzeinrichtungen angesteuert werden, und die Feuerwehr muss einen gewaltfreien Zugang erhalten. Um dies zu gewährleisten, im Großen wie im Kleinen, müssen im Rahmen des baulichen Brandschutzes Brandabschnitte geschaffen und Rettungswege festgelegt werden; die anlagentechnischen Einrichtungen müssen installiert und der Brandschutz, Wartung und Pflege müssen organisiert sein. Und das alles vorher! Im ernsten Brandfall gibt es kein Hätte, Wäre, Könnte!<br />
<br />
Superior thinking demonstrated above. Takhns!<br />
<br />
=Die 7 Phasen für den Aufbau und den Betrieb von Sprachalarmanlagen=<br />
<br />
Ist eine Sprachalarmierung vorgesehen, gibt es sozusagen den idealen Ablauf ihrer Realisation. Es sind sieben Phasen; die vielleicht schon bekannt sind durch den Aufbau einer Brandmeldeanlage.<br />
<br />
[[Datei:43_Vorgehen_SAA.jpg|500px]]<br />
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<br />
<br />
==Phase 3: Montage und Installation==<br />
<br />
Nach all der Theorie über Lautsprecher und Verkabelungen geht es mit Riesenschritten voran! Nun muss die Anlage in die Realität umgesetzt werden. Die Planungen und Projektierungen sind abgeschlossen; wir beginnen mit der Montage und der Installation. Es ist einfacher als Sie denken!<br />
<br />
<br />
[[Datei:57_SAZ_Hausnetz.jpg|left|thumb|400px]]<br />
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<br />
<br />
Nun kommt es darauf an, dass die vom Hersteller gelieferte Zentrale an das Hausnetz angebunden wird! Die Grafik zeigt schematisch einen Technikraum, in dem sich die Sprachalarmzentrale befindet.<br />
<br />
Auf der einen Seite kommen die Leitungen „aus der Wand“ –, welche idealerweise in einem Verteilerkasten aufliegen. Von dort aus werden sie in gebündelter Form an die Zentrale weitergeleitet.<br />
<br />
Der Verteilerkasten gewährleistet eine klare, saubere Trennung von Hausnetz und Sprachalarmzentrale. Wird am Hausnetz etwas geändert muss die Sprachalarmzentrale nicht zwangsläufig berührt werden und das ggf. neue Routing kann direkt im Verteilerkasten erfolgen.<br />
<br />
==Phase 4: Die Inbetriebsetzung==<br />
<br />
Der Inbetriebnahme einer Sprachalarmanlage geht die vollständige und mängelfreie Montage aller Bestandteile der Anlage voraus. Danach folgt eine Prüfung der kompletten funktionalen Kette von der Auslösung der Brandmeldeanlage (BMA) bis hin zur Ansteuerung der Lautsprechergruppen, sowie des Brandfallmikrofons und der gespeicherten Töne und Durchsagen.<br />
<br />
Der Störschallpegel, der Nutzschallpegel und die Sprachverständlichkeit müssen gemessen werden. Alle Messergebnisse, Überprüfungen und Funktionsprüfungen dokumentiert der Inbetriebsetzer in einem Inbetriebnahme-Protokoll.<br />
<br />
Tipp: Lieferanten-Spezialist dazuholen!<br />
<br />
In dieser Phase ist es oft der Fall, dass ein Mitarbeiter des Lieferanten der Sprachalarmzentrale anwesend ist, der bei der Inbetriebnahme hilft. Er prüft, ob die entsprechenden Vorgaben erfüllt sind, z.B., ob die entsprechenden Linien in Ordnung sind. Dies wird er mit einem Impedanz-Messgerät kontrollieren.<br />
<br />
Der große Moment – ist eigentlich ein erster großer Test!<br />
<br />
1 Das System wird erstmals eingeschaltet! Der Spezialist wird die Sprechstellen und den automatischen Text auf seine Wirksamkeit im ganzen Haus prüfen.<br />
<br />
2 Im zweiten Schritt, wenn der so genannte Line Check erfolgt ist – ob also alles wie einst geplant umgesetzt ist –, geht es darum, die Sprachverständlichkeit zu prüfen. Nachdem alle Einstellungen optimiert sind, wird die Wirkung in allen Räumen mit einem Messgerät kontrolliert.<br />
<br />
Exkurs: Wie kann man Sprachverständlichkeit messen? Als STI oder CIS<br />
<br />
STI-PA: Das Verfahren speist quasi eine Nachbildung der menschlichen Sprache, ein Frequenzgemisch, in die Anlage ein. Auf der anderen Seite wird mit dem STI-PA Messgerät überprüft, in welcher korrekten Qualität dieses Sprachgemisch im Raum ankommt. Ein Zahlenwert objektiviert das Ergebnis: Dieser gibt Auskunft über die Sprachqualität und liegt zwischen 0 (unverständlich) und 1 (exzellent verständlich). Man nennt ihn den STI-Wert (Speech Transmission Index).<br />
<br />
CIS: Der CIS-Wert (Common Intelligibility Scale) zeigt die Sprachverständlichkeit auch zwischen 0 und 1 an, jedoch in einer etwas anderen Wertung. Es gibt eine logarithmische Verknüpfung für den Zusammenhang zwischen STI und CIS. Und wie trennt sich die Spreu vom Weizen? Bei 0,5 STI ist eine Grenze, diese entspricht 0,7 CIS. Bei allem Höheren ist die Sprachverständlichkeit in Ordnung, alles darunter bedarf einer Nachbesserung.<br />
<br />
<br />
[[Datei:61_Ablaufdiagramm.jpg|500px]]<br />
<br />
<br />
<br />
Das Ablaufdiagramm zeigt sehr ausführlich, in welchem Zyklus der Messvorgang der Anlage abläuft. Dies scheint komplizierter, als es in Wirklichkeit ist!<br />
<br />
1 In der ersten Phase wird der Umgebungsschallpegel untersucht. Dabei muss erreicht werden, dass der Alarmschall/Nutzpegel 10 dB höher ist als der Umgebungsschallpegel. Erst dann kann die Sprachverständlichkeit gemessen werden.<br />
<br />
2 Dazu wird im Normalzustand eines Raumes, ohne Testsignal, mit dem Messgerät festgestellt, ob die STI-Anzeige unter 0,2 liegt. Nur dann ist eine STI-PA Messung mit Hintergrundgeräuschen möglich. Anderenfalls muss in einer Ruhephase gemessen werden und die Hintergrundgeräusche werden später rechnerisch in das Ergebnis einbezogen.<br />
<br />
3 Erst, wenn die Rahmenbedingungen stimmen, kann mit einer Testsignal-CD die Einspeisung beginnen und von Raum zu Raum an den entsprechenden Stellen gemessen werden: Der CIS-Wert sollte größer 0,8 sein; das wäre ein klarer, guter Wert. Dies wird dokumentiert.<br />
<br />
4 Falls das nicht der Fall war (also unter 0,8) sollten mindestens zwei Folgemessungen gemacht werden. Ist bei diesen die Differenz größer als 0,05, muss zunächst die Ursache beseitigt werden, bevor der Testsignalablauf erneut gestartet wird. Ist die Differenz kleiner als 0,03, ist alles in Ordnung. Das arithmetische Mittel der 3 Messungen wird dokumentiert.<br />
<br />
5 Ist die Differenz größer als 0,03, folgen erneut drei Messungen. Aus diesen sechs Messungen wird der arithmetische Mittelwert dokumentiert.<br />
<br />
==Phase 5: Die Abnahme==<br />
<br />
Für die Abnahme einer Sprachalarmanlage ist eine Fachfirma verantwortlich, i.d.R. die, die die Anlage auch installiert hat. Voraussetzung ist eine mängelfreie Inbetriebnahme mit Vorlage des Inbetriebnahmeprotokolls. Der Feuerwehr muss eine Teilnahme an der Abnahme auf Verlangen ermöglicht werden.<br />
<br />
1 Falls eine Sprachalarmanlage der Sicherheitsstufe III eingesetzt wurde, muss sie von einem akkreditierten Prüfer des VdS geprüft und abgenommen werden. Geprüft wird, ob<br />
<br />
- die Festlegungen im SAA-Konzept eingehalten wurden<br />
<br />
- die in der Norm geforderten technischen Funktionen eingehalten werden<br />
<br />
- Abweichungen gegenüber dem Planungsziel noch dem gestellten Schutzziel gerecht werden.<br />
<br />
2 Über die Abnahmeprüfung, erfolgreiche Ergebnisse und eventuelle Mängel muss ein Abnahmeprotokoll erstellt werden. Dies enthält<br />
<br />
- Art, Anzahl und Ort der angeschlossenen Lautsprecher und Lautsprechergruppen<br />
<br />
- die Funktionen<br />
<br />
- die Abweichungen vom Planungsauftrag und den technischen Funktionen<br />
<br />
- Ersatzmaßnahmen<br />
<br />
- Ermittlung des Energiebedarfs und der Überbrückungszeit<br />
<br />
- Überprüfung der gespeicherten Brandfalldurchsagen für Alarmierung und Räumung<br />
<br />
- Fristen für die Mängelbeseitigung<br />
<br />
- Benennung der Verantwortlichen für die Systembetreuung und deren Erreichbarkeit<br />
<br />
- Nachweis des Aufbaus der Anlage nach geltenden Vorschriften<br />
<br />
Für Betrieb und Instandhaltung muss dem Auftraggeber bei der Abnahme eine komplette Dokumentation übergeben werden.<br />
<br />
= Weblinks =<br />
*[http://www.din-14675.de/din14675_tab.htm Auflistung von über 350 technischen Aufschaltbedingungen für Brandmeldeanlagen aus ganz Deutschland.]<br />
*[http://www.din-14675.de/din14675_zertifiziert.htm Datenbank von über 2000 zertifizierten Unternehmen nach DIN 14675.]</div>78.52.126.241https://www.brandschutz-wiki.de/index.php?title=Feuerwehr-BedienfeldFeuerwehr-Bedienfeld2011-06-06T14:11:11Z<p>78.52.126.241: Korrektur</p>
<hr />
<div>=Feuerwehr-Bedienfeld (FBF) nach DIN 14661=<br />
<br />
[[Datei:FBF.jpg|left|thumb|600px|Feuerwehr-Bedienfeld DIN 14661 mit separatem (eigenständigem) Gehäuse]]<br />
<br />
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<br />
<br />
Bei Brandmeldeanlagen mit Alarmweiterschaltung an die Feuerwehr muss nach DIN 14675 <br />
ein Feuerwehr-Bedienfeld vorgesehen werden. Mit DIN 14661 wurde diese einfache und <br />
einheitliche Bedieneinrichtung für Feuerwehren als Feuerwehr-Bedienfeld für jede <br />
Brandmelderzentrale genormt.<br />
In der Norm werden im wesentlichen die Funktionen und das einheitliche Erscheinungsbild <br />
definiert.<br />
Das FBF ist sowohl eigenständig montierbar als auch in anderen Gehäusen von <br />
Komponenten der Brandmeldeanlage integrierbar.<br />
Im eigenständigen Gehäuse muss die Gehäuseoberfläche der Farbe RAL 7032 <br />
(kieselgrau) entsprechen.<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
=Definition=<br />
Gerät zum Anschluss an eine Brandmelderzentrale (BMZ), das bestimmte Betriebszustände <br />
der Brandmeldeanlage (BMA) in einfacher und einheitlicher Erscheinungsform anzeigt <br />
und den Einsatzkräften der Feuerwehr auch ohne Mitwirkung des Betreibers der BMA <br />
eine ergonomische und einheitliche Bedienung der BMA im Alarmfall und bei <br />
Funktionsprüfungen ermöglicht.<br />
<br />
<br />
= Weblinks =<br />
*[http://www.din-14675.de/din14675_tab.htm Auflistung von über 350 technischen Aufschaltbedingungen für Brandmeldeanlagen aus ganz Deutschland.]<br />
*[http://www.din-14675.de/din14675_zertifiziert.htm Datenbank von allen zertifizierten Unternehmen nach DIN 14675.]</div>78.52.126.241https://www.brandschutz-wiki.de/index.php?title=Flammenmelder_DIN_EN_54_Teil_10Flammenmelder DIN EN 54 Teil 102011-06-06T14:10:47Z<p>78.52.126.241: Korrektur</p>
<hr />
<div>==Die Anatomie einer Flamme==<br />
<br />
[[Datei:Anatomie eines Feuers.jpg|left|thumb|600px]]<br />
<br />
Die wesentliche Reaktion ist:<br />
<br />
HC + O2 = CO2 + H2O<br />
<br />
HC: Kohlenwasserstoffe<br />
<br />
O2: Sauerstoff<br />
<br />
CO2: Kohlendioxid<br />
<br />
H2O: Wasser<br />
<br />
Es entstehen Brandgase / Rauch / Wasserdampf, dazu Wärme und die Lichtstrahlung<br />
<br />
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<br />
==Sonnenlicht-Erdatmosphäre==<br />
<br />
<br />
[[Datei:Relative Intensität.jpg|left|thumb|900px]]<br />
<br style="clear:both;"/><br />
<br />
<br />
'''Das Sonnenlicht wird in der Atmosphäre gedämpft'''<br />
<br />
Die relative Strahlungsintensität, aufgetragen über die Wellenlänge <br />
1µm = 0,000.000.001m <br />
1nm = 0,000.000.000.001m<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
==Licht offener Flammen==<br />
<br />
[[Datei:Sichtbares Licht.jpg|left|thumb|900px]]<br />
<br style="clear:both;"/><br />
<br />
'''Dieses Licht strahlen offene Flammen ab, wir sehen nur einen kleinen Teil'''<br />
<br />
Das UV-Licht reicht von ca. 1 nm bis 379 nm, das IR-Licht von 780 nm bis 2.500 nm <br />
und dazwischen liegt das für uns sichtbare Sonnenlicht ca. 380 nm bis ca. 779 nm<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
==Licht von Sonne und Flammen==<br />
<br />
[[Datei:Sonnenlicht und Flammenlicht.jpg|left|thumb|900px]]<br />
<br style="clear:both;"/><br />
<br />
<br />
Auf der Erde kommt kein <br />
'''UV-Licht''' der Sonne <br />
'''kleiner ca. 300 nm''' an.<br />
<br />
Bei den Wellenlängen <br />
'''2.800 nm und 4.300 nm''' kommt auch kein '''IR-Licht''' <br />
der Sonne auf der Erde an.<br />
<br />
Das Sonnenlicht dieser Wellenlängen wird von der Erd- Atmosphäre absorbiert. <br />
<br />
Man nennt Flammenmelder, die bei diesen Wellenlängen arbeiten <br />
<br />
'''-sonnenlichtblind-'''<br />
<br />
<br />
==Sonnenlichtblinde Flammenmelder==<br />
<br />
'''Wesentliche Frequenzen des Sonnenlichts werden in der Atmosphäre absorbiert.''' <br />
<br />
Im Infrarot-Bereiche bei: <br />
ca. 2.800 nm ( 2,8 µm ) und 4.300 nm ( 4,3 µm ) <br />
<br />
Im Ultra-Violett-Bereich: <br />
unterhalb von ca. 300 nm ( 0,3 µm ) <br />
<br />
Auffallend ist bei offener Flammen die Spitze des abgestrahlten <br />
Infrarot-Lichts bei ca. 4.300 nm ( 4,3 µm ) <br />
<br />
<br />
Die Bezeichnung '''SONNENLICHTBLIND''' verdreht Ursache und Wirkung, <br />
denn es gibt hier kein störendes Sonnenlicht, bei diesen Frequenzen detektieren die Flammenmelder<br />
<br />
==Störquelle Enladungslampen==<br />
<br />
[[Datei:Störstrahlung verschiedener Leuchtmittel.jpg|left|thumb|900px]]<br />
<br />
<br />
Störstrahlungen verschiedener Leuchtmittel<br />
<br />
Glühlampen<br />
<br />
Halogen-Leuchten<br />
<br />
Quecksilber-Hochdruck<br />
<br />
Leuchten<br />
<br />
strahlen vom UV- bis in den IR-Bereich. <br />
<br />
Ihre Intensität ist nur ca. 1 bis 10% eines Testfeuers.<br />
<br />
Diese Störquellen strahlen in der Regel konstantes Licht<br />
Eine besondere Falschalarm-Gefahr nur bei Ein- und Ausschaltvorgängen ein, <br />
auch das Flackern defekter Leuchten kann stören.<br />
<br />
==Störquelle Enladungslampen und Flammenmelder==<br />
<br />
[[Datei:Störstrahlung 2.jpg|left|thumb|900px]]<br />
<br style="clear:both;"/><br />
<br />
<br />
Glühlampen, Halogen-Leuchten und Quecksilber-Hochdruck-Leuchten die Strahlung ist konstant.<br />
<br />
UV-Melder werden kaum tangiert, IR-Melder mit steigender Wellenlänge weniger.<br />
<br />
Die Kombination IR-Melder mit einem zusätzlichen UV-Anteil begrenzt die Reichweite.<br />
Es werden mehrkanalige IR-Melder eingesetzt. <br />
<br />
'''Nur extrem nahe und stark flackernde defekte Leuchten können theoretisch stören.'''<br />
<br />
==Maßnahmen zur Betriebssicherheit==<br />
<br />
• Durch die Wahl geeigneter Detektions-Frequenzen sind <br />
Flammenmelder sonnenlicht-blind<br />
<br />
• Durch die Wahl geeigneter Detektions-Frequenzen werden <br />
Störeinflüsse minimiert.<br />
<br />
• Es werden die Flackerfrequenzen ( 2 bis 30 Hz ) der offenen <br />
Flammen bewertet <br />
<br />
• Flammenmelder bewerten die Strahlungsintensität, sie sind <br />
unempfindlich bei Spiegelungen und Reflektionen<br />
<br />
• Flammenmelder nutzen Algorithmen, mathematische<br />
Berechnungen, Vergleiche, Trendanalysen und Verknüpfungen<br />
<br />
'''Diese komplexen Auswertungsverfahren und die Wahl der geeigneten Frequenzen'''<br />
'''machen die Flammenmelder außerordentlich funktions- und betriebssicher'''<br />
<br />
==Der UV/IR-Melder==<br />
<br />
[[Datei:40-40 UV-IR.jpg|left|thumb|600px|Testfeuer 33cm * 33cm: Gasoline (Benzin) 15m / 5 Sek. ; Büropapier 5m / 5 Sekunden ]]<br />
<br />
<br />
'''2 Kanal UV/IR- Flammenmelder 40/40 UV/IR'''<br />
<br />
Der UV/IR-Flammenmelder wird in 2 unterschiedlichen Versionen geliefert:<br />
<br />
<br />
<br />
40/40 L (LB) <br />
UV: 0,185 µm bis 0,260 µm <br />
IR: 2,5 µm bis 3,0 µm<br />
Kohlenwasserstoffe, Wasserstoff, anorganische Stoffe, Metallbrände<br />
<br />
<br />
<br />
40/40 L4 (L4B)<br />
UV: 0,185 µm bis 0,260 µm <br />
IR: 4,4 µm bis 4,6 µm<br />
Kohlenwasserstoffe.<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
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<br />
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<br />
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<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
==Der 3-Kanal IR-Melder==<br />
<br />
[[Datei:40-40 UV-IR.jpg|left|thumb|600px|Testfeuer 33cm x 33cm: Gasoline (Benzin) 65m / 5 Sek. ; Büropapier 10m / 5 Sekunden ]]<br />
<br />
'''3 Kanal IR-Flammenmelder 40/40 I'''<br />
<br />
Der 3 Kanal IR-Flammenmelder arbeitet im Bereich <br />
<br />
3,0 µm bis 5,0 µm<br />
er ist zur Überwachung sehr großer Flächen ausgelegt.<br />
<br />
Brände von Material mit Kohlenwasserstoffen<br />
<br />
Höchste Sicherheit gegen Fehlauslösungen aller Art.<br />
<br />
==Auswahl der geeigneten Flammenmelder==<br />
<br />
Flammen von Brände in Verbindung mit Kohlenwasserstoffen strahlen im IR-Bereich, <br />
es werden in der Regel IR-Melder verwendet. <br />
Innen setzt man einfache Flammenmelder ein, mit max. 15m Reichweite, <br />
bei großen Flächen Mehrkanalmelder mit bis zu 65m Reichweite.<br />
<br />
Unsichtbare Flammen von Metallbränden, von Ammoniak, von Silanen und anderen organischen Stoffen detektiert man mit UV-Meldern. Die potentielle Reichweite von UV- Meldern reicht kaum<br />
über 15m hinaus, die Umgebungs-Atmosphäre dämpft stark. <br />
<br />
Wasserstoff-Brände (nicht sichtbare Flammen) sind im UV-Bereich und im nahen IR- Bereich detektierbar. <br />
<br />
Mit einem UV-Melder erzielt man Reichweiten von ca. 10m ca. 2/3 der max. Reichweite<br />
<br />
Mit einem UV/IR-Melder ca. , also ca. 1/3 der max. Reichweite <br />
<br />
Mit dem Mehrkanal- Melder ca. 30m, fast ½ der max. Reichweite.<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
==Reichweitenmessung==<br />
<br />
[[Datei:Melder-Test - Reichweite.jpg|left|thumb|600px ]]<br />
<br />
<br />
<br />
Reichweitentest für SharpEye-Flammenmelder SPECTREX<br />
<br />
Platz für Flammenmelder<br />
<br />
Mauer mit Blende<br />
<br />
Testwanne ca. 0,1m2<br />
<br />
Reichweite<br />
<br />
Zeit = bis 3 / 5 / 10 Sek.<br />
<br />
Wechselnde Stoffe<br />
<br />
<br />
<br />
Steht das brennende Material in Vollbrand, so öffnet man die Blende. Spricht der Melder innerhalb der Ansprechzeit von 3 oder 5 oder 10 Sekunden gerade noch an, so ist diese Entfernung die Reichweite des SharpEye-Flammenmelders für diesen Stoff in dieser Zeit. <br />
<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
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<br />
<br />
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<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
==Reichweiten-Angaben in den SharpEye-Datenblättern==<br />
<br />
[[Datei:4040 M.jpg|left|thumb|900px ]]<br />
<br style="clear:both;"/><br />
<br />
Der Stoff und sein Brandverhalten, die gewünschte Detektions-Reichweite<br />
und welche Flammengröße soll wie schnell gemeldet werden ?<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
==Das Quadrat-Gesetz über Fläche und Abstand==<br />
<br />
[[Datei:quadratisches Gesetz über die Entfernung.jpg|left|thumb|600px ]]<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
Das Licht schwächt sich quadratisch mit zunehmender Entfernung von seiner Quelle.<br />
<br />
Damit beim Flammenmelder die selbe Energie einer Flamme aus der doppelten Entfernung ankommt, muss die Flamme eine vier mal größere Fläche haben.<br />
<br />
Die Formel A = c * d 2 gilt nur für kürzere Entfernungen, da das Licht zusätzlich<br />
durch Wasserdampf, Staub und CO2 in der Luft gedämpft wird.<br />
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<br />
==Das horizintale Polardiagramm==<br />
<br />
<br />
[[Datei:Polardiagramm.jpg|left|thumb|600px ]]<br />
<br />
Flammenmelder 40/40 horizontales Polardiagramm, <br />
<br />
außer Modelle M & R <br />
<br />
Dieses Polardiagramm hat in Verbindung mit den Datenblättern sehr praktische Bedeutung, z.B.:<br />
40/40 I 3- fach Infrarot-Melder: <br />
<br />
100% ist die Reichweite für<br />
<br />
Gasoline (Benzin) = 65 m;<br />
n- Heptane = 65m <br />
<br />
70 % ist die Reichweite für <br />
<br />
Diesel = 45 m<br />
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==Stoffspezifische Polardiagramme==<br />
<br />
<br />
Flammenmelder 40/40 horizontale Polardiagramme,<br />
außer Modelle M & R<br />
<br />
[[Datei:Polardiagramm Diesel.jpg|left|thumb|600px ]]<br />
<br />
Diesel / JP5 Flugbenzin 45 m / 70%<br />
<br />
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[[Datei:Polardiagramm Methan.jpg|right|thumb|600px ]]<br />
<br />
<br />
Methan / LPG<br />
Flüssiggas<br />
30m / 45%<br />
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<br />
[[Datei:Polardiagramm Ethanol.jpg|left|thumb|600px ]]<br />
<br />
Ethanol Isopropyl -Alcohol <br />
40 m / 60%<br />
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[[Datei:Polardiagramm Büropapier.jpg|right|thumb|600px ]]<br />
<br />
Büropapier<br />
10 m / 15%<br />
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Die Flammen strahlen stoffspezifisches Licht ab, daher reagiert ein<br />
und der selbe Flammenmelder so unterschiedlich !<br />
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==Reichweitentabelle für Stoffe und Melder==<br />
<br />
[[Datei:Tabelle22.gif|left|thumb|900px]]<br />
<br />
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<br />
==Reichweite und überwachte Flächen==<br />
<br />
[[Datei:überwachte Fläche 1.jpg|left|thumb|400px ]]<br />
[[Datei:überwachte Fläche 2.jpg|right|thumb|400px ]]<br />
<br />
'''Große Reichweiten ergeben große überwachte Flächen'''<br />
<br />
Melder mit 60m und 90 Grad<br />
<br />
Melder mit 15m und 120 Grad <br />
<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
der Wandecke bleiben<br />
die 20 bis 30 Grad ungenutzt<br />
<br />
<br />
<br />
'''Ausschlaggebend ist die Fläche, die mit einem Melder überwacht werden kann'''<br />
<br />
<br />
<br />
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<br />
<br />
<br />
==Wichtige Fragen zur Projektierung==<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
Welches Material (Brennstoff) beinhaltet ein Brandrisiko ? <br />
<br />
Welche Flammengröße soll erkannt und gemeldet werden ?<br />
<br />
Auf welche Entfernung soll überwacht werden ?<br />
<br />
Wie schnell soll gemeldet werden ?<br />
<br />
Welche störenden Strahlenquellen sind vorhanden ?<br />
<br />
Welche belastenden Umgebungseinflüsse sind zu erwarten ?<br />
<br />
<br />
<br />
Bedenken Sie Risiken, Schutzziele und schätzen Sie Ihre Möglichkeiten realistisch ein<br />
<br />
<br />
==Hindernisse sind Schattenspender==<br />
<br />
Ein Flammenmelder soll hoch montiert sein und freie Sicht haben<br />
<br />
Flammen im Schattenbereich müssen schon riesig sein, um vom Melder endlich gesehen zu werden. <br />
<br />
Die Montagehöhe soll min. doppelt so hoch sein wie das Hindernis.<br />
<br />
Montieren Sie einen weiteren Melder mit Blick hinter das Hindernis<br />
<br />
<br />
==Reichweitentest in einem Flughangar==<br />
<br />
In dem Hangar sind gar nicht so viele Melder montiert...<br />
<br />
[[Datei:Hangar - Melder 2.jpg|left|thumb|600px ]]<br />
[[Datei:Hangar - Melder.jpg|right|thumb|600px ]]<br />
<br />
<br />
Flammenmelder mit ihren großen Reichweiten überwachen riesige Flächen...<br />
<br />
<br />
<br />
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<br />
In awe of that anwser! Really cool!<br />
<br />
==Überwachungsflächen nach DIN VDE 0833-2==<br />
<br />
<br />
Aus der E DIN VDE 0833-2 (VDE 0833-2) : 2007-05:<br />
<br />
Anordnung von punktförmigen Flammenmeldern<br />
<br />
Anzahl, Anbringung und Ausrichtung der Flammenmelder sind so zu wählen, dass eine ausreichende und möglichst gleichmäßige Raumüberwachung gegeben ist. Dabei ergibt sich die erforderliche Anzahl der Flammenmelder aus dem zu überwachenden Raumvolumen und den räumlichen Gegebenheiten.<br />
<br />
Da sich Flammenstrahlung wie Licht geradlinig ausbreitet, ist eine direkte Sichtverbindung zwischen jedem möglichen Brandort und einem Flammenmelder anzustreben. Einbauten<br />
oder andere Hindernisse, die zu Schattenbildungen führen, sind dabei zu berücksichtigen.<br />
<br />
Bei der Montage von Flammenmeldern in Raumecken oder an Wänden ist die optische Achse des Melders in einem Winkel von 45° zum Boden und zu einer Wand auszurichten, so dass ein Flammenmelder mit einem rotationssymmetrischen Öffnungswinkel von mindestens 90° ein quaderförmiges Raumvolumen überwachen kann. Die Zuordnung der maximal zulässigen Kantenlängen des Quaders zur Klasse der Flammenmelder ist in Bild 6 angegeben.<br />
<br />
<br />
Bei Zweimeldungsabhängigkeit Typ B sind die Melder mit unterschiedlichen<br />
Blickwinkeln auf denselben Überwachungsbereich zu richten.<br />
<br />
[[Datei:Zweimeldungsabhängigkeit.jpg|left|thumb|500px ]]<br />
[[Datei:Tabelle Kantenlänge.jpg|right|thumb|400px ]]<br />
<br />
<br />
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<br />
<br />
<br />
Anordnung und Überwachungsbereich von Flammenmeldern bei Raumecken- und Wandmontage<br />
<br />
Bei Räumen mit Raumhöhen RH größer 26 m sind die Überwachungsbereiche von Flammenmeldern gesondert festzulegen.<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
AKAIK you've got the asnewr in one!<br />
<br />
That's a mold-breaker. Great thininkg!<br />
<br />
==Flammen-Simulator==<br />
<br />
[[Datei:Testlichtquelle 1.jpg|left|thumb|400px ]]<br />
[[Datei:Testlichtquelle 2.jpg|right|thumb|400px ]]<br />
<br />
Testlicht-Quelle mit Zielfernrohr zum Auslösen der Flammenmelder ohne eine offene Flamme<br />
<br />
Reichweite ca. 3m bis 5m<br />
<br />
Mit dem Kollimator (Strahlbündelung) werden Reichweiten bis zu 9m erreicht<br />
<br />
<br />
Das Testlicht ist angepaßt an die Melder technologie, <br />
einfaches Licht würde ja zu Falschalarmen führen. <br />
<br />
Zugelassen zum Einsatz in Ex- Bereichen<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
'''Es werden in der Regel keine zusätzlichen Gerüste oder Steigehilfen benötigt'''.<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
==Software zur Kommunikation und Konfiguration==<br />
<br />
[[Datei:Software.jpg|left|thumb|400px ]]<br />
<br />
Die Software dient der Kommunikation mitden Meldern und zum Konfigurieren der SharpEye Melder:<br />
<br />
<br />
Die Software ist frei verfügbar und dient zum: <br />
<br />
Ändern der Melder Konfiguration <br />
<br />
Auslösen des manuellen Tests: BIT, built in test <br />
<br />
Ansehen / Protokollieren von und Meldersignalen<br />
<br />
<br />
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<br />
<br />
==Projektbeispiel Reetdach==<br />
<br />
'''Weiche Dächer sind hochgefährdet und werden kaum mehr versichert...'''<br />
<br />
<br />
<br />
[[Datei:Reetdach.jpg|left|thumb|900px ]]<br />
<br style="clear:both;"/><br />
<br />
<br />
<br />
Dieses Reetdach wird von 4 Seiten her mit Flammenmeldern außen überwacht.<br />
Bei einem Brand erfolgt das Löschen mit Wassernebel. ( aus Fire & Security Magazine )</div>78.52.126.241https://www.brandschutz-wiki.de/index.php?title=Flammenmelder_DIN_EN_54_Teil_10Flammenmelder DIN EN 54 Teil 102011-06-06T14:09:52Z<p>78.52.126.241: Korrektur</p>
<hr />
<div>==Die Anatomie einer Flamme==<br />
<br />
[[Datei:Anatomie eines Feuers.jpg|left|thumb|600px]]<br />
<br />
Die wesentliche Reaktion ist:<br />
<br />
HC + O2 = CO2 + H2O<br />
<br />
HC: Kohlenwasserstoffe<br />
<br />
O2: Sauerstoff<br />
<br />
CO2: Kohlendioxid<br />
<br />
H2O: Wasser<br />
<br />
Es entstehen Brandgase / Rauch / Wasserdampf, dazu Wärme und die Lichtstrahlung<br />
<br />
<br />
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<br />
<br />
==Sonnenlicht-Erdatmosphäre==<br />
<br />
<br />
[[Datei:Relative Intensität.jpg|left|thumb|900px]]<br />
<br style="clear:both;"/><br />
<br />
<br />
'''Das Sonnenlicht wird in der Atmosphäre gedämpft'''<br />
<br />
Die relative Strahlungsintensität, aufgetragen über die Wellenlänge <br />
1µm = 0,000.000.001m <br />
1nm = 0,000.000.000.001m<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
==Licht offener Flammen==<br />
<br />
[[Datei:Sichtbares Licht.jpg|left|thumb|900px]]<br />
<br style="clear:both;"/><br />
<br />
'''Dieses Licht strahlen offene Flammen ab, wir sehen nur einen kleinen Teil'''<br />
<br />
Das UV-Licht reicht von ca. 1 nm bis 379 nm, das IR-Licht von 780 nm bis 2.500 nm <br />
und dazwischen liegt das für uns sichtbare Sonnenlicht ca. 380 nm bis ca. 779 nm<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
==Licht von Sonne und Flammen==<br />
<br />
[[Datei:Sonnenlicht und Flammenlicht.jpg|left|thumb|900px]]<br />
<br style="clear:both;"/><br />
<br />
<br />
Auf der Erde kommt kein <br />
'''UV-Licht''' der Sonne <br />
'''kleiner ca. 300 nm''' an.<br />
<br />
Bei den Wellenlängen <br />
'''2.800 nm und 4.300 nm''' kommt auch kein '''IR-Licht''' <br />
der Sonne auf der Erde an.<br />
<br />
Das Sonnenlicht dieser Wellenlängen wird von der Erd- Atmosphäre absorbiert. <br />
<br />
Man nennt Flammenmelder, die bei diesen Wellenlängen arbeiten <br />
<br />
'''-sonnenlichtblind-'''<br />
<br />
<br />
==Sonnenlichtblinde Flammenmelder==<br />
<br />
'''Wesentliche Frequenzen des Sonnenlichts werden in der Atmosphäre absorbiert.''' <br />
<br />
Im Infrarot-Bereiche bei: <br />
ca. 2.800 nm ( 2,8 µm ) und 4.300 nm ( 4,3 µm ) <br />
<br />
Im Ultra-Violett-Bereich: <br />
unterhalb von ca. 300 nm ( 0,3 µm ) <br />
<br />
Auffallend ist bei offener Flammen die Spitze des abgestrahlten <br />
Infrarot-Lichts bei ca. 4.300 nm ( 4,3 µm ) <br />
<br />
<br />
Die Bezeichnung '''SONNENLICHTBLIND''' verdreht Ursache und Wirkung, <br />
denn es gibt hier kein störendes Sonnenlicht, bei diesen Frequenzen detektieren die Flammenmelder<br />
<br />
==Störquelle Enladungslampen==<br />
<br />
[[Datei:Störstrahlung verschiedener Leuchtmittel.jpg|left|thumb|900px]]<br />
<br />
<br />
Störstrahlungen verschiedener Leuchtmittel<br />
<br />
Glühlampen<br />
<br />
Halogen-Leuchten<br />
<br />
Quecksilber-Hochdruck<br />
<br />
Leuchten<br />
<br />
strahlen vom UV- bis in den IR-Bereich. <br />
<br />
Ihre Intensität ist nur ca. 1 bis 10% eines Testfeuers.<br />
<br />
Diese Störquellen strahlen in der Regel konstantes Licht<br />
Eine besondere Falschalarm-Gefahr nur bei Ein- und Ausschaltvorgängen ein, <br />
auch das Flackern defekter Leuchten kann stören.<br />
<br />
==Störquelle Enladungslampen und Flammenmelder==<br />
<br />
[[Datei:Störstrahlung 2.jpg|left|thumb|900px]]<br />
<br style="clear:both;"/><br />
<br />
<br />
Glühlampen, Halogen-Leuchten und Quecksilber-Hochdruck-Leuchten die Strahlung ist konstant.<br />
<br />
UV-Melder werden kaum tangiert, IR-Melder mit steigender Wellenlänge weniger.<br />
<br />
Die Kombination IR-Melder mit einem zusätzlichen UV-Anteil begrenzt die Reichweite.<br />
Es werden mehrkanalige IR-Melder eingesetzt. <br />
<br />
'''Nur extrem nahe und stark flackernde defekte Leuchten können theoretisch stören.'''<br />
<br />
==Maßnahmen zur Betriebssicherheit==<br />
<br />
• Durch die Wahl geeigneter Detektions-Frequenzen sind <br />
Flammenmelder sonnenlicht-blind<br />
<br />
• Durch die Wahl geeigneter Detektions-Frequenzen werden <br />
Störeinflüsse minimiert.<br />
<br />
• Es werden die Flackerfrequenzen ( 2 bis 30 Hz ) der offenen <br />
Flammen bewertet <br />
<br />
• Flammenmelder bewerten die Strahlungsintensität, sie sind <br />
unempfindlich bei Spiegelungen und Reflektionen<br />
<br />
• Flammenmelder nutzen Algorithmen, mathematische<br />
Berechnungen, Vergleiche, Trendanalysen und Verknüpfungen<br />
<br />
'''Diese komplexen Auswertungsverfahren und die Wahl der geeigneten Frequenzen'''<br />
'''machen die Flammenmelder außerordentlich funktions- und betriebssicher'''<br />
<br />
==Der UV/IR-Melder==<br />
<br />
[[Datei:40-40 UV-IR.jpg|left|thumb|600px|Testfeuer 33cm * 33cm: Gasoline (Benzin) 15m / 5 Sek. ; Büropapier 5m / 5 Sekunden ]]<br />
<br />
<br />
'''2 Kanal UV/IR- Flammenmelder 40/40 UV/IR'''<br />
<br />
Der UV/IR-Flammenmelder wird in 2 unterschiedlichen Versionen geliefert:<br />
<br />
<br />
<br />
40/40 L (LB) <br />
UV: 0,185 µm bis 0,260 µm <br />
IR: 2,5 µm bis 3,0 µm<br />
Kohlenwasserstoffe, Wasserstoff, anorganische Stoffe, Metallbrände<br />
<br />
<br />
<br />
40/40 L4 (L4B)<br />
UV: 0,185 µm bis 0,260 µm <br />
IR: 4,4 µm bis 4,6 µm<br />
Kohlenwasserstoffe.<br />
<br />
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<br />
==Der 3-Kanal IR-Melder==<br />
<br />
[[Datei:40-40 UV-IR.jpg|left|thumb|600px|Testfeuer 33cm x 33cm: Gasoline (Benzin) 65m / 5 Sek. ; Büropapier 10m / 5 Sekunden ]]<br />
<br />
'''3 Kanal IR-Flammenmelder 40/40 I'''<br />
<br />
Der 3 Kanal IR-Flammenmelder arbeitet im Bereich <br />
<br />
3,0 µm bis 5,0 µm<br />
er ist zur Überwachung sehr großer Flächen ausgelegt.<br />
<br />
Brände von Material mit Kohlenwasserstoffen<br />
<br />
Höchste Sicherheit gegen Fehlauslösungen aller Art.<br />
<br />
==Auswahl der geeigneten Flammenmelder==<br />
<br />
Flammen von Brände in Verbindung mit Kohlenwasserstoffen strahlen im IR-Bereich, <br />
es werden in der Regel IR-Melder verwendet. <br />
Innen setzt man einfache Flammenmelder ein, mit max. 15m Reichweite, <br />
bei großen Flächen Mehrkanalmelder mit bis zu 65m Reichweite.<br />
<br />
Unsichtbare Flammen von Metallbränden, von Ammoniak, von Silanen und anderen organischen Stoffen detektiert man mit UV-Meldern. Die potentielle Reichweite von UV- Meldern reicht kaum<br />
über 15m hinaus, die Umgebungs-Atmosphäre dämpft stark. <br />
<br />
Wasserstoff-Brände (nicht sichtbare Flammen) sind im UV-Bereich und im nahen IR- Bereich detektierbar. <br />
<br />
Mit einem UV-Melder erzielt man Reichweiten von ca. 10m ca. 2/3 der max. Reichweite<br />
<br />
Mit einem UV/IR-Melder ca. , also ca. 1/3 der max. Reichweite <br />
<br />
Mit dem Mehrkanal- Melder ca. 30m, fast ½ der max. Reichweite.<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
==Reichweitenmessung==<br />
<br />
[[Datei:Melder-Test - Reichweite.jpg|left|thumb|600px ]]<br />
<br />
<br />
<br />
Reichweitentest für SharpEye-Flammenmelder SPECTREX<br />
<br />
Platz für Flammenmelder<br />
<br />
Mauer mit Blende<br />
<br />
Testwanne ca. 0,1m2<br />
<br />
Reichweite<br />
<br />
Zeit = bis 3 / 5 / 10 Sek.<br />
<br />
Wechselnde Stoffe<br />
<br />
<br />
<br />
Steht das brennende Material in Vollbrand, so öffnet man die Blende. Spricht der Melder innerhalb der Ansprechzeit von 3 oder 5 oder 10 Sekunden gerade noch an, so ist diese Entfernung die Reichweite des SharpEye-Flammenmelders für diesen Stoff in dieser Zeit. <br />
<br />
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<br />
==Reichweiten-Angaben in den SharpEye-Datenblättern==<br />
<br />
[[Datei:4040 M.jpg|left|thumb|900px ]]<br />
<br style="clear:both;"/><br />
<br />
Der Stoff und sein Brandverhalten, die gewünschte Detektions-Reichweite<br />
und welche Flammengröße soll wie schnell gemeldet werden ?<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
==Das Quadrat-Gesetz über Fläche und Abstand==<br />
<br />
[[Datei:quadratisches Gesetz über die Entfernung.jpg|left|thumb|600px ]]<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
Das Licht schwächt sich quadratisch mit zunehmender Entfernung von seiner Quelle.<br />
<br />
Damit beim Flammenmelder die selbe Energie einer Flamme aus der doppelten Entfernung ankommt, muss die Flamme eine vier mal größere Fläche haben.<br />
<br />
Die Formel A = c * d 2 gilt nur für kürzere Entfernungen, da das Licht zusätzlich<br />
durch Wasserdampf, Staub und CO2 in der Luft gedämpft wird.<br />
<br />
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<br />
==Das horizintale Polardiagramm==<br />
<br />
<br />
[[Datei:Polardiagramm.jpg|left|thumb|600px ]]<br />
<br />
Flammenmelder 40/40 horizontales Polardiagramm, <br />
<br />
außer Modelle M & R <br />
<br />
Dieses Polardiagramm hat in Verbindung mit den Datenblättern sehr praktische Bedeutung, z.B.:<br />
40/40 I 3- fach Infrarot-Melder: <br />
<br />
100% ist die Reichweite für<br />
<br />
Gasoline (Benzin) = 65 m;<br />
n- Heptane = 65m <br />
<br />
70 % ist die Reichweite für <br />
<br />
Diesel = 45 m<br />
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==Stoffspezifische Polardiagramme==<br />
<br />
<br />
Flammenmelder 40/40 horizontale Polardiagramme,<br />
außer Modelle M & R<br />
<br />
[[Datei:Polardiagramm Diesel.jpg|left|thumb|600px ]]<br />
<br />
Diesel / JP5 Flugbenzin 45 m / 70%<br />
<br />
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[[Datei:Polardiagramm Methan.jpg|right|thumb|600px ]]<br />
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Methan / LPG<br />
Flüssiggas<br />
30m / 45%<br />
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[[Datei:Polardiagramm Ethanol.jpg|left|thumb|600px ]]<br />
<br />
Ethanol Isopropyl -Alcohol <br />
40 m / 60%<br />
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[[Datei:Polardiagramm Büropapier.jpg|right|thumb|600px ]]<br />
<br />
Büropapier<br />
10 m / 15%<br />
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Die Flammen strahlen stoffspezifisches Licht ab, daher reagiert ein<br />
und der selbe Flammenmelder so unterschiedlich !<br />
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==Reichweitentabelle für Stoffe und Melder==<br />
<br />
[[Datei:Tabelle22.gif|left|thumb|900px]]<br />
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<br />
==Reichweite und überwachte Flächen==<br />
<br />
[[Datei:überwachte Fläche 1.jpg|left|thumb|400px ]]<br />
[[Datei:überwachte Fläche 2.jpg|right|thumb|400px ]]<br />
<br />
'''Große Reichweiten ergeben große überwachte Flächen'''<br />
<br />
Melder mit 60m und 90 Grad<br />
<br />
Melder mit 15m und 120 Grad <br />
<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
der Wandecke bleiben<br />
die 20 bis 30 Grad ungenutzt<br />
<br />
<br />
<br />
'''Ausschlaggebend ist die Fläche, die mit einem Melder überwacht werden kann'''<br />
<br />
<br />
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<br />
==Wichtige Fragen zur Projektierung==<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
Welches Material (Brennstoff) beinhaltet ein Brandrisiko ? <br />
<br />
Welche Flammengröße soll erkannt und gemeldet werden ?<br />
<br />
Auf welche Entfernung soll überwacht werden ?<br />
<br />
Wie schnell soll gemeldet werden ?<br />
<br />
Welche störenden Strahlenquellen sind vorhanden ?<br />
<br />
Welche belastenden Umgebungseinflüsse sind zu erwarten ?<br />
<br />
<br />
<br />
Bedenken Sie Risiken, Schutzziele und schätzen Sie Ihre Möglichkeiten realistisch ein<br />
<br />
<br />
==Hindernisse sind Schattenspender==<br />
<br />
Ein Flammenmelder soll hoch montiert sein und freie Sicht haben<br />
<br />
Flammen im Schattenbereich müssen schon riesig sein, um vom Melder endlich gesehen zu werden. <br />
<br />
Die Montagehöhe soll min. doppelt so hoch sein wie das Hindernis.<br />
<br />
Montieren Sie einen weiteren Melder mit Blick hinter das Hindernis<br />
<br />
<br />
==Reichweitentest in einem Flughangar==<br />
<br />
In dem Hangar sind gar nicht so viele Melder montiert...<br />
<br />
[[Datei:Hangar - Melder 2.jpg|left|thumb|600px ]]<br />
[[Datei:Hangar - Melder.jpg|right|thumb|600px ]]<br />
<br />
<br />
Flammenmelder mit ihren großen Reichweiten überwachen riesige Flächen...<br />
<br />
<br />
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<br />
In awe of that anwser! Really cool!<br />
<br />
==Überwachungsflächen nach DIN VDE 0833-2==<br />
<br />
<br />
Aus der E DIN VDE 0833-2 (VDE 0833-2) : 2007-05:<br />
<br />
Anordnung von punktförmigen Flammenmeldern<br />
<br />
Anzahl, Anbringung und Ausrichtung der Flammenmelder sind so zu wählen, dass eine ausreichende und möglichst gleichmäßige Raumüberwachung gegeben ist. Dabei ergibt sich die erforderliche Anzahl der Flammenmelder aus dem zu überwachenden Raumvolumen und den räumlichen Gegebenheiten.<br />
<br />
Da sich Flammenstrahlung wie Licht geradlinig ausbreitet, ist eine direkte Sichtverbindung zwischen jedem möglichen Brandort und einem Flammenmelder anzustreben. Einbauten<br />
oder andere Hindernisse, die zu Schattenbildungen führen, sind dabei zu berücksichtigen.<br />
<br />
Bei der Montage von Flammenmeldern in Raumecken oder an Wänden ist die optische Achse des Melders in einem Winkel von 45° zum Boden und zu einer Wand auszurichten, so dass ein Flammenmelder mit einem rotationssymmetrischen Öffnungswinkel von mindestens 90° ein quaderförmiges Raumvolumen überwachen kann. Die Zuordnung der maximal zulässigen Kantenlängen des Quaders zur Klasse der Flammenmelder ist in Bild 6 angegeben.<br />
<br />
<br />
Bei Zweimeldungsabhängigkeit Typ B sind die Melder mit unterschiedlichen<br />
Blickwinkeln auf denselben Überwachungsbereich zu richten.<br />
<br />
[[Datei:Zweimeldungsabhängigkeit.jpg|left|thumb|500px ]]<br />
[[Datei:Tabelle Kantenlänge.jpg|right|thumb|400px ]]<br />
<br />
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<br />
<br />
Anordnung und Überwachungsbereich von Flammenmeldern bei Raumecken- und Wandmontage<br />
<br />
Bei Räumen mit Raumhöhen RH größer 26 m sind die Überwachungsbereiche von Flammenmeldern gesondert festzulegen.<br />
<br />
<br />
<br />
Walking in the presence of gatins here. Cool thinking all around!<br />
<br />
AKAIK you've got the asnewr in one!<br />
<br />
That's a mold-breaker. Great thininkg!<br />
<br />
==Flammen-Simulator==<br />
<br />
[[Datei:Testlichtquelle 1.jpg|left|thumb|400px ]]<br />
[[Datei:Testlichtquelle 2.jpg|right|thumb|400px ]]<br />
<br />
Testlicht-Quelle mit Zielfernrohr zum Auslösen der Flammenmelder ohne eine offene Flamme<br />
<br />
Reichweite ca. 3m bis 5m<br />
<br />
Mit dem Kollimator (Strahlbündelung) werden Reichweiten bis zu 9m erreicht<br />
<br />
<br />
Das Testlicht ist angepaßt an die Melder technologie, <br />
einfaches Licht würde ja zu Falschalarmen führen. <br />
<br />
Zugelassen zum Einsatz in Ex- Bereichen<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
'''Es werden in der Regel keine zusätzlichen Gerüste oder Steigehilfen benötigt'''.<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
==Software zur Kommunikation und Konfiguration==<br />
<br />
[[Datei:Software.jpg|left|thumb|400px ]]<br />
<br />
Die Software dient der Kommunikation mitden Meldern und zum Konfigurieren der SharpEye Melder:<br />
<br />
<br />
Die Software ist frei verfügbar und dient zum: <br />
<br />
Ändern der Melder Konfiguration <br />
<br />
Auslösen des manuellen Tests: BIT, built in test <br />
<br />
Ansehen / Protokollieren von und Meldersignalen<br />
<br />
<br />
<br />
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<br />
<br />
<br />
==Projektbeispiel Reetdach==<br />
<br />
'''Weiche Dächer sind hochgefährdet und werden kaum mehr versichert...'''<br />
<br />
<br />
<br />
[[Datei:Reetdach.jpg|left|thumb|900px ]]<br />
<br style="clear:both;"/><br />
<br />
<br />
<br />
Dieses Reetdach wird von 4 Seiten her mit Flammenmeldern außen überwacht.<br />
Bei einem Brand erfolgt das Löschen mit Wassernebel. ( aus Fire & Security Magazine )</div>78.52.126.241https://www.brandschutz-wiki.de/index.php?title=MLARMLAR2011-06-06T10:16:58Z<p>78.52.126.241: nochmal Korrektur</p>
<hr />
<div>==Abstützung==<br />
<br />
Zu den üblichen Verlegearten mit geprüften Tragesystemen zählen<br />
* Kabelleitern<br />
* Kabelrinnen<br />
* Einzelschellen<br />
* Sammelschellen<br />
* Weitspannkabelbahnen<br />
<br />
Eine wirksame Abstützung muss bei der vertikalen Verlegung alle 3,5 m vorgenommen werden, da die E30 bzw. E90 Kabel bei Brandeinwirkung ihre mechanische Festigkeit verlieren und durch die Schellen rutschen. Das gesamte Gewicht des Kabels hängt damit am obersten Aufleger des Steigepunktes und durch die hohe punktförmige Belastung kann es zu Kurzschlüssen oder Unterbrechungen kommen.<br />
In geräumigen Installationsschächten, lässt sich die Abstützung durch eine mäanderförmige Verlegung oder in Geschossübergängen durch Brandschottung realisieren. <br />
<br />
<br />
==Erleichterung der LAR für Alarmierungs- und Brandmeldeleitungen==<br />
<br />
===Meldeleitungen für die BMA===<br />
Die Leitungsanlagen-Richtlinie lässt für den Funktionserhalt von Alarmierungs- und Brandmeldeleitungen Erleichterungen zu:<br />
Leitungen, die nur der Funktion „Melden“ dienen, haben ihre Aufgabe mit dem Absetzen der Meldung erfüllt. In Räumen, die mit automatischen Brandmeldern überwacht sind, kann man davon ausgehen das ein Brand erkannt wird, bevor dieser die Brandmeldeleitung zerstört hat und eine Übertragung verhindert. In diesen Räumen ist daher die Verlegung von Melderleitungen ohne Funktionserhalt im Brandfall zulässig.<br />
<br />
===Ringbusleitungen=== <br />
Ringbusleitungen stellen hier die sicherere Alternative dar. Die Störfestigkeit durch die Entwicklung von Ringbusleitungen konnte erheblich verbessert werden. Sollte die Ringbusleitung an irgendeiner Stelle kurzgeschlossen oder unterbrochen werden, erfolgt eine automatische Abschaltung des Leitungsabschnittes. Die noch funktionierenden Bereiche arbeiten dann ohne weitere Einschränkungen im Stich weiter. <br />
Trennelemente müssen an jedem Busteilnehmer angeordnet werden wenn bei baurechtlich geforderten Anlagen auf den Funktionserhalt verzichtet wird. Bei den „freiwillig“ installierten Anlagen nach VDE 0833-2 müssen die Trennelemente so platziert werden, dass bei Unterbrechung oder Kurzschluss die maximal zulässigen 10 Handfeuermelder oder 32 automatischen ausfallen können. Die Trennelemente sind immer an den Brandabschnittsübergängen zu platzieren, da ein Meldebereich diese nicht überschreiten darf. <br />
<br />
===Meldeleitungen für Alarmierungseinrichtungen===<br />
Bei Melderleitungen für Alarmierungseinrichtungen, reicht die Funktion bis zum Absetzen der Meldung nicht aus. Hier muss eine Funktionsfähigkeit über den gesamten Evakuierungszeitraum gewährleistet werden. Hier fordert die Leitungsanlagen-Richtlinie einen Funktionserhalt von 30 Minuten. Diese Forderung gilt nicht für Verteiler und Leitungen, die ausschließlich der Versorgung von Geräten innerhalb eines Brandabschnitts eines Treppenhauses oder Geschosses dienen. Hier wird die Funktion im Brandfall nicht gefordert. <br />
Da der Gesetzgeber davon ausgeht, dass die Personen, die sich im betroffenen Geschoss oder Brandabschnitt aufhalten auch ohne Alarmierung die Gefahr erkennen, hat diese Erleichterung einen praktischen Hintergrund. Personen im benachbarten Geschossen oder Bereichen müssen jedoch gewarnt werden. Hinzu kommt, dass die Warntongeber und Lautsprecher selbst auch keinen entsprechenden Funktionserhalt haben. Man kann davon ausgehen, dass die Alarmierungseinrichtung im betroffenen Bereich, wenigsten die ersten Minuten in Funktion ist und dass somit auch weiter entfernte Personen alarmiert werden können. Der Überwachungs- und Alarmierungsbereich darf immerhin eine Grundfläche von max. 1.600 m2 haben.<br />
<br />
==Größe von Brandabschnitten und Gestaltung „virtueller“ Brandabschnitte ==<br />
<br />
Als Brandabschnitt wird der Teil eines Gebäudes bezeichnet, der gegenüber anderen Gebäudeteilen oder anderen Gebäuden durch Brandschutzkonstruktionen wie z.B. <br />
* Brandwände mit Brandschutztüren <br />
* oder feuerbeständige Geschossdecken ggf. mit feuerbeständig geschützten Öffnungen)<br />
begrenzt ist, um eine Brandübertragung für eine definierte Zeit sicher zu verhindern. <br />
<br />
Ein „virtueller“ Brandabschnitt muss für Überwachungs- und Alarmierungsflächen geschaffen werden, welche die max. zulässige Grundfläche von 1.600 m2 überschreiten. Hier handelt es sich dann meist um Hallen, welche in Teilbereiche der maximal zulässigen Größe aufgeteilt werden. Weitere gängige Begriffe für den „virtuellen“ Brandabschnitt, sind „Elektrobrandabschnitt“ oder „Versorgungsabschnitt“.<br />
Die Leitungen der Sprachalarmzentrale bzw. der Brandmelderzentrale, werden bis in den virtuellen Brandabschnitt in E30 verlegt.<br />
<br />
<br />
<br />
==Energieversorgung==<br />
<br />
Da die Energieversorgung nicht unbedingt über Brandmelderzentrale zu erfolgen hat, kann es sinnvoll sein mehrere akkugepufferte Energieversorgungen zu installieren. Die Überbrückungszeit von 4, 30 oder 72 Stunden ist analog zur dazugehörigen BMZ zu beachten. Auf die Verlegung der Leitungen in Funktionserhalt kann verzichtet werden, wenn sich die Warntongeber und Energieversorgungen im gleichen Brandabschnitt befinden. Diese abgesetzten Energieversorgungen, müssen dann brandschutztechnisch in F30 eingehaust werden, wenn mehrere Brandabschnitte oder Geschosse versorgt werden. Die brandabschnittsübergreifende Leitungsverlegung hat in E30 zu erfolgen.<br />
<br />
<br />
==Multifunktionaler Primärbus==<br />
<br />
Eine deutliche Reduzierung des Verkabelungsaufwandes wird durch die seit einigen Jahren angebotenen Alarmierungseinrichtungen erzielt, welche einen multifunktionalen Primärbus beinhalten. Dieser bietet neben den Verkabelungsvorteilen noch die Möglichkeit, zusätzliche Warntongeber auch nachträglich, ohne großen Aufwand, zu installieren. Mit der konsequenten, brandschutztechnisch getrennten Verlegung der Hin- und Rückleitung, wird der Forderung des Funktionserhaltes Rechnung getragen. Sollte es zu einem Kurzschluss oder einer Unterbrechung kommen, so müssen alle Alarmgeber im Stich weiter betrieben werden. Die Anzahl der anzuschließenden Geräte und die Länge der Busleitung schränken sich durch die übertragene, elektrische Leistung deutlich ein. Diese ist deutlich größer als bei reinen Meldeleitungen. Angaben über die maximal zu betreibenden Geräte und die Leitungslänge erhält man vom jeweiligen Hersteller.<br />
<br />
<br />
==Raumersatzlösungen==<br />
<br />
Sprachalarm- und Brandmelderzentralen, werden im Sinne der (M)LAR als „Verteiler“ gesehen und unterliegen auch der Forderung des Funktionserhaltes. Brandmelderzentralen, deren „einzige“ Aufgabe das Erkennen und Melden eines Brandes ist können auch ungeschützt aufgestellt werden sofern diese in einem eigenen, überwachten Raum platziert werden. Hier geht man davon aus, dass eine Erkennung und Meldung vor der Zerstörung der Anlage kommt. <br />
Brandmelderzentralen mit Steuer und/oder Alarmierungsaufgaben und Sprachalarmzentralen müssen für 30 min. geschützt werden.<br />
Bei der zu verwendenden Einhausung ist darauf zu achten, dass neben dem Schutzziel auch die Forderrungen (beispielsweise vom Hersteller vorgegebene Umgebungsbedingungen wie Temperatur, Luftfeuchte, etc.) der jeweiligen Hersteller Rechnung getragen wird.<br />
Eine Alternative zur Einhausung besteht in dem „Bau“ eines eigenen Raumes für die Zentralenaufstellung. Dieser muss den Forderungen des Funktionserhaltes entsprechen. Sollte dieser Raum nicht unmittelbar im Brandfall für die Feuerwehr zugänglich sein, so sind die Feuerwehr-Peripherie Geräte für die Erstinformation (FBF und FAT) sowie die Feuerwehr-Laufkarten separat am Hauptzugang für die Feuerwehr zu installieren.<br />
Der für diesen Zweck errichtete bzw. zur Verfügung gestellte Raum darf nicht für andere Zwecke genutzt werden. Die Frage ob neben der BMZ auch die SAZ oder Anlagen wie z.B. Videoüberwachung oder EMA-Zentralen installiert werden dürfen, müssen im Einzelfall geprüft werden. <br />
Einer gemeinsamen Nutzung kann in den meisten Fällen zugestimmt werden, da die Gefahr die von den einzelnen Zentralen ausgeht als eher gering betrachtet wird. <br />
<br />
<br />
==Schutz von Rettungswegen==<br />
<br />
Bei baurechtlichen Prüfungen werden häufig Mängel bei der Leitungsverlegung in Fluren und Treppenhäusern festgestellt. <br />
Die Muster-Leitungsanlagen-Richtlinie (M)LAR aus dem Jahr 2005, welche in fast allen Bundesländern eingeführt ist (außer NRW) setzt ihren primären Schwerpunkt auf die Sicherung von Rettungswegen vor Rauchgasen brennender technischer Leitungen. <br />
Die Gefahr die von halogenhaltigem Materialien, wie die Kunststoffrohren und <br />
-isolierungen ausgeht wurde beim Brand des Düsseldorfer Flughafens im Jahr 1996 deutlich. Die Rauchgase die bei der Verbrennung der vorgenannten Materialien entsteht, kann schon bei geringer Konzentration zu Rauchgasvergiftungen und Atemreizungen führen. Der Erstickungstod durch diese Rauchgase kommt weit vor der Gefahr der Flammen bzw. Wärmeentwicklung.<br />
Die quantitative Beschränkung der Brandlast von 7 kWh/m2, in den Vorgängernormen, erwies sich als nicht Praxisgerecht da jedes Gewerk immer nur die jeweilige Brandlast ermittelt hat. Somit kam es immer wieder zu Überschreitungen. Hinzu kommt, dass dem Betreiber eine vollständige Dokumentation nur selten vorlag und das bei Nachinstallationen die Grenzwerte nicht mehr beachtet wurden bzw. nicht bekannt war wie viel Puffer noch bestand.<br />
Da wie eingangs beschrieben das primäre Schutzziel dem Flucht- und Rettungsweg gilt, hat die ARGE Bau (Arbeitsgemeinschaft der obersten Baubehörden der Bundesländer) in Ihrer Überarbeitung der (M)LAR eine weitreichende Festlegung getroffen:<br />
„Eine offene Verlegung von Leitungen in notwendigen Treppenräumen und Fluren ist nur noch für die Leitungen zulässig, die unmittelbar der Versorgung des Flures oder Treppenraums dienen“ <br />
<br />
<br />
==Leitungsverlegung im Rettungsweg==<br />
<br />
===Durchführung von nicht unmittelbar benötigten Leitungen===<br />
Sollten Leitungen die nicht der Versorgung des Rettungsweges dienen, durch diesen verlegt werden, so sind diese wie folgt zu installieren.<br />
* in Schlitzen von massiven Decken mit mindestens 15 mm Putzüberdeckung,<br />
* einzeln in mindestens feuerhemmenden Leichtbauwänden,<br />
* in Installationsschächten oder –kanälen mit Brandschutzeigenschaften,<br />
* in Hohlraum-Estrichen oder brandschutztechnisch zertifizierten Zwischenböden<br />
* über Zwischendecken mit Brandschutzeigenschaften<br />
Auch für Leitungen die der direkten Versorgung des Rettungsweges dienen, sind diese Verlegearten zu bevorzugen.<br />
<br />
===Offene Verlegung von Versorgungsleitungen===<br />
Die ofenne Leitungsverlegung unterliegt strengsten Regeln. Zulässig ist diese nur für:<br />
* Leitungen, die nicht brennbar sind, oder<br />
* Leitungen, die ausschließlich der Versorgung des Flures oder Treppenraums dienen,<br />
* Kurze Stichleitungen in Fluren.<br />
<br />
===Installationskanäle===<br />
Sollten für die offene Verlegeart, Installationskanäle oder Rohre verwandt, so haben diese aus nicht brennbarem Material zu bestehen. Sollte dies nicht der Fall sein, so müssen diese gegen entsprechende Blechkanäle oder Metallrohre ausgetauscht werden.<br />
<br />
==Notwendiges Treppenhaus und notwendiger Flur==<br />
<br />
Jedes nicht ebenerdige Geschoss muss gemäß der Bauordnung über eine notwendige Treppe zugänglich sein. Diese notwendige Treppe muss zur Sicherstellung des Flucht- und Rettungsweges in einem eigenen Treppenhaus liegen. Notwendige Flure sind die die Flure, über die Rettungswege aus Aufenthaltsräumen oder aus anderen Nutzungseinheiten in notwendige Treppenräume oder ins Freie führen.<br />
<br />
===Wann kann auf notwendige Flure verzichtet werden?===<br />
* In Gebäuden, mit nicht mehr als 2 Nutzungseinheiten und deren Gebäudehöhe 7m nicht überschreiten. Weiterhin darf eine Nutzfläche von 400 m2 nicht überschritten werde. Ausgenommen sind hier die Kellergeschosse.<br />
* Innerhalb von Nutzungseinheiten und Wohnungen, die eine Grundfläche von 200 m2 nicht überschreiten.<br />
* Innerhalb von Verwaltungs- und Büroeinheiten, die eine Grundfläche von 400 m2 nicht überschreiten.<br />
Somit gelten diese Forderungen beispielsweise nicht für kleine Büroeinheiten oder Arztpraxen.<br />
<br />
==Verhinderung der Brandübertragung==<br />
<br />
Weiteres Hauptaugenmerk der (M)LAR ist die Übertragung von Rauch und Wärme durch Decken und Wände. Man könnte sich die Herstellung von feuerbeständigen Wänden und Decken sparen, wenn durch diese elektrische Leitungen, Lüftungskanäle oder Rohre hindurchgeführt würden, wenn diese nach Fertigstellung der Installation nicht wieder entsprechend verschlossen würden.<br />
Gemäß der Musterbauordnung (MBO) dürfen Leitungen durch feuerbeständige Wände und Brandwände nur hindurchgeführt werden, wenn eine Übertragung von Rauch und Wärme nicht zu befürchten ist. Der noch zu verbleibende Querschnitt ist demnach so zu verschließen, dass die Feuerwiderstandsdauer der Decke oder Wand nicht geschwächt wird. Hier bieten sich zwei Möglichkeit:<br />
* Das führen der Leitungen innerhalb von feuerbeständigen Installationsschächten und Kanälen <br />
* Herstellung von Schottungen mittels [[Brandschotts]]<br />
<br />
==Installationskanäle und -schächte==<br />
<br />
Installationskanäle die feuerbeständige (F90) oder feuerhemmende Wände (F30) durchdringen oder Installationsschächte die Geschossdecken überbrücken, müssen die gleiche Feuerwiderstandsdauer haben wie die Decke die überbrückt bzw. Wand die durchdrungen wurde. Die Austrittsstellen sind mit Schotts der gleichen Feuerwiderstandsklasse zu verschließen.<br />
<br />
<br />
==Leitungsquerschnitte und Farbkennzeichnungen== <br />
<br />
Die Anschlussstellen müssen rot gekennzeichnet sein um die Leitungen der BMA jederzeit von anderen Fernmeldeleitungen zu unterscheiden. Nicht normativ gefordert, aber gängige Praxis ist die generelle Verwendung von rot ummantelten Leitungen. Lediglich vereinzelte Feuerwehren fordern die Verwendung von andersfarbigen Leitungen.<br />
<br />
== Weblinks ==<br />
<br />
* [http://www.is-argebau.de/lbo/VTMB100.pdf Musterbauordnung - MBO (Fassung November 2002, zuletzt geändert im Oktober 2008)]<br />
* [http://www.din-14675.de/dnl/MLAR_11.2005.pdf Muster-Leitungsanlagen-Richtlinie - MLAR; Stand: November 2005]<br />
* [http://www.din-14675.de/din14675_tab.htm Auflistung von über 350 technischen Aufschaltbedingungen für Brandmeldeanlagen aus ganz Deutschland.]<br />
* [http://www.din-14675.de/din14675_zertifiziert.htm Datenbank von allen zertifizierten Unternehmen nach DIN 14675.]</div>78.52.126.241https://www.brandschutz-wiki.de/index.php?title=Brandschutz-Wiki:StartBrandschutz-Wiki:Start2011-06-06T10:15:10Z<p>78.52.126.241: Korrektur</p>
<hr />
<div>Das Brandschutz-WIKI ist online! Alle Experten zum Thema Brandschutz sind herzlich aufgerufen sich am Aufbau der Wissensdatenbank zu beteiligen.</div>78.52.126.241https://www.brandschutz-wiki.de/index.php?title=SprachalarmierungsanlagenSprachalarmierungsanlagen2011-06-06T10:02:16Z<p>78.52.126.241: Korrektur</p>
<hr />
<div>=Einleitung=<br />
<br />
Was tun gegen unverbindliche Alarme, die keiner ernst nimmt?<br />
<br />
Nicht viele kennen eine solche Situation, aber die, die sie kennen, hätten gerne darauf verzichtet: In der Altstadt einer großen deutschen Metropole – enge, verwinkelte Gassen, Kopfsteinpflaster – wird mittags plötzlich Brandalarm in einem großen Gebäude ausgelöst: mehrere Etagen, viele Büros, Kanzleien, Werbeagenturen. Der Alarm schrillt, und wer aus dem Fenster blickt, sieht binnen Minuten Feuerwehr, Krankenwagen und Polizei vorfahren.<br />
<br />
Das Problem: Eigentlich blicken alle im Haus nur aus dem Fenster. <br />
<br />
Keiner rennt, flüchtet, rettet sich. Der Trommelfell zerreißende Alarmton schrillt seit Minuten, nichts regt sich. Da kein Rauch zu sehen ist, nimmt niemand den Alarm ernst, er ist zu unverbindlich. Und damit steigen wir direkt in das spannende Thema Sprach-Alarmierung ein.<br />
<br />
Hätte eine Durchsage nicht viel mehr bewegt? Eventuell Leben gerettet?<br />
<br />
Nun, der Ursprung der menschlichen Verständigung beruht nicht allein auf dem Austausch sachlicher Nachrichten, sondern auch auf dem Prinzip schneller und unmissverständlicher Warnung: Wenn Gefahr im Verzug war oder ist, ist die Kommunikation von Mensch zu Mensch in den meisten Fällen klar, eindeutig und hilfsorientiert. Sprach-Alarmierung ist keine Erfindung der Neuzeit – bloß die Technik dafür hat sich immer weiter entwickelt und eine Qualität erreicht, die noch vor Jahrzehnten undenkbar schien. <br />
<br />
[[Datei:09_Alarmierung_Sprache.jpg|left|thumb|600px]]<br />
<br />
<br style="clear:both;"/><br />
<br />
<br />
Die hat nämlich viele Vorteile gegenüber anderen Alarmierungs-Systemen; vor allem in den komplexen Gebäudestrukturen, in denen die meisten von uns sich bewegen: Eine gute Sprachverständlichkeit vorausgesetzt (und das ist technisch zweifelsfrei gegeben), ist das Warnen bzw. Schützen durch eine Stimme – und den dahinter vermuteten, realen Menschen – glaubwürdiger, eindeutiger und gleichzeitig beruhigender als das mechanistische Warnen durch optische oder tonorientierte Signalsysteme. <br />
<br />
Warum ist das so?<br />
<br />
Die Sprachwissenschaft unterscheidet zwei simple Fakten: Anzeichen und Zeichen. Ein »Anzeichen« für Feuer ist der Rauch. Ein »Zeichen« hingegen beruht auf sprachlicher Übereinstimmung und kann, einfach ausgedrückt, viel mehr bedeuten. Während also ein Audio(warn)signal nur ein diffuses »Anzeichen« für einen Gefahrenzustand sein mag (für welchen?), beruht die menschliche Sprache auf vereinbarten »Zeichen«: Sie, die Stimme/ Sprache, kann den Sachverhalt erklären und sofort Verhaltensweisen anregen. In Gefahrensituationen ist ein erklärendes »Zeichen« immer einem bloßen »Anzeichen« überlegen.<br />
<br />
Während überdies für den Betroffenen farbige Leuchten z.B. durch dunklen Rauch oder bauliche Sichtsperren verborgen sein können (also keine Hilfe darstellen) und normale Tonsignalgeber in ihrer Botschaft nicht eindeutig sind (was bedeutet das laute Hupen?) und Reaktionen gefährlich verzögern, vermag die Sprach-Alarmierung beides gleichzeitig: Sie weckt durch ihre Lautstärke Aufmerksamkeit und durch ihren Inhalt (Texte genau auf die Situation und die Umgebung zugeschnitten) klare, eindeutige Botschaften. Sprach-Alarmierung rettet Leben!<br />
<br />
Entsprechende Sprach-Alarmierungs-Systeme (SAS) zu installieren, ist nicht so komplex, wie es klingt. Und der Effekt? Wirksam! Der Alarm wird beachtet, keine Zeit geht verloren. Und niemand steht nur am Fenster und staunt über viele blinkende Fahrzeuge.<br />
<br />
[[Datei:10_Reaktion_Sprache.jpg|left|thumb|600px]]<br />
<br />
<br style="clear:both;"/><br />
<br />
<br />
Was vorher versäumt wird, kann im Brandfall nicht nachgeholt werden!<br />
<br />
Solange sich ein Alarm als Fehlalarm erweist, mag niemand genauer über dramatische Folgen nachdenken – unnötig. Aber spätestens dann, wenn´s richtig brenzlig wurde, machen sich die Verantwortlichen ernsthafte Gedanken. Sie erkennen: Die gute, also rasche und gezielte Brand-Alarmierung basiert auf drei „Säulen“: optische Signale (vom Rauch mal abgesehen), akustische Signale und die Sprache. Und alle drei Säulen gehören zusammen! Fehlt oder wackelt eine, ist die gesamte Warn-Konstruktion instabil!<br />
<br />
[[Datei:11_Säulen_Alarmierung.jpg|left|thumb|600px]]<br />
<br />
<br style="clear:both;"/><br />
<br />
<br />
Also müssen der Brand frühzeitig erkannt werden, die Hilfsstellen und die Betroffenen alarmiert, die Brandschutzeinrichtungen angesteuert werden, und die Feuerwehr muss einen gewaltfreien Zugang erhalten. Um dies zu gewährleisten, im Großen wie im Kleinen, müssen im Rahmen des baulichen Brandschutzes Brandabschnitte geschaffen und Rettungswege festgelegt werden; die anlagentechnischen Einrichtungen müssen installiert und der Brandschutz, Wartung und Pflege müssen organisiert sein. Und das alles vorher! Im ernsten Brandfall gibt es kein Hätte, Wäre, Könnte!<br />
<br />
Superior thinking demonstrated above. Takhns!<br />
<br />
=Die 7 Phasen für den Aufbau und den Betrieb von Sprachalarmanlagen=<br />
<br />
Ist eine Sprachalarmierung vorgesehen, gibt es sozusagen den idealen Ablauf ihrer Realisation. Es sind sieben Phasen; die vielleicht schon bekannt sind durch den Aufbau einer Brandmeldeanlage.<br />
<br />
[[Datei:43_Vorgehen_SAA.jpg|500px]]<br />
<br />
<br />
<br />
AFAIC that's the best asnewr so far!<br />
<br />
That's way the besstet answer so far!<br />
<br />
==Phase 3: Montage und Installation==<br />
<br />
Nach all der Theorie über Lautsprecher und Verkabelungen geht es mit Riesenschritten voran! Nun muss die Anlage in die Realität umgesetzt werden. Die Planungen und Projektierungen sind abgeschlossen; wir beginnen mit der Montage und der Installation. Es ist einfacher als Sie denken!<br />
<br />
<br />
[[Datei:57_SAZ_Hausnetz.jpg|left|thumb|400px]]<br />
<br />
<br style="clear:both;"/><br />
<br />
<br />
Nun kommt es darauf an, dass die vom Hersteller gelieferte Zentrale an das Hausnetz angebunden wird! Die Grafik zeigt schematisch einen Technikraum, in dem sich die Sprachalarmzentrale befindet.<br />
<br />
Auf der einen Seite kommen die Leitungen „aus der Wand“ –, welche idealerweise in einem Verteilerkasten aufliegen. Von dort aus werden sie in gebündelter Form an die Zentrale weitergeleitet.<br />
<br />
Der Verteilerkasten gewährleistet eine klare, saubere Trennung von Hausnetz und Sprachalarmzentrale. Wird am Hausnetz etwas geändert muss die Sprachalarmzentrale nicht zwangsläufig berührt werden und das ggf. neue Routing kann direkt im Verteilerkasten erfolgen.<br />
<br />
==Phase 4: Die Inbetriebsetzung==<br />
<br />
Der Inbetriebnahme einer Sprachalarmanlage geht die vollständige und mängelfreie Montage aller Bestandteile der Anlage voraus. Danach folgt eine Prüfung der kompletten funktionalen Kette von der Auslösung der Brandmeldeanlage (BMA) bis hin zur Ansteuerung der Lautsprechergruppen, sowie des Brandfallmikrofons und der gespeicherten Töne und Durchsagen.<br />
<br />
Der Störschallpegel, der Nutzschallpegel und die Sprachverständlichkeit müssen gemessen werden. Alle Messergebnisse, Überprüfungen und Funktionsprüfungen dokumentiert der Inbetriebsetzer in einem Inbetriebnahme-Protokoll.<br />
<br />
Tipp: Lieferanten-Spezialist dazuholen!<br />
<br />
In dieser Phase ist es oft der Fall, dass ein Mitarbeiter des Lieferanten der Sprachalarmzentrale anwesend ist, der bei der Inbetriebnahme hilft. Er prüft, ob die entsprechenden Vorgaben erfüllt sind, z.B., ob die entsprechenden Linien in Ordnung sind. Dies wird er mit einem Impedanz-Messgerät kontrollieren.<br />
<br />
Der große Moment – ist eigentlich ein erster großer Test!<br />
<br />
1 Das System wird erstmals eingeschaltet! Der Spezialist wird die Sprechstellen und den automatischen Text auf seine Wirksamkeit im ganzen Haus prüfen.<br />
<br />
2 Im zweiten Schritt, wenn der so genannte Line Check erfolgt ist – ob also alles wie einst geplant umgesetzt ist –, geht es darum, die Sprachverständlichkeit zu prüfen. Nachdem alle Einstellungen optimiert sind, wird die Wirkung in allen Räumen mit einem Messgerät kontrolliert.<br />
<br />
Exkurs: Wie kann man Sprachverständlichkeit messen? Als STI oder CIS<br />
<br />
STI-PA: Das Verfahren speist quasi eine Nachbildung der menschlichen Sprache, ein Frequenzgemisch, in die Anlage ein. Auf der anderen Seite wird mit dem STI-PA Messgerät überprüft, in welcher korrekten Qualität dieses Sprachgemisch im Raum ankommt. Ein Zahlenwert objektiviert das Ergebnis: Dieser gibt Auskunft über die Sprachqualität und liegt zwischen 0 (unverständlich) und 1 (exzellent verständlich). Man nennt ihn den STI-Wert (Speech Transmission Index).<br />
<br />
CIS: Der CIS-Wert (Common Intelligibility Scale) zeigt die Sprachverständlichkeit auch zwischen 0 und 1 an, jedoch in einer etwas anderen Wertung. Es gibt eine logarithmische Verknüpfung für den Zusammenhang zwischen STI und CIS. Und wie trennt sich die Spreu vom Weizen? Bei 0,5 STI ist eine Grenze, diese entspricht 0,7 CIS. Bei allem Höheren ist die Sprachverständlichkeit in Ordnung, alles darunter bedarf einer Nachbesserung.<br />
<br />
<br />
[[Datei:61_Ablaufdiagramm.jpg|500px]]<br />
<br />
<br />
<br />
Das Ablaufdiagramm zeigt sehr ausführlich, in welchem Zyklus der Messvorgang der Anlage abläuft. Dies scheint komplizierter, als es in Wirklichkeit ist!<br />
<br />
1 In der ersten Phase wird der Umgebungsschallpegel untersucht. Dabei muss erreicht werden, dass der Alarmschall/Nutzpegel 10 dB höher ist als der Umgebungsschallpegel. Erst dann kann die Sprachverständlichkeit gemessen werden.<br />
<br />
2 Dazu wird im Normalzustand eines Raumes, ohne Testsignal, mit dem Messgerät festgestellt, ob die STI-Anzeige unter 0,2 liegt. Nur dann ist eine STI-PA Messung mit Hintergrundgeräuschen möglich. Anderenfalls muss in einer Ruhephase gemessen werden und die Hintergrundgeräusche werden später rechnerisch in das Ergebnis einbezogen.<br />
<br />
3 Erst, wenn die Rahmenbedingungen stimmen, kann mit einer Testsignal-CD die Einspeisung beginnen und von Raum zu Raum an den entsprechenden Stellen gemessen werden: Der CIS-Wert sollte größer 0,8 sein; das wäre ein klarer, guter Wert. Dies wird dokumentiert.<br />
<br />
4 Falls das nicht der Fall war (also unter 0,8) sollten mindestens zwei Folgemessungen gemacht werden. Ist bei diesen die Differenz größer als 0,05, muss zunächst die Ursache beseitigt werden, bevor der Testsignalablauf erneut gestartet wird. Ist die Differenz kleiner als 0,03, ist alles in Ordnung. Das arithmetische Mittel der 3 Messungen wird dokumentiert.<br />
<br />
5 Ist die Differenz größer als 0,03, folgen erneut drei Messungen. Aus diesen sechs Messungen wird der arithmetische Mittelwert dokumentiert.<br />
<br />
==Phase 5: Die Abnahme==<br />
<br />
Für die Abnahme einer Sprachalarmanlage ist eine Fachfirma verantwortlich, i.d.R. die, die die Anlage auch installiert hat. Voraussetzung ist eine mängelfreie Inbetriebnahme mit Vorlage des Inbetriebnahmeprotokolls. Der Feuerwehr muss eine Teilnahme an der Abnahme auf Verlangen ermöglicht werden.<br />
<br />
1 Falls eine Sprachalarmanlage der Sicherheitsstufe III eingesetzt wurde, muss sie von einem akkreditierten Prüfer des VdS geprüft und abgenommen werden. Geprüft wird, ob<br />
<br />
- die Festlegungen im SAA-Konzept eingehalten wurden<br />
<br />
- die in der Norm geforderten technischen Funktionen eingehalten werden<br />
<br />
- Abweichungen gegenüber dem Planungsziel noch dem gestellten Schutzziel gerecht werden.<br />
<br />
2 Über die Abnahmeprüfung, erfolgreiche Ergebnisse und eventuelle Mängel muss ein Abnahmeprotokoll erstellt werden. Dies enthält<br />
<br />
- Art, Anzahl und Ort der angeschlossenen Lautsprecher und Lautsprechergruppen<br />
<br />
- die Funktionen<br />
<br />
- die Abweichungen vom Planungsauftrag und den technischen Funktionen<br />
<br />
- Ersatzmaßnahmen<br />
<br />
- Ermittlung des Energiebedarfs und der Überbrückungszeit<br />
<br />
- Überprüfung der gespeicherten Brandfalldurchsagen für Alarmierung und Räumung<br />
<br />
- Fristen für die Mängelbeseitigung<br />
<br />
- Benennung der Verantwortlichen für die Systembetreuung und deren Erreichbarkeit<br />
<br />
- Nachweis des Aufbaus der Anlage nach geltenden Vorschriften<br />
<br />
Für Betrieb und Instandhaltung muss dem Auftraggeber bei der Abnahme eine komplette Dokumentation übergeben werden.<br />
<br />
= Weblinks =<br />
*[http://www.din-14675.de/din14675_tab.htm Auflistung von über 350 technischen Aufschaltbedingungen für Brandmeldeanlagen aus ganz Deutschland.]<br />
*[http://www.din-14675.de/din14675_zertifiziert.htm Datenbank von über 2000 zertifizierten Unternehmen nach DIN 14675.]</div>78.52.126.241https://www.brandschutz-wiki.de/index.php?title=DIN-_und_EN-NormenDIN- und EN-Normen2011-06-06T10:01:46Z<p>78.52.126.241: Korrektur</p>
<hr />
<div>== Auflistung der DIN-Normen für den Anlagentechnischen Brandschutz ==<br />
<br />
===Brandmeldeanlagen===<br />
<br />
====DIN 14096====<br />
<br />
====DIN 14661====<br />
<br />
Siehe [[Feuerwehr-Bedienfeld]]<br />
<br />
====DIN 14663====<br />
<br />
Siehe [[Feuerwehr-Gebäudefunkbedienfeld]]<br />
<br />
====DIN 14675====<br />
<br />
DIN 14675/A1, siehe: [[Vernetzung von Brandmeldeanlagen nach DIN 14675]] Nach DIN 14675 sind in Deutschland über 2000 Unternehmen zertifiziert. <br />
<br />
<br />
====DIN VDE 0833====<br />
<br />
===DIN EN 54===<br />
<br />
Teil 2, siehe: [[Brandmelderzentralen DIN EN 54-2]]<br />
<br />
Teil 10, siehe: [[Flammenmelder DIN EN 54 Teil 10]]<br />
<br />
Teil 12, siehe: [[Rauchmelder linear DIN EN 54 Teil 12]]<br />
<br />
===Feststellanlagen===<br />
<br />
====DIN 14675====<br />
<br />
====DIN 14677 (2011.03)====<br />
<br />
====DIN 18095====<br />
<br />
<br />
<br />
===Rauch- und Wärmeabzugsanlagen===<br />
<br />
<br />
====DIN EN 54-5/-7/-11====<br />
<br />
<br />
== Weblinks ==<br />
*[http://din-14675.de/din14675_tab.htm Download von über 350 technischen Aufschaltbedingungen für Brandmeldeanlagen aus ganz Deutschland.]<br />
*[http://www.din-14675.de/din14675_zertifiziert.htm Datenbank von über 2000 nach DIN 14675 zertifizierten Unternehmen]</div>78.52.126.241https://www.brandschutz-wiki.de/index.php?title=Rauch-_und_W%C3%A4rmeabzugsanlagenRauch- und Wärmeabzugsanlagen2011-06-06T10:00:11Z<p>78.52.126.241: Korrektur</p>
<hr />
<div>RWA-Anlagen können in den unterschiedlichsten Ausführungen realisiert werden, es werden maschinelle und natürliche Anlagen unterschieden: Bei maschinellen Anlagen werden die Verbrennungsprodukte über Ventilatoren abgeführt. Bei natürlichen Anlagen werden die Verbrennungsprodukte über Luken (Dach- oder Wandöffnungen) abgeführt.</div>78.52.126.241https://www.brandschutz-wiki.de/index.php?title=Feuerwehr-EinsatzcenterFeuerwehr-Einsatzcenter2011-06-06T09:59:48Z<p>78.52.126.241: Korrektur</p>
<hr />
<div>[[Datei:Details FEC-EL.jpg|left|thumb|300px]]<br />
<br />
<br style="clear:both;"/></div>78.52.126.241https://www.brandschutz-wiki.de/index.php?title=MLARMLAR2011-06-06T09:59:31Z<p>78.52.126.241: Korrektur</p>
<hr />
<div>==Abstützung==<br />
<br />
Zu den üblichen Verlegearten mit geprüften Tragesystemen zählen<br />
* Kabelleitern<br />
* Kabelrinnen<br />
* Einzelschellen<br />
* Sammelschellen<br />
* Weitspannkabelbahnen<br />
<br />
Eine wirksame Abstützung muss bei der vertikalen Verlegung alle 3,5 m vorgenommen werden, da die E30 bzw. E90 Kabel bei Brandeinwirkung ihre mechanische Festigkeit verlieren und durch die Schellen rutschen. Das gesamte Gewicht des Kabels hängt damit am obersten Aufleger des Steigepunktes und durch die hohe punktförmige Belastung kann es zu Kurzschlüssen oder Unterbrechungen kommen.<br />
In geräumigen Installationsschächten, lässt sich die Abstützung durch eine mäanderförmige Verlegung oder in Geschossübergängen durch Brandschottung realisieren. <br />
<br />
<br />
==Erleichterung der LAR für Alarmierungs- und Brandmeldeleitungen==<br />
<br />
===Meldeleitungen für die BMA===<br />
Die Leitungsanlagen-Richtlinie lässt für den Funktionserhalt von Alarmierungs- und Brandmeldeleitungen Erleichterungen zu:<br />
Leitungen, die nur der Funktion „Melden“ dienen, haben ihre Aufgabe mit dem Absetzen der Meldung erfüllt. In Räumen, die mit automatischen Brandmeldern überwacht sind, kann man davon ausgehen das ein Brand erkannt wird, bevor dieser die Brandmeldeleitung zerstört hat und eine Übertragung verhindert. In diesen Räumen ist daher die Verlegung von Melderleitungen ohne Funktionserhalt im Brandfall zulässig.<br />
<br />
===Ringbusleitungen=== <br />
Ringbusleitungen stellen hier die sicherere Alternative dar. Die Störfestigkeit durch die Entwicklung von Ringbusleitungen konnte erheblich verbessert werden. Sollte die Ringbusleitung an irgendeiner Stelle kurzgeschlossen oder unterbrochen werden, erfolgt eine automatische Abschaltung des Leitungsabschnittes. Die noch funktionierenden Bereiche arbeiten dann ohne weitere Einschränkungen im Stich weiter. <br />
Trennelemente müssen an jedem Busteilnehmer angeordnet werden wenn bei baurechtlich geforderten Anlagen auf den Funktionserhalt verzichtet wird. Bei den „freiwillig“ installierten Anlagen nach VDE 0833-2 müssen die Trennelemente so platziert werden, dass bei Unterbrechung oder Kurzschluss die maximal zulässigen 10 Handfeuermelder oder 32 automatischen ausfallen können. Die Trennelemente sind immer an den Brandabschnittsübergängen zu platzieren, da ein Meldebereich diese nicht überschreiten darf. <br />
<br />
===Meldeleitungen für Alarmierungseinrichtungen===<br />
Bei Melderleitungen für Alarmierungseinrichtungen, reicht die Funktion bis zum Absetzen der Meldung nicht aus. Hier muss eine Funktionsfähigkeit über den gesamten Evakuierungszeitraum gewährleistet werden. Hier fordert die Leitungsanlagen-Richtlinie einen Funktionserhalt von 30 Minuten. Diese Forderung gilt nicht für Verteiler und Leitungen, die ausschließlich der Versorgung von Geräten innerhalb eines Brandabschnitts eines Treppenhauses oder Geschosses dienen. Hier wird die Funktion im Brandfall nicht gefordert. <br />
Da der Gesetzgeber davon ausgeht, dass die Personen, die sich im betroffenen Geschoss oder Brandabschnitt aufhalten auch ohne Alarmierung die Gefahr erkennen, hat diese Erleichterung einen praktischen Hintergrund. Personen im benachbarten Geschossen oder Bereichen müssen jedoch gewarnt werden. Hinzu kommt, dass die Warntongeber und Lautsprecher selbst auch keinen entsprechenden Funktionserhalt haben. Man kann davon ausgehen, dass die Alarmierungseinrichtung im betroffenen Bereich, wenigsten die ersten Minuten in Funktion ist und dass somit auch weiter entfernte Personen alarmiert werden können. Der Überwachungs- und Alarmierungsbereich darf immerhin eine Grundfläche von max. 1.600 m2 haben.<br />
<br />
==Größe von Brandabschnitten und Gestaltung „virtueller“ Brandabschnitte ==<br />
<br />
Als Brandabschnitt wird der Teil eines Gebäudes bezeichnet, der gegenüber anderen Gebäudeteilen oder anderen Gebäuden durch Brandschutzkonstruktionen wie z.B. <br />
* Brandwände mit Brandschutztüren <br />
* oder feuerbeständige Geschossdecken ggf. mit feuerbeständig geschützten Öffnungen)<br />
begrenzt ist, um eine Brandübertragung für eine definierte Zeit sicher zu verhindern. <br />
<br />
Ein „virtueller“ Brandabschnitt muss für Überwachungs- und Alarmierungsflächen geschaffen werden, welche die max. zulässige Grundfläche von 1.600 m2 überschreiten. Hier handelt es sich dann meist um Hallen, welche in Teilbereiche der maximal zulässigen Größe aufgeteilt werden. Weitere gängige Begriffe für den „virtuellen“ Brandabschnitt, sind „Elektrobrandabschnitt“ oder „Versorgungsabschnitt“.<br />
Die Leitungen der Sprachalarmzentrale bzw. der Brandmelderzentrale, werden bis in den virtuellen Brandabschnitt in E30 verlegt.<br />
<br />
<br />
Youre a real deep thinker. Thanks for sahinrg.<br />
<br />
==Energieversorgung==<br />
<br />
Da die Energieversorgung nicht unbedingt über Brandmelderzentrale zu erfolgen hat, kann es sinnvoll sein mehrere akkugepufferte Energieversorgungen zu installieren. Die Überbrückungszeit von 4, 30 oder 72 Stunden ist analog zur dazugehörigen BMZ zu beachten. Auf die Verlegung der Leitungen in Funktionserhalt kann verzichtet werden, wenn sich die Warntongeber und Energieversorgungen im gleichen Brandabschnitt befinden. Diese abgesetzten Energieversorgungen, müssen dann brandschutztechnisch in F30 eingehaust werden, wenn mehrere Brandabschnitte oder Geschosse versorgt werden. Die brandabschnittsübergreifende Leitungsverlegung hat in E30 zu erfolgen.<br />
<br />
<br />
==Multifunktionaler Primärbus==<br />
<br />
Eine deutliche Reduzierung des Verkabelungsaufwandes wird durch die seit einigen Jahren angebotenen Alarmierungseinrichtungen erzielt, welche einen multifunktionalen Primärbus beinhalten. Dieser bietet neben den Verkabelungsvorteilen noch die Möglichkeit, zusätzliche Warntongeber auch nachträglich, ohne großen Aufwand, zu installieren. Mit der konsequenten, brandschutztechnisch getrennten Verlegung der Hin- und Rückleitung, wird der Forderung des Funktionserhaltes Rechnung getragen. Sollte es zu einem Kurzschluss oder einer Unterbrechung kommen, so müssen alle Alarmgeber im Stich weiter betrieben werden. Die Anzahl der anzuschließenden Geräte und die Länge der Busleitung schränken sich durch die übertragene, elektrische Leistung deutlich ein. Diese ist deutlich größer als bei reinen Meldeleitungen. Angaben über die maximal zu betreibenden Geräte und die Leitungslänge erhält man vom jeweiligen Hersteller.<br />
<br />
Haha. I woke up down today. Youve cehreed me up!<br />
<br />
==Raumersatzlösungen==<br />
<br />
Sprachalarm- und Brandmelderzentralen, werden im Sinne der (M)LAR als „Verteiler“ gesehen und unterliegen auch der Forderung des Funktionserhaltes. Brandmelderzentralen, deren „einzige“ Aufgabe das Erkennen und Melden eines Brandes ist können auch ungeschützt aufgestellt werden sofern diese in einem eigenen, überwachten Raum platziert werden. Hier geht man davon aus, dass eine Erkennung und Meldung vor der Zerstörung der Anlage kommt. <br />
Brandmelderzentralen mit Steuer und/oder Alarmierungsaufgaben und Sprachalarmzentralen müssen für 30 min. geschützt werden.<br />
Bei der zu verwendenden Einhausung ist darauf zu achten, dass neben dem Schutzziel auch die Forderrungen (beispielsweise vom Hersteller vorgegebene Umgebungsbedingungen wie Temperatur, Luftfeuchte, etc.) der jeweiligen Hersteller Rechnung getragen wird.<br />
Eine Alternative zur Einhausung besteht in dem „Bau“ eines eigenen Raumes für die Zentralenaufstellung. Dieser muss den Forderungen des Funktionserhaltes entsprechen. Sollte dieser Raum nicht unmittelbar im Brandfall für die Feuerwehr zugänglich sein, so sind die Feuerwehr-Peripherie Geräte für die Erstinformation (FBF und FAT) sowie die Feuerwehr-Laufkarten separat am Hauptzugang für die Feuerwehr zu installieren.<br />
Der für diesen Zweck errichtete bzw. zur Verfügung gestellte Raum darf nicht für andere Zwecke genutzt werden. Die Frage ob neben der BMZ auch die SAZ oder Anlagen wie z.B. Videoüberwachung oder EMA-Zentralen installiert werden dürfen, müssen im Einzelfall geprüft werden. <br />
Einer gemeinsamen Nutzung kann in den meisten Fällen zugestimmt werden, da die Gefahr die von den einzelnen Zentralen ausgeht als eher gering betrachtet wird. <br />
<br />
<br />
==Schutz von Rettungswegen==<br />
<br />
Bei baurechtlichen Prüfungen werden häufig Mängel bei der Leitungsverlegung in Fluren und Treppenhäusern festgestellt. <br />
Die Muster-Leitungsanlagen-Richtlinie (M)LAR aus dem Jahr 2005, welche in fast allen Bundesländern eingeführt ist (außer NRW) setzt ihren primären Schwerpunkt auf die Sicherung von Rettungswegen vor Rauchgasen brennender technischer Leitungen. <br />
Die Gefahr die von halogenhaltigem Materialien, wie die Kunststoffrohren und <br />
-isolierungen ausgeht wurde beim Brand des Düsseldorfer Flughafens im Jahr 1996 deutlich. Die Rauchgase die bei der Verbrennung der vorgenannten Materialien entsteht, kann schon bei geringer Konzentration zu Rauchgasvergiftungen und Atemreizungen führen. Der Erstickungstod durch diese Rauchgase kommt weit vor der Gefahr der Flammen bzw. Wärmeentwicklung.<br />
Die quantitative Beschränkung der Brandlast von 7 kWh/m2, in den Vorgängernormen, erwies sich als nicht Praxisgerecht da jedes Gewerk immer nur die jeweilige Brandlast ermittelt hat. Somit kam es immer wieder zu Überschreitungen. Hinzu kommt, dass dem Betreiber eine vollständige Dokumentation nur selten vorlag und das bei Nachinstallationen die Grenzwerte nicht mehr beachtet wurden bzw. nicht bekannt war wie viel Puffer noch bestand.<br />
Da wie eingangs beschrieben das primäre Schutzziel dem Flucht- und Rettungsweg gilt, hat die ARGE Bau (Arbeitsgemeinschaft der obersten Baubehörden der Bundesländer) in Ihrer Überarbeitung der (M)LAR eine weitreichende Festlegung getroffen:<br />
„Eine offene Verlegung von Leitungen in notwendigen Treppenräumen und Fluren ist nur noch für die Leitungen zulässig, die unmittelbar der Versorgung des Flures oder Treppenraums dienen“ <br />
<br />
<br />
==Leitungsverlegung im Rettungsweg==<br />
<br />
===Durchführung von nicht unmittelbar benötigten Leitungen===<br />
Sollten Leitungen die nicht der Versorgung des Rettungsweges dienen, durch diesen verlegt werden, so sind diese wie folgt zu installieren.<br />
* in Schlitzen von massiven Decken mit mindestens 15 mm Putzüberdeckung,<br />
* einzeln in mindestens feuerhemmenden Leichtbauwänden,<br />
* in Installationsschächten oder –kanälen mit Brandschutzeigenschaften,<br />
* in Hohlraum-Estrichen oder brandschutztechnisch zertifizierten Zwischenböden<br />
* über Zwischendecken mit Brandschutzeigenschaften<br />
Auch für Leitungen die der direkten Versorgung des Rettungsweges dienen, sind diese Verlegearten zu bevorzugen.<br />
<br />
===Offene Verlegung von Versorgungsleitungen===<br />
Die ofenne Leitungsverlegung unterliegt strengsten Regeln. Zulässig ist diese nur für:<br />
* Leitungen, die nicht brennbar sind, oder<br />
* Leitungen, die ausschließlich der Versorgung des Flures oder Treppenraums dienen,<br />
* Kurze Stichleitungen in Fluren.<br />
<br />
===Installationskanäle===<br />
Sollten für die offene Verlegeart, Installationskanäle oder Rohre verwandt, so haben diese aus nicht brennbarem Material zu bestehen. Sollte dies nicht der Fall sein, so müssen diese gegen entsprechende Blechkanäle oder Metallrohre ausgetauscht werden.<br />
<br />
==Notwendiges Treppenhaus und notwendiger Flur==<br />
<br />
Jedes nicht ebenerdige Geschoss muss gemäß der Bauordnung über eine notwendige Treppe zugänglich sein. Diese notwendige Treppe muss zur Sicherstellung des Flucht- und Rettungsweges in einem eigenen Treppenhaus liegen. Notwendige Flure sind die die Flure, über die Rettungswege aus Aufenthaltsräumen oder aus anderen Nutzungseinheiten in notwendige Treppenräume oder ins Freie führen.<br />
<br />
===Wann kann auf notwendige Flure verzichtet werden?===<br />
* In Gebäuden, mit nicht mehr als 2 Nutzungseinheiten und deren Gebäudehöhe 7m nicht überschreiten. Weiterhin darf eine Nutzfläche von 400 m2 nicht überschritten werde. Ausgenommen sind hier die Kellergeschosse.<br />
* Innerhalb von Nutzungseinheiten und Wohnungen, die eine Grundfläche von 200 m2 nicht überschreiten.<br />
* Innerhalb von Verwaltungs- und Büroeinheiten, die eine Grundfläche von 400 m2 nicht überschreiten.<br />
Somit gelten diese Forderungen beispielsweise nicht für kleine Büroeinheiten oder Arztpraxen.<br />
<br />
==Verhinderung der Brandübertragung==<br />
<br />
Weiteres Hauptaugenmerk der (M)LAR ist die Übertragung von Rauch und Wärme durch Decken und Wände. Man könnte sich die Herstellung von feuerbeständigen Wänden und Decken sparen, wenn durch diese elektrische Leitungen, Lüftungskanäle oder Rohre hindurchgeführt würden, wenn diese nach Fertigstellung der Installation nicht wieder entsprechend verschlossen würden.<br />
Gemäß der Musterbauordnung (MBO) dürfen Leitungen durch feuerbeständige Wände und Brandwände nur hindurchgeführt werden, wenn eine Übertragung von Rauch und Wärme nicht zu befürchten ist. Der noch zu verbleibende Querschnitt ist demnach so zu verschließen, dass die Feuerwiderstandsdauer der Decke oder Wand nicht geschwächt wird. Hier bieten sich zwei Möglichkeit:<br />
* Das führen der Leitungen innerhalb von feuerbeständigen Installationsschächten und Kanälen <br />
* Herstellung von Schottungen mittels [[Brandschotts]]<br />
<br />
==Installationskanäle und -schächte==<br />
<br />
Installationskanäle die feuerbeständige (F90) oder feuerhemmende Wände (F30) durchdringen oder Installationsschächte die Geschossdecken überbrücken, müssen die gleiche Feuerwiderstandsdauer haben wie die Decke die überbrückt bzw. Wand die durchdrungen wurde. Die Austrittsstellen sind mit Schotts der gleichen Feuerwiderstandsklasse zu verschließen.<br />
<br />
<br />
==Leitungsquerschnitte und Farbkennzeichnungen== <br />
<br />
Die Anschlussstellen müssen rot gekennzeichnet sein um die Leitungen der BMA jederzeit von anderen Fernmeldeleitungen zu unterscheiden. Nicht normativ gefordert, aber gängige Praxis ist die generelle Verwendung von rot ummantelten Leitungen. Lediglich vereinzelte Feuerwehren fordern die Verwendung von andersfarbigen Leitungen.<br />
<br />
== Weblinks ==<br />
<br />
* [http://www.is-argebau.de/lbo/VTMB100.pdf Musterbauordnung - MBO (Fassung November 2002, zuletzt geändert im Oktober 2008)]<br />
* [http://www.din-14675.de/dnl/MLAR_11.2005.pdf Muster-Leitungsanlagen-Richtlinie - MLAR; Stand: November 2005]<br />
* [http://www.din-14675.de/din14675_tab.htm Auflistung von über 350 technischen Aufschaltbedingungen für Brandmeldeanlagen aus ganz Deutschland.]<br />
* [http://www.din-14675.de/din14675_zertifiziert.htm Datenbank von allen zertifizierten Unternehmen nach DIN 14675.]</div>78.52.126.241https://www.brandschutz-wiki.de/index.php?title=%C3%9CbertragungseinrichtungenÜbertragungseinrichtungen2011-06-06T09:58:49Z<p>78.52.126.241: Korrektur</p>
<hr />
<div>==Haftungsproblme für die Notruf- und Serviceleitstelle (NSL)==<br />
<br />
===Einleitung===<br />
Auf die Betreiber von Notruf- und Serviceleitstelle - also Polizei und Feuerwehr, aber auch private Sicherheitsdienstleister und Industriekonzerne - werden in naher Zukunft neue <br />
Herausforderungen mit akutem Handlungsbedarf zukommen. Das hat zwei Ursachen: Zum einen stellt die Deutsche Telekom den Betrieb der analogen Standardfestverbindungen (aSFV) und von Teilen des Datex-P-Dienstes ein. Zum anderen kommt die Euronorm EN 50518 mit vielen neuen, kostenintensiven Anforderungen an private und öffentliche Leitstellen. Es wird sich dabei zeigen, inwieweit kleine Unternehmen die neuen Vorgaben überhaupt finanziell und organisatorisch bewältigen können. Mittelstand ade?<br />
<br />
Dass bisher kein Aufschrei der Branche zu vernehmen war, lässt sich einfach erklären: Vielfach sind diese Entwicklungen noch gar nicht bekannt, oder ihre Auswirkungen werden radikal unterschätzt. Dabei müssen sich nicht nur die Leitstellenbetreiber selbst Gedanken zu diesem Thema machen, sondern auch und gerade ihre Kunden. Denn letztlich trifft es sie, wenn ihr Sicherheitsdienstleister technisch nicht mehr auf der Höhe der Zeit ist oder gar seine Leitstelle nicht mehr betreiben kann. Außerdem müssen die Nachfrager von Leitstellendiensten gegebenenfalls ihre eigene Technik, sprich: Gefahrenmelde- und Videoüberwachungsanlagen, modernisieren, was naturgemäß mit Kosten verbunden ist. Und die lassen sich bekanntermaßen nur im Rahmen halten, wenn man rechtzeitig und nicht überstürzt handelt. Und auch die Haftungsfrage im Fall der Fälle ist noch nicht geklärt.<br />
<br />
Wie auch immer die individuelle Situation der Nachfragen von Leitstellendiensten sein mag – eins steht schon heute fest: Wer bislang noch nicht von seinem Dienstleister über die aktuelle Lage informiert worden ist, sollte sich fragen, ob er es überhaupt mit einem kompetenten Unternehmen zu tun hat und eine vertrauenswürdige Zusammenarbeit überhaupt noch möglich ist. Aus dieser geänderten Situation ergeben sich neue Haftungsproblematiken, die im Folgenden dargestellt werden. Hierbei sind die verschiedenen Parteien und ihr jeweiliger Handlungsbedarf zu betrachten, dies sind die Leitstellenbetreiber, die Facherrichter und die Endkunden, d.h. Nachfrager von Leitstellendiensten.<br />
<br />
Es wird hier der Versuch unternommen Aspekte des rechtliche Umfeldes und der allgemeinen Haftungssituation anzusprechen. Es muß beachtet werden, dass jeder Fall unterschiedlich ist und eine kleine Abweichung im Sachverhalt schon zu einer veränderten Haftungssituation führen kann. <br />
<br />
<br />
===Schadensfall mit Abwandlungen===<br />
<br />
Ein Facherrichter informiert seine Kunden, bei denen er GMAs eingebaut hat bzw. Wartungsverträge hält, durch ein Anschreiben über die Veränderungen bei der Telekom und die <br />
Abschaltung einzelner Datex-P-Produkte zum 31.01.2009. Er bietet den Kunden ein Informationsgespräch über die Alternativen an ebenso wie den Einbau neuer Technik. <br />
<br />
'''Erste Abwandlung'''<br />
<br />
Zu den Kunden des Errichters gehört ein renommierter Juwelier. Dieser hatte sich vor 2 Jahren eine neue Einbruchmeldeanlage durch den Errichter einbauen lassen, welche bei einer VdS-anerkannten Notruf- und Serviceleitstelle (NSL) über Datex-P aufgeschaltet war. Das Anschreiben des Errichters mit der Information, dass die Telekom einzelne Datex-P-Produkte nicht mehr anbietet und somit eine neue Lösung gefunden werden muss, wurde versehentlich für Werbung gehalten und nicht weiter beachtet, ebensowenig ein zweites Erinnerungsschreiben. Am Samstag den 31.02.2009 erfolgt dann die Abschaltung durch die Telekom, damit ging gleichzeitig bei der NSL und der AÜZ des Juweliers eine Störungs-/Sabotagemeldung ein. Dem Alarmplan folgend, ruft der zuständige Mitarbeiter in der NSL den Juwelier auf dem Handy an und teilt ihm die Störungsmeldung mit. Weiterhin informiert er den Juwelier, dass es momentan zu sehr vielen Netzstörungen und daraus resultierenden Alarmen kam, eben wegen dieser Abschaltung durch die Telekom. Dies beruhigt den Juwelier, der sich über das Wochenende auf Mallorca zum Golfen befindet und sich daher am Montag darum kümmern wollte. In der Nacht von Samstag auf Sonntag kam es zu einem Einbruch in das Ladenlokal des Juweliers. Nachdem es keine Verbindung zur NSL mehr gab, wurde kein Alarm an die NSL abgegeben, so dass keine Intervention erfolgte. Es gab einen erheblichen Sachschaden.<br />
<br />
'''Zweite Abwandlung'''<br />
<br />
Der Juwelier hatte sich von dem Errichter beraten lassen und sich entschlossen eine neue EMA/AÜZ einbauen lassen, die nun über TCP/IP arbeitet. Am Freitag Nachmittag den 30.01.09 soll ungerüstet werden. Seine NSL sicherte ihm auf Nachfrage auch TCP/IP-Aufschaltungen zu. Als der Errichter nach dem Einbau den Problealarm an die NSL absetzen möchte, stellt dieser fest, dass entgegen der Zusage der NSL keine Übertragung über TCP/IP möglich ist. Der NSL Betreiber hatte nämlich die technische Realisierung noch nicht zu 100% gewährleistet. Um die technische Modernisierung hatte sich der Leitstellenbetreiber aus Zeit- und Kostengründen noch nicht ausreichend gekümmert. Das führte dazu, dass er seine Alarmempfangszentralen (AEZ) noch nicht vollständig und funktionsfähig für die TCP/IP-Aufschaltungen umgerüstet hatte. Als der Errichter am Freitag Nachmittag bei der NSL anfragt, warum der Alarm nicht durchgehe, sichert dieser ihm zu, dass er die Empfangsmöglichkeit innerhalb der nächsten 2 Stunden hergestellt haben wird. Aufgrund der fortgeschrittenen Stunde will der Errichter nicht mehr länger warten und teilt dem Juwelier mit, dass seine Aufschaltung so nicht funktioniere. Er bietet ihm alternativ an, kostenpflichtig auf eine andere NSL interimsmäßig aufzuschalten. Dies will der Kunde nicht. Der Errichter klärt ihn daraufhin auf, dass seine Anlage so nicht funktionsfähig sei und er ein erhebliches Risiko einginge, falls der Empfang durch die NSL nicht sichergestellt würde. Da der Juwelier trotzdem keine alternativen Maßnahmen ergreifen will, lässt sich der Errichter schriftlich bestätigen, dass er den Juwelier hinreichend auf die Risiken hingewiesen hat. <br />
<br />
Nach 2 Stunden ist zwar die NSL noch nicht empfangsfähig, dennoch ruft der NSL Betreiber bei dem Juwelier an und teilt diesem mit, dass nun alles in Ordnung sei, um den langjährigen Kunden nicht zu verlieren. Er vertraut darauf, dass über das Wochenende nichts passiert und schickt vermehrt eine Revierstreife vorbei. Der Kunde kümmert sich nicht weiter darum, weil er ins Wochenende möchte. In der Nacht von Samstag auf Sonntag wird bei dem Juwelier eingebrochen. Die Einbrecher konnten in Ruhe wertvollen Schmuck entwenden, da die NSL ohne entsprechenden Alarm keine Intervention veranlassen konnte. Es entstand ein erheblicher Sachschaden. <br />
<br />
'''Dritte Abwandlung'''<br />
<br />
Der Juwelier hat nun endlich eine TCP/IP-Aufschaltung bei seiner NSL. Die nötige Hardware dazu hatte der Errichter fachgerecht eingebaut, den DSL-Anschluss und den Provider hat der Juwelier selber ausgesucht. Einen redundanten Übertragungsweg über GSM/GPRS wollte der Juwelier nicht, da er ihm zu teuer war. In der folgenden Zeit kommt es zu mehreren Netzausfällen bei dem Provider, dessen Netz nicht unbedingt für Alarmübertragung geeignet war. Die Netzausfälle führen ihrerseits zu einer Vielzahl von Ausfallmeldungen bei der NSL. <br />
<br />
Im Februar manipulieren Einbrecher den Router des Juweliers bzw. unterbrechen die Stromzufuhr, so dass die EMA nicht reagieren kann und brechen ein. Dies wird bei der NSL wieder einmal als Störung-/Sabotagemeldung registriert. Der Mitarbeiter der NSL ruft laut Alarmplan bei dem Juwelier an. Dieser denkt aber es handele sich wieder um einen Netzausfall durch den unzuverlässigen Provider und möchte daher keine kostenpflichtige Intervention.<br />
<br />
Der Juwelier möchte seinen Schaden jeweils wahlweise von dem Errichter oder dem Betreiber der NSL ersetzt haben. <br />
<br />
'''Fragen:'''<br />
<br />
Wer trägt die Schuld an dem Einbruch? <br />
<br />
Wer haftet wie? <br />
<br />
Hätten die Schäden verhindert werden können?<br />
<br />
===Ansprüche des Juweliers auf Schadensersatz=== <br />
<br />
====Ansprüche gegen den Errichter der EMA====<br />
<br />
Es könnten folgende Ansprüche auf Schadensersatz des Juweliers gegen den Errichter der EMA vorliegen:<br />
<br />
'''Erste Abwandlung'''<br />
<br />
Der Juwelier könnte in der ersten Abwandlung Ansprüche gegen den Errichter haben, da die ursprünglich durch ihn eingebaute EMA nicht funktionierte bzw. kein Alarm an die NSL übertragen worden war.<br />
<br />
'''1.Anspruch aus Werkvertrag § 631 BGB'''<br />
<br />
Zunächst kommen Ansprüche aus einem Werkvertrag in Betracht. Ansprüche aus einem Werkvertrag, der die reine Errichtung der Anlage zum Inhalt hat, ergeben sich nur, wenn die Anlage selber oder Teile davon mangelhaft gewesen wären und diese Mängel zu einem Schaden geführt hätten. Davon gehen wir im vorliegenden Fall aber nicht aus. Der reine Einbau und die Inbetriebnahme der Anlage waren mangelfrei. Eine ordnungsgemäße Abnahme hatte stattgefunden, so dass die Anlage seinerzeit mangelfrei übergeben worden war.<br />
<br />
'''2.Anspruch aus Wartungs-/Instandhaltungsvertrag (Dienstvertrag) § 280 I BGB'''<br />
<br />
Allerdings könnten sich Ansprüche aus dem geschlossenen Wartungs- und Instandhaltungsvertrag ergeben. <br />
<br />
'''a.Schuldverhältnis'''<br />
<br />
Für einen vertraglichen Anspruch müsste zunächst ein Vertragsschluss zwischen den Parteien vorliegen. Dieser setzt bekanntlich Angebot und Annahme voraus. Laut Sachverhalt hat es einen schriftlichen Wartungsvertrag zwischen den Parteien gegeben. Wartungsverträge stellen regelmäßig Dienstverträge dar, da nicht, wie bei einem Werkvertrag, ein bestimmter Erfolg geschuldet wird, sondern die Dienstleistung an sich.<br />
<br />
Gemäß Wartungsvertrag ist der Errichter verpflichtet, selbst eingebaute oder fremd übernommene Anlagen nach bestimmten Intervallen zu warten und instand zu halten. Die Intervalle richten sich nach den einschlägigen Vorschriften und VdS-Richtlinien. <br />
<br />
Die sich hieraus ergebenden Pflichten der Vertragsparteien sind auf Auftragnehmerseite (Errichter) eine mangelfreie und ordnungsgemäße Dienstleistung, mithin die genaue und ordnungsgemäße Wartung/Instandhaltung. Weiterhin ist der Errichter nach dem Vertrag auch dafür zuständig, rechtzeitig Termine mit dem Betreiber der Anlage auszumachen und die Wartungsintervalle einzuhalten. Auf Auftraggeberseite besteht die Vergütungspflicht und das Ermöglichen der Wartungsdurchführung.<br />
<br />
Sollte es hierbei zu einer Pflichtverletzung kommen, kann ein Schadensersatzanspruch entstehen.<br />
<br />
'''b.Pflichtverletzung'''<br />
<br />
Es müsste weiterhin eine Pflichtverletzung durch den Errichter vorgelegen haben. <br />
<br />
Definition:Eine Pflichtverletzung ist jedes objektiv nicht pflichtgemäßes, <br />
d.h. dem Schuldverhältnis nicht gerecht werdendes Verhalten des Schuldners. <br />
<br />
Von dem Errichter zu beachtende Pflichten:<br />
<br />
-Die Hauptleistungspflichten sind ordnungsgemäße Wartung auch durch Überwachung der Wartungsintervalle.<br />
<br />
-Allgemeine Nebenpflichten sind Schutz- und Sorgfaltspflichten bei der Auftragsausführung etc.<br />
<br />
Arten der Pflichtverletzung:<br />
<br />
-Unmöglichkeit der Leistung - war hier nicht gegeben, da problemlos eine Wartung und somit ein Austausch der defekten Teile hätte stattfinden können.<br />
<br />
-Schlechtleistung - liegt dann vor, wenn der Auftrag nicht, wie vereinbart und erwartet durchgeführt wurde.<br />
<br />
Im vorliegenden Fall bestand zwischen dem Errichter und dem Juwelier ein Vertrag, der besagte, dass die EMA nach Vorgabe der einschlägigen Vorschriften in regelmäßigen Intervallen gewartet hätte werden müssen. Dies wurde auch eingehalten. Allerdings könnte sich eine Schlechtleistung daraus ergeben, dass der Errichter als Fachmann von einem Umstand erfahren hat, der die Funktion der EMA nicht mehr gewährleisten würde. Dadurch, dass die <br />
Telekom den Datex-P Dienst nicht mehr anbietet, müssen für diese speziellen Aufschaltungen andere Möglichkeiten gesucht werden. Die alten Geräte, die der Kunde hatte waren nicht für die neue Übertragungstechnik TCP/IP geeignet. Dies wusste der Errichter. Nachdem der Kunde selber dieses Fachwissen im Allgemeinen nicht hat, könnte sich hieraus eine Aufklärungspflicht ergeben. <br />
<br />
Auf der anderen Seite ist der Kunde grundsätzlich für das Netz selber verantwortlich, d.h. bei Veränderungen der Netzverfügbarkeit durch die Telekom müsste dieser auch selber reagieren. Der Errichter hatte seinerzeit eine Anlage eingebaut, die dem aktuellen Stand der Technik entsprach und somit seine Pflicht erfüllt. Daraus ergäbe sich eher keine Aufklärungspflicht des Errichters.<br />
<br />
Dennoch müsste der Errichter natürlich spätestens im Rahmen einer Wartung der Anlage auf die neuen Bedingungen hinweisen, da eine Wartung an einem nicht mehr tauglichen Gerät schon fast als sittenwidrig oder Betrug angesehen werden könnte.<br />
<br />
Im vorliegenden Fall hatte der Errichter versucht, den Juwelier mit zwei Anschreiben auf die geänderten Bedingungen hinzuweisen. Diese Schreiben wurde jedoch aus Nachlässigkeit nicht beach-tet. Hier ist fraglich, ob und wie der Errichter durch seine Schutz- und Sorgfaltspflichten verpflichtet wäre, seine Kunden zwingend auf die Veränderung bei der Telekom hinzuweisen.<br />
<br />
Insbesondere bei Errichtern mit vielen verschiedenen Kunden erscheint eine Information per Post die einzig praktikable Lösung zu sein, denn sowohl Anrufe als auch persönliche Besuche könnten ihm nicht zugemutet werden. Vermutlich wird aber ein einfaches Anschreiben als nicht genug angesehen werden. Allerdings sollten zwei Schreiben ausreichen, oder aber besser gleich ein Einschreiben. Ein solches Informationsschreiben sollte inhaltlich aber so verständlich sein, dass der Laie versteht, worum es geht und dass er handeln muss. Der reine Hinweis, dass die Telekom ihren Datex-P Dienst einstellt, wird wohl nicht reichen. Vielmehr muss dem Kunden klar gemacht werden, dass seine Anlage dann mangels Netz/Übertragungsweg nicht mehr funkti-onsfähig ist. Sollte dieses Schreiben per Einschreiben gesendet werden, fallen zwar höhere Kosten für den Errichter an, aber er könnte im Streitfall vor <br />
Gericht den Zugang seines Schreibens beweisen. Ob der Kunde dann darauf reagiert und seine GMA modernisieren lässt, liegt dann nicht mehr im Verantwortungsbereich des Errichters. <br />
<br />
Zwischenergebnis: <br />
<br />
Im vorliegenden Fall kann man davon ausgehen, dass zwei Schreiben ausreichen sollten, um der Aufklärungspflicht nach-zukommen, allerdings müsste der Errichter im Zweifel den Zugang des Schriftstücks beweisen. Nachdem diese vom Kunden selber nicht beachtet wurde und er keine Anpassung seiner Anlage vornehmen ließ, hat er auch keinen Anspruch auf Ersatz des Schadens gegen den Er-richter.<br />
<br />
'''Zweite Abwandlung'''<br />
<br />
In dieser Fallkonstellation hat der Errichter seine Leistungen ordnungsgemäß erfüllt und mithin hat der Juwelier keinen Anspruch gegen den Errichter.<br />
<br />
'''Dritte Abwandlung'''<br />
<br />
Hier ist fraglich, was die geschuldete Leistung ist und ob diese ordnungsgemäß erbracht wurde. Grundsätzlich haftet der Errichter wieder für Schlechtleistung. Der Einbau der EMA mit der neusten Technik, samt Rechner, Router etc. war ordnungsgemäß und mangelfrei und mithin keine Schlechtleistung.<br />
<br />
Die Schlechtleistung könnte aber darin liegen, dass er seine EMA via TCP/IP über ein instabiles Netz aufgeschaltet hatte bzw. keine ausreichende Redundanz geschaffen hatte. Allerdings hatte der Juwelier seinen Provider selber ausgesucht, so dass dessen Netzverfügbarkeit nicht mehr in den Kompetenzbereich des Errichters fällt. Ebensowenig kann der Errichter den Kunden zwingen, eine Redundanz zu schaffen. Dennoch muss natürlich darauf geachtet werden, dass der Errichter seinen Aufklärungspflichten gegenüber dem Kunden nachkommt, insbesondere wenn dieser z.B. eine VdS-Anlage beauftragt hat, welchen dieses zwingend vorschreibt. Sollte der Kunde sich nach wie vor weigern, einen zweiten Übertragungsweg via GSM/GPRS/UMTS einzurichten, ist der Errichter aus der Haftung. (TIPP: Dies sollte man sich am Besten auch dokumentieren lassen.)<br />
<br />
Im Ergebnis hat der Juwelier keinen Anspruch gegen den Errichter auf Schadensersatz.<br />
<br />
====Ansprüche des Juweliers gegen die NSL====<br />
<br />
Allerdings können Ansprüche auf Schadensersatz gegen die Notruf- und Serviceleitstelle gegeben sein. <br />
<br />
'''Erste Abwandlung'''<br />
<br />
'''1.Ansprüche aus Vertrag (§ 280 I BGB)'''<br />
<br />
'''a. Schuldverhältnis'''<br />
<br />
Für einen vertraglichen Anspruch müsste zunächst ein Vertragsschluss zwischen den Parteien vorliegen. Dieser setzt bekanntlich Angebot und Annahme voraus. Laut Sachverhalt hat es einen schriftlichen Alarmaufschaltungsvertrag und einen Interventionsvertrag gegeben.<br />
<br />
Diese stellen regelmäßig Dienstverträge dar, da nicht, wie bei einem Werkvertrag, ein bestimmter Erfolg geschuldet wird, sondern die Dienstleistung an sich. Hier werden konkret die Intervention nach Absprache und die Aufschaltung einer Gefahrenmeldeanlage auf die eigene Notruf- und Serviceleitstelle als Hauptleistungspflichten geschuldet.<br />
<br />
Die sich hieraus ergebenden Pflichten der Vertragsparteien sind auf Auftragnehmerseite (NSL) eine mangelfreie und ordnungs-gemäße Dienstleistung und auf Auftraggeberseite (Kun-de/Juwelier) die Vergütung.<br />
<br />
Sollte es hierbei zu einer Pflichtverletzung kommen, kann ein Schadensersatzanspruch entstehen.<br />
<br />
'''b. Pflichtverletzung'''<br />
<br />
Es müsste weiterhin eine Pflichtverletzung durch die NSL vorgelegen haben. <br />
<br />
Definition: Eine Pflichtverletzung ist jedes objektiv nicht pflichtgemäßes, d.h. dem Schuldverhältnis nicht gerecht werdendes Verhalten des Schuldners. <br />
<br />
Von der NSL zu beachtende Pflichten:<br />
<br />
-Die Hauptleistungspflichten sind ordnungsgemäße Aufschaltung und vereinbarte Intervention.<br />
<br />
-Allgemeine Nebenpflichten sind Schutz- und Sorgfaltspflichten bei der Auftragsausführung etc.<br />
<br />
Arten der Pflichtverletzung:<br />
<br />
-Unmöglichkeit der Leistung - war hier nicht gegeben, da problemlos eine Intervention hätte stattfinden können.<br />
<br />
-Schlechtleistung - liegt dann vor, wenn der Auftrag nicht, wie vereinbart und erwartet, durchgeführt wurde.<br />
<br />
Im vorliegenden Fall bestand zwischen dem NSL und dem Juwelier ein Vertrag, der besagte, dass bei Alarmeingang zunächst der Kunde selber zu informieren sei und dann eine Intervention stattzufinden habe. Als die Telekom den Datex-P-Dienst abschaltete gab es eine Sabotagemeldung an die NSL, nachdem nun kein Netz mehr für die EMA des Juweliers gab. Dies teilte ein Mitarbeiter der NSL dem Juwelier auch umgehend telefonisch mit. Dieser verkannte aber den Ernst der Situation und war beruhigt, weil nach Aussage des Mitarbeiters viele Kunden dasselbe Problem durch die Abschaltung hatten. Eine weitere Intervention lehnte der Juwelier schließlich aus Kostengründen ab. Fraglich ist hier lediglich noch, ob die Aussage des Mitarbeiters der NSL als Art „Fehlberatung“ zu sehen sein könnte und damit als Schlechtleistung zu definieren gewesen wäre. Dafür spräche, dass er dem Juwelier suggerierte, dass die Abschaltung lediglich ein technischer Ausfall wäre, aber nicht unbedingt Einbrecher dahinter stecken würden und daher kein weiterer Handlungsbedarf gegeben wäre. Auf der anderen Seite hat er ordnungsgemäß seinen Alarmplan abgearbeitet und mit dem Anruf seine Pflicht erfüllt. Die reine Anmerkung, dass es technische Probleme mit der Telekom gäbe, welches auch der Wahrheit entsprach, reicht noch nicht aus, um hier eine fehlerhafte Beratung anzunehmen. <br />
<br />
Im vorliegenden Fall bestand für die NSL aus dem Vertrag eine Pflicht zum Handeln, welche sie durch Abarbeiten des Alarm-plans auch erfüllt hat. <br />
<br />
'''c. Rechtsfolge'''<br />
<br />
Somit liegt objektiv keine Pflichtverletzung in Form von Schlecht-leistung durch die NSL vor. Als Rechtsfolge steht dem Juwelier gegen die NSL aus dem Vertrag kein Schadensersatz zu.<br />
<br />
Weitere Ansprüche sind in der ersten Abwandlung nicht denkbar.<br />
<br />
<br />
'''Zweite Abwandlung'''<br />
<br />
'''1. Ansprüche aus Vertrag (§ 280 I BGB)'''<br />
<br />
'''a. Schuldverhältnis'''<br />
<br />
Laut Sachverhalt hat es einen schriftlichen Alarmaufschaltungs-vertrag und <br />
einen Interventionsvertrag gegeben.<br />
<br />
Wie bereits oben dargestellt sind die sich hieraus ergebenden Pflichten der Vertragsparteien auf Auftragnehmerseite (NSL) eine mangelfreie und ordnungsgemäße Dienstleistung und auf Auftraggeberseite (Kunde/Juwelier) die Vergütung.<br />
<br />
Sollte es hierbei zu einer Pflichtverletzung kommen, kann ein Schadensersatzanspruch entstehen.<br />
<br />
'''b. Pflichtverletzung'''<br />
<br />
Es müsste weiterhin eine Pflichtverletzung durch die NSL vorgelegen haben. In Frage kommt wieder eine Schlechtleistung, welche dann vorliegt, wenn der Auftrag nicht, wie vereinbart und erwartet, durchgeführt wurde.<br />
<br />
Im vorliegenden Fall bestand zwischen dem NSL und dem Juwelier ein Vertrag, der die Aufschaltung auf die AEZ der NSL via TCP/IP garantieren sollte. Voraussetzung dafür war, dass der Betreiber seiner NSL die technische Möglichkeit dazu bereitstellt, so dass der Facherrichter des Kunden die EMA entsprechenden einstellen kann. Dies war vorliegend nicht geschehen. Der Betreiber nutze die Unwissenheit des Kunden dahingehend aus, dass er diesem erklärte, die Anlage wäre nun funktionsfähig er kümmere sich um den Rest. Er tat dies, obwohl er genau wusste dies technisches nicht ohne den Errichter möglich wäre.<br />
<br />
'''c. Vertretenmüssen'''<br />
<br />
Über das objektive Vorliegen einer Pflichtverletzung nach § 280 I 1 BGB <br />
hinaus, muss die Pflichtverletzung gem. § 280 I 2 BGB von der NSL zu vertreten sein.<br />
<br />
Die Pflichtverletzung hat der Schuldner dann zu vertreten, wenn er vorsätzlich oder fahrlässig gehandelt hat (§ 276 BGB). Der Schuldner hat im Bereich der vertraglichen Haftung über eigenes Verschulden hinaus auch für das Fremdverschulden seiner Erfül-lungsgehilfen und der gesetzlichen Vertreter nach § 287 BGB zu haften. Ein Unternehmen muss sich daher die Pflichtverletzung seines Mitarbeiters zurechnen lassen. Aufgrund der Gesetzesformulierung wird das Vertretenmüssen des Schuldners widerlegbar vermutet. <br />
<br />
Es ist somit regelmäßig von einem Verschulden auszugehen, soweit nicht klare Anhaltspunkte für fehlendes Verschulden er-kennbar sind.<br />
<br />
Nachdem der Betreiber der NSL seinem Kunden trotz besseren Wissens mitgeteilt hatte, dass seine Anlage nun in betrieb sei, kann man hier von einem vorsätzlichen Handeln ausgehen.<br />
<br />
'''d. Kausalität'''<br />
<br />
Zwischen der falschen Aussage des NSL-Betreibers und dem Einbruch bei dem Juwelier müsste Kausalität bestehen. Kausal ist die Handlung, wenn sie nicht weggedacht werden könnte, ohne dass der konkrete Erfolg entfiele. Wenn der Betreiber der NSL den Kunden nicht falsch informiert hätte, wäre dieser aller Voraussicht nach nicht in den Urlaub gefahren, ohne sich um die Funktionsfähigkeit der Anlage gekümmert zu haben. Der Überfall hätte bei einer aufgeschalteten EMA zu einem Alarm und einer Intervention geführt, welche den Einbruch zwar nicht ganz verhindert, aber zumindest zeitlich eingegrenzt hätte. Mithin war die falsche Aussage des Betreibers zumindest mitkausal für den Erfolg.<br />
<br />
'''e. Schaden''' <br />
<br />
Es müsste ein Schaden entstanden sein. Der entwendete Schmuck stellt den Schaden dar.<br />
<br />
'''f. Rechtsfolge'''<br />
<br />
Der Anspruch ist somit entstanden. Als Rechtsfolge steht dem Juwelier gegen die NSL ein Schadensersatz in Höhe der Summe des entwendeten Schmucks zu.<br />
<br />
<br />
'''2.Ansprüche aus Delikt (§ 823 I BGB) gegen die NSL'''<br />
<br />
Dem Juwelier könnte weiterhin ein Anspruch aus unerlaubter Handlung gegen die NSL zustehen, wenn durch deren schädigende Handlung bei dem Juwelier der Schaden verursacht wurde. Dafür käme wieder die fehlerhafte Beratung des Betreibers in Betracht. <br />
<br />
'''a. Handlung''' <br />
<br />
Zunächst müsste ein Handeln des fraglichen Mitarbeiters vorgelegen haben. Hier hatte der Betreiber der NSL den Kunden angerufen und ihm mitgeteilt, dass seine Anlage nunmehr funktioniere. <br />
<br />
'''b. Erfolg'''<br />
<br />
Bei dem nicht mehr wirkungsvoll gesicherten Juwelier wurde eingebrochen und es erfolgte keine Intervention, welche die Ein-brecher unter Umständen gestoppt hätte.<br />
<br />
'''c. Kausalität'''<br />
<br />
<br />
Zwischen der falschen Aussage des Betreibers und dem Einbruch bei dem Juwelier müsste Kausalität bestehen. Kausal ist eine Handlung dann, wenn sie nicht hinweg gedacht werden könnte, ohne dass der konkrete Erfolg entfiele. Der Einbruch hätte evtl. auch ohne die Mitteilung des Betreibers stattgefunden, allerdings war er mitkausal für die schwere des Einbruchs.<br />
<br />
'''d. Rechtsfolge'''<br />
<br />
Da die Voraussetzungen des § 823 I BGB vorliegen, steht dem Juwelier gegen die NSL ein Schadensersatz in Höhe der abhanden gekommenen Summe zu. Zu prüfen wäre noch, ob der Kunde selber eine Mitschuld trägt, da dieser das Handeln der NSL nicht weiter hinter fragte. Es hätte ihm zumindest auffallen müssen, dass er seine Anlage nicht scharf schalten musste/konnte. Nur aufgrund seiner eigenen Eile verließ er sich auf die Aussage des NSL-Betreibers. Nachdem er bereits lange zuvor eine EMA hatte, wäre ihm hier ein gewisses technisches Grundverständnis zuzurechnen gewesen, welches eine Mitschuld zur Folge hätte. <br />
<br />
<br />
'''Dritte Abwandlung'''<br />
<br />
Auch bei diesem Sachverhalt stellt sich wieder die Frage nach der geschuldeten Leistung ist und ob diese ordnungsgemäß erbracht wurde. Eine Haftung kommt ebenfalls nur bei mangelhafter Leistung in Betracht. <br />
<br />
Grundsätzlich schuldet der Leitstellenbetreiber laut Vertrag nur den „Empfang“ des Alarms und dessen weitere Bearbeitung (Aufschaltungs-/Alarm-Service-/Interventions-Vertrag). Für die Netzverfügbarkeit bzw. den Übertragungsweg des Alarms kann er im Regelfall keine Garantie übernehmen. Dies war zu Zeiten des Telekomnetzwerkes kein wirkliches Problem, da diese eine Netzverfügbarkeit von ca. 98% garantierte.<br />
Um also den Empfang des Alarm sicher zu stellen, müssen die Betreiber der NSLn die aktuelle Technik zur Verfügung stellen und sich mit den wechselnden Produkten insbesondere den Telekomprodukten beschäftigen. IP basierte Lösungen sollten immer über den redundanten Funkersatzweg (GSM, GPRS) abgesichert sein, damit dies auch den VdS Richtlinien entspricht. Wichtig ist es auch, die eigenen Mitarbeiter permanent auf die neuen Produkte zu schulen, und diese regelmäßig zu überprüfen.<br />
<br />
Im vorliegenden Fall könnte die Schlechtleistung allein darin liegen, dass die NSL die EMA via TCP/IP über ein instabiles Netz aufgeschaltet hatte bzw. keine ausreichende Redundanz geschaffen hatte. Allerdings hatte der Juwelier seinen Provider selber ausgesucht, so dass dessen Netzver-fügbarkeit nicht mehr in den Kompetenzbereich der NSL fällt. Ebensowe-nig kann die NSL den Kunden zwingen, eine Redundanz zu schaffen.<br />
<br />
Im Ergebnis hat der Juwelier keinen Anspruch gegen den Errichter auf Schadensersatz.<br />
<br />
===Ansprüche des Juweliers gegen den Netzprovider===<br />
<br />
'''Erste + Zweite Abwandlung'''<br />
<br />
In den ersten beiden Abwandlungen ergeben sind keine Schadenser-satzansprüche denkbar.<br />
<br />
'''Dritte Abwandlung'''<br />
<br />
In dieser Abwandlung könnten sich aus dem Dienstleistungsvertrag zwischen dem Juwelier als Kunden und dem Netzprovider wieder Schadensersatzansprüche gem. § 280 I BGB ergeben. Dazu müsste dem Juwelier durch die Schlechtleistung des Providers ein Schaden entstanden ist. <br />
<br />
Der Schaden liegt in den, durch den Einbruch entwendeten, Schmuckstücken. Der Einbruch war nur möglich gewesen, weil das Netz auf dem die EMA aufgeschaltet war, gestört worden war, so dass kein Einbruchalarm an die NSL abgegeben worden war. Diese Netzstörungen wurden zum einen durch den Provider selbst, aber zum anderen auch durch Sabotage verursacht. <br />
<br />
Fraglich ist hier, welche Leistung schuldet der Provider laut seinem Vertrag. Hauptleistungspflicht ist die Zurverfügungstellung des Netzes via IP. Dieser Pflicht ist der Provider im vorliegenden Fall allerdings nachgekommen, da die Aufschaltung ordnungsgemäß eingerichtet werden konnte. Problematisch war hier lediglich die Standfestigkeit des Netzes. Es kam immer wieder zu Netzausfällen, die zu Störungsmeldungen bei der NSL führten. <br />
<br />
Die Frage ist, wer zeichnet verantwortlich für den Übertragungs-weg/Transmission-Path und die Verfügbarkeit. Die Telekom garantierte früher eine Netzverfügbarkeit von ca. 98%. Diesen Wert kann ein Netzprovider heute sicher nicht erreichen. Das Internet war von seinem Ursprung darauf angelegt, zum Internetsurfen zur Verfügung zu stehen und um zeitlich begrenzte Transaktionen vornehmen zu können. Eine dauerhafte Verfügbarkeit für z.B. Standleitungen in der Sicherheitstechnik war vom Ansatz nicht vorgesehen. Kleine Ausfallzeiten des Netzes sind somit nicht ungewöhnlich und von dem Provider nicht zu verantworten. <br />
<br />
Eine vertragliche Haftung käme nur dann in Betracht, wenn der Provider ausdrücklich eine gewisse Netzverfügbarkeit in Form einer Garantie schriftlich zugesichert hätte. Dies war laut Sachverhalt nicht der Fall. <br />
<br />
Rechtsfolge: Der Juwelier hat mangels vertraglicher Schlechtleistung keinen Schadensersatzanspruch gegen den Netzprovider.<br />
<br />
===Präventionsmöglichkeiten für Haftungssituationen===<br />
<br />
'''Notruf- und Serviceleitstelle'''<br />
<br />
-Ausstattung mit neuer Technik, Umrüstung der alten bzw. neue AEZ für TCP/IP<br />
<br />
-neues Netz, gute Provider unterstützen - Feedback an Kunden & Errichter geben<br />
<br />
-neue Telekomprodukte auswerten und benutzen<br />
<br />
-Schulung der Mitarbeiter auf neue Produkte<br />
<br />
-NSL schuldet lt. Vertrag grds. nur den „Empfang“ des Alarms, d.h. am Besten explizit einen Haftungsausschluss für Meldewege im Alarm-Service-Vertrag vereinbaren<br />
<br />
Fazit:<br />
<br />
Regelmässige Schulungen der Mitarbeiter und eine ständige Überwachung der Notrufzentrale durch den VdS in Verbindung mit modernster, redundant aufgebauter Technik sind der Garant für die Sicherheit der Kunden Objekte. <br />
<br />
<br />
'''Endkunden'''<br />
<br />
-Kauf von neuer Technik, aber aktuelle Trends nicht blind mitmachen, nur darauf achten, den Anschluss nicht zu verpassen <br />
<br />
-sicherer Einbau der Hardware für Alarmübertragungen, so dass Sabotage vermieden wird; z. B. Notstromversorgung, nicht in Reichweite von Kindern etc.<br />
<br />
-sorgfältige Auswahl des Providers, denn der Kunden trägt die Verantwortung für den Transmission-Path und die Netzverfügbarkeit<br />
<br />
-Sondervereinbarung mit Provider über Standfestigkeit des Netzes versuchen zu schließen (VdS bereits versucht - bisher noch keinen Provider gefunden, der dazu bereit wäre)<br />
<br />
<br />
Nachdem die Gefahrenmeldung den Ort des Geschehens über das Netz verlassen hat, muss die für die Weiterleitung der Nachricht gewählte Infrastruktur eine sichere uns schnelle Übertragung ermöglichen. Das Internet Protokoll, das immer über die jeweils verfügbaren Netzwerkknotenpunkte versandt wird und so schadhafte Stellen im Netzwerk umgeht, ist dafür ein valider Ansatz. Dennoch muss das Netzwerk über eine Mindestzahl von Knotenpunkten verfügen, damit es nicht aufgrund einzelner Schäden zusammenbricht - die beispielsweise bei terroristischen Aktionen hervorgerufen werden. Die Zentralisierung dieses Netzes durch die Nutzung weniger großer Rechenzentren birgt Gefahren, daher den Netzprovider sorgfältig aussuchen (z.B. durch Providerliste beim VdS)<br />
<br />
'''Facherrichter'''<br />
<br />
-Einsatz neuer Technik, insbesondere IP-fähige Komponenten<br />
<br />
-Schulung der Mitarbeiter auf die neuen Produkte - Anschluss nicht verpas-sen!<br />
<br />
-Umrüstung alter Anlagen<br />
<br />
-Information an die Kunden über neue Produkte und Umrüstbedarf<br />
<br />
-erhöhte Aufklärungspflichten gegenüber den Kunden, insbesondere bei Neubau ist darauf zu achten, nicht noch ein System zu verbauen/empfehlen, welches in der nahen Zukunft wieder unbrauchbar wird, da die Telekom sukzessiv ihre Netzte auf NGN umstellt - hier Trends richtig einschätzen, aber trotzdem Betriebs- und Funktionsstabilität gewährleisten<br />
<br />
-Dokumentation der Aufklärung beim Kunden, um Haftung zu vermeiden<br />
<br />
-Installation nach der VdS-Richtlinie 2311-S1, z.B. Verschlüsselung der Meldungen mit VdS-zugelassenen Verschlüsselungsverfahren (unverschlüsselte Meldungen nur im absolut gesicherten und vom Netzbetreiber schriftlich bestätigten Intranet) und Datenpriorisierung<br />
<br />
-Installation im Überwachungsbereich beim Kunden, mechanisches Sichern der Anschlussdose<br />
<br />
-redundanten Ersatzweg zu IP-Aufschaltungen dringend empfehlen, da die Netzverfügbarkeit im NGN noch nicht so hoch ist wie bei der Telekom, auch hier Ablehnung am Besten schriftlich bestätigen lassen<br />
<br />
'''Resumeé'''<br />
<br />
Positiv bleibt zu vermerken, dass die Abschaltungen der Telekom die Entwicklung zu digitalen Sicherheitssystem beschleunigt und in manchen Teilen auch zu einer Vereinheitlichung führen kann. Dies könnte sich insbesondere auf der Europäischen Ebene positiv auswirken, denn das neue Netzwerk (NGN) über TCP/IP kennt keine Ländergrenzen und nationale Telekommunikationsdienste-Anbieter mit ihren Spezifika und Inkompatibilitäten.</div>78.52.126.241https://www.brandschutz-wiki.de/index.php?title=Brandmelderzentralen_DIN_EN_54-2Brandmelderzentralen DIN EN 54-22011-06-06T09:56:52Z<p>78.52.126.241: Korrektur</p>
<hr />
<div>==Einführung==<br />
<br />
Die Brandmelderzentrale stellt das Kernstück der [[Brandmeldeanlage]] dar. Sie steuert die Überwachung der Primärleitungen, die Abfrage aller Melderzustände, die Energieversorgung, die Auswertung und die Verknüpfung der Alarm- und Störungszustände. Von der Brandmelderzentrale wird im Falle eines Brandalarms die Übertragungseinrichtung zur Feuerwehr angesteuert, das Feuerwehrschlüsseldepot entriegelt, die Blitzleuchte ausgelöst und weitere Brandschutzeinrichtungen angesprochen.<br />
<br />
==Aufbau und Aufstellung einer Brandmelderzentrale==<br />
Der Aufbau und der Betrieb der Brandmelderzentrale sind in der DIN EN 54 Teil 1 und 2 sowie in der DIN 14675 geregelt. <br />
<br />
Um den Einsatzkräften der Feuerwehr eine einheitliche Bedien- und Anzeigefläche der Brandmelderzentrale, unabhängig vom Zentralenhersteller oder -typ, zur Verfügung zu stellen, ist die Anbringung eines Feuerwehr-Bedienfeldes (FBF) vorzusehen.<br />
<br />
= Weblinks =<br />
*[http://www.din-14675.de/din14675_tab.htm Auflistung von über 350 technischen Aufschaltbedingungen für Brandmeldeanlagen aus ganz Deutschland.]<br />
*[http://www.din-14675.de/din14675_zertifiziert.htm Datenbank von über 2000 zertifizierten Unternehmen nach DIN 14675.]</div>78.52.126.241https://www.brandschutz-wiki.de/index.php?title=Flammenmelder_DIN_EN_54_Teil_10Flammenmelder DIN EN 54 Teil 102011-06-06T09:55:04Z<p>78.52.126.241: Korrektur</p>
<hr />
<div>==Die Anatomie einer Flamme==<br />
<br />
[[Datei:Anatomie eines Feuers.jpg|left|thumb|600px]]<br />
<br />
Die wesentliche Reaktion ist:<br />
<br />
HC + O2 = CO2 + H2O<br />
<br />
HC: Kohlenwasserstoffe<br />
<br />
O2: Sauerstoff<br />
<br />
CO2: Kohlendioxid<br />
<br />
H2O: Wasser<br />
<br />
Es entstehen Brandgase / Rauch / Wasserdampf, dazu Wärme und die Lichtstrahlung<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
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<br />
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<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
==Sonnenlicht-Erdatmosphäre==<br />
<br />
<br />
[[Datei:Relative Intensität.jpg|left|thumb|900px]]<br />
<br style="clear:both;"/><br />
<br />
<br />
'''Das Sonnenlicht wird in der Atmosphäre gedämpft'''<br />
<br />
Die relative Strahlungsintensität, aufgetragen über die Wellenlänge <br />
1µm = 0,000.000.001m <br />
1nm = 0,000.000.000.001m<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
==Licht offener Flammen==<br />
<br />
[[Datei:Sichtbares Licht.jpg|left|thumb|900px]]<br />
<br style="clear:both;"/><br />
<br />
'''Dieses Licht strahlen offene Flammen ab, wir sehen nur einen kleinen Teil'''<br />
<br />
Das UV-Licht reicht von ca. 1 nm bis 379 nm, das IR-Licht von 780 nm bis 2.500 nm <br />
und dazwischen liegt das für uns sichtbare Sonnenlicht ca. 380 nm bis ca. 779 nm<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
==Licht von Sonne und Flammen==<br />
<br />
[[Datei:Sonnenlicht und Flammenlicht.jpg|left|thumb|900px]]<br />
<br style="clear:both;"/><br />
<br />
<br />
Auf der Erde kommt kein <br />
'''UV-Licht''' der Sonne <br />
'''kleiner ca. 300 nm''' an.<br />
<br />
Bei den Wellenlängen <br />
'''2.800 nm und 4.300 nm''' kommt auch kein '''IR-Licht''' <br />
der Sonne auf der Erde an.<br />
<br />
Das Sonnenlicht dieser Wellenlängen wird von der Erd- Atmosphäre absorbiert. <br />
<br />
Man nennt Flammenmelder, die bei diesen Wellenlängen arbeiten <br />
<br />
'''-sonnenlichtblind-'''<br />
<br />
<br />
==Sonnenlichtblinde Flammenmelder==<br />
<br />
'''Wesentliche Frequenzen des Sonnenlichts werden in der Atmosphäre absorbiert.''' <br />
<br />
Im Infrarot-Bereiche bei: <br />
ca. 2.800 nm ( 2,8 µm ) und 4.300 nm ( 4,3 µm ) <br />
<br />
Im Ultra-Violett-Bereich: <br />
unterhalb von ca. 300 nm ( 0,3 µm ) <br />
<br />
Auffallend ist bei offener Flammen die Spitze des abgestrahlten <br />
Infrarot-Lichts bei ca. 4.300 nm ( 4,3 µm ) <br />
<br />
<br />
Die Bezeichnung '''SONNENLICHTBLIND''' verdreht Ursache und Wirkung, <br />
denn es gibt hier kein störendes Sonnenlicht, bei diesen Frequenzen detektieren die Flammenmelder<br />
<br />
==Störquelle Enladungslampen==<br />
<br />
[[Datei:Störstrahlung verschiedener Leuchtmittel.jpg|left|thumb|900px]]<br />
<br />
<br />
Störstrahlungen verschiedener Leuchtmittel<br />
<br />
Glühlampen<br />
<br />
Halogen-Leuchten<br />
<br />
Quecksilber-Hochdruck<br />
<br />
Leuchten<br />
<br />
strahlen vom UV- bis in den IR-Bereich. <br />
<br />
Ihre Intensität ist nur ca. 1 bis 10% eines Testfeuers.<br />
<br />
Diese Störquellen strahlen in der Regel konstantes Licht<br />
Eine besondere Falschalarm-Gefahr nur bei Ein- und Ausschaltvorgängen ein, <br />
auch das Flackern defekter Leuchten kann stören.<br />
<br />
==Störquelle Enladungslampen und Flammenmelder==<br />
<br />
[[Datei:Störstrahlung 2.jpg|left|thumb|900px]]<br />
<br style="clear:both;"/><br />
<br />
<br />
Glühlampen, Halogen-Leuchten und Quecksilber-Hochdruck-Leuchten die Strahlung ist konstant.<br />
<br />
UV-Melder werden kaum tangiert, IR-Melder mit steigender Wellenlänge weniger.<br />
<br />
Die Kombination IR-Melder mit einem zusätzlichen UV-Anteil begrenzt die Reichweite.<br />
Es werden mehrkanalige IR-Melder eingesetzt. <br />
<br />
'''Nur extrem nahe und stark flackernde defekte Leuchten können theoretisch stören.'''<br />
<br />
==Maßnahmen zur Betriebssicherheit==<br />
<br />
• Durch die Wahl geeigneter Detektions-Frequenzen sind <br />
Flammenmelder sonnenlicht-blind<br />
<br />
• Durch die Wahl geeigneter Detektions-Frequenzen werden <br />
Störeinflüsse minimiert.<br />
<br />
• Es werden die Flackerfrequenzen ( 2 bis 30 Hz ) der offenen <br />
Flammen bewertet <br />
<br />
• Flammenmelder bewerten die Strahlungsintensität, sie sind <br />
unempfindlich bei Spiegelungen und Reflektionen<br />
<br />
• Flammenmelder nutzen Algorithmen, mathematische<br />
Berechnungen, Vergleiche, Trendanalysen und Verknüpfungen<br />
<br />
'''Diese komplexen Auswertungsverfahren und die Wahl der geeigneten Frequenzen'''<br />
'''machen die Flammenmelder außerordentlich funktions- und betriebssicher'''<br />
<br />
==Der UV/IR-Melder==<br />
<br />
[[Datei:40-40 UV-IR.jpg|left|thumb|600px|Testfeuer 33cm * 33cm: Gasoline (Benzin) 15m / 5 Sek. ; Büropapier 5m / 5 Sekunden ]]<br />
<br />
<br />
'''2 Kanal UV/IR- Flammenmelder 40/40 UV/IR'''<br />
<br />
Der UV/IR-Flammenmelder wird in 2 unterschiedlichen Versionen geliefert:<br />
<br />
<br />
<br />
40/40 L (LB) <br />
UV: 0,185 µm bis 0,260 µm <br />
IR: 2,5 µm bis 3,0 µm<br />
Kohlenwasserstoffe, Wasserstoff, anorganische Stoffe, Metallbrände<br />
<br />
<br />
<br />
40/40 L4 (L4B)<br />
UV: 0,185 µm bis 0,260 µm <br />
IR: 4,4 µm bis 4,6 µm<br />
Kohlenwasserstoffe.<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
==Der 3-Kanal IR-Melder==<br />
<br />
[[Datei:40-40 UV-IR.jpg|left|thumb|600px|Testfeuer 33cm x 33cm: Gasoline (Benzin) 65m / 5 Sek. ; Büropapier 10m / 5 Sekunden ]]<br />
<br />
'''3 Kanal IR-Flammenmelder 40/40 I'''<br />
<br />
Der 3 Kanal IR-Flammenmelder arbeitet im Bereich <br />
<br />
3,0 µm bis 5,0 µm<br />
er ist zur Überwachung sehr großer Flächen ausgelegt.<br />
<br />
Brände von Material mit Kohlenwasserstoffen<br />
<br />
Höchste Sicherheit gegen Fehlauslösungen aller Art.<br />
<br />
==Auswahl der geeigneten Flammenmelder==<br />
<br />
Flammen von Brände in Verbindung mit Kohlenwasserstoffen strahlen im IR-Bereich, <br />
es werden in der Regel IR-Melder verwendet. <br />
Innen setzt man einfache Flammenmelder ein, mit max. 15m Reichweite, <br />
bei großen Flächen Mehrkanalmelder mit bis zu 65m Reichweite.<br />
<br />
Unsichtbare Flammen von Metallbränden, von Ammoniak, von Silanen und anderen organischen Stoffen detektiert man mit UV-Meldern. Die potentielle Reichweite von UV- Meldern reicht kaum<br />
über 15m hinaus, die Umgebungs-Atmosphäre dämpft stark. <br />
<br />
Wasserstoff-Brände (nicht sichtbare Flammen) sind im UV-Bereich und im nahen IR- Bereich detektierbar. <br />
<br />
Mit einem UV-Melder erzielt man Reichweiten von ca. 10m ca. 2/3 der max. Reichweite<br />
<br />
Mit einem UV/IR-Melder ca. , also ca. 1/3 der max. Reichweite <br />
<br />
Mit dem Mehrkanal- Melder ca. 30m, fast ½ der max. Reichweite.<br />
<br />
<br />
<br />
I'm impressed! You've mangaed the almost impossible.<br />
<br />
==Reichweitenmessung==<br />
<br />
[[Datei:Melder-Test - Reichweite.jpg|left|thumb|600px ]]<br />
<br />
<br />
<br />
Reichweitentest für SharpEye-Flammenmelder SPECTREX<br />
<br />
Platz für Flammenmelder<br />
<br />
Mauer mit Blende<br />
<br />
Testwanne ca. 0,1m2<br />
<br />
Reichweite<br />
<br />
Zeit = bis 3 / 5 / 10 Sek.<br />
<br />
Wechselnde Stoffe<br />
<br />
<br />
<br />
Steht das brennende Material in Vollbrand, so öffnet man die Blende. Spricht der Melder innerhalb der Ansprechzeit von 3 oder 5 oder 10 Sekunden gerade noch an, so ist diese Entfernung die Reichweite des SharpEye-Flammenmelders für diesen Stoff in dieser Zeit. <br />
<br />
<br />
<br />
<br />
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<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
==Reichweiten-Angaben in den SharpEye-Datenblättern==<br />
<br />
[[Datei:4040 M.jpg|left|thumb|900px ]]<br />
<br style="clear:both;"/><br />
<br />
Der Stoff und sein Brandverhalten, die gewünschte Detektions-Reichweite<br />
und welche Flammengröße soll wie schnell gemeldet werden ?<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
==Das Quadrat-Gesetz über Fläche und Abstand==<br />
<br />
[[Datei:quadratisches Gesetz über die Entfernung.jpg|left|thumb|600px ]]<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
Das Licht schwächt sich quadratisch mit zunehmender Entfernung von seiner Quelle.<br />
<br />
Damit beim Flammenmelder die selbe Energie einer Flamme aus der doppelten Entfernung ankommt, muss die Flamme eine vier mal größere Fläche haben.<br />
<br />
Die Formel A = c * d 2 gilt nur für kürzere Entfernungen, da das Licht zusätzlich<br />
durch Wasserdampf, Staub und CO2 in der Luft gedämpft wird.<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
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<br />
<br />
==Das horizintale Polardiagramm==<br />
<br />
<br />
[[Datei:Polardiagramm.jpg|left|thumb|600px ]]<br />
<br />
Flammenmelder 40/40 horizontales Polardiagramm, <br />
<br />
außer Modelle M & R <br />
<br />
Dieses Polardiagramm hat in Verbindung mit den Datenblättern sehr praktische Bedeutung, z.B.:<br />
40/40 I 3- fach Infrarot-Melder: <br />
<br />
100% ist die Reichweite für<br />
<br />
Gasoline (Benzin) = 65 m;<br />
n- Heptane = 65m <br />
<br />
70 % ist die Reichweite für <br />
<br />
Diesel = 45 m<br />
<br />
<br />
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<br />
<br />
<br />
==Stoffspezifische Polardiagramme==<br />
<br />
<br />
Flammenmelder 40/40 horizontale Polardiagramme,<br />
außer Modelle M & R<br />
<br />
[[Datei:Polardiagramm Diesel.jpg|left|thumb|600px ]]<br />
<br />
Diesel / JP5 Flugbenzin 45 m / 70%<br />
<br />
<br />
<br />
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<br />
[[Datei:Polardiagramm Methan.jpg|right|thumb|600px ]]<br />
<br />
<br />
Methan / LPG<br />
Flüssiggas<br />
30m / 45%<br />
<br />
<br />
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<br />
<br />
<br />
[[Datei:Polardiagramm Ethanol.jpg|left|thumb|600px ]]<br />
<br />
Ethanol Isopropyl -Alcohol <br />
40 m / 60%<br />
<br />
<br />
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<br />
[[Datei:Polardiagramm Büropapier.jpg|right|thumb|600px ]]<br />
<br />
Büropapier<br />
10 m / 15%<br />
<br />
<br />
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<br />
Die Flammen strahlen stoffspezifisches Licht ab, daher reagiert ein<br />
und der selbe Flammenmelder so unterschiedlich !<br />
<br />
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<br />
<br />
==Reichweitentabelle für Stoffe und Melder==<br />
<br />
[[Datei:Tabelle22.gif|left|thumb|900px]]<br />
<br />
<br />
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<br />
<br />
==Reichweite und überwachte Flächen==<br />
<br />
[[Datei:überwachte Fläche 1.jpg|left|thumb|400px ]]<br />
[[Datei:überwachte Fläche 2.jpg|right|thumb|400px ]]<br />
<br />
'''Große Reichweiten ergeben große überwachte Flächen'''<br />
<br />
Melder mit 60m und 90 Grad<br />
<br />
Melder mit 15m und 120 Grad <br />
<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
der Wandecke bleiben<br />
die 20 bis 30 Grad ungenutzt<br />
<br />
<br />
<br />
'''Ausschlaggebend ist die Fläche, die mit einem Melder überwacht werden kann'''<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
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<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
==Wichtige Fragen zur Projektierung==<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
Welches Material (Brennstoff) beinhaltet ein Brandrisiko ? <br />
<br />
Welche Flammengröße soll erkannt und gemeldet werden ?<br />
<br />
Auf welche Entfernung soll überwacht werden ?<br />
<br />
Wie schnell soll gemeldet werden ?<br />
<br />
Welche störenden Strahlenquellen sind vorhanden ?<br />
<br />
Welche belastenden Umgebungseinflüsse sind zu erwarten ?<br />
<br />
<br />
<br />
Bedenken Sie Risiken, Schutzziele und schätzen Sie Ihre Möglichkeiten realistisch ein<br />
<br />
<br />
==Hindernisse sind Schattenspender==<br />
<br />
Ein Flammenmelder soll hoch montiert sein und freie Sicht haben<br />
<br />
Flammen im Schattenbereich müssen schon riesig sein, um vom Melder endlich gesehen zu werden. <br />
<br />
Die Montagehöhe soll min. doppelt so hoch sein wie das Hindernis.<br />
<br />
Montieren Sie einen weiteren Melder mit Blick hinter das Hindernis<br />
<br />
<br />
==Reichweitentest in einem Flughangar==<br />
<br />
In dem Hangar sind gar nicht so viele Melder montiert...<br />
<br />
[[Datei:Hangar - Melder 2.jpg|left|thumb|600px ]]<br />
[[Datei:Hangar - Melder.jpg|right|thumb|600px ]]<br />
<br />
<br />
Flammenmelder mit ihren großen Reichweiten überwachen riesige Flächen...<br />
<br />
<br />
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In awe of that anwser! Really cool!<br />
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==Überwachungsflächen nach DIN VDE 0833-2==<br />
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Aus der E DIN VDE 0833-2 (VDE 0833-2) : 2007-05:<br />
<br />
Anordnung von punktförmigen Flammenmeldern<br />
<br />
Anzahl, Anbringung und Ausrichtung der Flammenmelder sind so zu wählen, dass eine ausreichende und möglichst gleichmäßige Raumüberwachung gegeben ist. Dabei ergibt sich die erforderliche Anzahl der Flammenmelder aus dem zu überwachenden Raumvolumen und den räumlichen Gegebenheiten.<br />
<br />
Da sich Flammenstrahlung wie Licht geradlinig ausbreitet, ist eine direkte Sichtverbindung zwischen jedem möglichen Brandort und einem Flammenmelder anzustreben. Einbauten<br />
oder andere Hindernisse, die zu Schattenbildungen führen, sind dabei zu berücksichtigen.<br />
<br />
Bei der Montage von Flammenmeldern in Raumecken oder an Wänden ist die optische Achse des Melders in einem Winkel von 45° zum Boden und zu einer Wand auszurichten, so dass ein Flammenmelder mit einem rotationssymmetrischen Öffnungswinkel von mindestens 90° ein quaderförmiges Raumvolumen überwachen kann. Die Zuordnung der maximal zulässigen Kantenlängen des Quaders zur Klasse der Flammenmelder ist in Bild 6 angegeben.<br />
<br />
<br />
Bei Zweimeldungsabhängigkeit Typ B sind die Melder mit unterschiedlichen<br />
Blickwinkeln auf denselben Überwachungsbereich zu richten.<br />
<br />
[[Datei:Zweimeldungsabhängigkeit.jpg|left|thumb|500px ]]<br />
[[Datei:Tabelle Kantenlänge.jpg|right|thumb|400px ]]<br />
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Anordnung und Überwachungsbereich von Flammenmeldern bei Raumecken- und Wandmontage<br />
<br />
Bei Räumen mit Raumhöhen RH größer 26 m sind die Überwachungsbereiche von Flammenmeldern gesondert festzulegen.<br />
<br />
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Walking in the presence of gatins here. Cool thinking all around!<br />
<br />
AKAIK you've got the asnewr in one!<br />
<br />
That's a mold-breaker. Great thininkg!<br />
<br />
==Flammen-Simulator==<br />
<br />
[[Datei:Testlichtquelle 1.jpg|left|thumb|400px ]]<br />
[[Datei:Testlichtquelle 2.jpg|right|thumb|400px ]]<br />
<br />
Testlicht-Quelle mit Zielfernrohr zum Auslösen der Flammenmelder ohne eine offene Flamme<br />
<br />
Reichweite ca. 3m bis 5m<br />
<br />
Mit dem Kollimator (Strahlbündelung) werden Reichweiten bis zu 9m erreicht<br />
<br />
<br />
Das Testlicht ist angepaßt an die Melder technologie, <br />
einfaches Licht würde ja zu Falschalarmen führen. <br />
<br />
Zugelassen zum Einsatz in Ex- Bereichen<br />
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'''Es werden in der Regel keine zusätzlichen Gerüste oder Steigehilfen benötigt'''.<br />
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<br />
==Software zur Kommunikation und Konfiguration==<br />
<br />
[[Datei:Software.jpg|left|thumb|400px ]]<br />
<br />
Die Software dient der Kommunikation mitden Meldern und zum Konfigurieren der SharpEye Melder:<br />
<br />
<br />
Die Software ist frei verfügbar und dient zum: <br />
<br />
Ändern der Melder Konfiguration <br />
<br />
Auslösen des manuellen Tests: BIT, built in test <br />
<br />
Ansehen / Protokollieren von und Meldersignalen<br />
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==Projektbeispiel Reetdach==<br />
<br />
'''Weiche Dächer sind hochgefährdet und werden kaum mehr versichert...'''<br />
<br />
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<br />
[[Datei:Reetdach.jpg|left|thumb|900px ]]<br />
<br style="clear:both;"/><br />
<br />
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<br />
Dieses Reetdach wird von 4 Seiten her mit Flammenmeldern außen überwacht.<br />
Bei einem Brand erfolgt das Löschen mit Wassernebel. ( aus Fire & Security Magazine )</div>78.52.126.241https://www.brandschutz-wiki.de/index.php?title=Portal:Vorbeugender_BrandschutzPortal:Vorbeugender Brandschutz2011-06-06T09:53:25Z<p>78.52.126.241: Korrektur</p>
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<div>{| width="100%"<br />
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|style="vertical-align:top" |<br />
<!--Willkommensgruß--><br />
<div style="background:#FF0000;text-align:left; color: #fff;font-weight:bold;font-size:125%;margin: 0px 5px 0px 0; padding: 4px 4px 4px 14px;">Portal zum Thema vorbeugender Brandschutz</div><br />
<div style="margin: 0 5px 5px 0; padding: 0 1em 1em 1em; border: 1px solid #FF0000; background-color:#fff;"><br />
Dieses Portal ist eine Art Inhaltsverzeichnis mit Verlinkungen den wichtigsten Artikeln zum Thema vorbeugender Brandschutz. Zu blau unterlegten Links ist bereits Inhalt vorhanden. Rot unterlegte Links warten noch darauf, mit Inhalt gefüllt zu werden.<br />
<br />
<div style="clear:left;"></div><!-- das ist ein Fix für den IE6, bitte drinlassen, sonst hängt das Bild aus dem Kasten --><br />
<br />
</div><br />
<!--Inhaltsbereiche--><br />
<div id="Uebersicht" style="background:#D8E8FF;text-align:left;color: #000;font-weight:bold;font-size:125%;margin: 0px 5px 0px 0; padding: 4px 4px 4px 14px;">Allgemeines zum vorbeugenden Brandschutz</div><br />
<div style="margin: 0 5px 5px 0; padding: 0em 1em 0em 1em; border: 1px solid #B6CBFF; background-color:#fff;"><br />
* Definition [[Vorbeugender Brandschutz]]<br />
* [[Gesetze und Rechtsvorschriften]]<br />
* [[Verantwortung für den Brandschutz]]<br />
* [[Brandlehre- und Ursachen]]<br />
* [[Brandrisikobewertung und -maßnahmen]]<br />
</div><br />
<br />
<br />
<div id="Uebersicht" style="background:#D8E8FF;text-align:left;color: #000;font-weight:bold;font-size:125%;margin: 0px 5px 0px 0; padding: 4px 4px 4px 14px;">Baulicher Brandschutz</div><br />
<div style="margin: 0 5px 5px 0; padding: 0em 1em 0em 1em; border: 1px solid #B6CBFF; background-color:#fff;"><br />
* [[Bauordnungen und Sonderbauordnungen]]<br />
* [[Brandschutzgehäuse]]<br />
* [[Brandschutzklassen]]<br />
* [[DIN- und EN-Normen]]<br />
* [[MLAR]]<br />
</div><br />
<br />
<br />
<div id="Uebersicht" style="background:#D8E8FF;text-align:left;color: #000;font-weight:bold;font-size:125%;margin: 0px 5px 0px 0; padding: 4px 4px 4px 14px;">Anlagentechnischer Brandschutz</div><br />
<div style="margin: 0 5px 5px 0; padding: 0em 1em 0em 1em; border: 1px solid #B6CBFF; background-color:#fff;"><br />
<br />
=== Brandmeldeanlagen ===<br />
<br />
Eine Brandmeldeanlage (BMA) ist eine Gefahrenmeldeanlage aus dem Bereich des vorbeugenden Brandschutzes, die Ereignisse von verschiedenen Brandmeldern empfängt, auswertet und dann reagiert. Bei entsprechenden Ereignissen erfolgt u. a. die Alarmierung der Feuerwehr und die Auslösung eingebauter Feuerlöschanlagen (z. B. Gaslöschanlage).<br />
Meistens werden Brandmeldeanlagen in besonders gefährdeten Gebäuden, wie Flughäfen, Bahnhöfen, Universitäten, Schulen, Firmengebäuden, Fabrikhallen, Altenwohnheimen oder Krankenhäusern installiert. Die Pflicht zu einem Einbau einer auf die Feuerwehr aufgeschalteten Brandmeldeanlage regelt entweder die Bauaufsicht mittels Baugenehmigung oder der Bedarf durch den Versicherungsschutz nach VdS.<br />
Der Vorteil der Brandmeldeanlage besteht darin, dass auch in Abwesenheit von Personen ein Brand frühest möglich erkannt wird und die Feuerwehr diesen auch noch in der Entstehungsphase löschen kann. Nachteilig an einer BMA ist die Möglichkeit des Auftretens von Falschalarmen, ausgelöst durch Falschauswertungen der automatischen Brandmelder sowie durch böswillige Betätigung der Druckknopfmelder.<br />
<br />
Quelle: Wikipedia<br />
<br />
<br />
* [[Brandmelderzentralen DIN EN 54-2]]<br />
* [[Brandmelder]]<br />
* [[Rauchmelder linear DIN EN 54 Teil 12]]<br />
* [[Rauchmelder, punktförmig DIN EN 54-7]]<br />
* [[Wärmemelder, punktförmig DIN EN 54-5 und linear DIN EN 54-22]]<br />
* [[Flammenmelder DIN EN 54 Teil 10]]<br />
* [[Gasmelder]]<br />
* [[Mehrfachsensormelder]]<br />
* [[Sonstige Melder]]<br />
* [[Übertragungseinrichtungen]]<br />
* [[Übertragungstechnik]]<br />
* [[Alarmierungseinrichtungen]]<br />
* [[Feuerwehr-Peripherie]]<br />
* [[Sprachalarmierungsanlagen]]<br />
* [[Blitz- und Überspannungsschutz]]<br />
* [[Prüfung durch Sachverständige]]<br />
<br />
=== Löschanlagen ===<br />
<br />
* [[Wasserlöschanlagen]]<br />
* [[Wassernebel - Löschanlagen (Niederdruckverfahren)]]<br />
* [[Wassernebel-Sprinklerdüsen]]<br />
* [[Gaslöschanlagen]]<br />
* [[PyroBubbles - (Hohlglaskugeln) - Feuerlöschanlage]]<br />
* [[Kompaktschaum]]<br />
* [[Smoke Foam (Heiß Schaum) Feuerlöschanlage]]<br />
* [[Sonstige Löschprodukte und -einrichtungen]]<br />
* [[Prüfung von Wasser Löschanlagen]]<br />
<br />
=== [[Rauch- und Wärmeabzugsanlagen]] ===<br />
<br />
=== [[Feststellanlagen]] ===<br />
</div><br />
<br />
<div id="Uebersicht" style="background:#D8E8FF;text-align:left;color: #000;font-weight:bold;font-size:125%;margin: 0px 5px 0px 0; padding: 4px 4px 4px 14px;">Organisatorischer Brandschutz</div><br />
<div style="margin: 0 5px 5px 0; padding: 0em 1em 0em 1em; border: 1px solid #B6CBFF; background-color:#fff;"><br />
* [[Brandverhütung und -beobachtung]]<br />
* [[Brandschutzordnung und -pläne]]<br />
</div><br />
<br />
<br />
__NOTOC__</div>78.52.126.241https://www.brandschutz-wiki.de/index.php?title=FlammenmelderFlammenmelder2011-06-06T09:50:30Z<p>78.52.126.241: Korrekur</p>
<hr />
<div>#WEITERLEITUNG [[Flammenmelder DIN EN 54 Teil 10]]</div>78.52.126.241https://www.brandschutz-wiki.de/index.php?title=Themen_des_Abwehrenden_BrandschutzesThemen des Abwehrenden Brandschutzes2011-06-06T09:49:12Z<p>78.52.126.241: Korrektur</p>
<hr />
<div>[[Themen des Abwehrenden Brandschutzes]]</div>78.52.126.241